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   FG Düsseldorf, 25.10.2016 - 4 K 1380/14 Erb   

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https://dejure.org/2016,65163
FG Düsseldorf, 25.10.2016 - 4 K 1380/14 Erb (https://dejure.org/2016,65163)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 25.10.2016 - 4 K 1380/14 Erb (https://dejure.org/2016,65163)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 25. Oktober 2016 - 4 K 1380/14 Erb (https://dejure.org/2016,65163)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Betriebs-Berater

    Zur Berücksichtigung der Steuerbegünstigung gem. § 13a Abs. 2 ErbStG

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Schenkungsteuer: Steuerbegünstigung für Betriebsvermögen - Erwerb eines KG-Anteils - Erforderlichkeit der anteiligen Übertragung des Sonderbetriebsvermögens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Zur Berücksichtigung der Steuerbegünstigung gem. § 13a Abs. 2 ErbStG

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Zur Berücksichtigung der Steuerbegünstigung gem. § 13a Abs. 2 ErbStG

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2017, 1942
  • BB 2017, 2070
  • EFG 2017, 1523
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 05.05.2010 - II R 16/08

    Erbschaftsteuerrechtliche Folgen einer Pensionszusage an eine

    Auszug aus FG Düsseldorf, 25.10.2016 - 4 K 1380/14
    Die Steuerbegünstigungen des § 13a Abs. 1 und 2 ErbStG können nur dann gewährt werden, wenn das von Todes wegen oder durch Schenkung unter Lebenden erworbene Vermögen durchgehend sowohl beim bisherigen als auch beim neuen Rechtsträger den Tatbestand des § 13a Abs. 4 Nr. 1 ErbStG erfüllt (Bundesfinanzhof - BFH -, Urteile vom 5. Mai 2010 II R 16/08, BFHE 230, 188, BStBl II 2010, 923; vom 4. Mai 2016 II R 18/15).

    Nicht begünstigt ist daher der isolierte Erwerb eines Anteils an einer Personengesellschaft, wenn der Schenker betriebswesentliches Sonderbetriebsvermögen zurückbehält (vgl. BFH-Urteil in BFHE 230, 188, BStBl II 2010, 923; S. Viskorf in Viskorf/Knobel/Schuck/Wälzholz, ErbStG, 4. Aufl., § 13b Randnr. 73; Wachter in Fischer/Jüptner/Pahlke/Wachter, ErbStG, 5. Aufl., § 13b Randnr. 37; Geck in Kapp/Ebeling, ErbStG § 13b Randnr. 17).

  • BFH, 04.05.2016 - II R 18/15

    Steuerbegünstigung nach § 13a ErbStG bei Übertragung von Kommanditanteilen unter

    Auszug aus FG Düsseldorf, 25.10.2016 - 4 K 1380/14
    Die Steuerbegünstigungen des § 13a Abs. 1 und 2 ErbStG können nur dann gewährt werden, wenn das von Todes wegen oder durch Schenkung unter Lebenden erworbene Vermögen durchgehend sowohl beim bisherigen als auch beim neuen Rechtsträger den Tatbestand des § 13a Abs. 4 Nr. 1 ErbStG erfüllt (Bundesfinanzhof - BFH -, Urteile vom 5. Mai 2010 II R 16/08, BFHE 230, 188, BStBl II 2010, 923; vom 4. Mai 2016 II R 18/15).
  • BFH, 17.06.2020 - II R 33/17

    Steuerbegünstigte Schenkung eines Kommanditanteils

    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 25.10.2016 - 4 K 1380/14 Erb aufgehoben.

    Das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2017, 1523 veröffentlicht.

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