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   FG Hessen, 06.02.2002 - 4 K 1505/99, 4 K 1734-1736/99, 4 K 1734/99, 4 K 1735/99, 4 K 1736/99   

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https://dejure.org/2002,12296
FG Hessen, 06.02.2002 - 4 K 1505/99, 4 K 1734-1736/99, 4 K 1734/99, 4 K 1735/99, 4 K 1736/99 (https://dejure.org/2002,12296)
FG Hessen, Entscheidung vom 06.02.2002 - 4 K 1505/99, 4 K 1734-1736/99, 4 K 1734/99, 4 K 1735/99, 4 K 1736/99 (https://dejure.org/2002,12296)
FG Hessen, Entscheidung vom 06. Februar 2002 - 4 K 1505/99, 4 K 1734-1736/99, 4 K 1734/99, 4 K 1735/99, 4 K 1736/99 (https://dejure.org/2002,12296)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streit um die Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für Bauleistungen als Betriebsausgaben; Qualifizierung von i.R.e. ausgeführten Bauleistung übernommenen Planungskosten als verdeckte Gewinnausschüttung; Wirksame Heilung eines Bekanntgabemangels i.R.d. Zustellung eines ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 160
    Subunternehmer; Baugewerbe; Empfängerbenennung; Scheckzahlung; Ermittlungspflicht; Unbedenklichkeitsbescheinigung - Empfängerbenennung bei Einsatz von Subunternehmern im

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Empfängerbenennung bei Einsatz von Subunternehmern im Baugewerbe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2002, 1563
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (16)

  • BFH, 23.10.1996 - I R 71/95

    Zur wirksamen Befreiung des beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers einer

    Auszug aus FG Hessen, 06.02.2002 - 4 K 1505/99
    Das Fehlen einer klaren, eindeutigen, im voraus getroffenen Vereinbarung für die Übernahme von Kosten am Grundstück von Frau V durch die Gesellschaft ist damit ein für eine vGA sprechendes Beweisanzeichen (vgl. BFH in BFHE 181, 328 ; Urteile vom 11. Februar 1997 I R 43/96, BFH/NV 1997, 806).
  • BFH, 10.03.1999 - XI R 10/98

    Empfängerbenennung bei Betriebsausgaben

    Auszug aus FG Hessen, 06.02.2002 - 4 K 1505/99
    Allerdings müssen Ungewissheiten, die sich daraus ergeben, dass die Einkommensverhältnisse der einzelnen Zahlungsempfänger nicht bekannt sind, zu Lasten des Steuerpflichtigen gehen (BFH, Urteil vom 10.3.1999 - XI R 10/98 BStBl. II 1999, 434).
  • BFH, 01.10.1986 - I R 54/83

    Leistungen einer Kapitalgesellschaft an eine dem beherrschenden Gesellschafter

    Auszug aus FG Hessen, 06.02.2002 - 4 K 1505/99
    Leistungen einer Kapitalgesellschaft, die nicht auf Rechtsverhältnissen beruhen, die von vornherein klar und eindeutig bestimmt sind, haben dabei auch dann ihre Ursache im Gesellschaftsverhältnis, wenn Bezieher der Leistungen eine dem beherrschenden Gesellschafter nahestehende Person ist und die Leistung einen Vorteil für den beherrschenden Gesellschafter auslöst (BFH-Urteil vom 01.10.1986 I R 54/83, BStBl II 1987, 459).
  • BFH, 14.03.1990 - I R 6/89

    Verdeckte Gewinnausschüttung bei Ausfall einer Darlehensforderung einer

    Auszug aus FG Hessen, 06.02.2002 - 4 K 1505/99
    Eine verdeckte Gewinnausschüttung i.S.d. § 8 Abs. 3 Satz 2 Körperschaftsteuergesetz ist bei einer Kapitalgesellschaft eine Vermögensminderung (verhinderte Vermögensmehrung), die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist, sich auf die Höhe des Einkommens auswirkt und in keinem Zusammenhang mit einer offenen Ausschüttung steht (Urteil des BFH vom 14. März 1990 I R 6/89 BFHE 160, 459 , BStBl II 1990, 795 m.w.N.).
  • BFH, 17.10.2001 - I R 103/00

    Veranlagungszeitraum

    Auszug aus FG Hessen, 06.02.2002 - 4 K 1505/99
    Nach allgemeinen Verfahrensgrundsätzen ist die Amtsermittlungspflicht eingeschränkt, wenn der Steuerpflichtige seine Mitwirkungspflichten verletzt (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 17.10.2001 I R 103/00, BFH/NV 2001, 134, Tipke/Kruse, § 90 AO , Rz. 7 ff.).
  • BFH, 11.02.1997 - I R 43/96

    Verträge zwischen Kapitalgesellschaft und beherrschendem Gesellschafter

    Auszug aus FG Hessen, 06.02.2002 - 4 K 1505/99
    Das Fehlen einer klaren, eindeutigen, im voraus getroffenen Vereinbarung für die Übernahme von Kosten am Grundstück von Frau V durch die Gesellschaft ist damit ein für eine vGA sprechendes Beweisanzeichen (vgl. BFH in BFHE 181, 328 ; Urteile vom 11. Februar 1997 I R 43/96, BFH/NV 1997, 806).
  • FG Köln, 08.11.1995 - 11 K 2169/93

    Versagung des Betriebsausgabenabzugs gegenüber den gesamten Fremdleistungen einer

    Auszug aus FG Hessen, 06.02.2002 - 4 K 1505/99
    Denn Empfänger von Zahlungen ist nicht derjenige, dem das Geld bzw. Schecks übergeben werden, sondern der, dem die Zahlung als Gegenleistung für seine Leistung wirtschaftlich zugute kommen soll (Finanzgericht Köln, Urteil vom 08.11.1995, 11 K 2169/93, EFG 1996, 318).
  • BFH, 29.10.1997 - X R 37/95

    Bekanntgabe eines Änderungsbescheids im Klageverfahren

    Auszug aus FG Hessen, 06.02.2002 - 4 K 1505/99
    Zwar sind Änderungsbescheide im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens dem Prozessbevollmächtigten und nicht dem Steuerpflichtigen bekannt zu geben (BFH-Urteil vom 29.10.1997 X R 37/95, BStBl II 1998, 266, 268).
  • BFH, 09.08.1989 - I R 66/86

    Bei der Versagung des Betriebsausgabenabzugs wegen unzureichender Benennung von

    Auszug aus FG Hessen, 06.02.2002 - 4 K 1505/99
    Dies gilt auch dann, wenn dem Steuerpflichtigen mit Sicherheit Betriebsausgaben entstanden sind (BFH-Urteil vom 09.08.1989 I R 66/86, Bundessteuerblatt - BStBl - 1989, 995).
  • BFH, 09.11.1999 - V B 16/99

    Leistungsbeziehungen bei Einschaltung von sog. "Hintermännern"

    Auszug aus FG Hessen, 06.02.2002 - 4 K 1505/99
    Nach der Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom 09.11.1999, BFH/NV 2000, 611 , sei im Verhältnis zum Auftraggeber nur maßgebend, dass die Leistungserbringung aufgrund des Subunternehmervertrages durch die Firma X erfolgt sei, selbst wenn Hintermänner tätig geworden sein sollten.
  • BFH, 07.07.1998 - VIII R 5/96

    Umwidmung einer Betriebsschuld bei Einbringung

  • BFH, 04.04.1996 - IV R 55/94

    Benennung von Zahlungsempfängern

  • BFH, 25.06.1993 - III B 133/92

    Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit

  • BFH, 15.03.1995 - I R 46/94

    Angestellter Arzt wird nur bei Angabe seiner Wohnanschrift ordnungsgemäß als

  • FG Münster, 26.02.1998 - 8 K 4318/95
  • BFH, 30.08.1995 - I R 126/94

    Empfängerbenennung i.S.d. § 160 AO bei Lizenzzahlungen an eine ausländische

  • FG Bremen, 11.01.2005 - 2 V 79/04

    Vorsteuerabzug eines Bauunternehmens aus Rechnungen von Scheinfirmen als

    Die von der Antragstellerin vorgelegten Unterlagen reichten nicht, um eine ausreichende Empfängerbenennung nach dem Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 06. Februar 2002 4 K 1505/00, 4 K 1734/99 bis 1736/99, EFG 2002, 1563 festzustellen.

    Der Antragsgegner könne sich nicht auf das Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 06. Februar 2002 in EFG 2002, 1563 berufen, da der Entscheidung ein anderer Sachverhalt zu Grunde gelegen habe.

    Denn gerade im Baugewerbe werden durch Subunternehmer unter deutschem Firmenmantel Scheinfirmen zur Verdeckung von Schwarzarbeiterkolonnen beschäftigt, die dann plötzlich wieder abtauchen (vgl. Hessisches Finanzgericht in EFG 2002, 1563).

  • FG Düsseldorf, 11.02.2009 - 2 K 508/08

    Werbungskostenabzug bei Zwischengeschaltung einer die Zahlungen unmittelbar

    Dies gilt nicht nur dann, wenn es sich bei dem unmittelbaren Zahlungsempfänger um eine sog. (ausländische) Domizilgesellschaft handelt, sondern auch bei der Zwischenschaltung einer sog. Servicegesellschaft im Baugewerbe (vgl. Finanzgericht Düsseldorf Beschl. vom 15.7.1999 3 V 3741/98 A (G,U,F) bei [...], Finanzgericht Düsseldorf Urt. vom 19.7.2001 10 K 332/99 F, EFG 2001, 1340; Hessisches Finanzgericht Urt. v. 6.2.2002 4 K 1505/99, EFG 2002, 1563; Finanzgericht Bremen Beschl. v. 11.1.2005 2 V 79/04 (5), EFG 2005, 671).
  • FG Hessen, 13.01.2003 - 4 V 3133/02

    Subunternehmer; Strohmann; Barzahlung; Betriebsausgabenabzug; Empfänger;

    So klagte auch der Hauptverband der deutschen Bauindustrie über unseriöse Wettbewerbspraktiken, bei denen z.B. ausländische Subunternehmer - versteckt unter deutschem Firmenmantel - Steuern und Sozialabgaben hinterziehen, um sich Wettbewerbsvorteile zu verschaffen, oder Schein- und Briefkastenfirmen zur Verdeckung von Schwarzarbeiterkolonnen beschäftigt werden, die plötzlich wieder abtauchen (vgl. Bericht im Handelsblatt vom 17.11.1998: Senatsurteil vom 6.Februar 2002, 4 K 1505/99, EFG 2002, 1563).
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