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Rechtsprechung
   FG Düsseldorf, 24.02.2010 - 4 K 212/10 AO   

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https://dejure.org/2010,4864
FG Düsseldorf, 24.02.2010 - 4 K 212/10 AO (https://dejure.org/2010,4864)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 24.02.2010 - 4 K 212/10 AO (https://dejure.org/2010,4864)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 24. Februar 2010 - 4 K 212/10 AO (https://dejure.org/2010,4864)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für den Erlass von Ansprüchen des Finanzamtes gegen einen Steuerpflichtigen aus einem Steuerschuldverhältnis; Erlass von Ansprüchen gegen einen steuerpflichtigen Rechtsanwalt wegen Widerrufs seiner Zulassung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Erlass wegen persönlicher Unbilligkeit - Anspruch auf Zustimmung zum Schuldenbereinigungsplan

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Erlass aus Billigkeitsgründen zum Erhalt der Anwaltszulassung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Steuererlass zur Erhaltung der Anwaltszulassung

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Erlass aus Billigkeitsgründen zur Erhaltung der Anwaltszulassung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • BFH, 04.07.1986 - VII B 56/86

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruches - Einstellung

    Auszug aus FG Düsseldorf, 24.02.2010 - 4 K 212/10
    Selbst wenn nämlich grob fahrlässiges Verhalten wie das Unterlassen einer Kontrolle eine Erlassunwürdigkeit begründen könnte (s. BFH Beschluss v. 04.07.1986, VII B 56/86, BFH/NV 1987, 20 ff., 23; Beschluss v. 22.03.1983, IV B 41/82, juris), ist die Erlasswürdigkeit nicht von vornherein zu verneinen (BFH Urteil v. 09.03.1983, I R 93/81, juris).
  • BFH, 22.03.1983 - IV B 41/82
    Auszug aus FG Düsseldorf, 24.02.2010 - 4 K 212/10
    Selbst wenn nämlich grob fahrlässiges Verhalten wie das Unterlassen einer Kontrolle eine Erlassunwürdigkeit begründen könnte (s. BFH Beschluss v. 04.07.1986, VII B 56/86, BFH/NV 1987, 20 ff., 23; Beschluss v. 22.03.1983, IV B 41/82, juris), ist die Erlasswürdigkeit nicht von vornherein zu verneinen (BFH Urteil v. 09.03.1983, I R 93/81, juris).
  • BFH, 09.03.1983 - I R 93/81
    Auszug aus FG Düsseldorf, 24.02.2010 - 4 K 212/10
    Selbst wenn nämlich grob fahrlässiges Verhalten wie das Unterlassen einer Kontrolle eine Erlassunwürdigkeit begründen könnte (s. BFH Beschluss v. 04.07.1986, VII B 56/86, BFH/NV 1987, 20 ff., 23; Beschluss v. 22.03.1983, IV B 41/82, juris), ist die Erlasswürdigkeit nicht von vornherein zu verneinen (BFH Urteil v. 09.03.1983, I R 93/81, juris).
  • BFH, 15.10.1992 - X B 152/92

    Kriterien für die Annahme einer Aussicht auf Erfolg bei einer beabsichtigten

    Auszug aus FG Düsseldorf, 24.02.2010 - 4 K 212/10
    Insoweit ist das Allgemeininteresse, festgesetzte Abgaben einzuziehen, gegen die Pflichtverletzung abzuwägen (BFH Beschluss vom 15.10.1992, X B 152/92, BFH/NV 1993, 80 f.).
  • BFH, 11.07.1996 - V R 18/95

    Zum Erlaß von Nachzahlungszinsen zur Umsatzsteuer bei einer von den

    Auszug aus FG Düsseldorf, 24.02.2010 - 4 K 212/10
    Nur wenn der der Finanzbehörde verbleibende Ermessensspielraum derart eingeengt ist, dass nur eine Entscheidung ganz bestimmten Inhalts als ermessensgerecht in Betracht kommt (sog. Ermessensreduzierung auf Null), kann das Gericht ausnahmsweise eine Verpflichtung zum Erlass aussprechen, § 101 Satz 1 FGO (BFH Urteil vom 11. Juli 1996, V R 18/95 BStBl II 1997, 259).
  • BFH, 28.01.1991 - V B 164/90

    Voraussetzung für die Gewährung von Prozesskostenhilfe im finanzgerichtlichen

    Auszug aus FG Düsseldorf, 24.02.2010 - 4 K 212/10
    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH setzt ein Billigkeitserlass aus persönlichen Gründen grundsätzlich die Erlasswürdigkeit des Steuerpflichtigen voraus, die nach den Umständen des Einzelfalls zu beurteilen ist (BFH Beschluss v. 08.07.2004, VII B 35/04, BFH/NV 2004, 1621 f.) Sie ist nicht gegeben, wenn dieser seine mangelnde Leistungsfähigkeit selbst herbeigeführt oder durch sein Verhalten in eindeutiger Weise gegen die Interessen der Allgemeinheit verstoßen hat (s. BFH Beschluss v. 30.09.1996, X B 131/96, BFH/NV 1997, 326; Beschluss v. 28.01.1991, V B 164/90, BFH/NV 1991, 571; Urteil v. 29.04.1981, IV R 23/78; Urteil v. 14.11.1957, IV 418/56 U, BStBl. III 1958, 153).
  • BGH, 18.10.2004 - AnwZ (B) 43/03

    Vermögensverfall des Rechtsanwalts

    Auszug aus FG Düsseldorf, 24.02.2010 - 4 K 212/10
    Die vom Gesetzgeber unterstellte Gefahr, dass beim Vermögensverfall eines Rechtsanwalts Mandanteninteressen verletzt werden können, kann durch bestimmte Ausgestaltungen einer Sozietät und eine damit einhergehende enge Kontrolle des jeweiligen Rechtsanwalts ausgeschlossen werden (s. BFH Beschluss v. 04.03.2004, VII R 21/02, BStBl. II 2004, 1016; BGH, Senat für Anwaltssachen Beschluss v. 18.10.2004, AnwZ (B) 43/03, NJW 2005, 511 f.).
  • BFH, 27.09.2001 - X R 134/98

    Baukindergeld für behindertes Kind bei Heimunterbringung

    Auszug aus FG Düsseldorf, 24.02.2010 - 4 K 212/10
    Genauso wie in Fällen, in denen die Steuerrückstände den jeweiligen Steuerpflichtigen hindern, eine neue selbständige Erwerbstätigkeit aufzunehmen und sich so eine eigene, von Sozialhilfeleistungen unabhängige wirtschaftliche Existenz aufzubauen (BFH Urteil v. 27.09.2001 X R 134/98, BStBl. II 2002, 176), ist ein Erlass jedenfalls dann geboten, wenn er die Beibehaltung der wirtschaftlichen Existenzgrundlage erlaubt und wenn die Steuerrückstände unabhängig von der bisherigen Tätigkeit entstanden sind.
  • BFH, 18.05.1982 - VII B 9/82
    Auszug aus FG Düsseldorf, 24.02.2010 - 4 K 212/10
    Eine andere Entscheidung folgt auch nicht aus den vom Beklagten zitierten BFH-Beschluss vom 18.05.1982, VII B 9/82, juris, dem noch eine völlig andere Rechtslage beim Widerruf der Zulassung als Rechtsanwalt zu Grunde lag.
  • BFH, 14.11.1957 - IV 418/56 U

    Voraussetzungen für einen Erlass von Steuerschulden - Erlasswürdigkeit des

    Auszug aus FG Düsseldorf, 24.02.2010 - 4 K 212/10
    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH setzt ein Billigkeitserlass aus persönlichen Gründen grundsätzlich die Erlasswürdigkeit des Steuerpflichtigen voraus, die nach den Umständen des Einzelfalls zu beurteilen ist (BFH Beschluss v. 08.07.2004, VII B 35/04, BFH/NV 2004, 1621 f.) Sie ist nicht gegeben, wenn dieser seine mangelnde Leistungsfähigkeit selbst herbeigeführt oder durch sein Verhalten in eindeutiger Weise gegen die Interessen der Allgemeinheit verstoßen hat (s. BFH Beschluss v. 30.09.1996, X B 131/96, BFH/NV 1997, 326; Beschluss v. 28.01.1991, V B 164/90, BFH/NV 1991, 571; Urteil v. 29.04.1981, IV R 23/78; Urteil v. 14.11.1957, IV 418/56 U, BStBl. III 1958, 153).
  • BFH, 30.03.2004 - VII R 56/03

    Vermögensverfall: Versagung der Wiederbestellung als Steuerberater

  • BFH, 29.04.1981 - IV R 23/78

    Betriebsaufgabe - Billigkeitsgründe - Steuererlaß

  • BGH, 15.09.2008 - AnwZ (B) 67/07

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfall; Gefährdung

  • BFH, 30.09.1996 - X B 131/96
  • BFH, 08.07.2004 - VII B 35/04

    Vollstreckungsaufschub - Voraussetzungen

  • BFH, 04.03.2004 - VII R 21/02

    Widerruf der Steuerberaterzulassung im Geltungsbereich der InsO

  • FG Hamburg, 30.11.2011 - 4 K 151/10

    Marktordnungsrecht: Erlass von Zinsen auf Rückforderung der Ausfuhrerstattung,

    Dabei muss sich der Billigkeitserlass auf die wirtschaftliche Situation des Steuerpflichtigen konkret auswirken (FG Düsseldorf Urteil vom 24.02.2010 4 K 212/10 AO, juris).Vorübergehende Zahlungsschwierigkeiten gefährden nicht in jedem Fall die wirtschaftliche Existenz (Loose in Tipke/Kruse Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 227, Rdnr. 90).
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Rechtsprechung
   VG Chemnitz, 23.11.2011 - 4 K 212/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,82081
VG Chemnitz, 23.11.2011 - 4 K 212/10 (https://dejure.org/2011,82081)
VG Chemnitz, Entscheidung vom 23.11.2011 - 4 K 212/10 (https://dejure.org/2011,82081)
VG Chemnitz, Entscheidung vom 23. November 2011 - 4 K 212/10 (https://dejure.org/2011,82081)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,82081) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

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