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   FG Sachsen-Anhalt, 10.06.2003 - 4 K 20115/00   

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https://dejure.org/2003,18031
FG Sachsen-Anhalt, 10.06.2003 - 4 K 20115/00 (https://dejure.org/2003,18031)
FG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 10.06.2003 - 4 K 20115/00 (https://dejure.org/2003,18031)
FG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 10. Juni 2003 - 4 K 20115/00 (https://dejure.org/2003,18031)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufhebung der Kindergeldgewährung wegen nachträglicher Änderungen; Voraussetzung für die kindergeldrechtliche Berücksichtigung eines Kindes; Fehlender Beginn einer Berufsausbildung eines volljährigen Kindes mangels Ausbildungsplatzes ; Berufsausbildung bei Vermittlung ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kein Kindergeld wegen fehlendem Ausbildungsplatz bei Ausbildungsunwilligkeit des Kindes

  • rechtsportal.de

    Kein Kindergeld wegen fehlendem Ausbildungsplatz bei Ausbildungsunwilligkeit des Kindes

  • datenbank.nwb.de

    Kein Kindergeld wegen fehlendem Ausbildungsplatz bei Ausbildungsunwilligkeit des Kindes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BFH, 21.07.2005 - III S 19/04

    Kindergeld - Anforderungen an den Nachweis von Bemühungen um einen

    Da es sich um eine für den Kindergeldberechtigten günstige Anspruchsvoraussetzung handelt, trägt dieser die Feststellungslast für die entsprechenden Bemühungen des Kindes (Urteile des FG Köln vom 11. November 2004 10 K 5425/03, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2005, 455, und des FG Sachsen-Anhalt vom 10. Juni 2003 4 K 20115/00, nicht veröffentlicht --n.v.--, juris).

    Andernfalls hätte es der Kindergeldberechtigte in der Hand, durch die bloße Geltendmachung der Ausbildungswilligkeit des Kindes den Anspruch auf Kindergeld bis zum 27. Lebensjahr zu verlängern (Urteile des Sächsischen FG vom 9. Dezember 2002 5 K 190/02 (Kg), n.v., juris, und des FG des Landes Sachsen-Anhalt vom 10. Juni 2003 4 K 20115/00, n.v., juris).

    Dieser Nachweis der ernsthaften Bemühungen kann z.B. durch Bescheinigungen des Arbeitsamtes über die Meldung des Kindes als Bewerber um eine berufliche Ausbildungsstelle, durch Suchanzeigen in der Zeitung, durch direkte Bewerbungen an Ausbildungsstätten und ggf. den daraufhin erfolgten Zwischennachrichten oder auch Absagen erbracht werden (vgl. Urteil des FG Sachsen-Anhalt vom 10. Juni 2003 4 K 20115/00, n.v., juris; Jachmann, a.a.O., § 32 Rdnr. C 26).

  • FG Bremen, 22.02.2008 - 4 K 96/07

    Kein Kindergeld nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 EStG für ein -aufgrund

    Andernfalls hätte es der Kindergeldberechtigte in der Hand, durch die bloße Geltendmachung der Ausbildungswilligkeit des Kindes den Anspruch auf Kindergeld bis zum 27. Lebensjahr zu verlängern (Urteile des Sächsischen FG v. 09.12.2002, 5 K 190/02 (Kg), n.v., [...], und des FG Sachsen-Anhalt v. 10.06.2003, 4 K 20115/00, zitiert nach [...]; vgl. auch Felix in Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, Einkommensteuergesetz, Kommentar, § 63 Rdn. D 95).
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