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   VG Darmstadt, 02.03.2011 - 4 K 1759/09.DA   

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https://dejure.org/2011,46931
VG Darmstadt, 02.03.2011 - 4 K 1759/09.DA (https://dejure.org/2011,46931)
VG Darmstadt, Entscheidung vom 02.03.2011 - 4 K 1759/09.DA (https://dejure.org/2011,46931)
VG Darmstadt, Entscheidung vom 02. März 2011 - 4 K 1759/09.DA (https://dejure.org/2011,46931)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 13.03.2008 - 3 C 27.07

    Arzneimittel; Arzneimittelversand; Versandapotheke; Versandhandel mit

    Auszug aus VG Darmstadt, 02.03.2011 - 4 K 1759/09
    Auch sei die Abgabe von Arzneimitteln in sog. Pick-up-Stellen zulässig, was die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. März 2008, BVerwGE 131, 1ff., bestätigt habe.

    Der Kläger kann seine Auffassung auch nicht auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. März 2008, AZ: 3 C 27/02, BVerwGE 131, 1 ff., stützen.

  • OLG München, 06.05.2010 - 29 U 4316/09

    Unlauterer Wettbewerb: Zulassungspflicht für die Auseinzelung von Fertigspritzen

    Auszug aus VG Darmstadt, 02.03.2011 - 4 K 1759/09
    Denn insoweit unterliegen Apotheker bereits der Überwachung aufgrund des Apothekengesetzes und der Apothekenbetriebsordnung (vgl. OLG München, Urteil vom 6. Mai 2010, 29 U 4316/09, zitiert nach JURIS).
  • OVG Niedersachsen, 16.05.2006 - 11 LC 265/05

    Gewerbliche Herstellung von Arzneimittelblistern in der Apotheke als Teil des

    Auszug aus VG Darmstadt, 02.03.2011 - 4 K 1759/09
    Unter Abgabe eines Arzneimittels als Unterfall des Inverkehrbringens nach § 4 Abs. 17 AMG ist die Einräumung der Verfügungsgewalt an einen anderen durch körperliche Überlassung des Arzneimittels zu verstehen (OVG Lüneburg, Urteil vom 16. Mai 2006, 11 LC 265/05, zitiert nach JURIS; Kloesel/Cyran, § 4 AMG, RdNr. 57 m.w.N.).
  • BGH, 14.07.2016 - III ZR 446/15

    Heimversorgungsvertrag: Rechtsnatur des zwischen Apotheker und Heimträger

    Dem zusätzlichen Aufwand des Apothekers steht allerdings insoweit ein (lukrativer) finanzieller Ausgleich gegenüber, als dem Apotheker ein privilegierter Zugang zu (potentiellen) Kunden eröffnet wird, an die er Arzneimittel liefern und zu denen allmählich ein (absatzsteigerndes) Vertrauensverhältnis gebildet werden kann (Landesberufsgericht für Heilberufe aaO Rn. 28, 30, 33 f; VG Darmstadt, Urteil vom 2. März 2011 - 4 K 1759/09.DA, BeckRS 2012, 52199 = juris Rn. 26; Kasper aaO Rn. 9).

    Der Gesetzgeber ist vielmehr davon ausgegangen, der Versorgungsapotheker sei typischerweise "der" Lieferant des Heims und seiner Bewohner, so dass die Belieferung durch den Apotheker den finanziellen Ausgleich für die zusätzlichen Kontroll- und Beratungspflichten darstelle (Landesberufsgericht für Heilberufe aaO Rn. 28, 33 f, s. auch VG Darmstadt, Urteil vom 2. März 2011 - 4 K 1759/09.DA, BeckRS 2012, 52199 = juris Rn. 26).

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