Rechtsprechung
FG Hamburg, 16.08.2013 - 4 K 175/12 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZK Art. 220 Abs. 1; ZK Art. 24; ZK Art. 25
Zollrecht: Nacherhebungsbescheid über Antidumpingzoll - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Zollrecht: Nacherhebungsbescheid über Antidumpingzoll
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- EuGH, 11.02.2010 - C-373/08
Hoesch Metals and Alloys - Zollkodex der Gemeinschaften - Art. 24 - …
Auszug aus FG Hamburg, 16.08.2013 - 4 K 175/12
Unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) vom 11.02.2010 (C-373/08) führte die Klägerin aus, das Silizium sei in Taiwan ursprungsbegründend bearbeitet worden, indem mehr als 80% der Schlacke entfernt worden sei.Nach den Ausführungen des EuGH in seinem Urteil vom 11.02.2010 in der Rechtssache C-373/08 wird Silizium dann ursprungsbegründend gereinigt oder zerkleinert, wenn mindestens 80% der bestehenden Unreinheiten beseitigt worden sind bzw. eine beabsichtigte und kontrollierte Reduktion des Materials in Partikel mit anderen physikalischen oder chemischen Eigenschaften stattgefunden hat.
- FG Hamburg, 07.10.2008 - 4 K 137/05
Zollrecht: Antidumpingzoll
Auszug aus FG Hamburg, 16.08.2013 - 4 K 175/12
Denn die Beweislast für das Vorliegen der Voraussetzungen einer Nacherhebung von Einfuhrabgaben obliegt den Zollbehörden, was bei Nacherhebung von Antidumpingzoll verlangt, dass sie den Nachweis erbringen, dass die Ware mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit aus dem mit Antidumpingzoll belegten Land stammt und nicht anderswo noch ursprungsbegründend bearbeitet worden ist (vgl. FG Hamburg, Urteile vom 26.03.2013, 4 K 56/12, und vom 07.10.2008, 4 K 137/05). - EuGH, 13.12.1989 - 26/88
Brother International / Hauptzollamt Giessen
Auszug aus FG Hamburg, 16.08.2013 - 4 K 175/12
Zu dieser Vorschrift hat der EuGH mit Urteil vom 13.12.1989 in der Rechtssache C-26/88 entschieden, dass die Verlagerung der Montage aus dem Land der Herstellung der Bestandteile in ein anderes Land, in dem bereits vorhandene Produktionsstätten genutzt werden, für sich gesehen nicht die Vermutung rechtfertigt, dass diese Verlagerung nur die Umgehung von Bestimmungen bezweckt, es sei denn, es besteht ein zeitlicher Zusammenhang zwischen dem Inkrafttreten der einschlägigen Regelung und der Verlagerung der Montage. - FG Hamburg, 26.03.2013 - 4 K 56/12
Einfuhrabgaben: Ursprungseigenschaft gemäß § 24 Zollkodex
Auszug aus FG Hamburg, 16.08.2013 - 4 K 175/12
Denn die Beweislast für das Vorliegen der Voraussetzungen einer Nacherhebung von Einfuhrabgaben obliegt den Zollbehörden, was bei Nacherhebung von Antidumpingzoll verlangt, dass sie den Nachweis erbringen, dass die Ware mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit aus dem mit Antidumpingzoll belegten Land stammt und nicht anderswo noch ursprungsbegründend bearbeitet worden ist (vgl. FG Hamburg, Urteile vom 26.03.2013, 4 K 56/12, und vom 07.10.2008, 4 K 137/05).
- FG Bremen, 18.08.2015 - 4 K 24/14
Nacherhebung von Antidumpingzoll auf aus Taiwan in die EU eingeführte Waren mit …
Die Zollbehörde trage die vollständige Beweislast dafür, dass die hier streitgegenständlichen Importgüter (Schrauben et cetera) ihren zollrechtlichen Ursprung in China hätten (unter Hinweis auf Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 16. August 2013, 4 K 175/12).
Rechtsprechung
VG Neustadt, 16.05.2013 - 4 K 175/12.NW |
Kurzfassungen/Presse (3)
- Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)
Klage gegen Planfeststellungsbeschluss zur Ortsumgehung Bellheim abgewiesen
- Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)
Mündliche Verhandlung im Prozess gegen geplante Ortsumgehung Bellheim
- Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)
Mehrere Klagen gegen geplante Ortsumgehung Bellheim eingegangen