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   FG Hamburg, 25.11.2010 - 4 K 283/09   

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https://dejure.org/2010,38743
FG Hamburg, 25.11.2010 - 4 K 283/09 (https://dejure.org/2010,38743)
FG Hamburg, Entscheidung vom 25.11.2010 - 4 K 283/09 (https://dejure.org/2010,38743)
FG Hamburg, Entscheidung vom 25. November 2010 - 4 K 283/09 (https://dejure.org/2010,38743)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    Art 203 ZK, Art 204 ZK, Art 512 ZKDV, § 1 Abs 1 Nr 4 UStG 2005, § 5 UStG 2005
    Einfuhrumsatzsteuer folgt dem Zollrecht: Erhebung von Einfuhrabgabe für entzogene Nichtgemeinschaftsware auch bei Wiederausfuhr

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Einfuhrumsatzsteuer folgt dem Zollrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 23.05.2006 - VII R 49/05

    Zollschuld und Einfuhrumsatzsteuer für ein im unzulässigen Binnenverkehr

    Auszug aus FG Hamburg, 25.11.2010 - 4 K 283/09
    Etwas anderes sei auch dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 23. Mai 2006 (VII R 49/05, BFHE 213, 446) nicht zu entnehmen.

    Soweit für die Prüfung, ob ein steuerbarer Umsatz vorliegt, auf den unmittelbaren Zugriff auf die Verweisung in § 21 UStG verzichtet würde, bedürfte der in § 1 Abs. 4 Nr. 1 UStG verwendete Begriff der Einfuhr einer Auslegung - denn eine Definition der "Einfuhr" enthält das UStG nicht (vgl. BFH, Urteil vom 23. Mai 2006 VII R 49/05, BFHE 213, 446, ZfZ 2006, 345) - und diese hätte sich europarechtskonform an der im Streitzeitraum geltenden 6. EG-RL zu orientieren.

    Der BFH hat für die zum streitgegenständlichen Zeitpunkt geltende Rechtslage ausgeführt (Urteil vom 23. Mai 2006 VII R 49/05, BFHE 213, 446, ZfZ 2006, 345), dass ein Gegenstand aus dem Drittland auch dann in den Geltungsbereich des Umsatzsteuergesetzes i. S. des § 1 Abs. 1 Nr. 4 UStG eingeführt ist, wenn er zunächst über einen anderen Mitgliedstaat in das Zollgebiet der Gemeinschaft gelangt ist, dabei in das Zollverfahren der vorübergehenden Verwendung übergeführt worden ist und dieses Zollverfahren im Geltungsbereich des UStG endet.

  • BFH, 17.07.2001 - VII R 99/00

    Zolllager ; Wiederausgeführte Drittlandswaren ; Entstehung einer Zollschuld ;

    Auszug aus FG Hamburg, 25.11.2010 - 4 K 283/09
    Zum Beleg zitiert die Klägerin das Vorabentscheidungsersuchen des BFH vom 17. Juli 2001 (VII R 99/00, BFHE 195, 481, ZfZ 2001, 376).

    d) Im Übrigen ist zu dem Kernargument der Klägerin, dass bei unstreitiger Wiederausfuhr eine Einfuhrabgabe nicht zu erheben ist, anzumerken: Der BFH hat zwar eine entsprechende (von der Klägerin zitierte) Rechtsansicht in seinem Vorabentscheidungsersuchen durch Beschluss vom 17. Juli 2001 (VII R 99/00, BFHE 195, 481, ZfZ 2001, 376) dargestellt, ist aber von dieser wieder abgerückt.

  • EuGH, 29.04.2010 - C-230/08

    Dansk Transport og Logistik - Zollkodex der Gemeinschaften - Art. 202, 215 Abs. 1

    Auszug aus FG Hamburg, 25.11.2010 - 4 K 283/09
    Insbesondere vermag das Gericht nicht zu erkennen, dass sich aus dem von der Klägerin in Bezug genommenen Urteil vom 29. April 2010 (Rs C-230/08, ZfZ 2010, 211) etwas anderes ergibt.
  • BFH, 07.12.2004 - VII R 21/04

    Entziehen aus der zollamtlichen Überwachung; juristische Person als

    Auszug aus FG Hamburg, 25.11.2010 - 4 K 283/09
    Entscheidend ist, dass die Zollstelle - wenn auch nur vorübergehend - objektiv nicht in der Lage ist, die zollamtliche Überwachung sicherzustellen (BFH, Urteil vom 7. Dezember 2004 VII R 21/04, ZfZ 2005, 204).
  • EuGH, 01.02.2001 - C-66/99

    D. Wandel

    Auszug aus FG Hamburg, 25.11.2010 - 4 K 283/09
    Insbesondere stellt jede von der zuständigen Zollbehörde nicht genehmigte Entfernung einer Ware, die unter zollamtlicher Überwachung steht, vom zugelassenen Lagerort eine Entziehung i. S. von Art. 203 Abs. 1 ZK dar (vgl. EuGH, Urteil vom 1. Februar 2001 C-66/99, EuGHE 2001, I-873).
  • BFH, 20.07.2004 - VII R 99/00

    Entziehung aus der zollamtlichen Überwachung

    Auszug aus FG Hamburg, 25.11.2010 - 4 K 283/09
    In seinem Urteil, das sodann in dem dem Vorabentscheidungsersuchen zugrunde liegenden Fall erging, hat der BFH vielmehr dem EuGH folgend entschieden; dort heißt es dann nämlich (Urteil vom 20. Juli 2004 VII R 99/00, BFHE 206, 495, ZfZ 2005, 15):.
  • FG Hamburg, 19.12.2012 - 5 K 302/09

    Umsatzsteuer: Vorsteuerabzug sog. unregelmäßiger Einfuhrumsatzsteuer

    Durch Urteile vom 25.11.2010 (Az. 4 K 283/09, 4 K 284/09 und 4 K 117/10) wurde die Festsetzung der in den Klagen jeweils streitgegenständlichen Einfuhrabgaben als rechtmäßig erkannt.
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