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   FG Hamburg, 16.12.2011 - 4 K 150/10   

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https://dejure.org/2011,49435
FG Hamburg, 16.12.2011 - 4 K 150/10 (https://dejure.org/2011,49435)
FG Hamburg, Entscheidung vom 16.12.2011 - 4 K 150/10 (https://dejure.org/2011,49435)
FG Hamburg, Entscheidung vom 16. Dezember 2011 - 4 K 150/10 (https://dejure.org/2011,49435)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Zollrecht: Prüfungsanordnung gegenüber Abnehmer des Einführers von Film-/Musikdatenträger zur Ermittlung von Lizenzzahlungen

  • Justiz Hamburg

    Art 13 ZK, Art 14 ZK, Art 15 ZK, Art 29 ZK, Art 32 ZK
    Zollrecht: Prüfungsanordnung gegenüber Abnehmer des Einführers von Film-/Musikdatenträger zur Ermittlung von Lizenzzahlungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zollrecht: Prüfungsanordnung gegenüber Abnehmer des Einführers von Film-/Musikdatenträger zur Ermittlung von Lizenzzahlungen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zollrecht: Prüfungsanordnung gegenüber Abnehmer des Einführers von Film-/Musikdatenträger zur Ermittlung von Lizenzzahlungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Die rechtswidrige Zollprüfung bei Lizenzzahlungen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 27.02.2007 - VII R 25/06

    Einfuhrabgaben: Zollwert eingeführter DVDs mit gespeicherten Filmen

    Auszug aus FG Hamburg, 16.12.2011 - 4 K 150/10
    Mit seinem grundlegenden Urteil vom 27.02.2007 (VII R 25/06) habe der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass der Wert der auf eingeführten DVDs gespeicherten Spielfilmen bei der Zollwertermittlung zu berücksichtigen sei.

    Nach dem unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) ergangenen Urteil des BFH vom 27.02.2007 (VII R 25/06) sei für die Zollwertermittlung der gesamte wirtschaftliche Einfuhrvorgang und nicht nur das einzelne Kaufgeschäft zu betrachten.

    Auch auf der Grundlage des vom HZA in Bezug genommenen Urteils des BFH vom 27.0.2007 (VII R 25/06) kann der angeordneten Prüfung bei der Klägerin keine Bedeutung für die zollrechtliche Behandlung der Einfuhren bei der C. beigemessen werden.

    Etwas anderes ergibt sich auch an dieser Stelle nicht aus der Entscheidung des BFH vom 27.02.2007 (VII R 25/06).

  • BFH, 03.02.2009 - VIII B 114/08

    Anordnung einer Außenprüfung, Ermessen

    Auszug aus FG Hamburg, 16.12.2011 - 4 K 150/10
    Sowohl die Bestimmung des Steuerpflichtigen als auch des sachlichen und zeitlichen Umfangs einer Außenprüfung stehen im pflichtgemäßen Ermessen der Finanzbehörde (vgl. Henke in Witte, Zollkodex, Art. 13, Rdnr. 16 f; vgl. für die subsidiär anzuwendenden nationalen Vorschriften BFH, Beschluss vom 03.02.2009, VIII B 114/08, BFH/NV 2009, 887).

    Denn sowohl die Bestimmung des Steuerpflichtigen als auch des sachlichen und zeitlichen Umfangs einer Außenprüfung stehen im pflichtgemäßen Ermessen der Finanzbehörde (vgl. Henke in Witte, Zollkodex, Art. 13, Rdnr. 16 f; vgl. für die subsidiär anzuwendenden nationalen Vorschriften BFH, Beschluss vom 03.02.2009, VIII B 114/08, BFH/NV 2009, 887).

  • BFH, 28.01.2014 - VII R 17/12

    Anordnung einer Zollprüfung zur Ermittlung zollwertrechtlich zu

    Auszug aus FG Hamburg, 16.12.2011 - 4 K 150/10
    Rev., Az.: VII R 17/12.
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