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   FG Hessen, 22.05.2013 - 4 K 3070/11   

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https://dejure.org/2013,16993
FG Hessen, 22.05.2013 - 4 K 3070/11 (https://dejure.org/2013,16993)
FG Hessen, Entscheidung vom 22.05.2013 - 4 K 3070/11 (https://dejure.org/2013,16993)
FG Hessen, Entscheidung vom 22. Mai 2013 - 4 K 3070/11 (https://dejure.org/2013,16993)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berechnung einer Pensionsrückstellung für den beherrschenden Gesellschafter- Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft bei einer vor Erlass der EStÄR 2008 erteilten Pensionszusage

  • Betriebs-Berater

    Auch bei Pensionszusagen an beherrschende GGF ist auf das vertraglich festgelegte Pensionierungsalter abzustellen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 6a Abs. 3 S. 2 Nr. 1 S. 3
    Anzusetzende Altersgrenze bei der Berechnung von Pensionsrückstellungen für beherrschende Gesellschaftergeschäftsführer

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Anzusetzende Altersgrenze bei der Berechnung von Pensionsrückstellungen für beherrschende Gesellschaftergeschäftsführer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Altersgrenze bei Berechnung von Pensionsrückstellungen

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Höhe der Pensionsrückstellung bei einem Gesellschafter-Geschäftsführer

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Höhe der Pensionsrückstellung bei einem Gesellschafter-Geschäftsführer

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Höhe von Pensionsrückstellung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2013, 2482
  • EFG 2013, 1508
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 23.01.1991 - I R 113/88

    Ruhestandsalter bei Pensionsrückstellungen für beherrschende

    Auszug aus FG Hessen, 22.05.2013 - 4 K 3070/11
    Dies sei auch durch ein Urteil vom 23.01.1991 I R 113/88 (BStBl II 1991, 379) bestätigt worden.

    Insoweit geht der BFH bei beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern grundsätzlich von einem Ruhestandsalter von 65. Jahren aus, und zwar auch dann, wenn dem Begünstigten in der Pensionszusage die Möglichkeit eingeräumt wird, von der gesetzlich flexiblen Altersgrenze Gebrauch zu machen (vgl. insoweit nur BFH-Urteile vom 23.01.1991, I R 113/88, BStBl II 1991, 379 und vom 29.10.1997, I R 52/97, BStBl II 1999, 318).

  • BFH, 25.09.1968 - I 195/65

    Steuerrechtliche Behandlung einer Pensionslast im Falle der Zusage einer

    Auszug aus FG Hessen, 22.05.2013 - 4 K 3070/11
    Insoweit lasse der BFH unter Bezugnahme auf eine frühere Entscheidung eine typisierende Betrachtungsweise auf Basis statistischer Erkenntnisse zu (unter Hinweis auf BFH-Urteil vom 25.09.1968 I 195/65, BStBl II 1968, 810).
  • BFH, 28.04.1982 - I R 51/76

    Pensionsrückstellungen für beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer von

    Auszug aus FG Hessen, 22.05.2013 - 4 K 3070/11
    Diese Leitlinie des BFH liege auch einer Entscheidung vom 28.04.1982 I R 51/76 (BStBl II 1982, 612) zugrunde, in welcher der erkennende Senat zunächst auf den in der Pensionszusage vorgesehenen Zeitpunkt des Eintritts des Versorgungsfalles abstelle, sodann jedoch nach der typisierenden Betrachtung den Zeitpunkt des Pensionseintritts für Gesellschafter-Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften auf 65 Jahre gemäß gesicherter statistischer Erkenntnisse der obersten Finanzbehörden festlege.
  • BFH, 29.10.1997 - I R 52/97

    VGA bei Pensionszusagen

    Auszug aus FG Hessen, 22.05.2013 - 4 K 3070/11
    Insoweit geht der BFH bei beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern grundsätzlich von einem Ruhestandsalter von 65. Jahren aus, und zwar auch dann, wenn dem Begünstigten in der Pensionszusage die Möglichkeit eingeräumt wird, von der gesetzlich flexiblen Altersgrenze Gebrauch zu machen (vgl. insoweit nur BFH-Urteile vom 23.01.1991, I R 113/88, BStBl II 1991, 379 und vom 29.10.1997, I R 52/97, BStBl II 1999, 318).
  • BFH - I R 50/13 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)

    Finanzamt knickt ein - BdSt-Musterverfahren zu Pensionsrückstellungen

    Auszug aus FG Hessen, 22.05.2013 - 4 K 3070/11
    des BFH: I R 50/13.
  • BFH, 11.09.2013 - I R 72/12

    (Mindest-) Pensionsalter bei Versorgungszusage an beherrschenden

    Soweit die Finanzverwaltung eine Rückstellungsberechnung lediglich auf der Grundlage eines Pensionseintrittsalters von 65 Jahren zulassen möchte (vgl. H 38 der Hinweise zu den Körperschaftsteuer-Richtlinien 2008 und bereits Schreiben des Bundesministers der Finanzen --BMF-- vom 15. Dezember 1982, BStBl I 1982, 988, zwischenzeitlich aufgehoben durch BMF-Schreiben vom 29. März 2007, BStBl I 2007, 369; s.a. R 38 Satz 4 der Körperschaftsteuer-Richtlinien 2004 mit Verweis auf "R 41 EStR", dort R 41 Abs. 9 Satz 1 der Einkommensteuer-Richtlinien --EStR-- 2001, entsprechend R 6a Abs. 8 EStR 2012, dort mittlerweile bezogen auf das 67. Lebensjahr), kann dem nicht gefolgt werden (ebenso z.B. Urteil des Hessischen FG vom 22. Mai 2013  4 K 3070/11, EFG 2013, 1508; Gosch, a.a.O., § 8 Rz 1093; Haug/Huber in Mössner/Seeger, Körperschaftsteuergesetz, § 8 Rz 1611; anders aber z.B. Blümich/H.-J. Heger, a.a.O., § 6a EStG Rz 555; Rengers, ebenda, § 8 KStG Rz 750; Schmidt/Weber-Grellet, EStG, 32. Aufl., § 6a Rz 23; Wochinger in Ernst & Young, Verdeckte Gewinnausschüttungen und verdeckte Einlagen, Kap. 4 Rz 14 und 96, 99).
  • FG München, 25.11.2013 - 7 K 1542/12

    Stichwort: Berechnung des Teilwerts der Pensionsverpflichtung nach § 6a Abs. 3

    Der Senat schließt sich insoweit der Auffassung des Hessischen Finanzgerichts im Urteil vom 22. Mai 2013 4 K 3070/11 (EFG 2013, 1508) an.

    Der Senat geht vielmehr davon aus, dass es statistisch noch völlig offen ist, ob es zum Regelfall wird, dass sozialversicherungspflichtige Personen in vergleichbarem Alter tatsächlich bis zum Alter von 66 bzw. 67 erwerbstätig sind (vgl. Heger, BB 2013, 2482).

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