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   VG Gießen, 09.01.2017 - 4 K 1911/16.GI   

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https://dejure.org/2017,2328
VG Gießen, 09.01.2017 - 4 K 1911/16.GI (https://dejure.org/2017,2328)
VG Gießen, Entscheidung vom 09.01.2017 - 4 K 1911/16.GI (https://dejure.org/2017,2328)
VG Gießen, Entscheidung vom 09. Januar 2017 - 4 K 1911/16.GI (https://dejure.org/2017,2328)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 47 Abs 1 HSOG, § 49 Abs 1 Satz 1 HSOG
    Abschleppen eines Kraftfahrzeuges bei mobilen Haltverbotszeichen

  • verkehrslexikon.de

    Abschleppkosten bei mobilen Haltverbotszeichen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abschleppen eines Kraftfahrzeuges bei mobilen Haltverbotszeichen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Abschleppen eines Kraftfahrzeuges bei mobilen Haltverbotszeichen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Abschleppen eines Kraftfahrzeuges bei mobilen Haltverbotszeichen

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 09.04.2014 - 3 C 5.13

    Abschleppen; Abschleppkosten; Abschleppanordnung; Einleitung einer

    Auszug aus VG Gießen, 09.01.2017 - 4 K 1911/16
    Da Verkehrszeichen als sofort vollziehbare Verwaltungsakte gegenüber dem Verkehrsteilnehmer in entsprechender Anwendung des § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 VwGO zu qualifizieren sind, der das Verkehrszeichen wahrnehmen kann (ständige Rspr. des BVerwG, vgl. Beschluss vom 07.11.1977, NJW 1978, 656, und Urteil vom 09.04.2014 - 3 C 5.13 -, BVerwGE 149, 254), war das Wegfahrgebot auch sofort vollziehbar.

    Nur bei Vorliegen eines derartigen Ausnahmefalles kann das sofortige Abschleppen eines verbotswidrig in einer absoluten Haltverbotszone parkenden Fahrzeugs gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verstoßen (vgl. BVerwG, Urteil vom 09.04.2014 - 3 C 5.13 -, BVerwGE 149, 254).

  • VGH Hessen, 22.05.1990 - 11 UE 2056/89

    Abschleppen eines im absoluten Halteverbot abgestellten Fahrzeugs - Grundsatz der

    Auszug aus VG Gießen, 09.01.2017 - 4 K 1911/16
    Dabei kommt es nicht darauf an, ob eine konkrete Behinderung oder Beeinträchtigung anderer Verkehrsteilnehmer vorliegt oder nicht (so bereits Hess. VGH, Urteil vom 22.05.1990 - 11 UE 2056/89 -, NVwZ-RR 1991, 28).
  • BVerwG, 25.01.1995 - 11 C 29.93

    Aufstellung und Entfernung von Verkehrszeichen - Abgabe einer verbindlichen

    Auszug aus VG Gießen, 09.01.2017 - 4 K 1911/16
    Derartige Anordnungen sind, wie das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung ausführt, Verwaltungsakte (vgl. zur Rechtsnatur der Verkehrszeichen als Allgemeinverfügung BVerwG, Urteil vom 25.01.1995 - 11 C 29.93 -, NJW 1995, 1977).
  • VGH Hessen, 31.01.2013 - 8 A 1667/12

    Abschleppkosten (Taxenstand)

    Auszug aus VG Gießen, 09.01.2017 - 4 K 1911/16
    Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass durch die Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs ebenfalls geklärt ist, dass eine Wartezeit von in der Regel einer Stunde seit Feststellung der Ordnungswidrigkeit (nur) dann eingehalten werden muss, wenn das Abschleppen eines verbotswidrig abgestellten Fahrzeugs von einem gegen - nicht entrichtetes - Entgelt (Parkuhr, Parkautomat) zur Verfügung gestellten Parkplatz veranlasst werden soll (Hess. VGH, Urteil vom 31.01.2013 - 8 A 1667/12 -, ESVGH 63, 251, unter Hinweis auf: Urteil vom 11.11.1997 - 11 UE 3450/95 -, NVwZ-RR 1999, 23).
  • BVerwG, 11.12.1996 - 11 C 15.95

    Abschleppen eines ursprünglich ordnungsgemäß geparkten Kraftwagens

    Auszug aus VG Gießen, 09.01.2017 - 4 K 1911/16
    Aus dem Rechtsstaatsprinzip folgt, dass die Anbringung in der Weise erfolgen muss, dass der im Sinne des § 1 StVO sorgfältig handelnde Verkehrsteilnehmer die Anordnung ohne weitere Überlegung eindeutig erfassen kann (vgl. grundlegend BVerwG, Urteil vom 11.12.1996 - 11 C 15.95 -, BVerwGE 102, 316).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.06.2014 - 5 A 1435/13

    Rechtmäßigkeit einer Abschleppmaßnahme

    Auszug aus VG Gießen, 09.01.2017 - 4 K 1911/16
    Denn es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Passanten oder Parkplatzsuchende mobile Park- oder Haltverbotszeichen verstellen (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 20.06.2014 - 5 A 1435/13 -).
  • VGH Hessen, 11.11.1997 - 11 UE 3450/95

    Erstattung von Abschleppkosten für ein vor einer abgelaufenen Parkuhr stehendes

    Auszug aus VG Gießen, 09.01.2017 - 4 K 1911/16
    Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass durch die Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs ebenfalls geklärt ist, dass eine Wartezeit von in der Regel einer Stunde seit Feststellung der Ordnungswidrigkeit (nur) dann eingehalten werden muss, wenn das Abschleppen eines verbotswidrig abgestellten Fahrzeugs von einem gegen - nicht entrichtetes - Entgelt (Parkuhr, Parkautomat) zur Verfügung gestellten Parkplatz veranlasst werden soll (Hess. VGH, Urteil vom 31.01.2013 - 8 A 1667/12 -, ESVGH 63, 251, unter Hinweis auf: Urteil vom 11.11.1997 - 11 UE 3450/95 -, NVwZ-RR 1999, 23).
  • VG Neustadt, 26.02.2019 - 5 K 814/18

    Mobiles Halteverbotszeichen rechtswidrig - Abschleppkostenbescheid rechtswidrig

    Damit war gewährleistet, dass die Kommune als der Trägerin der Straßenbaulast wie als Verkehrsbehörde sich zwar einer privaten Unterstützung bedienen wollte, gleichwohl jedoch die Kontrolle über die sachgerechte Umsetzung in eigener - hoheitlicher - Hand behielt (vgl. VG Gießen, Urteil vom 09. Januar 2017 - 4 K 1911/16.GI -, Rn. 20 - 21, juris).

    Dies ergibt sich ohne weiteres aus den Erläuterungen unter Nr. 2 in Spalte 3 zur Nr. 61 der Anlage 2 zur StVO: "Mobile, vorübergehend angeordnete Haltverbote durch Zeichen 283 und 286 heben Verkehrszeichen auf, die das Parken erlauben" (VG Gießen, Urteil vom 09. Januar 2017 - 4 K 1911/16.GI -, Rn. 22, juris; VG Köln, Urteil vom 06. Februar 2014 - 20 K 2319/13 -, Rn. 30, juris).

    Ein solcher Fall lag bei dem Fahrzeug der Klägerin ersichtlich nicht vor (vgl. VG Gießen, Urteil vom 09. Januar 2017 - 4 K 1911/16.GI -, Rn. 31 - 33, juris; VG Freiburg (Breisgau), Urteil vom 05. April 2017 - 4 K 2347/16 -, Rn. 26; VG Bremen, Urteil vom 26. Januar 2009 - 5 K 2812/08 -, Rn. 17, juris).

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