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   VG Stuttgart, 03.05.2010 - 4 K 2367/09   

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https://dejure.org/2010,12324
VG Stuttgart, 03.05.2010 - 4 K 2367/09 (https://dejure.org/2010,12324)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 03.05.2010 - 4 K 2367/09 (https://dejure.org/2010,12324)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 03. Mai 2010 - 4 K 2367/09 (https://dejure.org/2010,12324)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Vollversammlungsbeschluss einer Industrie- und Handelskammer; Förderung der gewerblichen Wirtschaft durch Gewährung eines verlorenen Zuschusses an Flugplatzbetreiber

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Förderung der gewerblichen Wirtschaft durch Gewährung eines verlorenen Zuschusses durch eine Industrie- und Handelskammer an einen Flugplatzbetreiber; Erhalt der schon bisher erfolgten Nutzung eines Flugplatzes für den Geschäftsreiseverkehr

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    IHKG § 1 Abs. 1; IHKG § 1 Abs. 2
    Verlorener Zuschuss der Industrie- und Handelskammer an Flugplatzbetreiber

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die IHK als Flughafenfinanzier

  • stuttgarter-zeitung.de (Pressemeldung, 04.05.2010)

    IHK darf Flugplatz bezuschussen

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Klage eines Kammermitglieds gegen die Industrie - und Handelskammer Heilbronn-Franken abgewiesen

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Klage gegen Industrie- und Handelskammer (IHK) Heilbronn-Franken

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 19.09.2000 - 1 C 29.99

    Flugplatz; Flugplatz-Betriebsgesellschaft; gewerbliche Wirtschaft; Industrie- und

    Auszug aus VG Stuttgart, 03.05.2010 - 4 K 2367/09
    Selbst wenn der Ausbau nicht der gewerblichen Wirtschaft dienen würde, sondern dieser nur förderlich wäre, hätte sich die Beklagte hieran in Form einer Anschubfinanzierung gemäß § 1 Abs. 1 IHKG beteiligen dürfen (vgl. BVerwGE 112, 69).

    Der Kläger kann als Zwangsmitglied der Beklagten verlangen, dass Beschlüsse der Beklagten den ihr gesetzlich obliegenden Aufgabenbereich einhalten, und demgemäß durch Unterlassungs- oder Feststellungsklage geltend machen, dass eine Aufgabenüberschreitung vorliegt; hierfür besteht auch ein Feststellungsinteresse (§ 43 Abs. 1 VwGO), da jedenfalls die Möglichkeit nicht auszuschließen ist, dass eine solche Überschreitung des Aufgabenbereichs vorliegt (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.09.2000, - 1 C 29.99 -, BVerwGE 112, 69 = GewArch 2001, 161).

    18 Eine Maßnahme dient zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft, wenn sie nur oder vorrangig in deren Interesse und nicht nur als Reflex einer dem Allgemeininteresse dienenden Infrastrukturmaßnahme erfolgt (BVerwG, Urt. v. 19.09.2000, - 1 C 29.99 -, BVerwGE 112, 69 = GewArch 2001, 161).

    Denn eine über die Einhaltung des Aufgabenbereichs hinausgehende Überprüfung der Rechtmäßigkeit von - der Rechtsaufsicht unterliegenden - Handlungen oder Maßnahmen der Beklagten kann der Kläger mit seiner Feststellungsklage nicht erreichen (BayVGH, Urt. v. 26.06.2007 - 21 BV 04.3175 - GewArch 2007, 417 unter Hinweis auf BVerwG, Urt. v. 19.09.2000, - 1 C 29.99 -, BVerwGE 112, 69 = GewArch 2001, 161).

    Im Hinblick auf die (ebenfalls hilfsweise) Erörterung dieses Punktes in der mündlichen Verhandlung sei gleichwohl angemerkt, dass insoweit erhebliche rechtliche Bedenken bestünden, ob eine der allgemeinen Infrastrukturförderung dienende Maßnahme, die - trotz ihrer Einmaligkeit - eine erhebliche wirtschaftliche Belastung darstellt, als ausnahmsweise nach § 1 Abs. 1 IHKG zulässig angesehen werden könnte (vgl. zum Ausnahmecharakter bei einer Anschubfinanzierung BVerwG, Urt. v. 19.09.2000, - 1 C 29.99 -, BVerwGE 112, 69 = GewArch 2001, 161), ohne die Grenzziehung zu § 1 Abs. 2 IHKG zu verwischen.

  • VGH Bayern, 26.06.2007 - 21 BV 04.3175

    Apothekerkammerrecht: Mitgliedschaft in einer privatrechtlichen Dachorganisation

    Auszug aus VG Stuttgart, 03.05.2010 - 4 K 2367/09
    Denn eine über die Einhaltung des Aufgabenbereichs hinausgehende Überprüfung der Rechtmäßigkeit von - der Rechtsaufsicht unterliegenden - Handlungen oder Maßnahmen der Beklagten kann der Kläger mit seiner Feststellungsklage nicht erreichen (BayVGH, Urt. v. 26.06.2007 - 21 BV 04.3175 - GewArch 2007, 417 unter Hinweis auf BVerwG, Urt. v. 19.09.2000, - 1 C 29.99 -, BVerwGE 112, 69 = GewArch 2001, 161).

    Denn der Kläger hat aus eigenem Recht als Mitglied der Beklagten nur den genannten Anspruch auf Einhaltung der äußeren Grenzen des Umfangs ihrer Tätigkeit; eine darüber hinausgehende Überprüfung der Rechtmäßigkeit von - der Rechtsaufsicht unterliegenden - Handlungen oder Maßnahmen der Beklagten kann der Kläger auf diese Weise nicht erreichen (BayVGH, Urt. v. 26.06.2007, a.a.O.), sondern (ausnahmsweise) nur dann, wenn es um einen Verstoß gegen Vorschriften geht, die gerade auch seinen Schutz bezwecken.

  • VG Düsseldorf, 11.05.2016 - 20 K 3417/15

    "IHK-Jubiläumsstiftung Krefeld" grundsätzlich zulässig

    vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 19. September 2000 - 1 C 29.99 -, juris (= BVerwGE 112, 69-78): Beteiligung an einer Flugplatz-Betriebsgesellschaft; OVG NRW, Urteil vom 12. Juni 2003 - 8 A 4281/02 -, juris (= GewArch 2003, 418-420): Finanzielle Beteiligung an der Errichtung einer Museumsstiftung; OVG NRW, Urteil vom 16. Mai 2014 - 16 A 1499/09 -, juris (= GewArch 2014, 301-303): Zusammenschluss zu einer überregionalen privatrechtlichen Dachorganisation; VG Stuttgart, 3. Mai 2010 - 4 K 2367/09 -, juris: Gewährung eines verlorenen Zuschusses an Flugplatzbetreiber.
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