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   VG Freiburg, 29.12.2010 - 4 K 2629/10, 4 K 2631/10, 4 K 2633/10   

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https://dejure.org/2010,5823
VG Freiburg, 29.12.2010 - 4 K 2629/10, 4 K 2631/10, 4 K 2633/10 (https://dejure.org/2010,5823)
VG Freiburg, Entscheidung vom 29.12.2010 - 4 K 2629/10, 4 K 2631/10, 4 K 2633/10 (https://dejure.org/2010,5823)
VG Freiburg, Entscheidung vom 29. Dezember 2010 - 4 K 2629/10, 4 K 2631/10, 4 K 2633/10 (https://dejure.org/2010,5823)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Voraussetzungen einer längerfristigen Observation eines Mehrfach-Sexualstraftäters

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    "Offene Observation" als Bestandteil der in § 22 Abs. 1 Nr. 1 Polizeigesetz (PolG) definierten "längerfristigen Observation"; Beachtung des verfassungsrechtlichen Gebots unbedingter Achtung des Kernbereichs privater Lebensgestaltung beim Umgang mit aus der ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Dauerobservationen zulässig?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Observation ehemals Sicherungsverwahrter

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rund-um-die-Uhr-Bewachung

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Eilanträge gegen Rund-um-die-Uhr-Bewachung ohne Erfolg

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Eilanträge gegen Rund-um-die-Uhr-Bewachung ohne Erfolg

  • haufe.de (Kurzinformation)

    VG Freiburg und Aachen: 24-Stunden Observation von Mehrfach-Sexualstraftätern rechtmäßig

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Rund-um-die-Uhr-Bewachung für Sexualstraftäter nicht zu beanstanden - Einschränkungen der privaten Lebensgestaltung müssen angesichts der noch von den Tätern ausgehenden Gefahren hingenommen werden

Papierfundstellen

  • VBlBW 2011, 239
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 2378/98

    Großer Lauschangriff: Erheblicher Teil der StPO-Regeln zur akustischen

    Auszug aus VG Freiburg, 29.12.2010 - 4 K 2629/10
    Das ist der Fall, wenn die Behandlung durch die öffentliche Gewalt die Achtung des Wertes vermissen lässt, der jedem Menschen um seiner selbst willen zukommt (vgl. BVerfG [Senat], Urteil vom 03.03.2004 - 1 BvR 2378/98 u.a. -, BVerfGE 109, 279 = NJW 2004, 999).

    Dies verlangt zwar nicht einen absoluten Schutz der Räume der Privatwohnung, wohl aber absoluten Schutz des Verhaltens in diesen Räumen, soweit es sich als individuelle Entfaltung im Kernbereich privater Lebensgestaltung darstellt (vgl. wiederum BVerfG [Senat], Urteil vom 03.03.2004, a.a.O.).

  • BVerfG, 12.04.2005 - 2 BvR 581/01

    Global Positioning System

    Auszug aus VG Freiburg, 29.12.2010 - 4 K 2629/10
    Dabei führt selbst ein heimliches Vorgehen des Staates an sich noch nicht zu einer Verletzung des absolut geschützten Achtungsanspruchs (vgl. zur verdeckten, technischen Überwachung: BVerfG [Senat], Urteil vom 12.04.2005 - 2 BvR 581/01 -, BVerfGE 112, 304 = NJW 2005, 1338 - GPS).
  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus VG Freiburg, 29.12.2010 - 4 K 2629/10
    Hierauf kommt es aber nicht an, denn der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung seines Prozessbevollmächtigten ist bereits deshalb abzulehnen, weil der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes - auch unter Berücksichtigung der verfassungsrechtlichen Anforderungen (vgl. BVerfG [Senat], Beschluss vom 13.03.1990 - 2 BvR 94/88 -, BVerfGE 81, 347 = NJW 1991, 413) - keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (vgl. § 166 VwGO in Verbindung mit §§ 114, 121 Abs. 2 ZPO), was sich im Einzelnen den nachfolgenden Gründen entnehmen lässt.
  • VG Aachen, 18.03.2010 - 6 L 28/10

    Polizei darf Observation in Heinsberg-Randerath einstweilen fortsetzen

    Auszug aus VG Freiburg, 29.12.2010 - 4 K 2629/10
    a) Die Kammer hat bereits in ihrem Beschluss vom 02.09.2010 (4 K 1570/10) entschieden, dass § 22 PolG voraussichtlich in einer Weise ausgelegt werden kann, die mit dem Bestimmtheitsgrundsatz und den Freiheitsrechten der Betroffenen in Einklang zu bringen ist (so auch VG Aachen, Beschluss vom 18.03.2010 - 6 L 28/10 -, juris zur vergleichbaren Vorschrift des § 16 Abs. 1 PolG NW 2003; VG des Saarlandes, Beschluss vom 15.09.2010 - 6 L 746/10 -, juris zu § 28 PolG des Saarlandes; vgl. zum Ganzen auch BVerfG [Senat], Urteil vom 27.07.2005 - 1 BvR 668/04 -, BVerfGE 113, 348 = NJW 2005, 2603 zu § 33a NdsSOG; Rachor, in: Lisken/Denninger, Handbuch des Polizeirechts, 4. Aufl. [2007], F RdNrn. 336 ff.), sodass das Verdikt der Verfassungswidrigkeit der Ermächtigungsgrundlage voraussichtlich nicht droht und es der Erörterung der Folgefrage, ob die längerfristige Observation auch auf die polizeiliche Generalklausel gestützt werden könnte (so VG des Saarlandes, Beschluss vom 15.09.2010, a.a.O.), nicht bedarf.
  • BVerfG, 27.07.2005 - 1 BvR 668/04

    Vorbeugende Telekommunikationsüberwachung

    Auszug aus VG Freiburg, 29.12.2010 - 4 K 2629/10
    a) Die Kammer hat bereits in ihrem Beschluss vom 02.09.2010 (4 K 1570/10) entschieden, dass § 22 PolG voraussichtlich in einer Weise ausgelegt werden kann, die mit dem Bestimmtheitsgrundsatz und den Freiheitsrechten der Betroffenen in Einklang zu bringen ist (so auch VG Aachen, Beschluss vom 18.03.2010 - 6 L 28/10 -, juris zur vergleichbaren Vorschrift des § 16 Abs. 1 PolG NW 2003; VG des Saarlandes, Beschluss vom 15.09.2010 - 6 L 746/10 -, juris zu § 28 PolG des Saarlandes; vgl. zum Ganzen auch BVerfG [Senat], Urteil vom 27.07.2005 - 1 BvR 668/04 -, BVerfGE 113, 348 = NJW 2005, 2603 zu § 33a NdsSOG; Rachor, in: Lisken/Denninger, Handbuch des Polizeirechts, 4. Aufl. [2007], F RdNrn. 336 ff.), sodass das Verdikt der Verfassungswidrigkeit der Ermächtigungsgrundlage voraussichtlich nicht droht und es der Erörterung der Folgefrage, ob die längerfristige Observation auch auf die polizeiliche Generalklausel gestützt werden könnte (so VG des Saarlandes, Beschluss vom 15.09.2010, a.a.O.), nicht bedarf.
  • VG Saarlouis, 15.09.2010 - 6 L 746/10

    Polizeiliche Dauerüberwachung anstelle von Sicherungsverwahrung für eine

    Auszug aus VG Freiburg, 29.12.2010 - 4 K 2629/10
    a) Die Kammer hat bereits in ihrem Beschluss vom 02.09.2010 (4 K 1570/10) entschieden, dass § 22 PolG voraussichtlich in einer Weise ausgelegt werden kann, die mit dem Bestimmtheitsgrundsatz und den Freiheitsrechten der Betroffenen in Einklang zu bringen ist (so auch VG Aachen, Beschluss vom 18.03.2010 - 6 L 28/10 -, juris zur vergleichbaren Vorschrift des § 16 Abs. 1 PolG NW 2003; VG des Saarlandes, Beschluss vom 15.09.2010 - 6 L 746/10 -, juris zu § 28 PolG des Saarlandes; vgl. zum Ganzen auch BVerfG [Senat], Urteil vom 27.07.2005 - 1 BvR 668/04 -, BVerfGE 113, 348 = NJW 2005, 2603 zu § 33a NdsSOG; Rachor, in: Lisken/Denninger, Handbuch des Polizeirechts, 4. Aufl. [2007], F RdNrn. 336 ff.), sodass das Verdikt der Verfassungswidrigkeit der Ermächtigungsgrundlage voraussichtlich nicht droht und es der Erörterung der Folgefrage, ob die längerfristige Observation auch auf die polizeiliche Generalklausel gestützt werden könnte (so VG des Saarlandes, Beschluss vom 15.09.2010, a.a.O.), nicht bedarf.
  • BVerfG, 15.12.1970 - 2 BvF 1/69

    Abhörurteil

    Auszug aus VG Freiburg, 29.12.2010 - 4 K 2629/10
    Mit der Würde des Menschen ist es - nach einer weit verbreiteten, freilich etwas plakativen Formel - nicht vereinbar, einen Menschen zum bloßen Objekt der Staatsgewalt zu machen (vgl. BVerfG [Senat], Urteil vom 15.12.1970 - 2 BvF 1/69 u.a. -, BVerfGE 30, 1 [25] = NJW 1971, 275).
  • VG Aachen, 24.01.2011 - 6 K 140/10

    Polizeiliche Dauerüberwachung in Heinsberg-Randerath ist rechtmäßig

    Sie ermöglicht die Erstellung zumindest partieller Persönlichkeitsbilder und kann im Fall der offenen Durchführung eine erhebliche Belastung bedeuten, weil der Staat dem Betroffenen die soziale Kontaktaufnahme mit anderen Personen erschwert; zudem kann sie zu seiner Stigmatisierung in der Öffentlichkeit führen, vgl. allgemein: Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Beschluss vom 4. April 2006 - 1 BvR 518/02 -, BVerfGE 115, 320 (zur präventiv-polizeilichen Rasterfahndung), Urteil vom 11. März 2008 - 1 BvR 2074/05, 1 BvR 1254/07 -, BVerfGE 120, 378 (zur automatisierten Kfz-Kennzeichenerfassung); Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 21. März 1986 - 7 C 71.83 -, BVerwGE 74, 115; speziell zur längerfristigen Observation: Verwaltungsgericht (VG) Cottbus, Beschluss vom 13. März 2008 - 3 L 59/08 - VG Freiburg, Beschluss vom 29. Dezember 2010 - 4 K 2629/10 -, beide ; Tegtmeyer/Vahle, Kommentar zum PolG NRW, 9. Aufl. 2004, § 16 Rdnr. 1; Rachor, in: Lisken/Denninger, Handbuch des Polizeirechts, 4. Aufl. 2007, Kapitel F, Rdnr. 325 und 327; Petri, in: Lisken/Denninger, a.a.O., Kapitel H, Rdnr. 225.

    Ein Vordringen in den Kernbereich privater Lebensgestaltung ist somit typischerweise im Fall der Gesprächsüberwachung bei Vorliegen eines besonderen Vertrauensverhältnisses der Kommunizierenden und vor allem bei polizeilichen Überwachungsmaßnahmen zu befürchten, die in den besonders geschützten Bereich des Wohnraums "als letztes Refugium" eingreifen, in dem typischerweise häufig ein absolut geschütztes und der Intimsphäre zuzuordnendes Verhalten anzutreffen ist, vgl. im Einzelnen: Petri, in: Lisken/Denninger, a.a.O., Kapitel H, Rdnr. 21 ff. mit weiteren Nachweisen; vgl. auch VG Freiburg, Beschluss vom 29. Dezember 2010 - 4 K 2629/10 -, a.a.O.

    Selbst wenn ein Verstoß gegen diese Weisung (und auch etwa eine weitere - von den Klägern in der mündlichen Verhandlung ins Gespräch gebrachte - Weisung, ständig ein empfangsbereites Handy mitzuführen) in Echtzeit erfasst werden könnte, wäre der Polizei ein gegebenenfalls erforderliches sofortiges Einschreiten nicht zuverlässig möglich, vgl. VG Freiburg, Beschluss vom 29. Dezember 2010 - 4 K 2629/10 -, a.a.O.

  • VGH Baden-Württemberg, 15.05.2014 - 1 S 815/13

    Klage auf Feststellung der Rechtswidrigkeit des verdeckten Einsatzes technischer

    Die Anordnungen vom 19.04.2010 und vom 12.07.2010 haben rein innerdienstlichen Charakter und sind nicht im Sinn des § 35 VwVfG auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet, was bereits daraus zu ersehen ist, dass die Maßnahmen verdeckt und damit ohne Kenntnis des Klägers vorgenommen werden sollten und auch vorgenommen wurden (vgl. VG Freiburg, Urt. v. 06.07.2005 - 1 K 439/03 - VBlBW 2006, 152; Beschl. v. 29.12.2010 - 4 K 2629/10 - VBlBW 2011, 239; Belz/Mußmann, Polizeigesetz für Baden-Württemberg, Kommentar, 7. Aufl., § 22 Rn. 71).
  • VG Freiburg, 14.02.2013 - 4 K 1115/12

    Polizeiliche Rund-um-die-Uhr-Überwachung rückfallgefährdeter Sexualstraftäter

    Hierbei handelt es sich - entgegen der Auffassung des Prozessbevollmächtigten des Klägers - nicht um einen Verwaltungsakt (vgl. hierzu näher Beschluss der Kammer vom 29.12.2010 - 4 K 2629/10 -, VBlBW 2011, 239).

    Dem Kläger steht auch die entsprechend § 42 Abs. 2 VwGO notwendige Klagebefugnis zur Seite, denn er kann geltend machen, durch die längerfristige Observation möglicherweise in seinem Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit verletzt zu sein (vgl. hierzu näher Beschluss der Kammer vom 29.12.2010, a.a.O., VBlBW 2011, 239 [241]; Guckelberger, VBlBW 2011, 209 [211]; Greve/Lucius, DÖV 2012, 97 [102 f.]).

    Die Frage, ob die Heranziehung des § 22 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 PolG für die Observation des Klägers jedenfalls übergangsweise zulässig gewesen ist (vgl. in diese Richtung insbesondere Beschluss der Kammer vom 29.12.2010, a.a.O., VBlBW 2011, 239; zustimmend: Guckelberger, VBlBW 2011, 209 [211]; Rachor, a.a.O., RdNr. 279; ebenso zu § 16a PolG NW: VG Aachen, Urteil vom 24.01.2011 - 6 K 140/10 -, juris RdNrn.

    Zweifel an der dauerhaften Tragfähigkeit der von den die Observation anordnenden Behördenleitern in Anspruch genommenen Rechtsgrundlage des § 22 PolG sind in Rechtsprechung und Literatur sehr früh laut geworden (vgl. etwa Beschluss der Kammer vom 29.10.2010 - 4 K 2629/10 -, VBlBW 2011, 239 [240 f.]: verfassungskonforme Auslegung notwendig, § 22 Abs. 3 PolG keine Handhabe zur Dauerüberwachung ohne ständige Überprüfung, Problem fehlender verfahrensmäßiger Sicherungen; nachfolgend: VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 17.02.2011 - 1 S 184/11 u.a. -: hilfsweise Generalklausel in Betracht zu ziehen; zweifelnd auch Guckelberger, VBlBW 2011, 209 [210 ff.]; zur saarländischen Regelung zweifelnd: VG des Saarlandes, Beschluss vom 15.09.2010 - 6 L 746/10 -, juris RdNr. 18; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 16.12.2010 - 3 B 284/10 -, juris RdNr. 23).

  • VG Freiburg, 27.11.2012 - 3 K 1607/11

    Übertragung der Befugnis zur Anordnung von besonderen Mitteln der Datenerhebung

    Die Anordnungen vom 19.04.2010 und vom 12.07.2010 haben rein innerdienstlichen Charakter und sind nicht i.S. des § 35 VwVfG auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet, wie bereits daran zu ersehen ist, dass die Maßnahmen verdeckt und damit ohne Kenntnis des Klägers vorgenommen werden sollten (vgl. dazu auch VG Freiburg, Beschl. v. 29.12.2010 - 4 K 2629/10 -, VBlBW 2011, 239 mit zahlr. Nachw. aus der Lit.).

    Das Verwaltungsgericht Freiburg hat bereits entschieden, dass diese Norm in einer Weise ausgelegt werden kann, die mit dem Bestimmtheitsgrundsatz und den Freiheitsrechten der Betroffenen in Einklang zu bringen ist (VG Freiburg, Beschl. v. 29.12.2010 - 4 K 2629/10 -, VBlBW 2011, 239).

    Vielmehr musste er seine darauf bezogene Bewertung ständig den sich wandelnden Verhältnissen anpassen (vgl. VG Freiburg, Beschl. v. 29.12.2010 - 4 K 2629/10 -, VBlBW 2011, 239).

  • VG Freiburg, 04.03.2011 - 4 K 314/11

    Grundrechte, Polizeirecht: Untersagung von Gehsteigbefragungen durch

    13 a) Das Grundgesetz gewährleistet dem einzelnen Bürger einen unantastbaren Bereich privater Lebensgestaltung, der der Einwirkung der öffentlichen Gewalt generell entzogen ist (vgl. BVerfG [Senat], Urteil vom 16.01.1957 - 1 BvR 253/56 -, BVerfGE 6, 32 [41]; Urteil vom 03.03.2004 - 1 BvR 2378/98 u.a. -, BVerfGE 109, 279 = NJW 2004, 999; vgl. hierzu jüngst auch Beschluss der Kammer vom 29.12.2010 - 4 K 2629/10 -, BA S. 7 ff.).
  • VG Saarlouis, 28.11.2012 - 6 K 745/10

    Dauerobservation eines gefährlichen Sexualstraftäters

    § 28 SPolG darf keine Handhabe zur Dauerüberwachung einer Person bieten, bei der das in der Vergangenheit prognostizierte Risiko nicht mehr oder nur noch eingeschränkt besteht oder bei der nunmehr mildere Mittel zur Gefahrenabwehr ausreichend sind.(Vgl. VG Freiburg, Beschluss vom 29.12.2010 - 4 K 2629/10 -, bei juris) Andererseits lässt sich angesichts der Vielzahl der in Betracht kommenden Überwachungsmaßnahmen eine dem jeweiligen Einzelfall angemessene zeitliche Frist nur schwer fixieren.(Vgl. Guckelberger a.a.O. (Fn. 16) S. 215) Die Normierung einer absoluten Höchstgrenze könnte dem Ziel der Gefahrenabwehr bei fortdauernder Gefahrenlage nach Ablauf der Befristung zuwiderlaufen.
  • VG Hamburg, 27.11.2013 - 13 K 1715/13

    Keine Rechtsgrundlage für eine dauerhafte Observation eines ehemals

    Zwar waren bereits deutlich früher in der Rechtsprechung Zweifel aufgeworfen worden, ob eine tragfähige Rechtsgrundlage für die Bewachung ehemals Sicherheitsverwahrter bestehe und ob die polizeiliche Generalklausel eine geeignete Rechtgrundlage sein könne (vgl. VG Saarlouis, Beschl. v. 15.9.2010, 6 L 746/10, juris; VG Freiburg, Beschl. v. 29.12.2010, 4 K 2629/10, VBlBW 2011, 239 ff.; VG Freiburg, Beschl. v. 16.8.2011, 4 K 917/11, n.V.; VGH Mannheim, Beschl. v. 8.11.2011, 1 S 2538/11, n.V.).
  • VG Freiburg, 29.12.2010 - 4 K 2631/10
    Das Verwaltungsgericht Freiburg hat mit Beschlüssen vom 29.12.2010 die Eilanträge dreier aus der Strafhaft mit anschließender Sicherungsverwahrung entlassener Sexualstraftäter auf Beendigung der polizeilichen Observation abgelehnt (Aktenzeichen: 4 K 2629/10, 4 K 2631/10, 4 K 2633/10).
  • VG Freiburg, 29.12.2010 - 4 K 2633/10
    Das Verwaltungsgericht Freiburg hat mit Beschlüssen vom 29.12.2010 die Eilanträge dreier aus der Strafhaft mit anschließender Sicherungsverwahrung entlassener Sexualstraftäter auf Beendigung der polizeilichen Observation abgelehnt (Aktenzeichen: 4 K 2629/10, 4 K 2631/10, 4 K 2633/10).
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