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   VG Münster, 30.08.2016 - 4 K 1789/15   

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https://dejure.org/2016,59604
VG Münster, 30.08.2016 - 4 K 1789/15 (https://dejure.org/2016,59604)
VG Münster, Entscheidung vom 30.08.2016 - 4 K 1789/15 (https://dejure.org/2016,59604)
VG Münster, Entscheidung vom 30. August 2016 - 4 K 1789/15 (https://dejure.org/2016,59604)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Heimspiel für Richter

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • VG Münster, 10.11.2015 - 4 L 1081/15

    Ehemaliger Richter darf als Rechtsanwalt auftreten

    Auszug aus VG Münster, 30.08.2016 - 4 K 1789/15
    Mit Beschluss vom 10. November 2015 (4 L 1081/15) hat die erkennende Kammer die aufschiebende Wirkung der gegen den Bescheid vom 14. August 2015 erhobenen Klage wiederhergestellt, weil der Bescheid offensichtlich rechtswidrig sei.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte des Klageverfahrens und des Verfahrens des vorläufigen Rechtsschutzes (4 L 1081/15) sowie auf den Inhalt der beigezogenen Verwaltungsvorgänge Bezug genommen.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.03.2016 - 1 B 1375/15

    Untersagungsverfügung bzgl. des Auftretens eines Ruhestandsrichters als

    Auszug aus VG Münster, 30.08.2016 - 4 K 1789/15
    Diesen Beschluss hat das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen auf die Beschwerde des Beklagten mit Beschluss vom 2. März 2016 (1 B 1375/15) teilweise geändert.

    Hinsichtlich der Feststellung, das Auftreten des Klägers als Rechtsanwalt vor dem Landgericht N. lasse für den Zeitraum bis einschließlich 31. März 2018 im Sinne des § 41 Satz 2 und 3 BeamtStG, § 52 Abs. 5 LBG NRW i.V.m. § 71 DRiG, § 4 Abs. 1 Satz 1 LRiG NRW in der bis zum 30. Dezember 2015 gültigen Fassung bzw. § 2 Abs. 2 LRiStaG NRW eine Beeinträchtigung dienstlicher Interessen besorgen, schließt sich die Kammer aus Gründen der Einheitlichkeit der Rechtsprechung vollumfänglich den Erwägungen des im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes ergangenen Beschlusses des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 2. März 2016 (1 B 1375/15) an.

  • BVerwG, 26.06.2014 - 2 C 23.13

    Ruhestandsbeamter; Beeinträchtigung dienstlicher Interessen; Nebentätigkeit;

    Auszug aus VG Münster, 30.08.2016 - 4 K 1789/15
    Die grundsätzliche Bedeutung besteht in der Rechtsfrage, ob - entgegen der hier zugrunde gelegten Auffassung - § 41 Satz 2 BeamtStG nach Maßgabe des vom Oberverwaltungsgericht insoweit als "missverständlich" bezeichneten Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Juni 2014 (BVerwG 2 C 23.13 -, BVerwGE 150, 153, Rn. 25 ff.) ausschließlich dann eine Erwerbstätigkeit oder sonstige Beschäftigung im Sinne des § 41 Satz 2 BeamtStG untersagt werden darf, wenn entweder der Eindruck erweckt wird, der Beamte beachte eine im Ruhestand nachwirkende Dienstpflicht nicht oder die Erwerbstätigkeit im Ruhestand den Anschein begründet, der Beamte habe bereits während des Dienstes die Integrität der Amtsführung zurückgestellt, um sich die Möglichkeit einer Erwerbstätigkeit im Ruhestand zu eröffnen oder nicht zu verbauen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.07.2015 - 1 B 472/15

    Unzulässigkeit der rechtsanwaltlichen Tätigkeit eines Richters im Altersruhestand

    Auszug aus VG Münster, 30.08.2016 - 4 K 1789/15
    Dies habe das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen mit Beschluss vom 8. Juli 2015 (1 B 472/15) in einem anderen Verfahren bestätigt.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.03.2016 - 1 B 1375/15
    Der Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage 4 K 1789/15 gegen den Bescheid des Antragsgegners vom 14. August 2015 wird insoweit abgelehnt, als dem Antragsteller mit diesem Bescheid ein Auftreten vor dem Landgericht Münster bis zum Ablauf des 31. März 2018 untersagt worden ist.

    Das Verwaltungsgericht hat dem Antrag des Antragstellers, die aufschiebende Wirkung seiner Klage 4 K 1789/15 gegen den Bescheid des Antragsgegners vom 14. August 2015 wiederherzustellen.

  • VG Münster, 10.11.2015 - 4 L 1081/15
    Die aufschiebende Wirkung der Klage 4 K 1789/15 gegen den Bescheid des Antragsgegners vom 14. August 2015 wird wiederhergestellt.

    Der Antrag des Antragstellers, die aufschiebende Wirkung seiner Klage 4 K 1789/15 gegen den Bescheid des Antragsgegners vom 14. August 2015 wiederherzustellen und die Vollziehung aufzuheben, ist zulässig und begründet.

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