Rechtsprechung
FG Hamburg, 17.12.2010 - 4 K 228/08 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Energiesteuer: Keine Befreiung für gemeinnützige Schifffahrt
- Justiz Hamburg
Art 14 Abs 1 Buchst c UAbs 1 EGRL 96/2003, Art 14 Abs 1 Buchst c UAbs 2 EGRL 96/2003, Art 24 Abs 1 EGRL 96/2003, § 21 Abs 1 S 1 EnergieStG, § 27 Abs 1 Nr 1 EnergieStG
Energiesteuer: Keine Befreiung für gemeinnützige Schifffahrt - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Keine Befreiung für gemeinnützige Schifffahrt
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Keine Befreiung für gemeinnützige Schifffahrt
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Energiesteuerbefreiung für die gemeinnützige Schifffahrt nach der Energierichtlinie (RL 2003/96/EG)
- tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
Verfahrensgang
- FG Hamburg, 17.12.2010 - 4 K 228/08
- BFH, 30.05.2012 - VII B 15/11
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (4)
- EuGH, 01.04.2004 - C-389/02
Deutsche See-Bestattungs-Genossenschaft
Auszug aus FG Hamburg, 17.12.2010 - 4 K 228/08
a) Das EnergieStG ist durch Art. 1 des Gesetzes zur Neuregelung der Besteuerung von Energieerzeugnissen und zur Änderung des Stromsteuergesetzes vom 15. Juli 2006 eingeführt worden (BGBl. I, 1534) zur Umsetzung von Europarecht, hier der Richtlinie 2003/96 EG des Rates vom 27. Oktober 2003 zur Restrukturierung der gemeinschaftlichen Rahmenvorschriften zur Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom (EnergieRL), die der Festsetzung von gemeinschaftlichen Mindeststeuerbeträgen für Energieerzeugnisse dient (Erwägung Ziffer 3 EnergieRL) zur Verhinderung von Wettbewerbsverzerrungen (EuGH, Urteil vom 1. April 2004 C-389/02, Slg 2004 S. 1-03537, Rz. 25).In diesem Sinne ist auch die Entscheidung des EuGH zu Art. 8 Abs. 1 Buchst. c) Richtlinie 92/81 zu verstehen, wenn in ihr eine autonome Auslegung der Befreiungsvorschrift zur Vermeidung einer Ungleichbehandlung der betroffenen Wirtschaftsteilnehmer gefordert wird (Urteil vom 1. April 2004 C-389/02, Slg 2004 S. 1-03537, Rz. 21).
- EuGH, 09.09.2004 - C-292/02
Meiland Azewijn - Verbrauchsteuern - Mineralöle, die bei Arbeiten in der …
Auszug aus FG Hamburg, 17.12.2010 - 4 K 228/08
b) Zur entsprechenden Vorschrift der Vorgängerrichtlinie, Artikel 8a der Richtlinie 92/81 (der durch Artikel 2 der Richtlinie 94/74 eingefügt wurde) hatte der EuGH im Urteil vom 9. September 2004 (C-292/02, IStR 2004, 717) entschieden:. - FG Hamburg, 09.06.2009 - 4 K 119/07
Energiesteuerrecht: Ausübung des Auswahlermessens
Auszug aus FG Hamburg, 17.12.2010 - 4 K 228/08
Ohne eine tendenziell bestehende Gewinnerzielungsabsicht liegt kein wirtschaftliches Verhalten vor, das eine Befreiung von der Steuer rechtfertigen würde (FG Hamburg, Urteil vom 9. Juni 2009 4 K 119/07, nicht veröffentlicht, zu Art. 8 Abs. 1 Buchst c) UAbs. 2 der Vorgängerrichtlinie 92/81, die wörtlich dem im Streitjahr geltenden Art. 14 Abs. 1 Buchst. c) UAbs. 2 EnergieRL entspricht). - BFH, 01.12.2009 - VII R 9/09
Vorlage an den EuGH zur Besteuerung von Flugbenzin
Auszug aus FG Hamburg, 17.12.2010 - 4 K 228/08
Der Kläger regt an, gegebenenfalls auch insoweit die Frage einer richtlinienwidrigen Umsetzung des Europarechts dem EuGH im Wege eines Vorabersuchens vorzulegen und nimmt insoweit auch Bezug auf einen entsprechenden Beschluss des BFH vom 1. Dezember 2009 (VII R 9, 10/09, BFHE 227, 564, ZfZ 2010, 80).
- BFH, 29.10.2013 - VII R 25/12
Keine Energiesteuerbefreiung für Schulungsflüge gemeinnütziger Luftsportvereine
Eine allgemeine Teilhabe am Markt findet somit nicht statt (vgl. zu diesem Aspekt Urteil des FG Hamburg vom 17. Dezember 2010 4 K 228/08, nicht veröffentlicht, zur Steuerbefreiung für Schiffsbetriebsstoffe nach Art. 14 Abs. 1 Buchst. c EnergieStRL). - FG Hamburg, 25.01.2012 - 4 K 195/10
Energiesteuer: Begriff der privaten nichtgewerblichen Schifffahrt, leichtfertige …
Die materiell-rechtliche Ausgestaltung des Energiesteuergesetzes beruhen überwiegend auf Vorgaben der Europäischen Energiesteuerrichtlinie, die zum Teil fakultative Vergünstigungen vorsieht, deren Gewährung in das Ermessen der Mitgliedstaaten gestellt ist, teilweise aber auch obligatorische Regelungen beinhaltet, bei denen den Mitgliedsstaaten kein Handlungsspielraum verbleibt (vgl. Finanzgericht Hamburg, Urteil vom 17. Dezember 2010, 4 K 228/08 m. w. N.).Dass der Verein auch selbst Fahrten gegen Entgelt anbietet, reicht schon vor dem Hintergrund seiner Gemeinnützigkeit insoweit nicht aus (vgl. Finanzgericht Hamburg, Urteil vom 17. Dezember 2010, 4 K 228/08).
- FG Hamburg, 26.03.2014 - 4 K 74/13
Energiesteuerrecht: private nichtgewerbliche Schifffahrt durch eine gemeinnützige …
a) Die materiell-rechtliche Ausgestaltung des Energiesteuergesetzes beruht auf unionsrechtlichen Vorgaben der Energiesteuerrichtlinie RL 2003/96/EG, die zum Teil fakultative Vergünstigungen vorsieht, deren Gewährung in das Ermessen der Mitgliedstaaten gestellt ist, teilweise aber auch obligatorische Regelungen beinhaltet, bei denen den Mitgliedsstaaten kein Handlungsspielraum verbleibt (vgl. Finanzgericht Hamburg, Urteil vom 17.12.2010, 4 K 228/08 m. w. N.).