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   FG Hessen, 14.11.2012 - 4 K 1902/08   

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https://dejure.org/2012,41595
FG Hessen, 14.11.2012 - 4 K 1902/08 (https://dejure.org/2012,41595)
FG Hessen, Entscheidung vom 14.11.2012 - 4 K 1902/08 (https://dejure.org/2012,41595)
FG Hessen, Entscheidung vom 14. November 2012 - 4 K 1902/08 (https://dejure.org/2012,41595)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 3 Abs 4 InvStG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Steuerliche Behandlung von (Alt-)Verlusten aus Termingeschäften im zeitlichen Anwendungsbereich des Gesetzes über die Kapitalanlagegesellschaften

  • Betriebs-Berater

    Verrechenbarkeit von Alt-Verlusten aus Termingeschäften

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InvStG § 3 Abs. 4
    Steuerliche Behandlung von Altverlusten aus Termingeschäften vor Einführung des InvStG

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Steuerliche Behandlung von Altverlusten aus Termingeschäften vor Einführung des InvStG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verlustverrechnung bei Termingeschäften

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verrechnungsmöglichkeit von Verlusten aus Termingeschäften

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zur Verrechnungsmöglichkeit von Verlusten aus sog. Termingeschäften

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Verrechnungsmöglichkeit von Verlusten aus sog. Termingeschäften

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Verrechnungsmöglichkeit von Verlusten aus sog. Termingeschäften

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Verrechenbarkeit von Alt- Verlusten aus Termingeschäften

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Hessisches Finanzgericht entscheidet zur Verrechnungsmöglichkeit von Verlusten aus Termingeschäften

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Verrechnungsmöglichkeit von Verlusten aus sog. Termingeschäften

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Verrechnungsmöglichkeit von Verlusten aus sog. Termingeschäften

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2013, 214
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 18.10.2006 - IX R 28/05

    Verfassungsmäßigkeit der Verlustausgleichsregelung des § 23 Abs. 3 Satz 8 EStG -

    Auszug aus FG Hessen, 14.11.2012 - 4 K 1902/08
    So sei auch bereits die Beschränkung des vertikalen Verlustausgleichs durch § 23 Abs. 3 Satz 8 und 9 EStG verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden gewesen, weil sie auf sachlichen Erwägungen des Gesetzgebers beruht habe (so BFH- Urteil vom 18.10.2006 IX R 28/05, BStBl II 2007, 259).

    aa) Insoweit ist zunächst mit dem BFH-Urteil vom 18.10.2006 IX R 28/05 (BStBl II 2007, 259) darauf hinzuweisen, dass die frühere Beschränkung des vertikalen Verlustausgleichs bei Termingeschäften durch § 23 Abs. 3 Satz 8 und 9 EStG auf sachlichen Erwägungen des Gesetzgebers beruht und verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist.

    Darüber hinaus lässt sich insoweit allenfalls die Notwendigkeit eines uneingeschränkten vertikalen Verlustausgleichs zwischen sich in ihrer Struktur entsprechenden Einkunftsarten begründen (vgl. zum Ganzen BFH-Urteil vom 18.10.2006, IX R 28/05, BStBl II 2007, 259).

    Damit wäre der Steuerpflichtige mit seinen Einkünften aus privaten Veräußerungsgeschäften gegenüber Steuerpflichtige mit (ausschließlichen) Einkünften aus anderen Einkunftsarten im Hinblick auf den Grundsatz der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit ohne hinreichenden sachlichen Grund begünstigt worden (vgl. auch dazu BFH-Urteil vom 18.10.2006 IX R 28/05, BStBl II 2007, 259).

  • BVerfG, 30.09.1998 - 2 BvR 1818/91

    Verlustabzug

    Auszug aus FG Hessen, 14.11.2012 - 4 K 1902/08
    So sei die Vorschrift des § 22 Nr. 3 Satz 3 EStG a.F. als mit Artikel 3 Abs. 1 GG unvereinbar und nichtig angesehen worden (unter Hinweis auf Beschluss des BVerfG vom 30.09.1998 2 BvR 1818/91).

    Nach Regelung dieses Ausgangstatbestandes hat er die einmal getroffene Belastungsentscheidung jedoch folgerichtig im Sinne der Belastungsgleichheit umzusetzen (BVerfG-Beschluss vom 30.09.1998, 2 BvR 1818/91, BVerfGE 99, 88).

    Allein die systematische Unterscheidung durch den Gesetzgeber kann die Ungleichbehandlung in den Rechtsfolgen nicht rechtfertigen (BVerfG-Beschluss vom 30.09.1998, 2 BvR 1818/91, BVerfGE 99, 88; vgl. auch BVerfG-Urteil vom 06.03.2002 2 BvL 17/99, BVerfGE 105, 73).

  • BFH, 22.09.2005 - IX R 21/04

    Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften: Verrechenbarkeit - kein gesondertes

    Auszug aus FG Hessen, 14.11.2012 - 4 K 1902/08
    Die Änderung beantragte sie unter Hinweis auf § 15 Abs. 1 InvStG i.V.m. § 164 Abs. 2 der Abgabenordnung (AO) und unter Bezugnahme auf das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 22.09.2005 IX R 21/04 (BStBl II 2007, 158) Wegen der Einzelheiten des Schreibens wird auf die in den Feststellungsakten abgeheftete Kopie verwiesen.

    Insoweit ist ergänzend darauf hinzuweisen, dass die (früheren) Anleger nach den Besteuerungsgrundsätzen des KAGG grundsätzlich nicht gehindert gewesen wären, die Verrechnung ggf. ihnen zurechenbarer Alt-Verluste aus Termingeschäften unter Berücksichtigung des BFH-Urteils vom 22.09.2005 IX R 21/04 (BStBl II 2007, 158) im Rahmen einer späteren Einkommen- oder Körperschaftsteuerklärung geltend zu machen.

  • BFH, 16.12.2003 - IX R 46/02

    Rückwirkende Verlängerung der Spekulationsfrist

    Auszug aus FG Hessen, 14.11.2012 - 4 K 1902/08
    In einem solchen Fall sei das Interesse des Einzelnen auf Fortbestand der Regelung einerseits mit der Bedeutung des gesetzgeberischen Änderungsanliegens für die Allgemeinheit andererseits abzuwägen, wobei der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit dabei Übergangsregelungen gebieten würde (unter Hinweis auf BFH-Beschluss vom 16.12.2003 IX R 46/02).
  • BVerfG, 07.12.1983 - 2 BvR 282/80

    Strafbefehl

    Auszug aus FG Hessen, 14.11.2012 - 4 K 1902/08
    Der Gleichheitssatz ist danach verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass diese die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (BVerfG-Beschlüsse vom 29.11.1989, 1 BvR 1402/87 und 1 BvR 1528/87, BVerfGE 81, 108 und vom 07.12.1983 2 BvR 282/80, BVerfGE 65, 377).
  • BVerfG, 29.11.1989 - 1 BvR 1402/87

    Ersatzlose Aufhebung des § 34 Abs. 4 EStG verfassungsgemäß

    Auszug aus FG Hessen, 14.11.2012 - 4 K 1902/08
    Der Gleichheitssatz ist danach verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass diese die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (BVerfG-Beschlüsse vom 29.11.1989, 1 BvR 1402/87 und 1 BvR 1528/87, BVerfGE 81, 108 und vom 07.12.1983 2 BvR 282/80, BVerfGE 65, 377).
  • BVerfG, 06.03.2002 - 2 BvL 17/99

    Pensionsbesteuerung

    Auszug aus FG Hessen, 14.11.2012 - 4 K 1902/08
    Allein die systematische Unterscheidung durch den Gesetzgeber kann die Ungleichbehandlung in den Rechtsfolgen nicht rechtfertigen (BVerfG-Beschluss vom 30.09.1998, 2 BvR 1818/91, BVerfGE 99, 88; vgl. auch BVerfG-Urteil vom 06.03.2002 2 BvL 17/99, BVerfGE 105, 73).
  • BVerfG, 04.12.2002 - 2 BvR 400/98

    Doppelte Haushaltsführung

    Auszug aus FG Hessen, 14.11.2012 - 4 K 1902/08
    Ausnahmen von einer folgerichtigen Umsetzung einer mit dem objektiven Nettoprinzip getroffenen Belastungsentscheidungen bedürften eine besonderen sachlichen Rechtfertigung (unter Hinweis auf Beschluss des Bundesverfassungsgerichts -BVerfG- vom 04.12.2002 2 BvR 400/98).
  • BVerfG, 26.10.2004 - 2 BvR 246/98

    Gewerbliche Qualifikation der Einkünfte eines Einzelunternehmers nach

    Auszug aus FG Hessen, 14.11.2012 - 4 K 1902/08
    Für die gleichheitsrechtliche Abwägung fällt hierbei insbesondere ins Gewicht, wieweit dem Steuerpflichtigen die Möglichkeit eröffnet ist, zwischen verschiedenen Begünstigungs- oder Belastungsalternativen zu wählen (vgl. BVerfG-Beschluss vom 26.10.2004, 2 BvR 246/98, BFH/NV Beilage 2005, 259).
  • BFH, 17.11.2015 - VIII R 55/12

    Verrechnung von Altverlusten aus Termingeschäften mit Neuerträgen gemäß § 3 Abs.

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 14. November 2012  4 K 1902/08 wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Das Finanzgericht (FG) hat die Klage mit Urteil vom 14. November 2012  4 K 1902/08 abgewiesen.

  • FG Hamburg, 02.12.2021 - 6 K 48/20

    Keine Änderung eines Steuerbescheids nach § 174 Abs. 3 AO bei fehlendem

    Denn für den Fall, dass das Sondervermögen keine positiven Erträge aus Termingeschäften erzielt oder solche Erträge nicht mehr ausschüttet, blieben die Alt-Verluste aus Termingeschäften auch im betrieblichen Bereich unberücksichtigt (vgl. z.B. Hessisches Finanzgericht, Urteil vom 14. November 2012, 4 K 1902/08, juris).

    Vor dem Hintergrund, dass die Anleger, denen Verluste aus Termingeschäfte unter dem Geltungsbereich des KAGG konkret oder abstrakt zuzuweisen waren, lediglich darauf vertrauen durften, dass ihre Verluste mit zukünftigen steuerpflichtigen Gewinnen aus Termingeschäften verrechnet werden durften, ist es fraglich, ob der Steuerpflichtige sich überhaupt auf Vertrauensschutzgesichtspunkte berufen kann (vgl. Hessisches Finanzgericht, Urteil vom 14. November 2012, 4 K 1902/08, juris).

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