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   FG Köln, 19.10.2005 - 4 K 2103/04   

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https://dejure.org/2005,9447
FG Köln, 19.10.2005 - 4 K 2103/04 (https://dejure.org/2005,9447)
FG Köln, Entscheidung vom 19.10.2005 - 4 K 2103/04 (https://dejure.org/2005,9447)
FG Köln, Entscheidung vom 19. Oktober 2005 - 4 K 2103/04 (https://dejure.org/2005,9447)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB III § 38 § 122; EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1
    Kindergeldanspruch; Anspruchsvoraussetzungen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Kindergeld - Kindergeldanspruch; Anspruchsvoraussetzungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Berücksichtigung eines Volljährigen bei der Festsetzung von Kindergeld; Begründung des Status als Arbeitssuchender; Erfordernis des Fortbestands des Status als Arbeitssuchender

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2006, 829
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • FG Niedersachsen, 24.03.2004 - 2 K 56/02

    Anspruch auf Kindergeld bei Arbeitslosigkeit des Kindes; Pflicht zur Erneuerung

    Auszug aus FG Köln, 19.10.2005 - 4 K 2103/04
    Das Niedersächsische Finanzgericht hat in einem Urteil vom 27.03.2004 (2 K 56/02, EFG 2004, S. 1462) entschieden, dass § 38 SGB III - welcher in der Entscheidung des Niedersächsischen Finanzgerichts zu einer früheren Rechtslage in unverändertem Wortlaut anzuwenden war - nicht für die einkommensteuerliche Regelung in § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 EStG von Bedeutung sei.
  • BFH, 16.07.2002 - IX R 28/98

    Bindungswirkung einer Zusage

    Auszug aus FG Köln, 19.10.2005 - 4 K 2103/04
    Nach der Rechtsprechung des BFH (zuletzt im BFH-Urteil vom 16.7.2002 IX R 28/98 BStBl II 2002, 714) trete eine Bindungswirkung nur dann ein, wenn der Steuerpflichtige im Vertrauen auf die Zusage konkrete Dispositionen vorgenommen habe und die Zusicherung nicht erkennbar rechtswidrig gewesen sei.
  • BFH, 19.06.2008 - III R 68/05

    Kindergeld: Die Meldung des Kindes bei der Agentur für Arbeit als Nachweis für

    Nach dem Wortlaut des Gesetzes muss der durch die Meldung begründete Status als arbeitsuchendes Kind durchgängig bestehen, darf also nicht wieder erloschen sein (FG Köln, Urteil vom 19. Oktober 2005 4 K 2103/04, EFG 2006, 829).

    Es wäre nicht nachvollziehbar, wenn zum Zweck der Kindergeldberechtigung ab der Arbeitsuchenden-Meldung überhaupt keine weitere Mitwirkung des Kindes bis zum 21. Lebensjahr mehr erforderlich sein sollte (FG München, Urteil vom 20. September 2007 5 K 1738/07, juris; FG Köln, Urteil in EFG 2006, 829).

  • FG Niedersachsen, 16.06.2006 - 1 K 303/05

    Meldung als Arbeitssuchender bei persönlicher Vorsprache des Kindes bei der

    c) Zur Vermeidung von Missverständnissen weist das Gericht darauf hin, dass mit diesem Rechtsverständnis über das Erfordernis des Kindergeldanspruchs die erforderliche Arbeitsbereitschaft eines arbeitslosen Kindes und seine Suche nach Arbeit weiterhin erforderlich ist und nicht durch die bloße Arbeitslosenmeldung ersetzt werden kann (vgl. dazu FG Köln, Urteil vom 19. Oktober 2005 4 K 2103/04, StE 2006, 123).

    Das Gericht weicht mit seiner Rechtsauffassung über die Bedeutung der Streichung des Kindes aus der Meldeliste der Arbeitslosen von der des FG Köln, Urteil vom 19. Oktober 2005 4 K 2103/04 StE 2006, 123 und der des FG Münster, Urteil vom 27. Juli 2005 10 K 5038/04 Kg EFG 2006, 684 ab.

  • FG München, 20.09.2007 - 5 K 1738/07

    Kindergeldanspruch für ein nicht erwerbstätiges Kind; Arbeitsbereitschaft und die

    Der Gesetzgeber will nach wie vor Kindergeld nur gewähren, wenn das Kind, das keinen Tatbestand des § 38 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 bis 4 SGB III erfüllt -hier: wegen der Ablehnung des ALG II-Antrags -, seiner aus § 38 Abs. 4 Satz 2 SGB III folgenden Pflicht zur Erneuerung seiner Meldung nach drei Monaten nachkommt (Urteile des Finanzgerichts Köln vom 19.10.2005 4 K 2103/04, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG-, 2006, 828, und des Finanzgerichts Münster vom 27.07.2005 10 K 5038/04, EFG 2006, 684).

    Soweit nach der Rechtsprechung des Niedersächsischen Finanzgerichts und des Finanzgerichts Brandenburg (Urteile des Finanzgerichts Niedersachsen vom 16.06.2006 1 K 303/05, EFG 2006, 684, und vom 24.03.2004 2 K 56/02, EFG 2004, 1462, sowie des Finanzgerichts Brandenburg vom 05.12.2001 6 K 2433/00, EFG 2002, 207, Pust in Litt- mann/Bitz, Das Einkommensteuerrecht, § 32 Rz. 334) ab 2003 die Vorschrift des § 38 SGB III im Kindergeldrecht ohne Belang ist, wird aber von der finanzgerichtlichen Rechtsprechung übereinstimmend gefordert, dass neben der bloßen Arbeitslosenmeldung die Arbeitsbereitschaft und die Suche nach Arbeit für den Kindergeldanspruch hinzukommen müssen (Urteile des Finanzgerichts Niedersachsen vom 16.06.2006 1 K 303/05, EFG 2006, 684, und vom 24.03.2004 2 K 56/02, EFG 2004, 1462, Urteil des Finanzgerichts Brandenburg vom 05.12.2001 6 K 2433/00, EFG 2002, 207, Urteil des Finanzgerichts Köln vom 19.10.2005 4 K 2103/04, Haufe und Urteil des Finanzgerichts Münster vom 27.07.2005 10 K 5038/04, EFG 2006, 684).

  • BFH, 24.05.2012 - III R 4/06

    Wirkungsdauer der Meldung als Arbeitsuchender - Kein Kindergeld während einer

    Das FG wies diese Klage mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte 2006, 829 veröffentlichten Gründen ab.
  • FG Sachsen-Anhalt, 16.06.2009 - 4 K 806/07

    Kindergeldanspruch bei fehlender "förmlicher" Registrierung als Arbeitssuchender;

    Denn nach dem Wortlaut des Gesetzes ist der Status des arbeitssuchenden Kindes ein rechtlicher Status, der während des gesamten Zeitraumes bestehen muss, für den Kindergeld beansprucht wird [ BFH, Urteil vom 19. Juni 2008 - III R 68/05 - BFH/NV 2008, S. 1610 (1611) unter Hinweis auf FG Köln, Urteil vom 19. Oktober 2005 - 4 K 2103/04 - EFG 2006, S. 829 (830)].
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