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   VG Sigmaringen, 27.11.2012 - 4 K 3172/12   

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VG Sigmaringen, 27.11.2012 - 4 K 3172/12 (https://dejure.org/2012,42399)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 27.11.2012 - 4 K 3172/12 (https://dejure.org/2012,42399)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 27. November 2012 - 4 K 3172/12 (https://dejure.org/2012,42399)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Burhoff online

    Entziehung der Fahrerlaubnis, abstruse politische Äußerungen

  • openjur.de

    Fahreignungszweifel wegen politischer Äußerungen

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Herleitung von Bedenken gegen die körperliche oder geistige Fahreignung i.S.d. § 11 Abs. 2 FeV allein aus politischen Äußerungen des Betroffenen gegenüber Behörden

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Fahrerlaubnisentziehung wegen politischer Äußerungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Entziehung der Fahrerlaubnis II: "Ich bin Staatsbürger des Deutschen Reiches”

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Fahreignungszweifel aufgrund politischer Äußerungen

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    "Kein Staatsbürger der BRD" - Fahreignungszweifel wegen politischer Äußerungen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Absurde politische Äußerungen - Fahreignungszweifel?

  • anwalt.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Fahrerlaubnisentziehung wegen ungewöhnlicher politischer Äußerungen?

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 05.07.2001 - 3 C 13.01

    Entziehung der Fahrerlaubnis, maßgeblicher Zeitpunkt; Fahrerlaubnisentziehung,

    Auszug aus VG Sigmaringen, 27.11.2012 - 4 K 3172/12
    31 Der Schluss auf die Nichteignung ist jedoch nur zulässig, wenn die Anordnung des Gutachtens formell und materiell rechtmäßig, insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 5.7.2001 - 3 C 13.01 -, NJW 2002, 78; BVerwG, Urteil vom 9.6.2005 - 3 C 25.04 -, NJW 2005, 3081; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 30.6.2011, - 10 S 2785/10 -, Juris; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 24.6.2002 - 10 S 985/02 -, VBlBW 2002, 441 m.w.N.).

    Hiernach muss sich die Anforderung eines Gutachtens auf solche Mängel beziehen, die bei vernünftiger, lebensnaher Einschätzung die ernsthafte Besorgnis begründen, dass der Betroffene sich als Führer eines Kraftfahrzeugs nicht verkehrsgerecht und umsichtig verhalten werde, was es auf der anderen Seite ausschließt, jeden Umstand, der auf die entfernt liegende Möglichkeit eines Eignungsmangels hindeutet, als hinreichenden Grund für die Anforderung eines Gutachtens anzusehen (zum Ganzen BVerfG, Beschluss vom 24. Juni 1993 - 1 BvR 689/92 - BVerfGE 89, 69; BVerwG, Urt. v. 05.07.2001 - 3 C 13/01 - Juris).

    Eine rechtswidrige Aufforderung zur Gutachtensbeibringung kann auch nicht dadurch gleichsam geheilt werden, dass die Behörde nachträgliche Umstände darlegt, die Anlass zu Zweifeln an der Fahreignung hätten geben können (vgl. BVerwG, Urteil vom 5.7.2001 - 3 C 13.01 -, NJW 2002, 78; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 23.2.2010 - 10 S 221/09 -, Juris).

  • VG Meiningen, 08.11.2011 - 2 K 297/11

    Nichtvorlage Gutachten - Zweifel an Nichteignung auf Grund Äußerungen gegenüber

    Auszug aus VG Sigmaringen, 27.11.2012 - 4 K 3172/12
    In einem vergleichbaren Fall habe das Verwaltungsgericht Meiningen mit Urteil vom 8.11.2011 - 2 K 297/11 Me - die Anordnung eines Gutachtens für gerechtfertigt gehalten.

    Der vom Verwaltungsgericht Meiningen mit Urteil vom 8.11.2011 - 2 K 297/11 Me - entschiedene Fall ist keineswegs vergleichbar.

  • BVerfG, 24.06.1993 - 1 BvR 689/92

    Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen Haschischkonsum es rechtfertigen kann,

    Auszug aus VG Sigmaringen, 27.11.2012 - 4 K 3172/12
    Hiernach muss sich die Anforderung eines Gutachtens auf solche Mängel beziehen, die bei vernünftiger, lebensnaher Einschätzung die ernsthafte Besorgnis begründen, dass der Betroffene sich als Führer eines Kraftfahrzeugs nicht verkehrsgerecht und umsichtig verhalten werde, was es auf der anderen Seite ausschließt, jeden Umstand, der auf die entfernt liegende Möglichkeit eines Eignungsmangels hindeutet, als hinreichenden Grund für die Anforderung eines Gutachtens anzusehen (zum Ganzen BVerfG, Beschluss vom 24. Juni 1993 - 1 BvR 689/92 - BVerfGE 89, 69; BVerwG, Urt. v. 05.07.2001 - 3 C 13/01 - Juris).
  • BVerwG, 09.06.2005 - 3 C 25.04

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Drogenkonsum; Einnahme von Kokain; Fahreignung;

    Auszug aus VG Sigmaringen, 27.11.2012 - 4 K 3172/12
    31 Der Schluss auf die Nichteignung ist jedoch nur zulässig, wenn die Anordnung des Gutachtens formell und materiell rechtmäßig, insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 5.7.2001 - 3 C 13.01 -, NJW 2002, 78; BVerwG, Urteil vom 9.6.2005 - 3 C 25.04 -, NJW 2005, 3081; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 30.6.2011, - 10 S 2785/10 -, Juris; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 24.6.2002 - 10 S 985/02 -, VBlBW 2002, 441 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.06.2002 - 10 S 985/02

    Sofortvollzug einer Fahrerlaubnisentziehung nach Alkoholfahrt eines

    Auszug aus VG Sigmaringen, 27.11.2012 - 4 K 3172/12
    31 Der Schluss auf die Nichteignung ist jedoch nur zulässig, wenn die Anordnung des Gutachtens formell und materiell rechtmäßig, insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 5.7.2001 - 3 C 13.01 -, NJW 2002, 78; BVerwG, Urteil vom 9.6.2005 - 3 C 25.04 -, NJW 2005, 3081; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 30.6.2011, - 10 S 2785/10 -, Juris; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 24.6.2002 - 10 S 985/02 -, VBlBW 2002, 441 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.07.2002 - 11 S 843/02

    PKH: rechtzeitige Erklärung über persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse

    Auszug aus VG Sigmaringen, 27.11.2012 - 4 K 3172/12
    Der Antrag, dem Antragsteller für das vorliegenden Eilverfahren Prozesskostenhilfe zu gewähren, bleibt dagegen ohne Erfolg, weil der Antragsteller die hierfür erforderliche Erklärung zu seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen trotz Aufforderung des Gerichts in der hierfür gesetzten Frist nicht vorgelegt hat (vgl. § 166 VwGO in Verbindung mit § 117 Abs. 2 ZPO; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 16.7.2002 - 11 S 843/02 - Juris, m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.02.2010 - 10 S 221/09

    Fahrerlaubnis: Auswechseln der Begründung für die Anordnung eines

    Auszug aus VG Sigmaringen, 27.11.2012 - 4 K 3172/12
    Eine rechtswidrige Aufforderung zur Gutachtensbeibringung kann auch nicht dadurch gleichsam geheilt werden, dass die Behörde nachträgliche Umstände darlegt, die Anlass zu Zweifeln an der Fahreignung hätten geben können (vgl. BVerwG, Urteil vom 5.7.2001 - 3 C 13.01 -, NJW 2002, 78; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 23.2.2010 - 10 S 221/09 -, Juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.06.2011 - 10 S 2785/10

    Entziehung der Fahrerlaubnis - strenge Anforderungen an die Anlassbezogenheit und

    Auszug aus VG Sigmaringen, 27.11.2012 - 4 K 3172/12
    31 Der Schluss auf die Nichteignung ist jedoch nur zulässig, wenn die Anordnung des Gutachtens formell und materiell rechtmäßig, insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 5.7.2001 - 3 C 13.01 -, NJW 2002, 78; BVerwG, Urteil vom 9.6.2005 - 3 C 25.04 -, NJW 2005, 3081; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 30.6.2011, - 10 S 2785/10 -, Juris; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 24.6.2002 - 10 S 985/02 -, VBlBW 2002, 441 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.01.2018 - 10 S 2000/17

    Entziehung der Fahrerlaubnis bei Reichsbürger

    In der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte ist allerdings umstritten, ob im Fall der sog. Reichsbürger das Äußern politischer und rechtlicher Auffassungen, die der Allgemeinheit völlig abwegig erscheinen (insbesondere Leugnen der Existenz der Bundesrepublik Deutschland und der Gültigkeit ihrer Rechtsnormen), und hierauf zurückzuführende Verhaltensweisen außerhalb des Straßenverkehrs für sich allein gesehen schon hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte für eine die Fahreignung ausschließende psychische Erkrankung im Sinn der Nummer 7 der Anlage 4 der FeV zu begründen vermögen (aus der [uneinheitlichen] Rechtsprechung vgl. ThürOVG, Beschluss vom 02.02.2017 - 2 EO 887/16 - LKV 2017, 423; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 30.01.2015 - OVG 1 S 10.13 - LKV 2015, 178 mit Anm. von Neubauer/Caspar; Beschluss vom 15.06.2012 - OVG 1 S 71.12 - LKV 2015, 177; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 16.04.2007 - 12 ME 154/07 - JurionRS 2007, 63286; VG Saarland, Beschluss vom 01.03.2013 - 10 L 360/13 - ZfSch 2013, 297; VG Sigmaringen, Beschluss vom 27.11.2012 - 4 K 3172/12 - juris; VG Meiningen, Urteil vom 08.11.2011 - 2 K 297/11 Me - ThürVBl 2012, 183; VG Berlin, Beschluss vom 07.10.2011 - 20 L 108.11 - LKV 2012, 574; VG Frankfurt Oder, Beschluss vom 19.05.2011 - VG 2 L 58/11 - juris; VG Braunschweig, Beschluss vom 23.02.2007 - 6 B 413/06 - juris; ferner Dauer in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 44. Aufl., FeV § 11 Rn. 27; Müller/Rebler, DAR 2017, 349).

    Von daher dürften Äußerungen und Verhaltensweisen, die sich im Rahmen des bei Anhängern der "Reichsbürgerbewegung" Üblichen halten, zwar auf eine akzentuierte Persönlichkeit, nicht aber auf einen Wahn oder Ähnliches schließen lassen und damit für sich allein gesehen noch nicht geeignet sein, einen Eignungsmangel wegen Vorliegens einer psychischen Erkrankung nach Nummer 7 der Anlage 4 der FeV als nahe liegend erscheinen zu lassen (im Ergebnis ebenfalls zurückhaltend gegenüber einer Pathologisierung sog. Reichsbürger z. B. ThürOVG, Beschluss vom 02.02.2017 a. a. O.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15.06.2012 a. a. O.; VG Sigmaringen, Beschluss vom 27.11.2012 a. a. O.; VG Frankfurt Oder, Beschluss vom 19.05.2011 a. a. O.).

  • VG Freiburg, 09.08.2017 - 4 K 4224/17

    Fahrerlaubnisentziehung - unbestimmte Gutachtenaufforderung wegen abwegiger

    Etwas anderes kann sich nur im Einzelfall bei Hinzutreten weiterer Anhaltspunkte ergeben (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15.06.2012 - OVG 1 S 71.12 -, juris Rn. 4; Thüring. OVG, Beschluss vom 02.02.2017 - 2 EO 887/16 -, juris Rn. 25 f.; VG Sigmaringen, Beschluss vom 27.11.2012 - 4 K 3172/12 -, juris; geringere Anforderungen stellt wohl VG Braunschweig, Beschluss vom 23.02.2007 - 6 B 413/06 -, juris).
  • VG Saarlouis, 01.03.2013 - 10 L 360/13

    Zu den Anforderungen an die Bestimmtheit einer Gutachtenanforderung zur

    dazu allgemein etwa Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, § 11 FeV, Rdn. 3 a, sowie zur vorliegenden Problematik die Entscheidungen des VGH Baden-Württemberg vom 28.10.2004, 10 S 475/04, des VG Braunschweig vom 23.02.2007, 6 B 413/06, des VG Frankfurt/Oder vom 19.05.2011, 2 L 56/11, des VG Berlin vom 07.10.2011, 20 L 108.11, des VG Meiningen vom 08.11.2011, 2 K 297/11 Me und des VG Sigmaringen vom 27.11.2012, 4 K 3172/12 - jeweils zitiert nach juris, sowie den vom Antragsteller vorgelegten Beschluss des OVG Berlin-Brandenburg vom 15.06.2012, OVG 1 S 71.12.
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