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   FG Düsseldorf, 05.05.2010 - 4 K 2894/09 VSt   

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https://dejure.org/2010,17288
FG Düsseldorf, 05.05.2010 - 4 K 2894/09 VSt (https://dejure.org/2010,17288)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 05.05.2010 - 4 K 2894/09 VSt (https://dejure.org/2010,17288)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 05. Mai 2010 - 4 K 2894/09 VSt (https://dejure.org/2010,17288)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StromStG § 9 Abs. 3; StromStG § 9 Abs. 4 Satz 2
    Stromsteuerbegünstigung - Unterscheidung zwischen Recycling und Großhandel mit Altmaterialien und Reststoffen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Unterscheidung zwischen Recycling und Großhandel mit Altmaterialien und Reststoffen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Keine Stromsteuersubvention für Müllsortieranlage

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 24.01.2006 - VII R 44/04

    Keine Stromsteuerbegünstigung nach § 9 Abs.3 StromStG für Augenoptiker

    Auszug aus FG Düsseldorf, 05.05.2010 - 4 K 2894/09
    Für statistische Zwecke sind nur solche Tätigkeiten als Verarbeitung oder Herstellung anzusehen, bei denen das Einwirken auf die Ware zu einer nicht unerheblichen Veränderung ihrer stofflichen Zusammensetzung führt (Bundesfinanzhof - BFH -, Urteil vom 24. Januar 2006 VII R 44/04, BFHE 212, 354).

    Das Verarbeitende Gewerbe ist im Wesentlichen durch die Herstellung eines anderen Produkts im Sinne einer substanziellen Veränderung von Materialien oder durch die Veredelung von Erzeugnissen gekennzeichnet (BFH-Urteil in BFHE 212, 354).

  • FG Düsseldorf, 20.04.2011 - 4 K 3932/10

    Die Verwendung von Strom im Abfallbeseitigungsgewerbe ist nicht steuerbegünstigt

    Insoweit kann dahingestellt bleiben, ob die Pelletierung einen stoffspezifischen mechanischen Verarbeitungsprozess darstellt, der in dem vom Senat mit Urteil vom 05.05.2010, 4 K 2894/09 VSt entschiedenen Fall fehlte, der eine frühere Konzerngesellschaft des Konzerns betraf, dem auch die Klägerin angehörte.
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