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   FG Düsseldorf, 27.05.2015 - 4 K 3286/13 Z, EU   

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https://dejure.org/2015,17921
FG Düsseldorf, 27.05.2015 - 4 K 3286/13 Z, EU (https://dejure.org/2015,17921)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 27.05.2015 - 4 K 3286/13 Z, EU (https://dejure.org/2015,17921)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 27. Mai 2015 - 4 K 3286/13 Z, EU (https://dejure.org/2015,17921)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einreihung von Komponenten für Video-Großbildwände, Monitorfunktion - Abgrenzung zu Ersatzteilen bzw. Einzelkomponenten, Bestimmung zum Zusammenbau

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Einreihung von Komponenten für Video-Großbildwände, Monitorfunktion - Abgrenzung zu Ersatzteilen bzw. Einzelkomponenten, Bestimmung zum Zusammenbau

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 20.11.2014 - C-666/13

    Rohm Semiconductor - Vorlage zur Vorabentscheidung - Zollunion - Tarifierung -

    Auszug aus FG Düsseldorf, 27.05.2015 - 4 K 3286/13
    Nach ständiger Rechtsprechung ist im Interesse der Rechtssicherheit und der leichten Nachprüfbarkeit das entscheidende Kriterium für die zollrechtliche Tarifierung von Waren allgemein in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen, wie sie im Wortlaut der Positionen der KN und der Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln festgelegt sind (Gerichtshof der Europäischen Union - EuGH -Urteil vom 20.11.2014 C-666/13 Rz. 24).

    Die Erläuterungen (Erl) des Rates für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Zollwesens zum Harmonisierten System (HS) sowie die Erläuterungen der Kommission zur Kombinierten Nomenklatur stellen ein wichtiges, wenn auch ein nicht verbindliches Erkenntnismittel für die Auslegung der einzelnen Tarifpositionen dar (EuGH-Urteil vom 20.11.2014 C-666/13 Rz. 25).

  • BFH, 09.10.2001 - VII R 69/00

    Tarifierung von Waren

    Auszug aus FG Düsseldorf, 27.05.2015 - 4 K 3286/13
    Dabei ist aber nicht auf die Bezeichnung der Ware in der KN abzustellen, sondern auf die konkret eingeführte Ware (BFH Beschluss v. 23.09.2009 VII B 37/09, BFH/NV 2010, 84 f.; Urteil v. 19.12.2006 VII R 8/06, BFH/NV 2007, 1368 ff.; Urteil v. 09.10.2001 VII R 69/00, ZfZ 2002, 46 ff.).
  • BFH, 23.09.2009 - VII B 37/09

    Feststellung der "wesentliche Beschaffenheitsmerkmale" eines Mediaplayers bei

    Auszug aus FG Düsseldorf, 27.05.2015 - 4 K 3286/13
    Dabei ist aber nicht auf die Bezeichnung der Ware in der KN abzustellen, sondern auf die konkret eingeführte Ware (BFH Beschluss v. 23.09.2009 VII B 37/09, BFH/NV 2010, 84 f.; Urteil v. 19.12.2006 VII R 8/06, BFH/NV 2007, 1368 ff.; Urteil v. 09.10.2001 VII R 69/00, ZfZ 2002, 46 ff.).
  • BFH, 19.12.2006 - VII R 8/06

    Revisionsbegründungsfrist; Wiedereinsetzung

    Auszug aus FG Düsseldorf, 27.05.2015 - 4 K 3286/13
    Dabei ist aber nicht auf die Bezeichnung der Ware in der KN abzustellen, sondern auf die konkret eingeführte Ware (BFH Beschluss v. 23.09.2009 VII B 37/09, BFH/NV 2010, 84 f.; Urteil v. 19.12.2006 VII R 8/06, BFH/NV 2007, 1368 ff.; Urteil v. 09.10.2001 VII R 69/00, ZfZ 2002, 46 ff.).
  • EuGH, 30.09.1982 - 295/81

    IFF

    Auszug aus FG Düsseldorf, 27.05.2015 - 4 K 3286/13
    Von dieser Möglichkeit ist nur dann auszugehen, wenn der Zusammenbau der Waren unerlässlich oder offensichtlich gewiss ist (EUGH Urteil v. 30.09.1982 Rs. 295/81, Rzn. 12 f., Slg. 1982, 3239 ff., 3248 f.).
  • FG Düsseldorf, 22.11.2016 - 4 K 1319/14

    Zollrechtliche Ansehung von Speichermodulen als Teile eines Videorecorders und

    Dies ergibt sich aus dem Wortlaut der AV 2 a: Danach gilt jede Anführung einer Ware in einer Position auch für die unvollständige oder unfertige Ware, wenn sie im vorliegenden Zustand die wesentlichen Beschaffenheitsmerkmale der (und nicht einer) vollständigen oder fertigen Ware hat (BFH-Beschluss v. 23.09.2009 VII B 37/09, aaO; FG München Urteil v. 10.12.2008, 14 K 3384/07, juris; Senatsurteil v. 27.05.2015 4 K 3286/13 Z, EU, juris).
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