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   FG Hamburg, 25.01.2012 - 4 K 195/10   

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https://dejure.org/2012,8967
FG Hamburg, 25.01.2012 - 4 K 195/10 (https://dejure.org/2012,8967)
FG Hamburg, Entscheidung vom 25.01.2012 - 4 K 195/10 (https://dejure.org/2012,8967)
FG Hamburg, Entscheidung vom 25. Januar 2012 - 4 K 195/10 (https://dejure.org/2012,8967)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Energiesteuer: Begriff der privaten nichtgewerblichen Schifffahrt, leichtfertige Steuerverkürzung

  • Justiz Hamburg

    § 169 Abs 2 S 2 AO, § 378 AO, § 21 Abs 1 EnergieStG, § 27 Abs 1 Nr 1 EnergieStG, § 60 Abs 3 EnergieStV
    Energiesteuer: Begriff der privaten nichtgewerblichen Schifffahrt, leichtfertige Steuerverkürzung

  • IWW
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Energiesteuer: Zum Begriff der privaten nichtgewerblichen Schifffahrt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • FG Hamburg, 09.06.2009 - 4 K 119/07

    Energiesteuerrecht: Ausübung des Auswahlermessens

    Auszug aus FG Hamburg, 25.01.2012 - 4 K 195/10
    Nach zurückweisender Einspruchsentscheidung wurde der Bescheid vom Finanzgericht im Klageverfahren 4 K 119/07 durch Urteil vom 09. Juni 2009 wegen fehlender Betätigung des Auswahlermessens aufgehoben (Beklagten-Akte Bl. 139 f.).

    Das Gericht hat beigezogen seine Akten 4 K 119/07 und 4 V 249/09.

    Ohne eine tendenziell bestehende Gewinnerzielungsabsicht liegt kein wirtschaftliches Verhalten vor, das eine Befreiung von der Steuer rechtfertigen würde (Finanzgericht Hamburg, Urteil vom 09. Juni 2009, 4 K 119/07).

  • FG Hamburg, 17.12.2010 - 4 K 228/08

    Energiesteuer: Keine Befreiung für gemeinnützige Schifffahrt

    Auszug aus FG Hamburg, 25.01.2012 - 4 K 195/10
    Die materiell-rechtliche Ausgestaltung des Energiesteuergesetzes beruhen überwiegend auf Vorgaben der Europäischen Energiesteuerrichtlinie, die zum Teil fakultative Vergünstigungen vorsieht, deren Gewährung in das Ermessen der Mitgliedstaaten gestellt ist, teilweise aber auch obligatorische Regelungen beinhaltet, bei denen den Mitgliedsstaaten kein Handlungsspielraum verbleibt (vgl. Finanzgericht Hamburg, Urteil vom 17. Dezember 2010, 4 K 228/08 m. w. N.).

    Dass der Verein auch selbst Fahrten gegen Entgelt anbietet, reicht schon vor dem Hintergrund seiner Gemeinnützigkeit insoweit nicht aus (vgl. Finanzgericht Hamburg, Urteil vom 17. Dezember 2010, 4 K 228/08).

  • BFH, 19.12.2002 - IV R 37/01

    Verlängerte Festsetzungsfrist bei Steuerverkürzung

    Auszug aus FG Hamburg, 25.01.2012 - 4 K 195/10
    Ein derartiges Verschulden liegt vor, wenn der Täter nach den Gegebenheiten des konkreten Falls und seinen individuellen Fähigkeiten in der Lage gewesen wäre, den sich aus dem konkret einschlägigen gesetzlichen Regelungen ergebenden Sorgfaltspflichten zu genügen (BFH, Urteil vom 19. Dezember 2002, IV R 37/01).
  • BFH, 19.02.2009 - II R 49/07

    Abweichen vom Klagebegehren als Verstoß gegen die Grundordnung des Verfahrens -

    Auszug aus FG Hamburg, 25.01.2012 - 4 K 195/10
    Steuerpflichtige müssen sich über die steuerlichen Pflichten informieren (BFH, Urteils vom 19. Februar 2009, II R 49/07).
  • FG Hamburg, 26.03.2014 - 4 K 74/13

    Energiesteuerrecht: private nichtgewerbliche Schifffahrt durch eine gemeinnützige

    Ohne eine tendenziell bestehende Gewinnerzielungsabsicht liegt kein wirtschaftliches Verhalten vor, das eine Befreiung von der Steuer rechtfertigen würde (Finanzgericht Hamburg, Urteile vom 09.06.2009, 4 K 119/07 und vom 25.01.2012, 4 K 195/10, rechtskräftig nach Entscheidung des BFH über die Nichtzulassungsbeschwerde durch Beschluss vom 21.01.2013, VII B 44/12).

    Der Senat weist ergänzend auf folgendes hin: In der energiesteuerrechtlichen Diskussion wird (im Anschluss an das Urteil FG Hamburg vom 25.01.2012, 4 K 195/10) die folgende Frage erörtert: Kann eine GmbH die Energiesteuerbefreiung beanspruchen, die von ihrem einzigen Gesellschafter, einem gemeinnützigen Verein, ein in seinem Eigentum stehendes historisches Schiffs vollständig und dauerhaft gegen angemessenes Entgelt anmietet und es zur entgeltlichen Personenbeförderung einsetzt und dabei Gewinn erwirtschaftet und an den Verein ausschüttet, der ihn seinem satzungsgemäßen gemeinnützigen Zweck entsprechend zur Erhaltung des Schiffs einsetzt (so wohl Roth, ZfZ 2013, 294, 296 f.)?.

  • FG Hamburg, 28.10.2022 - 4 K 34/21

    Energiesteuer: Besteuerung von Schiffsdiesel bei nicht ausschließlich

    Ohne eine tendenziell bestehende Gewinnerzielungsabsicht liegt kein wirtschaftliches Verhalten vor, das eine Befreiung von der Steuer rechtfertigen würde (FG Hamburg, Urteile vom 9. Juni 2009, 4 K 119/07 und vom 25. Januar 2012, 4 K 195/10, rechtskräftig nach Entscheidung des BFH über die Nichtzulassungsbeschwerde durch Beschluss vom 21. Januar 2013, VII B 44/12).
  • FG Hamburg, 27.11.2012 - 4 K 179/10

    Energiesteuerrecht: Leichtfertige Steuerverkürzung bei Veräußerung von

    Ein derartiges Verschulden liegt vor, wenn der Täter nach den Gegebenheiten des konkreten Falls und seinen individuellen Fähigkeiten in der Lage gewesen wäre, den sich aus den konkret einschlägigen gesetzlichen Regelungen ergebenden Sorgfaltspflichten zu genügen (BFH, Urteil vom 19.12.2002, IV R 37/01, in: juris; vgl. auch FG Hamburg, Urteile vom 25.01.2012, 4 K 195/10, und vom 08.06.2012, 4 K 104/11, jeweils in: juris).
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