Rechtsprechung
VG Freiburg, 10.11.2011 - 4 K 160/11 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Familienname des Pflegekindes
- Justiz Baden-Württemberg
Familienname des Pflegekindes
- Landesrecht Baden-Württemberg
§ 3 Abs 1 NamÄndG AUT, § 113 Abs 1 S 1 VwGO
Familienname des Pflegekindes
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen der Angleichung des Familiennamens eines sich in Dauerpflege befindenden und unter pflegelterlicher Vormundschaft aufwachsenden Pflegekindes an den der Pflegeeltern; Keine Verletzung eines Elternteils in seinen Rechten durch eine Namensänderung des Kindes ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
NÄG § 3 Abs. 1; VwGO § 113 Abs. 1 S. 1
Namensrecht - Namensänderung; Pflegekind; Subjektive Rechtsverletzung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Namensänderung bei Pflegekindern
- anwalt.de (Kurzinformation)
Namensänderung zum Wohle des Kindes
Papierfundstellen
- FamRZ 2012, 1312 (Ls.)
Wird zitiert von ...
- VG Regensburg, 02.08.2013 - RN 2 K 13.698
Der Familienname eines in Dauerpflege aufwachsenden und unter pflegeelterlicher …
Dieser Annahme steht nicht entgegen, dass die anderen Pflegekinder der Vormunde ihre Geburtsnamen bisher beibehalten haben und somit ein einheitlicher Familienname nicht existiert, denn der Wunsch sich auch über den Nachnamen mit den nicht leiblichen, aber tatsächlichen Eltern zu identifizieren, vor allem wenn sie ausschließlich die Bezugspersonen sind, kann unterschiedlich ausgeprägt sein (vgl. VG Freiburg (Breisgau), U. v. 10.11.2011 - 4 K 160/11 - juris).