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   FG Rheinland-Pfalz, 07.07.1994 - 4 K 2118/93   

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https://dejure.org/1994,7086
FG Rheinland-Pfalz, 07.07.1994 - 4 K 2118/93 (https://dejure.org/1994,7086)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 07.07.1994 - 4 K 2118/93 (https://dejure.org/1994,7086)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 07. Juli 1994 - 4 K 2118/93 (https://dejure.org/1994,7086)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Deutsches Notarinstitut

    ErbStG § 10; BGB §§ 428, 430
    Umfang des erbschaftsteuerlichen Erwerbs bei einem gemeinschaftlichen Oder-Konto durch den am Konto mitberechtigten Erben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • EFG 1995, 125
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • FG Hessen, 26.07.2001 - 1 K 2651/00

    Schenkung; Oderkonto; Ehegatte; Ausgleichsanspruch; Gesamtgläubiger; - Schenkung

    Demgegenüber vertrat das beklagte Finanzamt in der Einspruchsentscheidung vom 11. Juli 2000 unter Hinweis auf Entscheidungen des Finanzgerichts Düsseldorf vom 19. Juli 1995, 4 K 7813/91 in EFG 1996, 242, und Finanzgericht Rheinland-Pfalz vom 7. Juli 1994, 4 K 2118/93 in EFG 1995, 125 , die Ansicht, dass auch bei Eheleuten die Errichtung eines Oderkontos eine freigebige Zuwendung im Sinne des § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG darstelle.

    Von dieser Auslegungsregelung des § 430 BGB kann nur dann abgewichen werden, wenn ein anderer Teilungsmaßstab als die vom Gesetz vermutete hälftige Beteiligung von den Ehegatten vereinbart wurde (vgl. Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 7. Juli 1994 4 K 2118/93 in EFG 1995, 125 ).

  • FG Nürnberg, 15.05.2014 - 4 K 1390/11

    Unentgeltliche Zuwendung unter Ehegatten: Umkehr der Feststellungslast,

    Auf die Urteile des FG Nürnberg vom 25.03.2010 4 K 654/2008 ("Oder-Konto"), FG München vom 19.10.2000 4 K 4977/97 und FG Rheinland-Pfalz vom 07.07.1994 4 K 2118/93 und das Urteil des BFH vom 23.11.2011 II R 33/10 (BStBl. II 2012, 473) werde verwiesen.
  • FG Düsseldorf, 19.07.1995 - 4 K 7813/91

    Rechtmäßigeit der Erbschaftsteuerfestsetzung; Gesamtgläubigerschaft bei

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  • FG Baden-Württemberg, 26.02.1997 - 13 K 95/96

    Vorliegen einer freigebigen Zuwendung unter Lebenden Übertragung von Guthaben ;

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  • FG München, 20.11.2002 - 4 K 5773/00

    Einräumung einer Gesamtgläubigerstellung ist eine freigebige Zuwendung, § 7 Abs.

    Wie bei der Einräumung einer Mitberechtigung an einem Bankkonto kommt es auf die Herkunft des Geldes nicht an (s. Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 7. Juli 1994 4 K 2118/93, EFG 1995, 125 ).
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