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   FG Münster, 31.07.2008 - 4 K 2376/07 E   

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https://dejure.org/2008,11459
FG Münster, 31.07.2008 - 4 K 2376/07 E (https://dejure.org/2008,11459)
FG Münster, Entscheidung vom 31.07.2008 - 4 K 2376/07 E (https://dejure.org/2008,11459)
FG Münster, Entscheidung vom 31. Juli 2008 - 4 K 2376/07 E (https://dejure.org/2008,11459)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf vorläufige Eintragung eines Freibetrags auf der Lohnsteuerkarte; Auslegung des Klagebegehrens hinsichtlich der Statthaftigkeit einer Fortsetzungsfeststellungsklage; Rechtmäßigkeit eines Ausschlusses von Vorsorgeaufwendungen vom Lohnsteuerermäßigungsverfahren

  • Judicialis

    FGO § 100 Abs. 1; ; EStG § 10 Abs. 1; ; EStG § 10 Abs. 4a; ; EStG § 10c Abs. 5; ; EStG § 39a Abs. 1; ; EStG § 39b Abs. 2; ; GG Art. 3 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 3 Abs. 1; EStG § 39a Abs. 1
    Keine Lohnsteuerermäßigung für Vorsorgeaufwendungen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Einkommensteuer: - Keine Lohnsteuerermäßigung für Vorsorgeaufwendungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • IWW (Kurzinformation)

    Altersversorgung - Kein Eintrag eines "Rürup-Freibetrags" auf Lohnsteuerkarte

  • IWW (Kurzinformation)

    Altersversorgung - Kein Eintrag eines "Rürup-Freibetrags" auf Lohnsteuerkarte

  • IWW (Kurzinformation)

    Lohnsteuerkarte - Kein Eintrag eines "Rürup-Freibetrags" auf Lohnsteuerkarte

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Kein Eintrag von Lohnsteuerfreibetrag wegen großer Einmalzahlung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2009, 664
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 29.04.1992 - VI B 152/91

    Vorläufiger Rechtsschutz im Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren

    Auszug aus FG Münster, 31.07.2008 - 4 K 2376/07
    Wenn der BFH in seinem Beschluss vom 29.04.1992 VI B 152/91, BStBl. II 1992, 752 zu der Annahme gelangt sei, es verstoße gegen Art. 3 Abs. 1 GG, dass negative Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung nicht auf der Lohnsteuerkarte eingetragen werden könnten, müsse dies erst recht für die hier geltend gemachten, gesellschaftlich besonders gewünschten Sonderausgaben gelten, zumal Verluste aus Vermietung und Verpachtung wohl vielfach auf sogenannte Abschreibungsgestaltungen zurückzuführen seien.

    Soweit der BFH in seinem Beschluss vom 29.04.1992 VI B 152/91, aaO (zu der bis Ende 1993 geltenden Rechtslage) die Ansicht vertreten hat, die Gesichtspunkte der Verwaltungsvereinfachung und der Typengerechtigkeit könnten die gravierende Ungleichbehandlung der Lohnbezieher gegenüber der Gruppe der nach § 37 EStG Vorauszahlungspflichtigen bei negativen Einkünften (aus Vermietung und Verpachtung) nicht rechtfertigen (vgl. BFH-Beschluss vom 27.06.1995 VI R 93/93, BFH/NV 1995, 1058 zu Steuerabzugsbeträgen nach §§ 43 ff EStG), weil das Finanzamt im Fall der Erzielung von Gewinnen oder Überschüssen ungeachtet des Lohnabzugs einen Vorauszahlungsbescheid erlassen hätte, sind diese Aspekte im Streitfall nicht einschlägig.

  • BFH, 19.10.2006 - III R 4/05

    Kein Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, wenn die Eltern zusammenleben

    Auszug aus FG Münster, 31.07.2008 - 4 K 2376/07
    Es lägen daher die Voraussetzungen für eine Fortsetzungsfeststellungsklage nach dem BFH-Urteil vom 19.10.2006 III R 4/05, BStBl. II 2007, 637 vor.

    Der BFH nimmt aber in gefestigter Rechtsprechung an, es bestehe ein berechtigtes Interesse nach § 100 Abs. 1 Satz 4 FGO an der Feststellung, dass der ursprünglich erlassene Verwaltungsakt rechtswidrig gewesen sei, wenn sich die zu beurteilende Streitfrage für die künftigen Lohnsteuerverfahren in gleicher Weise stelle (vgl. BFH-Urteil vom 19.10.2006 III R 4/05 aaO m.w.N.).

  • BFH, 07.06.1989 - X R 12/84

    Fortsetzungsfeststellungsklage - Berechtigtes Interesse - Revision - Fristablauf

    Auszug aus FG Münster, 31.07.2008 - 4 K 2376/07
    Nach dieser Gesetzesänderung durch das AltEinkG zum 01.01.2005 und der gesetzlichen Nachbesserung zum 01.01.2006 (keine Kürzung des Vorwegabzugs) sei von vollständig geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen auch im Hinblick auf das zitierte Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 07.06.1989 X R 12/84, BStBl. II 1989, 976 auszugehen.

    Der einzelne Arbeitnehmer muss den wirtschaftlichen Nachteil (Liquiditäts- und Zinsnachteil) hinnehmen, den er dadurch erleidet, dass die abziehbaren Vorsorgeaufwendungen nicht bereits beim Lohnsteuerabzug in voller Höhe, sondern erst bei Durchführung der Einkommensteuerveranlagung, berücksichtigt werden, (vgl. BFH-Beschluss vom 07.06.1989 X R 12/84, aaO).

  • BFH, 27.06.1995 - VI R 93/93

    Eintragung eines Freibetrags auf der Lohnsteuerkarte für Steuerabzugsbeträge

    Auszug aus FG Münster, 31.07.2008 - 4 K 2376/07
    Soweit der BFH in seinem Beschluss vom 29.04.1992 VI B 152/91, aaO (zu der bis Ende 1993 geltenden Rechtslage) die Ansicht vertreten hat, die Gesichtspunkte der Verwaltungsvereinfachung und der Typengerechtigkeit könnten die gravierende Ungleichbehandlung der Lohnbezieher gegenüber der Gruppe der nach § 37 EStG Vorauszahlungspflichtigen bei negativen Einkünften (aus Vermietung und Verpachtung) nicht rechtfertigen (vgl. BFH-Beschluss vom 27.06.1995 VI R 93/93, BFH/NV 1995, 1058 zu Steuerabzugsbeträgen nach §§ 43 ff EStG), weil das Finanzamt im Fall der Erzielung von Gewinnen oder Überschüssen ungeachtet des Lohnabzugs einen Vorauszahlungsbescheid erlassen hätte, sind diese Aspekte im Streitfall nicht einschlägig.
  • BVerfG, 08.10.1991 - 1 BvL 50/86

    Zweifamilienhaus

    Auszug aus FG Münster, 31.07.2008 - 4 K 2376/07
    Die Voraussetzungen, unter denen auch nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) in seinem Beschluss vom 08.10.1991 1 BvL 50/86, HFR 1992, 75; DB 1991, 2522 durch Typisierung und Pauschalierung eintretende Härten und Ungerechtigkeiten hinzunehmen seien, lägen nicht vor.
  • FG Baden-Württemberg, 30.11.2006 - 10 K 171/06

    Im Jahr 2006 geleistete Beiträge eines nichtselbständig tätigen Steuerberaters an

    Auszug aus FG Münster, 31.07.2008 - 4 K 2376/07
    Ein Verstoß gegen Art. 3 GG liegt nicht vor, weil die Ungleichbehandlung durch die Besonderheiten des Lohnsteuerabzugsverfahrens und die Berücksichtigung der Vorsorgepauschale beim Lohnsteuerabzug gerechtfertigt sind (vgl. FG Baden-Württemberg Urteil vom 30.11.2006 10 K 171/06, [...], nicht rkr., Az. des BFH X R 28/07; ebenso Intemann in Herrmann/Heuer/Raupach, EStG, KStG, § 39 a EStG Anm. 11; Schmidt/Drenseck, EStG, 28. Aufl. 2008, § 39 a Rz. 3; Thürmer in Blümich, EStG, KStG, GewStG, § 39 a EStG, 02/2008, Rdnr. 36).
  • BFH, 09.12.2009 - X R 28/07

    Beschränkte Abziehbarkeit von Altersvorsorgeaufwendungen verfassungsgemäß; keine

    Auszug aus FG Münster, 31.07.2008 - 4 K 2376/07
    Ein Verstoß gegen Art. 3 GG liegt nicht vor, weil die Ungleichbehandlung durch die Besonderheiten des Lohnsteuerabzugsverfahrens und die Berücksichtigung der Vorsorgepauschale beim Lohnsteuerabzug gerechtfertigt sind (vgl. FG Baden-Württemberg Urteil vom 30.11.2006 10 K 171/06, [...], nicht rkr., Az. des BFH X R 28/07; ebenso Intemann in Herrmann/Heuer/Raupach, EStG, KStG, § 39 a EStG Anm. 11; Schmidt/Drenseck, EStG, 28. Aufl. 2008, § 39 a Rz. 3; Thürmer in Blümich, EStG, KStG, GewStG, § 39 a EStG, 02/2008, Rdnr. 36).
  • BVerfG, 10.04.1997 - 2 BvL 77/92

    Weihnachtsfreibetrag

    Auszug aus FG Münster, 31.07.2008 - 4 K 2376/07
    So hat das BVerfG entschieden, dass die Belastungsgleichheit in der Zeit auch nach der Aufhebung des steuerlichen Weihnachts- und Arbeitnehmerfreibetrags durch Art. 1 Nr. 20 des Steuerreformgesetzes 1990 vom 25.07.1988 (BGBl. I S. 1093) durch die in der Regel monatliche Lohnsteuererhebung nur geringfügig berührt wird (BVerfG vom 10.04.1997 - 2 BvL 77/92, BVerfGE 1996, 1 und BStBl. II 1997, 518).
  • BVerfG, 14.06.2016 - 2 BvR 323/10

    Verfassungsbeschwerden gegen die Nichtanerkennung von Altersvorsorgeaufwendungen

    Hinzu kommt, dass die Einzahlung erhöhter - laufender oder einmaliger - Beiträge in ein Versorgungswerk nur einem eingeschränkten Personenkreis innerhalb der Gruppe der nichtselbständig Tätigen möglich sein wird (vgl. FG Münster, Urteil vom 31. Juli 2008 - 4 K 2376/07 E -, juris, Rn. 28).
  • BFH, 10.11.2016 - VI R 55/08

    Keine Eintragungen von Einzahlungen in einen Basisrentenvertrag auf der

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 31. Juli 2008  4 K 2376/07 E wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Die nach erfolglos eingelegtem Einspruch erhobene und als Fortsetzungsfeststellungsklage fortgeführte Klage wies das Finanzgericht (FG) mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2009, 664 veröffentlichten Gründen ab.

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