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   VG Stuttgart, 05.02.2009 - 4 K 1604/08   

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https://dejure.org/2009,1323
VG Stuttgart, 05.02.2009 - 4 K 1604/08 (https://dejure.org/2009,1323)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 05.02.2009 - 4 K 1604/08 (https://dejure.org/2009,1323)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 05. Februar 2009 - 4 K 1604/08 (https://dejure.org/2009,1323)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Familienzuschlag für Beamte in eingetragener Lebenspartnerschaft

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Beamten im Schuldienst auf Zahlung eines Familienzuschlags ; Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaft mit der Ehe ; Qualifizierung des beamtenrechtlichen Familienzuschlags als Arbeitsentgelt bzw. als familienbezogener Anteil der Entlohnung

  • ra.de
  • lsvd.de PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Besoldung - Familienzuschlag Stufe 1; Arbeitsentgelt; Eingetragene Lebenspartnerschaft; Diskriminierungsverbot

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Familienzuschlag für eingetragene Lebenspartner?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Familienzuschlag für Lebenspartner

  • VG Stuttgart (Pressemitteilung)

    Lebenspartner haben Anspruch auf Familienzuschlag

  • aerztezeitung.de (Pressebericht)

    Kein Familienzuschlag für homosexuellen Beamten

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Lebenspartner haben Anspruch auf Familienzuschlag

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    "Homo-Ehe": Lebenspartner haben doch Anspruch auf Familienzuschlag - VG Stuttgart weicht von der bisherigen höchstrichterlichen Rechtsprechung ab

Papierfundstellen

  • NVwZ 2009, 671
  • DÖV 2009, 376
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 15.11.2007 - 2 C 33.06

    Familienzuschlag der Stufe 1; Lebenspartner; eingetragene Lebenspartnerschaft;

    Auszug aus VG Stuttgart, 05.02.2009 - 4 K 1604/08
    Auch im Gesetz zur Überarbeitung des Lebenspartnerschaftsgesetzes vom 15.12.2004 (BGBl I S. 3396) ist eine Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaft mit der Ehe nicht erfolgt (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 26.01.2006 - 2 C 43.04 -, NJW 2006, 1828 sowie BVerwG, Urt. v. 15.11.2007 - 2 C 33.06 -, ZBR 2008, 381).

    Es führt daher nicht weiter, die beiden familienrechtlichen Institute abstrakt hinsichtlich ihrer Unterschiede zu untersuchen, wie es das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 15.11.2007 ( - 2 C 33.06 -, ZBR 2008, 381) tut.

  • BVerfG, 06.05.2008 - 2 BvR 1830/06

    Versagung des Verheiratetenzuschlags bei eingetragener Lebenspartnerschaft

    Auszug aus VG Stuttgart, 05.02.2009 - 4 K 1604/08
    Das Bundesverfassungsgericht habe mit dem - nicht bindenden - Nichtannahmebeschluss vom 06.05.2008 (2 BvR 1830/06) seine Zuständigkeit überschritten, der Beschluss sei auch sachlich falsch.

    Die Kammer teilt auch nicht die Auffassung des Bundesverfassungsgerichts (Beschl. v. 06.05.2008 - 2 BvR 1830/06 -, ZBR 2008, 379), dass der Zuschlag nach § 40 Abs. 1 Nr. 1 BBesG aufgrund des in der Lebenswirklichkeit anzutreffenden typischen Befundes gewährt werde, dass in der Ehe ein Ehegatte namentlich wegen der Aufgabe der Kindererziehung und hierdurch bedingte Einschränkungen bei der eigenen Erwerbstätigkeit tatsächlich Unterhalt vom Ehegatten erhalte und so ein erweiterter Alimentationsbedarf entstehe.

  • BVerwG, 26.01.2006 - 2 C 43.04

    Eingetragene Lebenspartnerschaft; Familienzuschlag der Stufe 1; analoge Anwendung

    Auszug aus VG Stuttgart, 05.02.2009 - 4 K 1604/08
    Auch im Gesetz zur Überarbeitung des Lebenspartnerschaftsgesetzes vom 15.12.2004 (BGBl I S. 3396) ist eine Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaft mit der Ehe nicht erfolgt (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 26.01.2006 - 2 C 43.04 -, NJW 2006, 1828 sowie BVerwG, Urt. v. 15.11.2007 - 2 C 33.06 -, ZBR 2008, 381).

    Dies heißt aber, dass die tragende Erwägung des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 26.01.2006 (2 C 43/04, NJW 2006, 1828 = ZBR 2006, 251) nicht zutrifft, es handle sich bei dem Familienzuschlag der Stufe 1 um eine Leistung, die allein wegen des Familienstandes gewährt werde.

  • OVG Schleswig-Holstein, 22.07.2008 - 3 LB 13/06

    Bestehen eines Anspruches auf Familienzuschlag der Stufe I -

    Auszug aus VG Stuttgart, 05.02.2009 - 4 K 1604/08
    Denn der streitige Zuschlag wird allein wegen der bestehenden Ehe gezahlt (vgl. hierzu insgesamt Schleswig-Holsteinisches Oberverwaltungsgericht, Urt. v. 22.07.2008 - 3 LB 13/06 -).
  • EuGH, 07.02.2006 - C-267/05

    Oakley

    Auszug aus VG Stuttgart, 05.02.2009 - 4 K 1604/08
    Diese Auffassung wird gestützt durch das Urteil des EuGH vom 01.04.2008 (Rechtssache C-267/05 - Maruko -, ZBR 2008, 375).
  • EuGH, 01.04.2008 - C-267/06

    EIN GLEICHGESCHLECHTLICHER LEBENSPARTNER KANN ANSPRUCH AUF EINE WITWERRENTE AUS

    Auszug aus VG Stuttgart, 05.02.2009 - 4 K 1604/08
    Nach diesem Prüfschema habe der EuGH in der Rechtssache C-267/06 "Maruko" am 01.04.2008 die Verweigerung einer Hinterbliebenenrente für den Lebenspartner eines in einer Versorgungsanstalt "Versicherten" beanstandet.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.09.2008 - 6 A 2261/05

    Anspruch einer teilzeitbeschäftigten Lehrkraft auf anteilige Besoldung für

    Auszug aus VG Stuttgart, 05.02.2009 - 4 K 1604/08
    Liegt ein Verstoß gegen dieses Verbot vor, so kann der betroffene Diskriminierte die gleiche Behandlung wie die Vergleichsgruppe verlangen, ebenso wie es bei Art. 141 EG hinsichtlich des gemeinschaftsrechtlichen Gebots der Entgeltgleichheit für Männer und Frauen der Fall ist (vgl. Grabitz/Hilf, Das Recht der Europäischen Union, Rn. 72 zu Art. 141 EGV; Calliess/Ruffert/Blanke, EUV, EGV, 3. Aufl., Rn. 68ff. zu Art. 141 EG-Vertrag; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 29.09.2008 - 6 A 2261/05 - Juris).
  • VG Stuttgart, 16.07.2009 - 4 K 2711/08

    Witwergeld für überlebenden Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft von

    Damit befindet sich der überlebende Partner der eingetragenen Lebenspartnerschaft in Bezug auf das Witwergeld in der gleichen Situation wie Ehepartner, so dass eine Ungleichbehandlung nicht gerechtfertigt ist (vgl. VG Stuttgart, Urteil v. 05.02.2009 - 4 K 1604/08 - juris).
  • VG Stuttgart, 30.03.2011 - 8 K 2/11

    Familienzuschlag bei eingetragenen Lebenspartnerschaften

    Dem Formular waren zwei Presseberichte ("Familienzuschlag für Homobeamte" und "Urteil: Bei Homo-Ehe doch Anspruch auf Familienzuschlag") zu einem Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart (4 K 1604/08) beigefügt.
  • VG Düsseldorf, 16.12.2011 - 13 K 3360/09

    Beamter Lebenspartnerschaft Familienzuschlag Stufe 1 Ungleichbehandlung

    Urteile vom 30. März 2011 - 8 K 4769/10 -, juris, Rdn. 19 ff., und - 8 K 2/11 -, juris, Rdn. 20; wie hier demgegenüber Verwaltungsgericht Frankfurt a.M., Urteil vom 24. Oktober 2011 - 9 K 578/11.F -, n.v.; im Ergebnis wie hier auch schon Verwaltungsgericht Stuttgart, Urteil vom 5. Februar 2009 - 4 K 1604/08 -, juris, Rdn. 18 ff.
  • VG Stuttgart, 30.03.2011 - 8 K 4769/10

    Ehebezogener Familienzuschlag für eingetragene Lebenspartnerschaft

    Dem Formular waren zwei Presseberichte ("Familienzuschlag für Homobeamte" und "Urteil: Bei Homo-Ehe doch Anspruch auf Familienzuschlag") zu einem Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart (4 K 1604/08) beigefügt.
  • VG Berlin, 07.05.2009 - 7 A 95.07

    Eingetragene Lebenspartner haben Anspruch auf Beihilfe, Hinterbliebenenversorgung

    Liegt ein Verstoß gegen dieses Verbot vor, so kann der betroffene Diskriminierte die gleiche Behandlung wie die Vergleichsgruppe verlangen, ebenso wie es bei Art. 141 EG hinsichtlich des gemeinschaftsrechtlichen Gebots der Entgeltgleichheit für Männer und Frauen der Fall ist (vgl. Grabitz/Hilf, Das Recht der Europäischen Union, Art. 141 EGV, Rdnr. 72; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 29. September 2008 - 6 A 2261.05 - juris; VG Stuttgart, Urteil vom 05. Februar 2009 - 4 K 1604/08 -, ebenfalls juris).
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