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   FG Niedersachsen, 27.02.2002 - 4 K 30/96   

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https://dejure.org/2002,10138
FG Niedersachsen, 27.02.2002 - 4 K 30/96 (https://dejure.org/2002,10138)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 27.02.2002 - 4 K 30/96 (https://dejure.org/2002,10138)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 27. Februar 2002 - 4 K 30/96 (https://dejure.org/2002,10138)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Weihnachtsfeier eines selbständig und nichtselbständig tätigen Chefarztes mit dem Klinikpersonal seiner Abteilung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    EStG § 4 Abs. 4; EStG § 4 Abs. 5; EStG § 9 Abs. 1 Satz 1; EStG § 18; EStG § 19; EStG § 12
    Aufwendungen eines selbständig und nichtselbständig tätigen Chefarztes für eine Weihnachtsfeier mit dem Klinikpersonal seiner Abteilung als Betriebsausgaben abziehbar

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsausgaben; Werbungskosten; Lebenshaltungskosten; Bewirtungsaufwendungen; Betriebsveranstaltung; Chefarzt; Klinikpersonal - Aufwendungen eines selbständig und nichtselbständig tätigen Chefarztes für eine Weihnachtsfeier mit dem Klinikpersonal seiner Abteilung als ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Aufwendungen eines selbständig und nichtselbständig tätigen Chefarztes für eine Weihnachtsfeier mit dem Klinikpersonal seiner Abteilung als Betriebsausgaben abziehbar

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
  • aerzteblatt.de (Kurzinformation)

    Weihnachtsfeier für Klinikpersonal: Aufwendungen des Chefarztes sind Betriebsausgaben

Papierfundstellen

  • EFG 2002, 1508
  • EFG 2002, 1509
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 06.12.1984 - IV R 135/83

    Chefarzt - Bewirtungskosten - Krankenhauspersonal

    Auszug aus FG Niedersachsen, 27.02.2002 - 4 K 30/96
    Nach der zutreffenden Rechtsprechung des BFH ergibt sich die berufliche Veranlassung solcher Zuwendungen aus dem besonderen Status der Chefärzte an deutschen Krankenhäusern, der es ihnen erlaubt, im Krankenhaus mit Hilfe des Krankenhauspersonals eine freiberufliche Praxis auszuüben (BFH, BStBl II 1985, 288).

    Der erkennende Senat hält die Auffassung des BFH (BStBl II 1985, 288, 289) für zu weit gehend, es widerspreche der Lebenserfahrung, dass ein Angestellter in leitender Stellung anlässlich eines Betriebsfestes oder eines Betriebsausfluges größere Beträge für die ihm unterstellten Arbeitnehmer ausgebe.

  • BFH, 06.12.1996 - VI R 48/94

    Aufwendungen für übliche Betriebsveranstaltungen sind auch bei geringfügiger

    Auszug aus FG Niedersachsen, 27.02.2002 - 4 K 30/96
    Es gibt ebenso wenig einen überzeugenden Grund, die Veranlassung der Bewirtungsaufwendungen des Klägers für die Mitarbeiter anlässlich der Weihnachtsfeier dem Bereich des § 12 EStG zuzuordnen wenn berücksichtigt wird, dass seit langer Zeit nach der ständigen Rechtsprechung des BFH Unternehmer/Arbeitgeber Aufwendungen für Betriebsveranstaltungen, zum Beispiel auch Weihnachtsfeiern, als Betriebsausgaben geltend machen dürfen, obwohl sie wegen des ganz überwiegenden eigenbetrieblichen Interesses des Arbeitgebers keinen Arbeitslohn darstellen (vgl. hierzu die Urteile des BFH in BStBl II 1992, 655 und BStBl II 1997, 331).
  • BFH, 25.05.1992 - VI R 85/90

    Aufwendungen bei Betriebsveranstaltungen als steuerpflichtiger Arbeitslohn

    Auszug aus FG Niedersachsen, 27.02.2002 - 4 K 30/96
    Es gibt ebenso wenig einen überzeugenden Grund, die Veranlassung der Bewirtungsaufwendungen des Klägers für die Mitarbeiter anlässlich der Weihnachtsfeier dem Bereich des § 12 EStG zuzuordnen wenn berücksichtigt wird, dass seit langer Zeit nach der ständigen Rechtsprechung des BFH Unternehmer/Arbeitgeber Aufwendungen für Betriebsveranstaltungen, zum Beispiel auch Weihnachtsfeiern, als Betriebsausgaben geltend machen dürfen, obwohl sie wegen des ganz überwiegenden eigenbetrieblichen Interesses des Arbeitgebers keinen Arbeitslohn darstellen (vgl. hierzu die Urteile des BFH in BStBl II 1992, 655 und BStBl II 1997, 331).
  • BFH, 23.03.1984 - VI R 182/81

    Werbungskosten - Bezirksdirektor einer Versicherungsgesellschaft - Zuwendungen an

    Auszug aus FG Niedersachsen, 27.02.2002 - 4 K 30/96
    Die Anerkennung der Bewirtungsaufwendungen als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit ist - entgegen dem Urteil des Bundesfinanzhofs in BStBl II 1984, Seite 557 - nicht deshalb zu versagen, weil dem Kläger als angestelltem Chefarzt ein festes Gehalt gezahlt wird.
  • FG Niedersachsen, 15.06.2006 - 1 K 11346/02

    Aufwendungen eines Steuerpflichtigen für eine Bewirtung von Arbeitskollegen;

    Dementsprechend hat das Niedersächsische Finanzgericht für Aufwendungen eines Chefarztes für eine Weihnachtsfeier mit dem Klinikpersonal und für Aufwendungen eines Geschäftsführers für ein auf seinem Grundstück ausgerichtetes Gartenfest anlässlich seines 25-jährigen Dienstjubiläums den Werbungskostenabzug bejaht, weil das unvermeidbare Mithineinspielen der Lebensführung unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles belanglos war (vgl. FG Nds.-Urteile vom 27.02.2002 - 4 K 30/96 -, EFG 2002, 1508 rkr.; 20.11.2002 - 4 K 156/99 -, EFG 2003, 838, Rev. BFH VI R 25/03).
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