Rechtsprechung
   FG München, 06.07.2016 - 4 K 1949/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,66894
FG München, 06.07.2016 - 4 K 1949/13 (https://dejure.org/2016,66894)
FG München, Entscheidung vom 06.07.2016 - 4 K 1949/13 (https://dejure.org/2016,66894)
FG München, Entscheidung vom 06. Juli 2016 - 4 K 1949/13 (https://dejure.org/2016,66894)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,66894) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anderer Erwerbsvorgang auf gesellschaftsvertraglicher Grundlage gem. § 8 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 . 3. Alt. GrEStG

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Erwerbsvorgang auf gesellschaftsvertraglicher Grundlage - Erwerb von Miteigentumsanteilen durch privatschriftliche Änderung der notariell vereinbarten Auseinandersetzung und Teilung einer GbR

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2017, 1532
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 13.09.1995 - II R 80/92

    Der Übergang von Grundstückseigentum infolge Anwachsung beim Erwerb aller Anteile

    Auszug aus FG München, 06.07.2016 - 4 K 1949/13
    dd) Folgerichtig ergeben sich die grunderwerbsteuerrechtlichen Bemessungsgrundlagen - entsprechend der Sachbehandlung durch das FA in den jeweiligen Grunderwerbsteuerbescheiden - aus der seitens des Klägers zu 1. erbrachten Gesamtgegenleistung i.H.v. 492.380 EUR, der seitens des Klägers zu 2. erbrachten Gesamtgegenleistung i.H.v. 475.000 EUR, der seitens des Klägers zu 3. erbrachten Gesamtgegenleistung i.H.v. 333.290 EUR, der seitens des Klägers zu 4. erbrachten Gesamtgegenleistung i.H.v. 212.150 EUR sowie der seitens des Klägers zu 5. erbrachten Gesamtgegenleistung i.H.v. 61.700 EUR (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 13. September 1995 II R 80/92, BStBl II 1995, 903), aus der sich die jeweils festgesetzte Grunderwerbsteuer ergibt.
  • BGH, 31.01.1983 - II ZR 288/81

    gescheiterte Anteilsübertragung - Gesellschaftsanteile, § 313 BGB <Fassung bis

    Auszug aus FG München, 06.07.2016 - 4 K 1949/13
    Im Fall der bewussten Gesetzesumgehung ist § 311b Abs. 1 BGB jedoch anwendbar (Urteil des Bundesgerichtshofs -BGH- vom 31. Januar 1983 II ZR 288/81, BGHZ 86, 367; WM 1983, 358).
  • BFH, 22.05.2019 - II R 21/17

    Grunderwerbsteuerrechtliche Bemessungsgrundlage bei Erwerb von Wohnungs- oder

    Die Revision der Kläger gegen das Urteil des Finanzgerichts München vom 06.07.2016 - 4 K 1949/13 wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2017, 1532 veröffentlicht.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht