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   VG Neustadt, 12.07.2012 - 4 K 224/12.NW   

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https://dejure.org/2012,17863
VG Neustadt, 12.07.2012 - 4 K 224/12.NW (https://dejure.org/2012,17863)
VG Neustadt, Entscheidung vom 12.07.2012 - 4 K 224/12.NW (https://dejure.org/2012,17863)
VG Neustadt, Entscheidung vom 12. Juli 2012 - 4 K 224/12.NW (https://dejure.org/2012,17863)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 35 Abs 1 BauGB, § 35 Abs 3 S 1 Nr 3 BauGB, § 22 BImSchG, § 3 Abs 1 BImSchG
    Baurecht, Nachbarschutz bei unzureichender Bestimmtheit der Baugenehmigung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung einer unzureichenden inhaltlichen Bestimmtheit einer Baugenehmigung bzgl. Vorschriften des Nachbarschutzes

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Nachbarn scheitern mit Klage gegen Winzerbetrieb im Außenbereich

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ein Winzerbetrieb im Ortsaußenbereich

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Anwohner müssen Bau eines Winzerbetriebes in unmittelbarer Nachbarschaft dulden - Winzerbetrieb muss für allgemeines Wohngebiet zulässige Immissionsrichtwerte einhalten

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 29.08.2007 - 4 C 2.07

    Windenergieanlage; schädliche Umwelteinwirkungen; TA Lärm; Bindungswirkung;

    Auszug aus VG Neustadt, 12.07.2012 - 4 K 224/12
    Für emittierende bauliche Anlagen, die - wie hier - nicht nach dem BImSchG genehmigungspflichtig sind, sondern als nicht genehmigungspflichtige Anlagen i.S.d. §§ 22 ff. BImSchG dem Baugenehmigungsverfahren unterliegen, kommt der TA Lärm, soweit sie für Geräusche den unbestimmten Rechtsbegriff der schädlichen Umwelteinwirkungen (§ 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 1 BImSchG) konkretisiert, eine im gerichtlichen Verfahren zu beachtende Bindungswirkung zu (BVerwG, NVwZ 2008, 76).

    Für eine einzelfallbezogene Beurteilung der Schädlichkeitsgrenze auf Grund tatrichterlicher Würdigung lässt das normkonkretisierende Regelungskonzept nur insoweit Raum, als die TA Lärm insbesondere durch Kann-Vorschriften (z.B. zu 6.5 S. 3 und 7.2) und Bewertungsspannen (z.B. A 2.5.3) Spielräume eröffnet (BVerwG, NVwZ 2008, 76).

  • VGH Bayern, 05.03.2012 - 2 CS 11.1997

    Abgrabungsgenehmigung; Drittschutz; Bestimmtheit; schädliche Umwelteinwirkungen;

    Auszug aus VG Neustadt, 12.07.2012 - 4 K 224/12
    Eine Genehmigung, deren Inhalt und Reichweite von der Genehmigungsbehörde festgelegt wird, ist hinreichend bestimmt, wenn sich der Umfang der genehmigten Anlage aus dem im Bescheid zum Ausdruck kommenden objektiven Willen der Genehmigungsbehörde unter Heranziehung der Genehmigungsunterlagen erkennen lässt (Bay. VGH, Beschluss vom 5. März 2012 - 2 CS 11.1997 -, juris).

    Ein Nachbar kann die unzureichende inhaltliche Bestimmtheit einer Genehmigung geltend machen, soweit deswegen nicht sichergestellt ist, dass das genehmigte Vorhaben allen dem Nachbarschutz dienenden Vorschriften entspricht (Bay. VGH, Beschluss vom 5. März 2012 - 2 CS 11.1997 -, juris; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 5. Februar 2003 - 8 A 11423/02.OVG -).

  • BVerwG, 25.02.1977 - 4 C 22.75

    Anforderungen an das objekt-rechtliche Gebot der Rücksichtnahme

    Auszug aus VG Neustadt, 12.07.2012 - 4 K 224/12
    Dieses ist ein öffentlicher Belang im Sinne des § 35 Abs. 3 Satz 1 BauGB (s. z.B. BVerwG NJW 1978, 62 zu § 35 BBauG) .

    Drittschützende Wirkung hat das Rücksichtnahmegebot nur, soweit in qualifizierter und individualisierter Weise auf schutzwürdige Interessen eines Personenkreises Rücksicht zu nehmen ist, der sich von der Allgemeinheit unterscheidet (BVerwGE 52, 122, 126).

  • VGH Bayern, 03.03.2006 - 15 ZB 04.2453
    Auszug aus VG Neustadt, 12.07.2012 - 4 K 224/12
    Eine derartige Nebenbestimmung ist im Grundsatz geeignet, die Nachbarrechte zu sichern, wenn die Anlage bei regelmäßigem Betrieb so genutzt werden kann, dass die entstehenden Immissionen die für die Nachbarschaft maßgebliche Zumutbarkeitsgrenze nicht überschreiten (Bay. VGH, Beschluss vom 3. März 2006 - 15 ZB 04.2453 -, juris; vgl. auch OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 29. Juni 2012 - 1 A 10878/22.OVG -, juris, das darauf abstellt, ob die Einhaltung der Nebenbestimmungen von vornherein unrealistisch und nicht überwachbar sind).

    Es ist deshalb in erster Linie seine Sache, den gesetzmäßigen Zustand herzustellen und dauerhaft einzuhalten (Bay. VGH, Beschluss vom 3. März 2006 - 15 ZB 04.2453 -, juris).

  • BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.77

    Bekanntmachung der Entwürfe und der Genehmigung von Bebauungsplänen; Verhältnis

    Auszug aus VG Neustadt, 12.07.2012 - 4 K 224/12
    Für einen solchen Verstoß reicht es nicht aus, dass ein Vorhaben sich nicht in jeder Hinsicht innerhalb des Rahmens hält, der durch die Bebauung der Umgebung gebildet wird (BVerwGE 55, 369).
  • BVerwG, 10.12.1982 - 4 C 28.81

    Schweinemast am Rande des Baugebiets - § 34 BauGB, Rücksichtnahmegebot im

    Auszug aus VG Neustadt, 12.07.2012 - 4 K 224/12
    Das Gebot der Rücksichtnahme gilt daher auch für das - hier vorliegende - grenzüberschreitende Verhältnis zwischen Bebauung im Innen- und im Außenbereich (BVerwG, NJW 1983, 2460).
  • BVerwG, 30.09.1983 - 4 C 74.78

    Gebot der Rücksichtnahme - Baurecht - BImSchG - Beeinträchtigung

    Auszug aus VG Neustadt, 12.07.2012 - 4 K 224/12
    Die Grenze dessen, was Nachbarn an Einwirkungen zugemutet werden kann, deckt sich mit den Anforderungen, die das Bundesimmissionsschutzgesetz für nicht nach Immissionsschutzrecht genehmigungspflichtige Anlagen festgelegt hat (v gl. BVerwG, NVwZ 1984, 509; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 15. Juni 2005 - 8 A 10548/05.OVG -) .
  • BVerwG, 28.10.1993 - 4 C 5.93

    Rücksichtnahmegebot gebietsübergreifend?

    Auszug aus VG Neustadt, 12.07.2012 - 4 K 224/12
    Vielmehr geht es ausschließlich um die Vereinbarkeit des Bauvorhabens des Beigeladenen mit nachbarschützenden Vorschriften (s. z.B. BVerwG, NVwZ 1994, 686; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 8. Februar 2012 - 8 B 10011/12.OVG -, juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.02.2012 - 8 B 10011/12

    Baunachbarklage - Mehrfamilienhaus neben Einfamilienhaus

    Auszug aus VG Neustadt, 12.07.2012 - 4 K 224/12
    Vielmehr geht es ausschließlich um die Vereinbarkeit des Bauvorhabens des Beigeladenen mit nachbarschützenden Vorschriften (s. z.B. BVerwG, NVwZ 1994, 686; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 8. Februar 2012 - 8 B 10011/12.OVG -, juris).
  • BVerwG, 05.05.2006 - 7 B 1.06

    Revision gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigung einer Kartbahn -

    Auszug aus VG Neustadt, 12.07.2012 - 4 K 224/12
    Die darin aufgeführten Immissionsrichtwerte enthalten konkrete Vorgaben für die rechtliche Beurteilung von Nutzungskonflikten, die anlagenbedingte Lärm- oder Geruchsimmissionen auf benachbarten Grundstücken im Einwirkungsbereich der Anlage hervorrufen ( BVerwG, Beschluss vom 5. Mai 2006 - 7 B 1.06 -, juris).
  • VG Schwerin, 21.11.2018 - 2 B 1959/18

    Nachbarantrag gegen Baugenehmigung für Bewegungsparcours

    Für eine einzelfallbezogene Beurteilung der Schädlichkeitsgrenze auf Grund tatrichterlicher Würdigung lässt das normkonkretisierende Regelungskonzept nur insoweit Raum, als die TA Lärm insbesondere durch Kann-Vorschriften (z.B. zu Nr. 6.5 S. 3 und 7.2) und Bewertungsspannen (z. B. A 2.5.3) Spielräume eröffnet (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. November 2012 - 4 C 8/11 -, BVerwGE 145, 145, 149; VG Schwerin, Urteil vom 23. April 2015 - 2 A 218/15 -, amtlicher Umdruck S. 14 f.; Beschluss vom 24. Juni 2014 - 2 B 425/14 -, amtl. Umdruck S. 7; Beschluss vom 26. Januar 2015 - 2 B 1035/14 -, amtl. Umdruck S. 9; VG Neustadt [Weinstraße], Urteil vom 12. Juli 2012 - 4 K 224/12.NW -, juris, m.w.N.).
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