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   FG Sachsen-Anhalt, 18.11.2008 - 4 K 203/05   

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FG Sachsen-Anhalt, 18.11.2008 - 4 K 203/05 (https://dejure.org/2008,21728)
FG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 18.11.2008 - 4 K 203/05 (https://dejure.org/2008,21728)
FG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 18. November 2008 - 4 K 203/05 (https://dejure.org/2008,21728)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Notwendigkeit der Beiladung eines Dritten i.F.d. Berührens von Rechten oder Rechtsbeziehungen des Dritten durch die Entscheidung nach Maßgabe des materiellen Steuerrechts; Notwendigkeit des Vorliegens eines rechtlichen Interesses für die Beiladung eines Dritten; ...

  • Judicialis

    FGO § 60 Abs. 1; ; FGO § 60 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens grundsätzlich keine Klagebefugnis des Gemeinschuldners hinsichtlich eines Einkommensteuerbescheids; Auslegung von Mitteilungen des Insolvenzverwalters als mögliche Freigabeerklärung; Keine notwendige Beiladung des ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens grundsätzlich keine Klagebefugnis des Gemeinschuldners hinsichtlich eines Einkommensteuerbescheids - Auslegung von Mitteilungen des Insolvenzverwalters als mögliche Freigabeerklärung - Keine notwendige Beiladung des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2009, 860
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 29.01.1980 - VII B 34/79

    Klageverfahren gegen eine oberste Landesbehörde - Anerkennung als

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 18.11.2008 - 4 K 203/05
    Dies ist der Fall, wenn die Entscheidung nach Maßgabe des materiellen Steuerrechts notwendigerweise und unmittelbar Rechte oder Rechtsbeziehungen des Dritten - des Beizuladenden - gestaltet, bestätigt, verändert oder zum Erlöschen bringt, insbesondere also in Fällen, in denen das, was einen der Prozessbeteiligten begünstigt oder benachteiligt, notwendigerweise umgekehrt den Dritten benachteiligen oder begünstigen muss (BFH, Beschluss vom 29. Januar 1980 - VII B 34/79 - BStBl. II 1980, S. 303).
  • BFH, 06.12.1991 - III R 81/89

    Die Zahlung von Steuern kann nicht aus Gewissensgründen abgelehnt werden

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 18.11.2008 - 4 K 203/05
    Die mit dieser gesetzlichen Regelung umschriebene Klagebefugnis bedeutet zunächst, dass nur derjenige zulässig Klage erheben kann, der durch den angegriffenen Verwaltungsakt in seinen eigenen Rechten, d.h. selbst betroffen ist (BFH, Urteil vom 06. Dezember 1991 - III R 81/89 - BStBl. II 1992, S. 303).
  • BFH, 20.11.2019 - XI R 51/17

    Einspruchsbefugnis der Insolvenzschuldnerin (Bekanntgabe des Steuerbescheids an

    Dem Insolvenzschuldner wird damit zwar nicht die Beteiligtenfähigkeit abgesprochen, immerhin fehlt ihm, soweit die Insolvenzmasse betroffen ist, die prozessuale Handlungsfähigkeit, er ist nicht prozessführungsbefugt (s. z.B. BFH-Beschlüsse vom 17.11.1977 - IV R 131-134/77, BFHE 124, 6, BStBl II 1978, 165; vom 26.07.2004 - X R 30/04, BFH/NV 2004, 1547; vom 31.01.2012 - I S 15/11, BFH/NV 2012, 989; BFH-Urteile vom 06.07.2011 - II R 34/10, BFH/NV 2012, 10; vom 25.07.2012 - I R 74/11, BFH/NV 2013, 82; Urteil des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 18.04.2013 - IX ZR 165/12, Monatsschrift für Deutsches Recht --MDR-- 2013, 1314; FG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 18.11.2008 - 4 K 203/05, EFG 2009, 860; Kuleisa in A. Schmidt, Hamburger Kommentar zum Insolvenzrecht, 7. Aufl., § 80 Rz 45; MünchKommInsO/Vuia, 4. Aufl., § 80 Rz 74; Mock in Uhlenbruck, Insolvenzordnung, 15. Aufl., § 80 Rz 18; Loose in Tipke/Kruse, a.a.O., § 251 AO Rz 36 f., 41; Bartone, AO-Steuerberater --AO-StB-- 2004, 142, 145; ders., AO-StB 2007, 49).

    Allerdings hindert dieser Umstand eine auf die Insolvenzmasse bezogene Tätigkeit auf der Grundlage einer besonderen Ermächtigung durch den Insolvenzverwalter nicht (Fall der gewillkürten Prozessstandschaft, insbesondere bei einer Genehmigung durch den Insolvenzverwalter zu einem sog. Aktivprozess gegen den Fiskus um eine Erstattung von Abgaben - z.B. Loose in Tipke/Kruse, a.a.O., § 251 AO Rz 32, 52; s.a. z.B. BFH-Beschluss in BFHE 124, 6, BStBl II 1978, 165; BFH-Urteil in BFH/NV 2013, 82; BGH-Urteile vom 19.03.1987 - III ZR 2/86, BGHZ 100, 217; in MDR 2013, 1314; FG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil in EFG 2009, 860; Kuleisa in A. Schmidt, a.a.O., § 80 Rz 44; Sternal in K. Schmidt, InsO, 19. Aufl., § 80 Rz 44; Bartone, juris PraxisReport Steuerrecht 16/2009 Anm. 5; ders., AO-StB 2004, 142, 145).

  • BFH, 25.07.2012 - I R 74/11

    Klage des Insolvenzschuldners gegen einen Haftungsbescheid - Untätigkeitsklage

    Der Schuldner ist nicht prozessführungsbefugt (ständige Rechtsprechung, z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 26. Juli 2004 X R 30/04, BFH/NV 2004, 1547; BFH-Urteil vom 6. Juli 2011 II R 34/10, BFH/NV 2012, 10), was allerdings eine Tätigkeit auf der Grundlage einer besonderen Ermächtigung durch den Insolvenzverwalter (Fall der gewillkürten Prozessstandschaft) nicht hindert (Kayser in Kreft, InsO, 6. Aufl., § 80 Rz 41; s. auch FG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 18. November 2008  4 K 203/05, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2009, 860; Bartone, jurisPR-SteuerR 16/2009 Anm. 5).
  • FG Thüringen, 26.07.2017 - 4 K 459/15

    Einspruchsbefugnis des Insolvenzverwalters während des Insolvenzverfahrens -

    Es liegt dann ein Fall der gewillkürten Prozessstandschaft vor, denn der Schulden führt das Verfahren mangels eigener Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis (§ 80 Abs. 1 InsO) nur noch mit Wirkung für und gegen die Insolvenzmasse, hinsichtlich derer nur der Insolvenzverwalter verfügungsbefugt ist (vgl. Urteil des Finanzgerichts des Landes Sachsen-Anhalt vom 18. November 2008 - 4 K 203/05, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2009, 860; Bartone, jurisPR-SteurR 16/2009 Anm. 5).
  • FG Sachsen-Anhalt, 22.09.2014 - 3 K 640/12

    Unwirksamkeit einer nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens erteilten

    Zwar ist X trotz des Insolvenzverfahrens weiterhin deren Geschäftsführer, er besaß jedoch bei Erteilung der Vollmacht nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht mehr die für deren Wirksamkeit erforderliche Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis, die gemäß § 80 Abs. 1 InsO mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens auf den Insolvenzverwalter übergegangen ist (vgl. Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt Urteil vom 18. November 2008 4 K 203/05, EFG 2009, 860; OLG Bamberg Beschluss vom 08. Februar 2006 4 U 5/06, InVo 2006, 184).
  • FG Niedersachsen, 17.06.2011 - 11 K 70/11

    Widerrufbarkeit eines Einverständnisses mit einer Entscheidung durch den

    Der erkennende Senat schließt sich damit den Ausführungen des Finanzgerichts des Landes Sachsen-Anhalt im Urteil vom 18. November 2008 4 K 203/05 (EFG 2009, 860 [FG Sachsen-Anhalt 18.11.2008 - 4 K 203/05] ) an.
  • FG Köln, 29.07.2014 - 8 K 3695/10

    Feststellung der Rechtmäßigkeit von Feststellungsbescheiden gemäß § 251 Abs. 3

    Lediglich ergänzend weist das Gericht auf das Urteil des Finanzgerichts des Landes Sachen-Anhalt vom 18.11.2008 4 K 203/05, EFG 2009, 860 hin, das seiner Auffassung nach das hier gefundene Ergebnis bestätigt.
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