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   FG München, 06.07.2005 - 4 K 3290/03   

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https://dejure.org/2005,6178
FG München, 06.07.2005 - 4 K 3290/03 (https://dejure.org/2005,6178)
FG München, Entscheidung vom 06.07.2005 - 4 K 3290/03 (https://dejure.org/2005,6178)
FG München, Entscheidung vom 06. Juli 2005 - 4 K 3290/03 (https://dejure.org/2005,6178)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anrechnung spanischer Erbschaftsteuer auf die deutsche Erbschaftsteuer; Erfordernis der Einbeziehung des ausländischen Vermögens in den Begriff des Inlandsvermögens nach § 121 Bewertungsgesetz (BewG); Einbeziehung von Bankguthaben in das Inlandsvermögen; Spanischer Begriff ...

  • unternehmensnachfolge-portal.com PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anrechnung ausländischer Erbschaftsteuer nach § 21 ErbStG; Erbschaftsteuer

  • rechtsportal.de

    Anrechnung ausländischer Erbschaftsteuer nach § 21 ErbStG ; Erbschaftsteuer

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Anrechnung ausländischer Erbschaftsteuer nach § 21 ErbStG - Erbschaftsteuer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Erbschaftsteuer - Keine Anrechung spanischer ErbSt

  • 123recht.net (Entscheidungsbesprechung, 3.5.2006)

    Spanische Erbschaftssteuer bei spanischem Kontoguthaben und Wertpapierdepot // Keine Anrechnung auf die deutsche Erbschaftssteuer

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2006, 59
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 05.05.2004 - II R 33/02

    Gemeinschaftswidrigkeit von § 13 a Abs. 4 Nr. 2 ErbStG

    Auszug aus FG München, 06.07.2005 - 4 K 3290/03
    Die daraus resultierende steuerliche Mehrbelastung verstößt nach Auffassung des Senats nicht gegen EU-Gemeinschaftsrecht (vgl. auch BFH-Urteil vom 5. Mai 2004 II R 33/02, BFH/NV 2004, 1279 und Moench, § 21 Rz. 21).
  • BFH, 17.10.2001 - II R 17/00

    Berücksichtigung früherer Erwerbe

    Auszug aus FG München, 06.07.2005 - 4 K 3290/03
    Die gezahlte ausländische Erbschaftsteuer ist keine Vorauszahlung auf die deutsche Erbschaftsteuer (s. auch die h.M. zur Regelung des § 14 ErbStG ; s. R 70 Abs. 3 Satz 5 ErbStR ; BFH-Urteil vom 17. Oktober 2001 II R 17/00, BStBl II 2002, 1141, obwohl der dort verwendete Begriff "abzuziehen" weniger eindeutig ist).
  • BFH, 16.01.2008 - II R 45/05

    Verstößt die Doppelbelastung von Bankguthaben in Spanien mit deutscher und

    Das Finanzgericht (FG) war mit dem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2006, 59 veröffentlichten Urteil der Ansicht, eine Anrechnung der spanischen Erbschaftsteuer gemäß § 21 Abs. 1 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG) komme gemäß Abs. 2 Nr. 1 der Vorschrift nicht in Betracht, da das in Spanien angelegte Kapitalvermögen nicht unter § 121 des Bewertungsgesetzes (BewG) falle und daher kein Auslandsvermögen sei.
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