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   VG Münster, 01.07.2010 - 4 K 1753/08   

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https://dejure.org/2010,4974
VG Münster, 01.07.2010 - 4 K 1753/08 (https://dejure.org/2010,4974)
VG Münster, Entscheidung vom 01.07.2010 - 4 K 1753/08 (https://dejure.org/2010,4974)
VG Münster, Entscheidung vom 01. Juli 2010 - 4 K 1753/08 (https://dejure.org/2010,4974)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Polizeivollzugsbeamter Aufrüsten Abrüsten Dienstbereitschaft Einsatzbereitschaft Uniform Arbeitszeit

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufrüsten eines Polizeioberkommissars vor Schichtbeginn und Abrüsten nach Schichtende als Arbeitszeit im Fall einer dienstlichen Pflicht zum Antritt in Uniform mit den zugehörigen Ausrüstungsgegenständen bei Schichtbeginn; Anerkennung "kurzer Übergabegespräche" mit den ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Anlegen der Dienstuniform gehört zur Dienstzeit eines Polizisten

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Notwendige Aufrüsttätigkeit

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Polizisten dürfen sich während der Arbeitszeit ankleiden

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Anlegen der Polizeiuniform gehört zur Arbeitszeit

  • lto.de (Kurzinformation)

    Dienstzeit von Polizeivollzugsbeamten

  • kommunen-in-nrw.de (Kurzinformation)

    Anlegen der Dienstuniform gehört zur Dienstzeit

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Abrüstzeit: Polizist muss nicht umsonst die Kleider wechseln

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Anlegen der Dienstuniform gehört zur Dienstzeit eines Polizisten - Pflicht zum Anlegen der Uniform außerhalb der Dienstzeit stellt ungerechtfertigte Ungleichbehandlung im Vergleich zu im Innendienst befindlichen Beamten dar

Besprechungen u.ä.

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung)

    Dienstzeit von Polizeivollzugsbeamten // Rüstung war schon immer teuer

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • VG Münster, 24.05.2006 - 4 K 2819/04

    Ist die "Rüstzeit" Dienstzeit oder nicht?

    Auszug aus VG Münster, 01.07.2010 - 4 K 1753/08
    Ein solcher Anspruch ergibt sich dem Grunde nach aus dem Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 Bürgerliches Gesetzbuch), der auch im öffentlichen Recht, insbesondere im Beamtenrecht gilt, vgl. OVG NRW, Urteil vom 11. Januar 2006 - 6 A 4767/03 - sowie VG Münster, Urteil vom 24. Mai 2006 - 4 K 2819/04 -.

    Das Gericht hält insoweit ausdrücklich an seiner bereits im Urteil vom 24. Mai 2006 - 4 K 2819/04 - niedergelegten Meinung fest.

    Dies gilt zum einen mit Blick auf die im Innendienst befindlichen Beamten, deren Arbeitszeit, wie auch von Seiten des beklagten Landes unbestritten, mit dem Betreten des Dienstgebäudes beginnt und die das Gericht trotz der vom Beklagten im Termin angeführten abweichenden Handhabung der Pausenregelung als mit den Polizeivollzugsbeamten im wesentlichen vergleichbar erachtet, so auch VG Münster, Urteil vom 24. Mai 2006 - 4 K 2819/04 -.

  • VG Aachen, 10.01.2008 - 1 K 469/07
    Auszug aus VG Münster, 01.07.2010 - 4 K 1753/08
    Es schließt sich zur Begründung darüber hinaus der Argumentation des VG Aachen in seinem Urteil vom 10. Januar 2008 - 1 K 469/07 - (Juris) an, wonach die Uniform für den Polizeivollzugsbeamten keinesfalls eine dem reinen Privatbereich zuzuordnende Kleidung darstellt - wie dies beispielsweise bei dem vom Bankangestellten erwartete Tragen eines Anzuges während der Arbeitszeit der Fall ist -, sondern eine allein auf Gewährleistung von Schutz und Sicherheit ausgerichtete Ausrüstung, die vergleichbar ist einer Sicherheitskleidung, die aus arbeitsschutzrechtlichen Gründen vor der Aufnahme der eigentlichen Arbeitstätigkeit angelegt werden muss, vgl. VG Aachen, Urteil vom 10. Januar 2008 - 1 K 469/07 - (Juris, Rd.-Nr. 22 und 23 m. w. N.).

    Ihm steht allein die Befugnis zu, die inhaltliche Ausgestaltung des Dienstes anhand der konkreten Anforderungen vorzunehmen, nicht jedoch, von sich aus mit dem Dienst unmittelbar zusammenhängende Verrichtungen als fremdnützig oder eigennützig zu definieren, vgl. VG Aachen, Urteil vom 10. Januar 2008 - 1 K 469/07 - (Juris, Rd.-Nr. 24).

    Soweit das VG Aachen in seinem Urteil vom 10. Januar 2008 - 1 K 469/07 - diesbezüglich eine im Ergebnis hiervon abweichende Ansicht vertritt, wird diese damit begründet, auch die "kurzen Übergabegespräche" unterhalb der Vorgesetztenebene seien eine "Verrichtung, ohne die der Polizeivollzugsbeamte seinen Dienst nicht aufnehmen könne".

  • VG Düsseldorf, 21.03.2006 - 2 K 7479/04
    Auszug aus VG Münster, 01.07.2010 - 4 K 1753/08
    Auf der Grundlage der vorstehenden Begründung hat das Gericht schließlich auch keine Veranlassung, sich der abweichenden Rechtsansicht des VG Düsseldorf in seinem Urteil vom 21. März 2006 - 2 K 7479/04 - (Juris) anzuschließen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.01.2006 - 6 A 4767/03

    Dienstbefreiung unter Fortzahlung der Bezüge einer Lehrerin wegen Zuvielarbeit

    Auszug aus VG Münster, 01.07.2010 - 4 K 1753/08
    Ein solcher Anspruch ergibt sich dem Grunde nach aus dem Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 Bürgerliches Gesetzbuch), der auch im öffentlichen Recht, insbesondere im Beamtenrecht gilt, vgl. OVG NRW, Urteil vom 11. Januar 2006 - 6 A 4767/03 - sowie VG Münster, Urteil vom 24. Mai 2006 - 4 K 2819/04 -.
  • BAG, 11.10.2000 - 5 AZR 122/99

    Waschen und Umkleiden als Arbeitszeit

    Auszug aus VG Münster, 01.07.2010 - 4 K 1753/08
    Auch das Bundesarbeitsgericht stellt im Übrigen für die Frage, ob "Umkleidezeit" in einzelnen Fällen Arbeitszeit ist oder nicht, auf die konkreten "Anforderungen des Arbeitgebers" an die Beschäftigten ab, vgl. BAG, Urteil vom 22. März 1995 - 5 AZR 934/93 - und Urteil vom 11. Oktober 2000 - 5 AZR 122/99 -, beides Juris, sowie darauf, ob schon das einer Tätigkeit vorausgehende Umkleiden fremdnützig u. a. deshalb ist, weil der Arbeitgeber den Arbeitnehmer ohne die entsprechende Ausrüstung, z. B. aus arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen, nicht einsetzen darf, vgl. insbesondere: BAG, Urteil vom 11. Oktober 2000 - 5 AZR 122/99 - (Juris, Rd.-Nr. 30).
  • BAG, 22.03.1995 - 5 AZR 934/93

    Umkleiden als Arbeitszeit

    Auszug aus VG Münster, 01.07.2010 - 4 K 1753/08
    Auch das Bundesarbeitsgericht stellt im Übrigen für die Frage, ob "Umkleidezeit" in einzelnen Fällen Arbeitszeit ist oder nicht, auf die konkreten "Anforderungen des Arbeitgebers" an die Beschäftigten ab, vgl. BAG, Urteil vom 22. März 1995 - 5 AZR 934/93 - und Urteil vom 11. Oktober 2000 - 5 AZR 122/99 -, beides Juris, sowie darauf, ob schon das einer Tätigkeit vorausgehende Umkleiden fremdnützig u. a. deshalb ist, weil der Arbeitgeber den Arbeitnehmer ohne die entsprechende Ausrüstung, z. B. aus arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen, nicht einsetzen darf, vgl. insbesondere: BAG, Urteil vom 11. Oktober 2000 - 5 AZR 122/99 - (Juris, Rd.-Nr. 30).
  • VG Minden, 19.04.2018 - 12 K 5786/17
    Zur Begründung verwies die Klägerin weiter auf zwei Entscheidungen der Verwaltungsgerichte Münster und Gelsenkirchen, in denen im Bereich der Landespolizei NRW Rüstzeiten als Arbeitszeiten anerkannt worden seien (VG Münster, Urteil vom 1. Juli 2010 - 4 K 1753/08 -, sowie VG Gelsenkirchen, Urteil vom 29. September 2014 - 1 K 5929/12 -).

    vgl. VG Münster, Urteil vom 1. Juli 2010 - 4 K 1753/08 -, juris Rn. 15 und Tenor; VG Gelsenkirchen, Urteil vom 29. September 2014 - 1 K 5929/12 -, juris Rn. 2.

    vgl. VG Münster, Urteil vom 1. Juli 2010 - 4 K 1753/08 -, juris Rn. 32.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 04.11.2015 - 4 B 28.12

    Feuerwehrbeamter; Arbeitszeit; vor- und nachbereitende Tätigkeiten; An- und

    cc) Zu Recht hat das Verwaltungsgericht ferner entschieden, dass die Zeiten für das mit den Beamten der angrenzenden Schicht zu führende Übergabegespräch über den Dienstablauf nicht als Arbeitszeit im Sinne des § 2 Abs. 1 AZVO FuP anzuerkennen sind (ebenso im Ergebnis VGH Mannheim, a.a.O., Rn. 30; VG Köln, Urteil vom 3. September 2012 - 19 K 2098/10 -, juris Rn. 27 ff.; VG Münster, Urteil vom 1. Juli 2010 - 4 K 1753/08 -, juris Rn. 33; a.A. VG Aachen, Urteil vom 10. Januar 2008 - 1 K 469/07 -, juris Rn. 25).
  • VG Düsseldorf, 05.08.2014 - 2 K 8397/12

    Anerkennung des Anlegens und Ablegens der persönlich zugewiesenen

    vgl. VG Münster, Urteil vom 1. Juli 2010 - 4 K 1753/08 -, juris Rn.12.
  • VG Arnsberg, 11.03.2015 - 2 K 2212/12

    Verpflichtung des Dienstherrn zur zeitlichen Vergütung zusätzlich erbrachter

    vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 28. Juli 2011 - 4 S 1677/10 -, juris Rn. 14; VG Gelsenkirchen, Urteile vom 29. September 2014 - 1 K 5929/12 -, juris Rn. 14, und - 1 K 5363/13 -, juris Rn. 16; VG Düsseldorf, Urteile vom 5. August 2014 - 2 K 8397/14 -, juris Rn. 18, und vom 26. November 2013 - 2 K 7657/12 -, juris Rn. 12; VG Münster, Urteil vom 1. Juli 2010 - 4 K 1753/08 -, juris Rn. 12; ohne nähere Ausführungen: OVG NRW, Urteil vom 2. Dezember 2010 - 6 A 1546/10 -, juris Rn. 28: "Insoweit ist die dem Urteil zugrunde liegende Feststellungsklage zwar zulässig, ...".
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