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   FG Hamburg, 10.12.2020 - 4 K 26/17   

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https://dejure.org/2020,47212
FG Hamburg, 10.12.2020 - 4 K 26/17 (https://dejure.org/2020,47212)
FG Hamburg, Entscheidung vom 10.12.2020 - 4 K 26/17 (https://dejure.org/2020,47212)
FG Hamburg, Entscheidung vom 10. Dezember 2020 - 4 K 26/17 (https://dejure.org/2020,47212)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zollrecht: Zolltarifrechtliche Einreihung von sog. Katzenkratzbäumen

  • rechtsportal.de

    Zolltarifrechtliche Einreihung von sog. Katzenkratzbäumen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Der Kratzbaum: Für die zollrechtlich richtige Einreihung kommt es darauf an, was der Katze gefällt

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Zolltarifrechtliche Einreihung von sog. Katzenkratzbäumen

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 18.02.2020 - VII R 15/18

    Tarifierung von Katzenkratzbäumen

    Auszug aus FG Hamburg, 10.12.2020 - 4 K 26/17
    Nach Ergehen des Urteils des BFH vom 18.02.2020 in der Rechtssache VII R 15/18 gehen die Beteiligten übereinstimmend davon aus, dass für die Frage, welche Stoffe charakterbestimmend seien, die für die Oberflächenbeschaffenheit maßgebenden Stoffe herzuziehen seien, und dass in Bezug auf die in Rede stehende Ware die für die Oberflächenbeschaffenheit maßgeblichen Stoffe Plüschgewirke, Sisalseile und Holz seien, wobei den Seilen aus Sisal angesichts ihres geringen Umfangs von etwa 15 % keine charakterverleihende Eigenschaft zuerkannt werden könne.

    Dass die tatsächliche Fläche des jeweils verwendeten Oberflächenmaterials bei der Bestimmung des charakterbestimmenden Stoffes als zulässiges Kriterium verwandt werden darf, ist in der Rechtsprechung anerkannt (vgl. nur BFH, Urteil vom 18.02.2020, VII R 15/18, BFH/NV 2020, 934).

  • EuGH, 16.02.2017 - C-145/16

    Aramex Nederland - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 -

    Auszug aus FG Hamburg, 10.12.2020 - 4 K 26/17
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (vgl. nur EuGH, Urteil vom 16.02.2017, C-145/16 - Aramex Nederland -, Rn. 22; Urteil vom 08.12.2016, C-600/15 - Lemnis Lighting -, Rn. 29) ist im Interesse der Rechtssicherheit und der leichten Nachprüfbarkeit das entscheidende Kriterium für die zollrechtliche Tarifierung von Waren allgemein in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen, wie sie im Wortlaut der Positionen und Unterpositionen der KN und in den Anmerkungen zu den Abschnitten und Kapiteln festgelegt sind, und nach den Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur.

    Auf den Verwendungszweck einer Ware darf nur abgestellt werden, wenn im Wortlaut der Bestimmungen oder in den Erläuterungen auf dieses Kriterium Bezug genommen wird (vgl. EuGH, Urteil vom 16.02.2017, C-145/16 - Aramex Nederland -, Rn. 23).

  • BFH, 31.05.2005 - VII R 49/04

    Tarifierung sog. "F-Boden Puzzle Matten"

    Auszug aus FG Hamburg, 10.12.2020 - 4 K 26/17
    Entscheidend ist dabei, ob sich der Verwendungszweck in den objektiven Eigenschaften und Merkmalen der Ware niedergeschlagen hat (vgl. BFH, Urteil vom 31.05.2005, VII R 49/04, BFH/NV 2005, 2067).
  • EuGH, 22.03.2017 - C-435/15

    GROFA - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsamer Zolltarif - Tarifpositionen -

    Auszug aus FG Hamburg, 10.12.2020 - 4 K 26/17
    Daneben gibt es Erläuterungen und Einreihungsavise, die ein wichtiges, wenn auch nicht verbindliches Erkenntnismittel für die Auslegung der einzelnen Tarifpositionen sind (vgl. nur EuGH, Urteil vom 22.03.2017, C-435/15 und C 666/15 - Grofa u.a. -, Rn. 56).
  • FG Hamburg, 24.11.2017 - 4 K 75/15

    Einreihung eines Probeneinlasssystems zur Verwendung in der Massenspektrometrie

    Auszug aus FG Hamburg, 10.12.2020 - 4 K 26/17
    Eine verbindliche Zolltarifauskunft verliert in beiden Fällen die Wirksamkeit nur für die Zukunft, nicht aber rückwirkend (vgl. Art. 34 Abs. 3 UZK), weshalb sie für ihren in der Vergangenheit liegenden Gültigkeitszeitraum weiterhin Wirksamkeit entfaltet (vgl. hierzu FG Hamburg, Urteil vom 19.11.2019, 4 K 47/15, juris; Urteil vom 24.11.2017, 4 K 75/15, juris).
  • EuGH, 08.12.2016 - C-600/15

    Lemnis Lighting - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 -

    Auszug aus FG Hamburg, 10.12.2020 - 4 K 26/17
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (vgl. nur EuGH, Urteil vom 16.02.2017, C-145/16 - Aramex Nederland -, Rn. 22; Urteil vom 08.12.2016, C-600/15 - Lemnis Lighting -, Rn. 29) ist im Interesse der Rechtssicherheit und der leichten Nachprüfbarkeit das entscheidende Kriterium für die zollrechtliche Tarifierung von Waren allgemein in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen, wie sie im Wortlaut der Positionen und Unterpositionen der KN und in den Anmerkungen zu den Abschnitten und Kapiteln festgelegt sind, und nach den Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur.
  • EuGH, 15.11.2012 - C-558/11

    Kurcums Metal - Gemeinsamer Zolltarif - Tarifierung - Kombinierte Nomenklatur -

    Auszug aus FG Hamburg, 10.12.2020 - 4 K 26/17
    Nach den Erläuterungen zum Harmonisierten System zur AV 3 lit. b) (Rn. 19.1) kann sich das Merkmal, das den Charakter der Ware bestimmt, je nach Art der Ware z.B. aus der Art und Beschaffenheit des Stoffes oder der Bestandteile, aus seinem Umfang, seiner Menge, seinem Gewicht, seinem Wert oder aus der Bedeutung des Stoffes in Bezug auf die Verwendung der Ware ergeben (vgl. EuGH, Urteil vom 15.11.2012, C-558/11 - Kurcums Metal -, Rn. 38; Urteil vom 26.10.2006, C-250/05 - Turbon International-, Rn. 22).
  • EuGH, 26.10.2006 - C-250/05

    Turbon International - Gemeinsamer Zolltarif - Tarifpositionen - Einreihung von

    Auszug aus FG Hamburg, 10.12.2020 - 4 K 26/17
    Nach den Erläuterungen zum Harmonisierten System zur AV 3 lit. b) (Rn. 19.1) kann sich das Merkmal, das den Charakter der Ware bestimmt, je nach Art der Ware z.B. aus der Art und Beschaffenheit des Stoffes oder der Bestandteile, aus seinem Umfang, seiner Menge, seinem Gewicht, seinem Wert oder aus der Bedeutung des Stoffes in Bezug auf die Verwendung der Ware ergeben (vgl. EuGH, Urteil vom 15.11.2012, C-558/11 - Kurcums Metal -, Rn. 38; Urteil vom 26.10.2006, C-250/05 - Turbon International-, Rn. 22).
  • FG Hamburg, 19.11.2019 - 4 K 47/15

    Zolltarifliche Einreihung von Elektrostimulationsgeräten - Multifunktionsgeräte

    Auszug aus FG Hamburg, 10.12.2020 - 4 K 26/17
    Eine verbindliche Zolltarifauskunft verliert in beiden Fällen die Wirksamkeit nur für die Zukunft, nicht aber rückwirkend (vgl. Art. 34 Abs. 3 UZK), weshalb sie für ihren in der Vergangenheit liegenden Gültigkeitszeitraum weiterhin Wirksamkeit entfaltet (vgl. hierzu FG Hamburg, Urteil vom 19.11.2019, 4 K 47/15, juris; Urteil vom 24.11.2017, 4 K 75/15, juris).
  • FG Hamburg, 09.05.2022 - 4 K 98/16

    Zollrecht, Zolltarif: Einreihung von Wasserhängematte als Campingartikel oder

    Dieses Ergebnis - nicht mehr, aber auch nicht weniger - muss die Klägerin mit ihrer Klage erreichen können (so bereits FG Hamburg, Urteil vom 6. November 2020, 4 K 22/18, juris, Rn. 19; Urteil vom 10. Dezember 2020, 4 K 26/17, juris, Rn. 16; Urteil vom 23. April 2021, 4 K 7/17, S. 14 UA [n.v.]).
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