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FG Hamburg, 25.08.2011 - 4 K 25/11 |
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Energiesteuer: Besteuerung des Tankinhalts eines Traditionsschiffes nach § 21 EnergieStG
- Justiz Hamburg
§ 21 Abs 1 EnergieStG, § 16 Abs 1 EnergieStG, § 27 EnergieStG, § 46 EnergieStV, § 47 EnergieStV
Energiesteuer: Besteuerung des Tankinhalts eines Traditionsschiffes nach § 21 EnergieStG - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Energiesteuer: Besteuerung des Tankinhalts eines Traditionsschiffes nach § 21 EnergieStG
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Energiesteuer: Besteuerung des Tankinhalts eines Traditionsschiffes nach § 21 EnergieStG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- FG Hamburg, 20.05.2011 - 4 V 26/11
Energiesteuer: Energiebesteuerung nach § 21 Abs. 1 EnergieStG
Auszug aus FG Hamburg, 25.08.2011 - 4 K 25/11
Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Sachakte des Beklagten sowie die Gerichtsakte dieses Verfahrens sowie des AdV-Verfahrens 4 V 26/11 verwiesen. - BFH, 22.09.1992 - VII R 82/90
Bereithalten von gekennzeichnetem Mineralöl
Auszug aus FG Hamburg, 25.08.2011 - 4 K 25/11
Neben der Erfüllung des äußeren Tatbestandes ist eine innere Vorstellung, das Heizöl als Kraftstoff zu besitzen, einzusetzen oder zu verwenden, erforderlich (BFH, Urteil vom 22.09.1992, VII R 82/90 und Beschluss vom 30.01.2006, VII B 64/05). - BFH, 30.01.2006 - VII B 64/05
Grundsätzliche Bedeutung; Bereithalten von Mineralöl als Kraftstoff
Auszug aus FG Hamburg, 25.08.2011 - 4 K 25/11
Neben der Erfüllung des äußeren Tatbestandes ist eine innere Vorstellung, das Heizöl als Kraftstoff zu besitzen, einzusetzen oder zu verwenden, erforderlich (BFH, Urteil vom 22.09.1992, VII R 82/90 und Beschluss vom 30.01.2006, VII B 64/05). - BFH, 04.12.1990 - VII R 52/88
Auszug aus FG Hamburg, 25.08.2011 - 4 K 25/11
Eine zusätzliche Kenntnis von der Beschaffenheit des Mineralöls oder wenigstens ein Kennenmüssen ist für die Besteuerung nach Wortlaut und Zweck der Steuervorschrift nicht erforderlich (BFH, Urteil vom 04.12.1990, VII R 52/88).
- FG Hamburg, 20.05.2011 - 4 V 26/11 Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Sachakte des Antragsgegners sowie die Gerichtsakte dieses Verfahrens sowie des Hauptsacheverfahrens 4 K 25/11 verwiesen.