Rechtsprechung
FG München, 06.07.2005 - 4 K 3290/03 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anrechnung spanischer Erbschaftsteuer auf die deutsche Erbschaftsteuer; Erfordernis der Einbeziehung des ausländischen Vermögens in den Begriff des Inlandsvermögens nach § 121 Bewertungsgesetz (BewG); Einbeziehung von Bankguthaben in das Inlandsvermögen; Spanischer Begriff ...
- unternehmensnachfolge-portal.com
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anrechnung ausländischer Erbschaftsteuer nach § 21 ErbStG; Erbschaftsteuer
- rechtsportal.de
Anrechnung ausländischer Erbschaftsteuer nach § 21 ErbStG ; Erbschaftsteuer
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Anrechnung ausländischer Erbschaftsteuer nach § 21 ErbStG - Erbschaftsteuer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä. (2)
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Erbschaftsteuer - Keine Anrechung spanischer ErbSt
- 123recht.net (Entscheidungsbesprechung, 3.5.2006)
Spanische Erbschaftssteuer bei spanischem Kontoguthaben und Wertpapierdepot // Keine Anrechnung auf die deutsche Erbschaftssteuer
Verfahrensgang
- FG München, 06.07.2005 - 4 K 3290/03
- BFH, 16.01.2008 - II R 45/05
- EuGH, 12.02.2009 - C-67/08
Papierfundstellen
- EFG 2006, 59
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 05.05.2004 - II R 33/02
Gemeinschaftswidrigkeit von § 13 a Abs. 4 Nr. 2 ErbStG
Auszug aus FG München, 06.07.2005 - 4 K 3290/03
Die daraus resultierende steuerliche Mehrbelastung verstößt nach Auffassung des Senats nicht gegen EU-Gemeinschaftsrecht (vgl. auch BFH-Urteil vom 5. Mai 2004 II R 33/02, BFH/NV 2004, 1279 und Moench, § 21 Rz. 21). - BFH, 17.10.2001 - II R 17/00
Berücksichtigung früherer Erwerbe
Auszug aus FG München, 06.07.2005 - 4 K 3290/03
Die gezahlte ausländische Erbschaftsteuer ist keine Vorauszahlung auf die deutsche Erbschaftsteuer (s. auch die h.M. zur Regelung des § 14 ErbStG ; s. R 70 Abs. 3 Satz 5 ErbStR ; BFH-Urteil vom 17. Oktober 2001 II R 17/00, BStBl II 2002, 1141, obwohl der dort verwendete Begriff "abzuziehen" weniger eindeutig ist).
- BFH, 16.01.2008 - II R 45/05
Verstößt die Doppelbelastung von Bankguthaben in Spanien mit deutscher und …
Das Finanzgericht (FG) war mit dem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2006, 59 veröffentlichten Urteil der Ansicht, eine Anrechnung der spanischen Erbschaftsteuer gemäß § 21 Abs. 1 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG) komme gemäß Abs. 2 Nr. 1 der Vorschrift nicht in Betracht, da das in Spanien angelegte Kapitalvermögen nicht unter § 121 des Bewertungsgesetzes (BewG) falle und daher kein Auslandsvermögen sei.