Weitere Entscheidung unten: VG Freiburg, 20.04.2012

Rechtsprechung
   VG Wiesbaden, 16.08.2012 - 4 K 330/12.WI   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,21520
VG Wiesbaden, 16.08.2012 - 4 K 330/12.WI (https://dejure.org/2012,21520)
VG Wiesbaden, Entscheidung vom 16.08.2012 - 4 K 330/12.WI (https://dejure.org/2012,21520)
VG Wiesbaden, Entscheidung vom 16. August 2012 - 4 K 330/12.WI (https://dejure.org/2012,21520)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,21520) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 11 Abs 1e TierSchG, § 11 Abs 2a TierSchG
    Nebenbestimmungen zu tierschutzrechtlicher Erlaubnis zur Bekämpfung von verwilderten Haustauben als Schädlinge

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Tierschutzrechtliche Erlaubnis zur Bekämpfung verwilderter Haustauben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • spiegel.de (Pressemeldung, 16.08.2012)

    Falkner darf Tauben töten

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Hessen, 01.09.2011 - 8 A 396/10

    Verwilderte Stadttauben

    Auszug aus VG Wiesbaden, 16.08.2012 - 4 K 330/12
    Mit zwischenzeitlich rechtskräftigem Urteil vom 01.09.2011 verpflichtete der Hessische Verwaltungsgerichtshof den Beklagten, unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu entscheiden (8 A 396/10).

    Die vorliegende Erlaubnis berechtigt Sie zur Bekämpfung verwilderter Haustauben mittels eines Fangschlags (§ 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 e TierSchG) in der Zeit vom 1. August bis 15. Februar eines jeden Jahres, sofern erstere im Sinne der Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 1. September 2011, Az. 8 A 396/10.

    Entsprechend der prozessualen Vorgeschichte hatte der Beklagte darüber hinaus die Rechtsauffassung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs aus dem rechtskräftigen Urteil vom 1. September 2011 - 8 A 396/10 - zu beachten.

  • VG Wiesbaden, 20.01.2010 - 4 K 1347/09

    Töten von Stadttauben durch Falkner und Verfüttern an Greife und Eulen

    Auszug aus VG Wiesbaden, 16.08.2012 - 4 K 330/12
    Für weitere Einzelheiten des vorausgegangenen Verwaltungsstreitverfahrens wird auf den Inhalt der beigezogenen Gerichtsakte dieses Verfahrens (4 K 1347/09.WI) Bezug genommen.

    Für weitere Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Akteninhalt, auch den der vorgelegten Behördenakten und der beigezogenen Akte des ersten Genehmigungsverfahrens (4 K 1347/09.WI) Bezug genommen.

  • BVerwG, 22.11.2000 - 11 C 2.00

    Anfechtungsklage gegen Nebenbestimmungen eines Verwaltungsakts; Auflagenvorbehalt

    Auszug aus VG Wiesbaden, 16.08.2012 - 4 K 330/12
    Diese Nebenbestimmungen, nämlich zeitliche Beschränkung und Auflagen, haben keine Auswirkungen auf die Rechtmäßigkeit der erteilten Erlaubnis, die auch ohne die angefochtenen Nebenbestimmungen bestehen bleiben kann, so dass insoweit nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts eine isolierte Anfechtung zulässig ist (BVerwG NVwZ 1984, 366, 377; BVerwG NVwZ-RR 1997, 317; BVerwG NVwZ 2001, 429).
  • BVerwG, 19.03.1996 - 1 C 34.93

    Ausländerrecht: Rechtsnatur der "Hinweise zur rechtlichen Behandlung abgelehnter

    Auszug aus VG Wiesbaden, 16.08.2012 - 4 K 330/12
    Diese Nebenbestimmungen, nämlich zeitliche Beschränkung und Auflagen, haben keine Auswirkungen auf die Rechtmäßigkeit der erteilten Erlaubnis, die auch ohne die angefochtenen Nebenbestimmungen bestehen bleiben kann, so dass insoweit nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts eine isolierte Anfechtung zulässig ist (BVerwG NVwZ 1984, 366, 377; BVerwG NVwZ-RR 1997, 317; BVerwG NVwZ 2001, 429).
  • BVerwG, 17.02.1984 - 4 C 70.80

    Voraussetzung für die isolierte Aufhebung der einer Genehmigung beigefügten

    Auszug aus VG Wiesbaden, 16.08.2012 - 4 K 330/12
    Diese Nebenbestimmungen, nämlich zeitliche Beschränkung und Auflagen, haben keine Auswirkungen auf die Rechtmäßigkeit der erteilten Erlaubnis, die auch ohne die angefochtenen Nebenbestimmungen bestehen bleiben kann, so dass insoweit nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts eine isolierte Anfechtung zulässig ist (BVerwG NVwZ 1984, 366, 377; BVerwG NVwZ-RR 1997, 317; BVerwG NVwZ 2001, 429).
  • VGH Hessen, 09.05.2014 - 8 A 2029/12
    Der Antrag des Beklagten auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Wiesbaden vom 16. August 2012 - 4 K 330/12.WI (1) - wird abgelehnt.

    Jedenfalls ist der Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Wiesbaden vom 16. August 2012 - 4 K 330/12.WI (1) - abzulehnen, denn die in der Zulassungsantragsbegründung vom 8. November 2012 geltend gemachten Berufungszulassungsgründe der ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des Urteils (§ 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO), der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (§ 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO) und des Abweichens von einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (§ 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO) liegen nicht vor beziehungsweise sind nicht hinreichend dargetan.

  • VGH Bayern, 16.07.2019 - 23 C 19.289

    Streitwert tierschutzrechtlicher Auflagen

    Entgegen dem Verwaltungsgericht Wiesbaden (U.v. 16.8.2012 - 4 K 330/12.WI - juris Rn. 94) ist der Auffangwert auch nicht entsprechend der Zahl der angefochtenen Auflagen zu vervielfachen, sodass hier ein Streitwert in Höhe von 10.000,- Euro festzusetzen wäre.
  • VGH Hessen, 18.10.2018 - 2 B 1250/18
    Die seitens der Antragstellerin angeführten Entscheidungen des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes und des Verwaltungsgerichts Wiesbaden (Hess. VGH, Urteil vom 1. September 2011 - 8 A 396/10 -, juris; VG Wiesbaden, Urteil vom 16. August 2012 - 4 K 330/12.WI -, juris) sind zur Stützung ihres Begehrens deshalb nicht geeignet, weil § 4 Abs. 1 und 3 BArtSchV in beiden Verfahren nicht Gegenstand der Prüfung war.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   VG Freiburg, 20.04.2012 - 4 K 330/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,10345
VG Freiburg, 20.04.2012 - 4 K 330/12 (https://dejure.org/2012,10345)
VG Freiburg, Entscheidung vom 20.04.2012 - 4 K 330/12 (https://dejure.org/2012,10345)
VG Freiburg, Entscheidung vom 20. April 2012 - 4 K 330/12 (https://dejure.org/2012,10345)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,10345) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Nutzungsuntersagung für Wettbüro nach bisheriger Nutzung als Sex-Shop

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Stellung des Rechtsnachfolgers eines Vorpächters im Sinne von § 58 Abs. 2 LBO; Auswirkungen einer formellen Baurechtswidrigkeit auf eine dauerhafte Nutzungsuntersagung; Vorliegen einer Nutzungsänderung im Falle der Nutzung eines als Sexshop genehmigten ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Baugenehmigung; Nutzungsuntersagung - Nutzungsänderung; Wettbüro; Sexshop mit Filmvorführungen; Nutzungsart; Betriebstyp; Rechtsnachfolger

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Wettbüro statt Sexshop

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • VGH Baden-Württemberg, 01.02.2007 - 8 S 2606/06

    Vorläufige Nutzungsuntersagung; formelle Baurechtswidrigkeit; sofortige

    Auszug aus VG Freiburg, 20.04.2012 - 4 K 330/12
    Entgegen der Auffassung der Antragsgegnerin reicht allein eine formelle Baurechtswidrigkeit nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg für den Erlass einer Nutzungsuntersagung dann nicht aus, wenn diese nicht nur vorläufig, das heißt bis zur endgültigen Klärung in einem Baugenehmigungsverfahren, gelten soll, sondern, wie es die Antragsgegnerin in ihrem Bescheid vom 14.02.2012 ausdrücklich getan hat, als dauerhaft, das heißt als endgültig, bezeichnet wird ( vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 01.02.2007, VBlBW 2007, 226, m.w.N.; Sauter, a.a.O., § 65 RdNrn. 99 ff., m.w.N. auch zur anderen Auffassung ).

    Das neu betriebene Wettbüro ist demgegenüber eine ganz andere Art von Vergnügungsstätte ( vgl. OVG Rhld.-Pf., Beschluss vom 14.04.2011, a.a.O., Hess. VGH, Beschluss vom 25.08.2008, NVwZ-RR 2009, 143, und VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 01.02.2007, a.a.O., jew. m.w.N .); auch das Wettbüro stellt einen eigenen von einem Sex-Shop mit Filmvorführungen zu unterscheidenden Betriebstyp im Sinne des § 1 Abs. 9 BauNVO dar.

    Darüber hinaus spricht ein Wettbüro bei der im Baurecht gebotenen typisierenden Betrachtungsweise einen völlig andersartigen Kundenkreis an als ein Sex-Shop mit Filmvorführungen ( vgl. hierzu OVG Rhld.-Pf., Beschluss vom 14.04.2011, a.a.O.; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 01.02.2007, a.a.O.; VG Neustadt, Beschluss vom 09.02.2011 - 3 L 59/11.NW - ).

    Die Streitwertfestsetzung beruht auf den §§ 52 Abs. 1, 53 Abs. 3 Nr. 2 und 63 Abs. 2 GKG ( ebenso VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 01.02.2007, a.a.O. ).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 14.04.2011 - 8 B 10278/11

    Genehmigungspflichtige Nutzungsänderung - Nutzung als Wettbüro

    Auszug aus VG Freiburg, 20.04.2012 - 4 K 330/12
    Dies kann sowohl dann der Fall sein, wenn für die neue Nutzung weitergehende Vorschriften gelten als für die alte, als auch dann, wenn sich die Zulässigkeit der neuen Nutzung nach derselben Vorschrift bestimmt, hiernach aber anders zu beurteilen ist als die bisherige Nutzung ( BVerwG, Beschluss vom 07.11.2002, BRS 66 Nr. 70; OVG Rhld.-Pf., Beschluss vom 14.04.2011, NVwZ-RR 2011, 635, m.w.N. ).

    Das neu betriebene Wettbüro ist demgegenüber eine ganz andere Art von Vergnügungsstätte ( vgl. OVG Rhld.-Pf., Beschluss vom 14.04.2011, a.a.O., Hess. VGH, Beschluss vom 25.08.2008, NVwZ-RR 2009, 143, und VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 01.02.2007, a.a.O., jew. m.w.N .); auch das Wettbüro stellt einen eigenen von einem Sex-Shop mit Filmvorführungen zu unterscheidenden Betriebstyp im Sinne des § 1 Abs. 9 BauNVO dar.

    Darüber hinaus spricht ein Wettbüro bei der im Baurecht gebotenen typisierenden Betrachtungsweise einen völlig andersartigen Kundenkreis an als ein Sex-Shop mit Filmvorführungen ( vgl. hierzu OVG Rhld.-Pf., Beschluss vom 14.04.2011, a.a.O.; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 01.02.2007, a.a.O.; VG Neustadt, Beschluss vom 09.02.2011 - 3 L 59/11.NW - ).

  • BVerwG, 22.05.1987 - 4 N 4.86

    Ausschluß von Vergnügungsstätten im Kerngebiet)

    Auszug aus VG Freiburg, 20.04.2012 - 4 K 330/12
    Ungeachtet der Tatsache, dass es der gleichen Nutzungsart ("Vergnügungsstätte") angehört wie ein Sexkino, ist es danach (im Sinne einer städtebaulichen Feinsteuerung) einer gesonderten Festsetzung in einem Bebauungsplan und damit einer anderen bauplanungsrechtlichen Beurteilung zugänglich ( siehe BVerwG, Beschlüsse vom 19.12.1994 - 4 B 260/94 -, Buchholz 406.11 § 29 BauGB Nr. 54, vom 18.12.1989, NVwZ-RR 1990, 229, und vom 22.05.1987, NVwZ 1987, 1072; VG Minden, Beschluss vom 10.02.2006 - 1 L 69/06 -, juris; vgl. auch VGH Bad.-Württ., Urteil vom 18.09.1991, VBlBW 1992, 101 ).
  • BVerwG, 19.12.1994 - 4 B 260.94
    Auszug aus VG Freiburg, 20.04.2012 - 4 K 330/12
    Ungeachtet der Tatsache, dass es der gleichen Nutzungsart ("Vergnügungsstätte") angehört wie ein Sexkino, ist es danach (im Sinne einer städtebaulichen Feinsteuerung) einer gesonderten Festsetzung in einem Bebauungsplan und damit einer anderen bauplanungsrechtlichen Beurteilung zugänglich ( siehe BVerwG, Beschlüsse vom 19.12.1994 - 4 B 260/94 -, Buchholz 406.11 § 29 BauGB Nr. 54, vom 18.12.1989, NVwZ-RR 1990, 229, und vom 22.05.1987, NVwZ 1987, 1072; VG Minden, Beschluss vom 10.02.2006 - 1 L 69/06 -, juris; vgl. auch VGH Bad.-Württ., Urteil vom 18.09.1991, VBlBW 1992, 101 ).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.10.2010 - 2 S 80.10

    Vorläufiger Rechtsschutz; Nutzungsuntersagung; Nutzungsänderung; Nutzung eines

    Auszug aus VG Freiburg, 20.04.2012 - 4 K 330/12
    Angesichts des Umstands, dass die Antragstellerin - nach ihrem Rechtsstandpunkt konsequenterweise - keinen Bauantrag gestellt und deshalb auch keine prüffähigen Bauvorlagen vorgelegt, aber darüber hinaus auch die individuelle Ausgestaltung und den Umfang ihres Wettbüros in keiner Weise konkretisiert hat, ist eine weitergehende rechtliche Beurteilung ihres Bauvorhabens auch gar nicht möglich ( zu den daraus folgenden rechtlichen Konsequenzen im Hinblick auf eine Nutzungsuntersagung siehe u. a. OVG Berl.-Brandenb., Beschluss vom 21.10.201 - 2 S 80.10 -, juris ).
  • VG Minden, 10.02.2006 - 1 L 69/06

    Bünde: Neue Baugenehmigung für Wettbüro erforderlich

    Auszug aus VG Freiburg, 20.04.2012 - 4 K 330/12
    Ungeachtet der Tatsache, dass es der gleichen Nutzungsart ("Vergnügungsstätte") angehört wie ein Sexkino, ist es danach (im Sinne einer städtebaulichen Feinsteuerung) einer gesonderten Festsetzung in einem Bebauungsplan und damit einer anderen bauplanungsrechtlichen Beurteilung zugänglich ( siehe BVerwG, Beschlüsse vom 19.12.1994 - 4 B 260/94 -, Buchholz 406.11 § 29 BauGB Nr. 54, vom 18.12.1989, NVwZ-RR 1990, 229, und vom 22.05.1987, NVwZ 1987, 1072; VG Minden, Beschluss vom 10.02.2006 - 1 L 69/06 -, juris; vgl. auch VGH Bad.-Württ., Urteil vom 18.09.1991, VBlBW 1992, 101 ).
  • VG Neustadt, 09.02.2011 - 3 L 59/11

    Ludwigshafen: Verbot von Wettbüros für allgemeine Sportwetten

    Auszug aus VG Freiburg, 20.04.2012 - 4 K 330/12
    Darüber hinaus spricht ein Wettbüro bei der im Baurecht gebotenen typisierenden Betrachtungsweise einen völlig andersartigen Kundenkreis an als ein Sex-Shop mit Filmvorführungen ( vgl. hierzu OVG Rhld.-Pf., Beschluss vom 14.04.2011, a.a.O.; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 01.02.2007, a.a.O.; VG Neustadt, Beschluss vom 09.02.2011 - 3 L 59/11.NW - ).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.09.1991 - 3 S 1644/91

    Zusätzliche 10 Geldspielgeräte in einem Billardcafe sind eine

    Auszug aus VG Freiburg, 20.04.2012 - 4 K 330/12
    Ungeachtet der Tatsache, dass es der gleichen Nutzungsart ("Vergnügungsstätte") angehört wie ein Sexkino, ist es danach (im Sinne einer städtebaulichen Feinsteuerung) einer gesonderten Festsetzung in einem Bebauungsplan und damit einer anderen bauplanungsrechtlichen Beurteilung zugänglich ( siehe BVerwG, Beschlüsse vom 19.12.1994 - 4 B 260/94 -, Buchholz 406.11 § 29 BauGB Nr. 54, vom 18.12.1989, NVwZ-RR 1990, 229, und vom 22.05.1987, NVwZ 1987, 1072; VG Minden, Beschluss vom 10.02.2006 - 1 L 69/06 -, juris; vgl. auch VGH Bad.-Württ., Urteil vom 18.09.1991, VBlBW 1992, 101 ).
  • VGH Hessen, 25.08.2008 - 3 UZ 2566/07

    Wettbüro im Kerngebiet

    Auszug aus VG Freiburg, 20.04.2012 - 4 K 330/12
    Das neu betriebene Wettbüro ist demgegenüber eine ganz andere Art von Vergnügungsstätte ( vgl. OVG Rhld.-Pf., Beschluss vom 14.04.2011, a.a.O., Hess. VGH, Beschluss vom 25.08.2008, NVwZ-RR 2009, 143, und VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 01.02.2007, a.a.O., jew. m.w.N .); auch das Wettbüro stellt einen eigenen von einem Sex-Shop mit Filmvorführungen zu unterscheidenden Betriebstyp im Sinne des § 1 Abs. 9 BauNVO dar.
  • VG Freiburg, 17.04.2020 - 4 K 4710/19

    Beendigung der Zweckentfremdung von Wohnungen auf der Grundlage des Polizeirechts

    Damit würde der gesetzestreue Bürger, der die Erteilung einer Zweckentfremdungsgenehmigung abwartet bis er eine entsprechende Nutzung aufnimmt, gegenüber dem bewusst oder unbewusst rechtswidrig Handelnden benachteiligt, was es zu vermeiden gilt, um einerseits das Vertrauen in die Rechtsordnung nicht zu erschüttern und anderseits Nachahmungseffekte zu verhindern (vgl. zu diesem Argument bei baurechtlichen Nutzungsuntersagungen VG Freiburg, Beschl. 14.06.2013 - 4 K 529/13 -, juris Rn. 15; Beschl. v. 20.04.2012 - 4 K 330/12 -, juris Rn. 9; diese Parallele zum Baurecht ebenfalls ziehend Hess. VGH, Beschl. v. 30.04.1990 - 4 TH 3146/89 -, juris Ls. 1, Rn. 34).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht