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VG Freiburg, 07.11.2013 - 4 K 1340/12 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Baden-Württemberg
Kostenerstattung zwischen Jugendhilfeträgern; gewöhnlicher Aufenthalt bei Strafhaft
- Landesrecht Baden-Württemberg
§ 89c Abs 1 SGB 8, § 86c Abs 1 SGB 8, § 86 Abs 1 S 1 SGB 8, § 30 Abs 3 S 2 SGB 1
Kostenerstattung zwischen Jugendhilfeträgern; gewöhnlicher Aufenthalt bei Strafhaft - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kinder- und Jugendhilfe ( SGB VIII ) - Erstattungsanspruch; Gewöhnlicher Aufenthalt; Strafhaft
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Begründung eines (neuen) gewöhnlichen Aufenthalts durch den Zwangsaufenthalt in einer JVA
Wird zitiert von ... (2)
- VG Freiburg, 12.03.2015 - 4 K 1734/14
Erstattung von Jugendhilfeleistungen
Daraus folgt zugleich, dass jemand seinen gewöhnlichen Aufenthalt aufgibt bzw. verliert, wenn er seinen Aufenthaltsort tatsächlich wechselt und die konkreten Umstände erkennen lassen, dass er am bisherigen Aufenthaltsort nicht mehr bis auf Weiteres verbleiben und nicht mehr den Mittelpunkt seiner Lebensbeziehungen haben wird (BVerwG, Urteil vom 29.09.2010 - 5 C 21.09 -, juris; VG Oldenburg, Urteil vom 09.11.2012 - 13 A 2075/11 -, juris; VG Freiburg, Urteil vom 07.11.2013 - 4 K 1340/12 -, juris). - VG Köln, 01.02.2017 - 26 K 374/16 30; BayVGH, Beschluss vom 19. April 2000 - 12 ZB 98.2862 -, juris, Rdnr. 4, bei lebenslanger Haft ohne Bindungen zum Ort des früheren gewöhnlichen Aufenthalts; VG Freiburg, Urteil vom 7. November 2013 - 4 K 1340/12 -, juris, Leitsatz 2 und Rdnr. 26.