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   VG Freiburg, 11.01.2011 - 4 K 2623/10   

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https://dejure.org/2011,21445
VG Freiburg, 11.01.2011 - 4 K 2623/10 (https://dejure.org/2011,21445)
VG Freiburg, Entscheidung vom 11.01.2011 - 4 K 2623/10 (https://dejure.org/2011,21445)
VG Freiburg, Entscheidung vom 11. Januar 2011 - 4 K 2623/10 (https://dejure.org/2011,21445)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Kosten der Ausstellung eines Personalausweises bei Empfänger von Leistungen nach SGB 12

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fehlerhafte Ausübung des der Ausweisbehörde nach § 1 Abs. 6 Verordnung über Gebühren für Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (PAuswGebV) zustehenden Ermessens hinsichtlich der Gebührenerhebung bei Empfängern von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.02.2009 - L 20 B 7/09

    Sozialhilfe

    Auszug aus VG Freiburg, 11.01.2011 - 4 K 2623/10
    Zum Gesamtbedarf gehört damit alles zur Ermöglichung eines menschenwürdigen Lebens Erforderliche mit Ausnahme der Leistungen für Unterkunft und Heizung sowie der vom Gesetzgeber in den §§ 28a bis 34 SGB XII ausdrücklich anerkannten Sonderbedarfe, zu denen Kosten für die Ausstellung eines Personalausweises nicht zählen ( vgl. hierzu auch - betr. die Kosten für die Anfertigung von Passfotos - LSG NW, Beschluss vom 16.02.2009 - L 20 B 7/09 SO NZB -, ZFSH/SGB 2009, 246; siehe zum Ganzen Grube/Wahrendorf, SGB XII, 3. Aufl. 2010, § 28 RdNrn. 9 ff. und § 37 RdNr. 4 m.w.N. ).
  • BSG, 30.10.2007 - B 2 U 4/06 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - bandscheibenbedingte

    Auszug aus VG Freiburg, 11.01.2011 - 4 K 2623/10
    Zum Gesamtbedarf gehört damit alles zur Ermöglichung eines menschenwürdigen Lebens Erforderliche mit Ausnahme der Leistungen für Unterkunft und Heizung sowie der vom Gesetzgeber in den §§ 28a bis 34 SGB XII ausdrücklich anerkannten Sonderbedarfe, zu denen Kosten für die Ausstellung eines Personalausweises nicht zählen ( vgl. hierzu auch - betr. die Kosten für die Anfertigung von Passfotos - LSG NW, Beschluss vom 16.02.2009 - L 20 B 7/09 SO NZB -, ZFSH/SGB 2009, 246; siehe zum Ganzen Grube/Wahrendorf, SGB XII, 3. Aufl. 2010, § 28 RdNrn. 9 ff. und § 37 RdNr. 4 m.w.N. ).
  • SG Bremen, 25.05.2010 - S 22 AS 923/10

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Darlehen bei unabweisbarem Bedarf; Übernahme

    Auszug aus VG Freiburg, 11.01.2011 - 4 K 2623/10
    Sollten die Gebühren für die Ausstellung eines Personalausweises den Antragsteller in eine außerordentliche Notlage versetzen, könnte der zuständige Träger der Sozialhilfe nach Maßgabe von § 37 SGB XII gehalten sein, dem Antragsteller (auf Antrag und als Darlehen) ergänzende Leistungen zu bewilligen ( vgl. zur vergleichbaren Problematik nach dem [§ 23] SGB II - betr. die Kosten einer Passverlängerung - SG Bremen, Beschluss vom 25.05.2010 - S 22 AS 923/10 ER - ).
  • LSG Baden-Württemberg, 21.10.2011 - L 12 AS 2597/11

    Arbeitslosengeld II - keine zusätzliche Übernahme von Kosten für die Beschaffung

    Dementsprechend hat die Klägerin zutreffend eine Entscheidung der Stadt S. herbeigeführt, die im vorliegenden sozialgerichtlichen Verfahren nicht zu überprüfen ist, sondern der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle unterliegt (vgl. VG Freiburg, Beschluss vom 11. Januar 2011 - 4 K 2623/10 -).
  • VG Düsseldorf, 08.10.2013 - 24 L 1425/13

    Anspruch eines Sozialhilfeempfängers auf Befreiung von der Gebühr zur Ausstellung

    Im Übrigen verweist sie auf den Beschluss des VG Freiburg vom 11. Januar 2011 - 4 K 2623/10 -.

    vgl. zu einem Darlehen nach § 37 Abs. 1 SGB XII betreffend die Kosten für eine Passbeschaffung: SG Aachen, Urteil vom 16. Juli 2013 - S 20 75/13 -, Juris, Rn. 21 f. und für die Kosten der Ausstellung eines Personalausweises VG Freiburg, Beschluss vom 11. Januar 2011 - 4 K 2623/10 -, Juris, Rn. 5.

  • VG Potsdam, 07.03.2013 - 8 K 1064/12

    Pass und Ausweisrecht

    Ob dem in diesem Sinne bedürftigen Gebührenschuldner tatsächlich eine Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung gewährt oder versagt wird - etwa im Hinblick auf die anteilig in den Regelsätzen enthaltene Gebühr (vgl. dazu VG Freiburg, Beschluss vom 11. Januar 2011 - 4 K 2623/10 -, juris) oder weil, wie im Falle der Klägerin, der Gebührenschuldner noch zusätzlich Leistungen aus einer Erwerbsminderungsrente bezieht - steht hingegen im Ermessen der Behörde.
  • OVG Sachsen, 03.02.2014 - 3 D 110/13

    Bedürftigkeit bei Empfang von Hilfe zum Lebensunterhalt gemäß SGB II

    Hieran sind die Passbehörden unabhängig davon gebunden, dass ein vollständiger Erlass der Ausstellungsgebühr in der Rechtsprechung vereinzelt mit Hinweis darauf abgelehnt wird, dass diese Gebühr aus dem Regelsatz nach dem SGB XII aufzubringen sei (VG Freiburg, Beschl. v. 11. Januar 2011 - 4 K 2623/10 -, juris Rn. 4 ff.; zur Bindungswirkung der VwV 2009 jüngst SächsOVG, Urt. v. 20. Januar 2014 - 3 A 623/12 - Rn. 43, zur Veröffentlichung vorgesehen).
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