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   FG Hessen, 07.11.2018 - 4 K 2332/15   

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https://dejure.org/2018,53538
FG Hessen, 07.11.2018 - 4 K 2332/15 (https://dejure.org/2018,53538)
FG Hessen, Entscheidung vom 07.11.2018 - 4 K 2332/15 (https://dejure.org/2018,53538)
FG Hessen, Entscheidung vom 07. November 2018 - 4 K 2332/15 (https://dejure.org/2018,53538)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 4e; EStG § 6a
    Pensionsfond; Kombinationsmodell; Pensionsrückstellung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Auflösung einer Pensionsrückstellung bei Umstellung einer arbeitgeberfinanzierten Pensionszusage auf ein Kombinationsmodell

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 03.02.1993 - I B 50/92

    Anwartschaft einer Person auf Altersversorgung, Invalidenversorgung und

    Auszug aus FG Hessen, 07.11.2018 - 4 K 2332/15
    Zudem sei nach BFH, Beschluss vom 03.02.1993 I B 50/92, BFH/NV 1993, 541 jede Pensionsverpflichtung für sich als Wirtschaftsgut zu behandeln und gelte die Anwartschaft einer Person auf Altersversorgung, Invalidenversorgung und Hinterbliebenenversorgung als einheitlicher Anspruch und einheitliches Wirtschaftsgut.

    Wenn der BFH deshalb in dem Beschluss vom 03.02.1993 I B 50/92, BFH/NV 1993, 541 gerade (wie in § 6a Abs. 1 EStG bestimmt) ausgeführt hat, dass für "eine" Pensionsverpflichtung nur "eine" Pensionsrückstellung gebildet werden dürfe, beinhaltet dies nach Ansicht des erkennenden Senats nicht, dass es für jeden Arbeitnehmer nur eine einheitliche Pensionsverpflichtung geben kann.

  • FG München, 04.10.2017 - 6 K 3285/14

    Abzug der Beiträge an einen Pensionsfonds als Betriebsausgaben

    Auszug aus FG Hessen, 07.11.2018 - 4 K 2332/15
    Dem vom Beklagten beantragten Ruhen des Verfahrens sei nicht zuzustimmen, da sich das in Bezug genommen Urteil des Finanzgerichts München vom 04.10.2017 6 K 3285/14 nicht vollumfänglich mit der strittigen Thematik auseinandersetze.

    dd) Das FG München hat sich in dem Urteil vom 04.10.2017 6 K 3285/14, EFG 2018, 1022 der Ansicht des BMF in dem BMF-Schreiben (nur) hinsichtlich der Ansicht angeschlossen, dass bei der Frage der Auflösung der Rückstellung der Höhe nach auf die Rückstellung in der Bilanz des Vorjahres abzustellen ist.

  • BFH, 25.02.2004 - I R 54/02

    Aktivierung der Ansprüche aus einer Rückdeckungsversicherung

    Auszug aus FG Hessen, 07.11.2018 - 4 K 2332/15
    Dies ergebe sich aus dem BFH-Urteil vom 25.02.2004 I R 54/02, BFHE 205, 434, BStBl II 2004, 654 und aus R 6a Abs. 11 Satz 10 EStR 2008.
  • BFH, 10.02.1953 - I 113/52 U

    Auslegung von Steuergesetzen nach ihrem Wortlaut - Rechtscharakter einer

    Auszug aus FG Hessen, 07.11.2018 - 4 K 2332/15
    Denn der BFH hat sich der früheren Rechtsprechung des Reichsfinanzhofs angeschlossen, nach der Pensionsrückstellungen nur insoweit zulässig waren, als sie für bereits geleistete Arbeit gebildet wurden (vgl. Urteil des BFH vom 10. Februar 1953 I 113/52 U, BStBl III 1953, 102).
  • BFH, 12.12.1972 - VIII R 39/67

    Beschwer - Festsetzung zu niedriger Steuer - Auswirkung zu Ungunsten

    Auszug aus FG Hessen, 07.11.2018 - 4 K 2332/15
    Denn es ist anerkannt, dass hinsichtlich Bilanzierungsfragen wegen der Auswirkungen auf Vor- und spätere Jahre auf den richtigen Bilanzansatz auch dann geklagt werden kann, wenn sich in einzelnen Jahren daraus eine - ansonsten mangels Beschwer (vgl. § 40 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO) nicht anfechtbare - Erhöhung der Steuer ergibt (vgl. BFH, Urteil vom 12.12.1972 VIII R 39/67, BFHE 108, 278, BStBl. II 1973, 323).
  • BFH, 26.06.2013 - I R 39/12

    Rückstellung für Pensionszusage: Einbeziehung von Vordienstzeiten; Verstoß gegen

    Auszug aus FG Hessen, 07.11.2018 - 4 K 2332/15
    Damit enthält eine nach § 6a Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 Satz 1 ermittelte Pensionsrückstellung keine Beträge, die auf zukünftige Leistungen entfallen (vgl. BFH vom 26. Juni 2013 I R 39/12, BStBl II 2014, 174 Rz. 10; Dommermuth in Hermann/ Heuer/Raupach § 6a EStG Anm. 49 und 100; Kirchhof/Gosch § 6a EStG Rz. 15).
  • BFH, 18.08.2016 - VI R 18/13

    Zufluss von Arbeitslohn bei Schuldübernahme einer Pensionsverpflichtung durch

    Auszug aus FG Hessen, 07.11.2018 - 4 K 2332/15
    Eine derartige Regelung wäre prohibitiv, weil dann der Arbeitgeber aus dem Antrag sogar unmittelbar steuererhöhende Nachteile hätte und nur der Arbeitnehmer daraus den Vorteil der (Lohn-) Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 66 EStG hat (vgl. auch BMF-Schreiben vom 04.07.2017, BStBl I 2017, 883 zur Frage, ob das BFH-Urteil vom 18.08.2016 VI R 18/13, BFHE 255, 58, BStBl. II 2017, 730 gegen die Annahme eines steuerbaren Zuflusses im Fall der Übertragung von Pensionszusagen auf einen Pensionsfonds spricht).
  • BFH, 20.11.2019 - XI R 42/18

    Zum Betriebsausgabenabzug der an einen Pensionsfonds entrichteten Leistungen beim

    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 07.11.2018 - 4 K 2332/15 aufgehoben.

    Das Hessische Finanzgericht (FG) gab der insgesamt als zulässig erachteten Klage mit dem Begehren, die Gewinne für die Streitjahre um 344.646 EUR (2006) und 34.463 EUR (2007) sowie 16.793 EUR (2008) herabzusetzen bzw. um 46.751 EUR (2009) zu erhöhen, mit in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2019, 904 veröffentlichtem Urteil vom 07.11.2018 - 4 K 2332/15 in vollem Umfang statt.

  • BFH, 20.11.2019 - XI R 52/17

    Zum Betriebsausgabenabzug der an einen Pensionsfonds entrichteten Leistungen beim

    Daher kann in diesem Fall --anders als es das Hessische FG in einem Parallelverfahren angenommen hat (vgl. Urteil vom 07.11.2018 - 4 K 2332/15, EFG 2019, 904, Rz 52; ebenso Bredebusch/Großmann, DStR 2010, 1441)-- für die nicht übertragenen und somit aus Sicht des Übertragungszeitpunkts zukünftig erst noch zu erdienenden Pensionsansprüche kein neuer Ansammlungszeitraum beginnen.
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