Rechtsprechung
VG Hamburg, 31.03.2009 - 4 K 17/09 |
Verfahrensgang
- VG Hamburg, 31.03.2009 - 4 K 17/09
- OVG Hamburg, 11.01.2011 - 3 Bf 197/09
- BVerwG, 07.09.2011 - 6 B 17.11
- BVerwG, 22.08.2012 - 6 C 30.11
Rechtsprechung
FG Hamburg, 30.11.2009 - 4 K 17/09 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Zollrecht/Tabaksteuer: Vorschriftswidriges Verbringen von Zigaretten in das Zollgebiet der Europäischen Union
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zollrecht/Tabaksteuer: Vorschriftswidriges Verbringen von Zigaretten in das Zollgebiet der Europäischen Union
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Zollrecht/Tabaksteuer: Vorschriftswidriges Verbringen von Zigaretten in das Zollgebiet der Europäischen Union
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 02.07.2008 - VII B 67/08
Zollschuldentstehung wegen vorschriftswidrigen Verbringens bereits bei objektiver …
Auszug aus FG Hamburg, 30.11.2009 - 4 K 17/09
Bereits die objektive Verletzung der Gestellungspflicht führt zur Entstehung der Zollschuld nach Art. 202 ZK in der Person des Gestellungspflichtigen (EuGH, Urteil vom 04.03.2004, Rs. C-238/02 und C-246/02; BFH, Beschluss vom 02.07.2008, VII B 67/08).6.Sofern der Kläger tatsächlich nicht wusste, dass sich in seinem Lkw-Trailer Zigaretten befinden, können die sich aus dem Umstand, dass es für die Zollschuldentstehung auf seine Kenntnis oder das Kennenmüssen nicht ankommt, ergebenden Härten nur im Rahmen einer allgemeinen Billigkeitsregelung gemildert werden (vgl. BFH, Beschluss vom 02.07.2008, VII B 67/08).
- BFH, 10.10.2007 - VII R 49/06
Unkenntnis der Zusammensetzung einer LKW-Ladung schließt Schuldnerschaft für …
Auszug aus FG Hamburg, 30.11.2009 - 4 K 17/09
Darauf, ob der Kläger wusste, dass sich in dem Lkw-Trailer Zigaretten befinden, oder ob er sonst schuldhaft handelte, kommt es mithin nicht an (BFH, Urteil vom 10.10.2007, VII R 49/06).Abgesehen davon ist der Kläger unbestritten wegen Steuerhinterziehung verurteilt worden (vgl. Mitteilung der Staatsanwaltschaft vom 09.08.2001, Sachakte Heft I, Blatt 57), so dass die Ermessensentscheidung dahin vorgeprägt ist, dass der Kläger in Anspruch genommen werden durfte, ohne dass die Inanspruchnahme anderer, in Litauen ansässiger Beteiligter hätte in Betracht gezogen werden müssen (BFH, Urteil vom 10.10.2007, VII R 49/06).
- EuGH, 04.03.2004 - C-238/02
Viluckas
Auszug aus FG Hamburg, 30.11.2009 - 4 K 17/09
Bereits die objektive Verletzung der Gestellungspflicht führt zur Entstehung der Zollschuld nach Art. 202 ZK in der Person des Gestellungspflichtigen (EuGH, Urteil vom 04.03.2004, Rs. C-238/02 und C-246/02; BFH, Beschluss vom 02.07.2008, VII B 67/08).