Weitere Entscheidung unten: FG Niedersachsen, 18.02.2011

Rechtsprechung
   FG Hamburg, 12.02.2010 - 4 K 237/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,26874
FG Hamburg, 12.02.2010 - 4 K 237/08 (https://dejure.org/2010,26874)
FG Hamburg, Entscheidung vom 12.02.2010 - 4 K 237/08 (https://dejure.org/2010,26874)
FG Hamburg, Entscheidung vom 12. Februar 2010 - 4 K 237/08 (https://dejure.org/2010,26874)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Ausfuhrerstattung: Rückforderung von Ausfuhrerstattung bei Vorlage von gefälschten Einfuhrnachweisen

  • Justiz Hamburg

    Art 15 Abs 1 EGV 800/1999, Art 16 Abs 1 EGV 800/1999, Art 49 Abs 2 EGV 800/1999, Art 50 Abs 2 EGV 800/1999, Art 52 Abs 1 EGV 800/1999
    Ausfuhrerstattung: Rückforderung von Ausfuhrerstattung bei Vorlage von gefälschten Einfuhrnachweisen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rückforderung von Ausfuhrerstattung bei Vorlage von gefälschten Einfuhrnachweisen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Rückforderung von Ausfuhrerstattung bei Vorlage von gefälschten Einfuhrnachweisen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • FG Hamburg, 28.02.2008 - 4 K 48/07

    Ausfuhrerstattung: Beweislast im Rückforderungsverfahren

    Auszug aus FG Hamburg, 12.02.2010 - 4 K 237/08
    Auch der erkennende Senat hat die Erfüllung der Einfuhrzollförmlichkeiten in seiner Rechtsprechung bislang als Erstattungsvoraussetzung angesehen (FG Hamburg, Urteile vom 02.09.2004, IV 385/02 und vom 28.02.2008, 4 K 48/07).

    Im Rückforderungsverfahren liegt allerdings die Beweislast dafür, dass die Ausfuhrware den Markt des Bestimmungslandes tatsächlich nicht erreicht hat, beim beklagten Hauptzollamt, wenn der Ausführer ein ordnungsgemäß ausgefülltes Einfuhrzolldokument vorgelegt und das Hauptzollamt daraufhin ohne von der Möglichkeit Gebrauch zu machen, weitere Beweise für die Ankunft der Waren im Bestimmungsland zu fordern, die Ausfuhrerstattung endgültig gewährt bzw. die Sicherheiten freigegeben hat (FG Hamburg, Urteil vom 28.02.2008, 4 K 48/07).

  • FG Hamburg, 24.02.2006 - IV 219/03

    Ausfuhrerstattung: Nachweis der Erfüllung der Zollförmlichkeiten für die Einfuhr

    Auszug aus FG Hamburg, 12.02.2010 - 4 K 237/08
    Bereits in seinem Urteil vom 24.02.2006 (IV 219/03) hat der Senat erkannt, dass der für die Zahlung differenzierter Erstattung erforderliche Nachweis der Erfüllung der Einfuhrzollförmlichkeiten nur erbracht wird, wenn der Ausführer innerhalb der Vorlagefrist des Art. 15 Abs. 1 VO Nr. 800/1999 Dokumente beibringt, die die einen Primär- bzw. Sekundärnachweis kennzeichnenden Merkmale aufweisen.
  • FG Hamburg, 02.09.2004 - IV 385/02

    Ausfuhrerstattung: Rückforderung bei fehlenden Nachweisen der Einfuhr in das

    Auszug aus FG Hamburg, 12.02.2010 - 4 K 237/08
    Auch der erkennende Senat hat die Erfüllung der Einfuhrzollförmlichkeiten in seiner Rechtsprechung bislang als Erstattungsvoraussetzung angesehen (FG Hamburg, Urteile vom 02.09.2004, IV 385/02 und vom 28.02.2008, 4 K 48/07).
  • EuGH, 21.07.2005 - C-515/03

    Eichsfelder Schlachtbetrieb - Landwirtschaft - Gemeinsame Marktorganisation -

    Auszug aus FG Hamburg, 12.02.2010 - 4 K 237/08
    So hat auch der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften zu Art. 17 Abs. 3 VO Nr. 3665/87 (der Vorgängerregelung von Art. 15 Abs. 3 VO Nr. 800/1999), wonach das Erzeugnis als eingeführt gilt, wenn die Zollförmlichkeiten für die Abfertigung zum freien Verkehr in dem betreffenden Drittland erfüllt sind, erkannt, dass die Erfüllung der Zollförmlichkeiten für die Abfertigung zum freien Verkehr eine Bedingung für den Erhalt der differenzierten Ausfuhrerstattung ist (EuGH, Urteil vom 21.07.2005, C-515/03).
  • EuGH, 16.07.1998 - C-298/96

    Oelmühle und Schmidt Söhne

    Auszug aus FG Hamburg, 12.02.2010 - 4 K 237/08
    Etwas anderes ergibt sich nicht aus dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften vom 16.07.1998 (C-298/96).
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Rechtsprechung
   FG Niedersachsen, 18.02.2011 - 4 K 237/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,13692
FG Niedersachsen, 18.02.2011 - 4 K 237/08 (https://dejure.org/2011,13692)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 18.02.2011 - 4 K 237/08 (https://dejure.org/2011,13692)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 18. Februar 2011 - 4 K 237/08 (https://dejure.org/2011,13692)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Einkünfte aus Gewerbebetrieb bei Vermietung an Prostituierte - Einkünfteerzielung ohne selbst Eigentümer dieser Wohnungen zu sein - Schätzung der Einkünfte

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 15 Abs. 2 S. 1 EStG; § 162 Abs. 2 S. 1 AO
    Vermietung sog. "Modellwohnungen" an Prostituierte als gewerbliche Einkünfte; Grenzen der Schätzungsbefugnisse bei Verletzung der abgabenrechtlichen Mitwirkungspflichten

  • rechtsportal.de

    EStG § 15 Abs. 2
    Einkünfte aus Gewerbebetrieb bei Vermietung an Prostituierte; Vermietung; Prostituierte; Einkünfte; Gewerbebetrieb

  • datenbank.nwb.de

    Einkünfte aus Gewerbebetrieb bei Vermietung an Prostituierte

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vermietung v. Unterkünften an Prostituierte: Gewerbliche Tätigkeit

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Modellwohnungen fürs Gewerbe

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vermietung sog. "Modellwohnungen" an Prostituierte als gewerbliche Einkünfte; Grenzen der Schätzungsbefugnisse bei Verletzung der abgabenrechtlichen Mitwirkungspflichten

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kurzfristige Raumvermietung an Prostituierte führt zu Einkünften aus Gewerbebetrieb! (IMR 2011, 528)

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 13.07.2000 - IV R 55/99

    Land- und Forstwirtschaft; Gewinnschätzung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 18.02.2011 - 4 K 237/08
    Ist die Schätzung erforderlich, weil der Steuerpflichtige seinen Erklärungspflichten nicht genügt, kann sie sich an der oberen Grenze des Schätzungsrahmens orientieren (vgl. BFH-Beschluss vom 13. Juli 2000, IV R 55/99, BFH/NV 2002, 1498 m.w.N.).
  • BFH, 10.01.1978 - VII R 106/74

    Strafurteil - Einwendung - Beweisantrag - Beweiserhebung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 18.02.2011 - 4 K 237/08
    Gegen diese Feststellungen hat der Kläger keine Einwendungen erhoben, so dass sich das Gericht diese Feststellungen zu Eigen machen kann (vgl. BFH-Urteil vom 10. Januar 1978, VII R 106/74, BFHE 124, 305, BStBl II 1978, 311).
  • BFH, 15.02.1989 - X R 16/86

    Beweiswürdigung - Schätzung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 18.02.2011 - 4 K 237/08
    Der Grad der grundsätzlich erforderlichen Gewissheit ("Überzeugung") reduziert sich in der Weise, dass der Sachverhalt aufgrund von Wahrscheinlichkeitserwägungen festgestellt werden darf und sich das Gericht über etwa gegebene Zweifel in tatsächlicher Hinsicht hinwegsetzen kann (BFH-Urteil vom 15. Februar 1989 X R 16/86, BFHE 156, 38, BStBl II 1989, 462).
  • BFH, 25.02.2010 - IV R 2/07

    AfA-Befugnis bei Gebäude auf fremdem Grund und Boden

    Auszug aus FG Niedersachsen, 18.02.2011 - 4 K 237/08
    Für den Abzug von Herstellungskosten durch AfA als Betriebsausgaben ist allein entscheidend, dass der Steuerpflichtige die Aufwendungen im eigenen betrieblichen Interesse selbst trägt und er das Wirtschaftsgut für betriebliche Zwecke nutzen darf (BFH-Urteil vom 25. Februar 2010, IV R 2/07, BFHE 228, 431, BStBl II 2010, 670).
  • BFH, 12.07.2002 - VII B 257/01

    Verletzung des Rechts auf Gehör; Erörterungspflicht; Widerruf der Bestellung als

    Auszug aus FG Niedersachsen, 18.02.2011 - 4 K 237/08
    Ist die Schätzung erforderlich, weil der Steuerpflichtige seinen Erklärungspflichten nicht genügt, kann sie sich an der oberen Grenze des Schätzungsrahmens orientieren (vgl. BFH-Beschluss vom 13. Juli 2000, IV R 55/99, BFH/NV 2002, 1498 m.w.N.).
  • BFH, 12.04.1988 - VIII R 256/81

    Festsetzung von Gewerbesteuermeßbeträgen aufgrund von Mieterträgen aus einem

    Auszug aus FG Niedersachsen, 18.02.2011 - 4 K 237/08
    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) ist eine gewerbliche Tätigkeit dann gegeben, wenn Unterkünfte an Prostituierte vermietet werden und der Vermieter durch organisatorische Maßnahmen den Kontakt mit den Prostituierten erleichtert und fördert (BFH-Urteil vom 12. April 1988 VIII R 250/81, BFH/NV 1989, 44).
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