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   FG Hamburg, 17.06.2014 - 4 K 268/11   

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https://dejure.org/2014,20479
FG Hamburg, 17.06.2014 - 4 K 268/11 (https://dejure.org/2014,20479)
FG Hamburg, Entscheidung vom 17.06.2014 - 4 K 268/11 (https://dejure.org/2014,20479)
FG Hamburg, Entscheidung vom 17. Juni 2014 - 4 K 268/11 (https://dejure.org/2014,20479)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    Art 4 Nr 5 ZK, Art 51 Abs 1 ZK, Art 182 Abs 3 S 1 ZK, Art 203 ZK, Art 220 ZK
    Entziehen aus der zollamtlichen Überwachung von Waren in vorübergehender Verwahrung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entziehung von Waren in vorübergehender Verwahrung aus der zollamtlichen Überwachung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Entziehung von Waren in vorübergehender Verwahrung aus der zollamtlichen Überwachung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 29.10.2007 - VII B 352/06

    Entstehung der Zollschuld durch Entziehen; Entstehung von Einfuhrabgaben

    Auszug aus FG Hamburg, 17.06.2014 - 4 K 268/11
    Entscheidend ist allein, dass die Zollbehörde - auch nur vorübergehend - objektiv nicht in der Lage ist, die zollamtliche Überwachung sicherzustellen (vgl. nur EuGH, Urteil vom 01.02.2001, Rs. C-66/99, in: juris; BFH, Urteile vom 21.06.2010, VII R 36/08, und vom 07.12.2004, VII R 21/04; Beschluss vom 29.10.2007, VII B 352/06, jeweils in: juris, m. w. N.).
  • BFH, 21.06.2010 - VII R 36/08

    Entziehung aus der zollamtlichen Überwachung durch Ausstellen eines

    Auszug aus FG Hamburg, 17.06.2014 - 4 K 268/11
    Entscheidend ist allein, dass die Zollbehörde - auch nur vorübergehend - objektiv nicht in der Lage ist, die zollamtliche Überwachung sicherzustellen (vgl. nur EuGH, Urteil vom 01.02.2001, Rs. C-66/99, in: juris; BFH, Urteile vom 21.06.2010, VII R 36/08, und vom 07.12.2004, VII R 21/04; Beschluss vom 29.10.2007, VII B 352/06, jeweils in: juris, m. w. N.).
  • BFH, 17.03.2009 - VII R 17/07

    Entziehung aus zollamtlicher Überwachung bei fehlerhafter elektronischer

    Auszug aus FG Hamburg, 17.06.2014 - 4 K 268/11
    Ein nicht von den Zollbehörden zugelassener Ortswechsel führt daher regelmäßig zur Zollschuldentstehung nach Art. 203 ZK (vgl. BFH, Beschluss vom 17.03.2009, VII R 17/07, in: juris, dort: Rn. 26; Kock, a. a. O., Art. 51 ZK Rn. 10; Rogmann, in: Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO/FGO, Band XIV, Loseblattsammlung, Stand: 226. Ergänzungslieferung 03/2014, Art. 50-53 ZK Rn. 38).
  • BFH, 07.12.2004 - VII R 21/04

    Entziehen aus der zollamtlichen Überwachung; juristische Person als

    Auszug aus FG Hamburg, 17.06.2014 - 4 K 268/11
    Entscheidend ist allein, dass die Zollbehörde - auch nur vorübergehend - objektiv nicht in der Lage ist, die zollamtliche Überwachung sicherzustellen (vgl. nur EuGH, Urteil vom 01.02.2001, Rs. C-66/99, in: juris; BFH, Urteile vom 21.06.2010, VII R 36/08, und vom 07.12.2004, VII R 21/04; Beschluss vom 29.10.2007, VII B 352/06, jeweils in: juris, m. w. N.).
  • EuGH, 01.02.2001 - C-66/99

    D. Wandel

    Auszug aus FG Hamburg, 17.06.2014 - 4 K 268/11
    Entscheidend ist allein, dass die Zollbehörde - auch nur vorübergehend - objektiv nicht in der Lage ist, die zollamtliche Überwachung sicherzustellen (vgl. nur EuGH, Urteil vom 01.02.2001, Rs. C-66/99, in: juris; BFH, Urteile vom 21.06.2010, VII R 36/08, und vom 07.12.2004, VII R 21/04; Beschluss vom 29.10.2007, VII B 352/06, jeweils in: juris, m. w. N.).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-337/01

    Hamann International

    Auszug aus FG Hamburg, 17.06.2014 - 4 K 268/11
    Selbst wenn dies - zugunsten der Klägerin, die bisher keinen Nachweis der erfolgten Wiederausfuhr vorgelegt hat, einmal unterstellt - der Fall sein sollte, hat der im vormaligen nationalen Zollschuldrecht maßgebliche Wirtschaftszollgedanke, wonach allein der Eingang von Einfuhrwahren in die heimische Wirtschaft den inneren Grund für die Zollerhebung abgab, im gemeinschaftsrechtlichen Zollrecht keine Geltung mehr (BFH, Urteil vom 20.07.2004, VII R 99/00, in: juris, im Anschluss an EuGH, Urteil vom 12.02.2004, Rs. C-337/01).
  • BFH, 20.07.2004 - VII R 99/00

    Entziehung aus der zollamtlichen Überwachung

    Auszug aus FG Hamburg, 17.06.2014 - 4 K 268/11
    Selbst wenn dies - zugunsten der Klägerin, die bisher keinen Nachweis der erfolgten Wiederausfuhr vorgelegt hat, einmal unterstellt - der Fall sein sollte, hat der im vormaligen nationalen Zollschuldrecht maßgebliche Wirtschaftszollgedanke, wonach allein der Eingang von Einfuhrwahren in die heimische Wirtschaft den inneren Grund für die Zollerhebung abgab, im gemeinschaftsrechtlichen Zollrecht keine Geltung mehr (BFH, Urteil vom 20.07.2004, VII R 99/00, in: juris, im Anschluss an EuGH, Urteil vom 12.02.2004, Rs. C-337/01).
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