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   VG Münster, 24.05.2006 - 4 K 2819/04   

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VG Münster, 24.05.2006 - 4 K 2819/04 (https://dejure.org/2006,24024)
VG Münster, Entscheidung vom 24.05.2006 - 4 K 2819/04 (https://dejure.org/2006,24024)
VG Münster, Entscheidung vom 24. Mai 2006 - 4 K 2819/04 (https://dejure.org/2006,24024)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 28.05.2003 - 2 C 28.02

    Arbeitszeit der Bundesbeamten im Beitrittsgebiet; zu hoch festgesetzte

    Auszug aus VG Münster, 24.05.2006 - 4 K 2819/04
    vgl. umfassend hierzu OVG NRW, Urteil vom 11. Januar 2006 - 6 A 4767/03 -, www.nrwe.de insbesondere unter Bezugnahme auf BVerwG, Urteil vom 28. Mai 2003 - 2 C 28.02 -, DVBl. 2003, 1552 ff.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.01.2006 - 6 A 4767/03

    Dienstbefreiung unter Fortzahlung der Bezüge einer Lehrerin wegen Zuvielarbeit

    Auszug aus VG Münster, 24.05.2006 - 4 K 2819/04
    vgl. umfassend hierzu OVG NRW, Urteil vom 11. Januar 2006 - 6 A 4767/03 -, www.nrwe.de insbesondere unter Bezugnahme auf BVerwG, Urteil vom 28. Mai 2003 - 2 C 28.02 -, DVBl. 2003, 1552 ff.
  • VG Münster, 01.07.2010 - 4 K 1753/08

    Anlegen der Dienstuniform gehört zur Dienstzeit eines Polizisten

    Ein solcher Anspruch ergibt sich dem Grunde nach aus dem Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 Bürgerliches Gesetzbuch), der auch im öffentlichen Recht, insbesondere im Beamtenrecht gilt, vgl. OVG NRW, Urteil vom 11. Januar 2006 - 6 A 4767/03 - sowie VG Münster, Urteil vom 24. Mai 2006 - 4 K 2819/04 -.

    Das Gericht hält insoweit ausdrücklich an seiner bereits im Urteil vom 24. Mai 2006 - 4 K 2819/04 - niedergelegten Meinung fest.

    Dies gilt zum einen mit Blick auf die im Innendienst befindlichen Beamten, deren Arbeitszeit, wie auch von Seiten des beklagten Landes unbestritten, mit dem Betreten des Dienstgebäudes beginnt und die das Gericht trotz der vom Beklagten im Termin angeführten abweichenden Handhabung der Pausenregelung als mit den Polizeivollzugsbeamten im wesentlichen vergleichbar erachtet, so auch VG Münster, Urteil vom 24. Mai 2006 - 4 K 2819/04 -.

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.02.2009 - 10 L 2/08

    Abgrenzung einer - verbindlichen - dienstlichen Anordnung von einem bloßen -

    Hintergrund hierfür waren unterschiedliche Rechtsauffassungen des Klägers und der Beklagten zu der Frage, ob Umziehzeiten als Dienstzeiten zu bewerten sind (vgl. zu § 1 Abs. 1 und 3 der Verordnung über die Arbeitszeit der Polizeivollzugsbeamten des Landes Nordrhein-Westfalen: VG Münster, Urt. v. 24.05.2006 - 4 K 2819/04-).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2009 - 6 A 702/08

    Zurechnung von Ankleidezeiten und Übergabegesprächen zur Dienstzeit eines

    - 4 K 2819/04 - die Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichts B. teile, habe das Verwaltungsgericht Düsseldorf im Urteil vom 21. März 2006 - 2 K 7479/04 - gegenteilig entschieden.
  • VG Arnsberg, 11.03.2015 - 2 K 2212/12

    Verpflichtung des Dienstherrn zur zeitlichen Vergütung zusätzlich erbrachter

    Der Kläger beantragte unter dem 23. April 2008 - der Antragseingang beim Beklagten ist nicht ersichtlich - unter der Überschrift "Anrechnung von Rüstzeiten" unter Bezugnahme auf die Urteile des Verwaltungsgerichts Münster vom 24. Mai 2006 - 4 K 2819/04 - und des Verwaltungsgerichts Aachen vom 10. Januar 2008 - 1 K 469/07 -, bei der Berechnung seiner Arbeitskonten pauschale Übergabe- und Ankleidezeiten vor und nach der Dienstschicht in Höhe von insgesamt 15 Minuten pro Diensttag seit dem 1. Januar 2005 zu berücksichtigen.
  • VG Köln, 29.01.2016 - 19 K 3351/14
    Unter dem 22.04.2008 beantragte der Kläger unter Bezugnahme auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Münster vom 10.01.2008 (Az. 4 K 2819/04) seit dem 01.01.2005 bei der Berechnung der Arbeitszeitkonten pauschale Übergabe- und Ankleidezeiten vor und nach der Dienstschicht in Höhe von insgesamt 15 Minuten pro Diensttag zu berücksichtigen.
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