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   VG Freiburg, 28.03.2012 - 4 K 333/12   

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VG Freiburg, 28.03.2012 - 4 K 333/12 (https://dejure.org/2012,9861)
VG Freiburg, Entscheidung vom 28.03.2012 - 4 K 333/12 (https://dejure.org/2012,9861)
VG Freiburg, Entscheidung vom 28. März 2012 - 4 K 333/12 (https://dejure.org/2012,9861)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Erlöschen eines Aufenthaltstitels; Verlängerungsantrag; Aufenthaltszweck; Studiengangwechsel

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Natur des Ausreisegrundes als Voraussetzung für den Eintritt der Rechtsfolge des § 51 Abs. 1 Nr. 7 AufenthG; Absehen von einem Antrag auf Verlängerung der Ausreisefrist nur in extremen Ausnahmefällen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufschiebende Wirkung; einstweilige Anordnung; Aufenthaltserlaubnis - Studienzwecke; Erlöschen; Ausreisefrist; Verlängerungsantrag; Duldungsfiktion; Studiengangwechsel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der überlange Besuch im Heimatland

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Studiengangwechsel und der Wechsel des Aufenthaltszwecks

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Aufschiebende Wirkung bei der Versagung eines Aufenthaltstitels

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 22.06.2011 - 1 C 5.10

    Aufenthaltserlaubnis; Auslandsvertretung; Ehegattennachzug; ehegattenunabhängiges

    Auszug aus VG Freiburg, 28.03.2012 - 4 K 333/12
    Eine entsprechende Anwendung der Regelung des § 81 Abs. 3 Satz 2 AufenthG auf Fälle der verspäteten Antragstellung nach Ablauf (bzw. Erlöschen) eines Aufenthaltstitels, also auf die in § 81 Abs. 4 AufenthG geregelten Fälle, kommt angesichts der im Gesetzgebungsverfahren zum Ausdruck gekommenen eindeutigen Absicht des Gesetzgebers nicht in Betracht ( vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 22.06.2011, NVwZ 2011, 1340; Zeitler, in: HTK-AuslR, Stand: 01.03.2012, Anm. 5 zu § 81 Abs. 3 und 4 AufenthG, m.w.N. ).
  • OVG Bremen, 08.02.2011 - 1 B 322/10

    Anwendung des Regelversagungsgrundes für die Erteilung oder Verlängerung der

    Auszug aus VG Freiburg, 28.03.2012 - 4 K 333/12
    Der vom Antragsteller vorgenommene Wechsel des Studiengangs von Rechtswissenschaft zu Islamwissenschaft und Geschichte stellt voraussichtlich einen Wechsel des Aufenthaltszwecks im Sinne von § 16 Abs. 2 Satz 1 AufenthG dar ( vgl. hierzu OVG NW, Beschluss vom 21.11.2011 - 18 B 1220/11 -, juris; OVG Rhld.-Pf., Beschluss vom 10.12.2008, NVwZ-RR 2009, 305; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 19.02.2008, VBlBW 2008, 351; a. A. OVG Bremen, Beschluss vom 08.02.2011 - 1 B 322/10 -, juris ), zumal der Antragsteller das ursprüngliche Studium der Rechtswissenschaft voraussichtlich wegen der Aussichtslosigkeit, es erfolgreich abzuschließen, abgebrochen hat und ihm die bisherigen Studienleistungen nicht angerechnet werden können ( vgl. hierzu Fehrenbacher, in: HTK-AuslR, Stand: 01.03.2012, Anm. 1 und 2.3 zu § 16 Abs. 2 AufenthG, m.w.N. ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.02.2011 - 18 B 176/11

    Erlöschen einer Niederlassungserlaubnis bei Sicherung des Lebensunterhalts des

    Auszug aus VG Freiburg, 28.03.2012 - 4 K 333/12
    Für den Eintritt der Rechtsfolge des § 51 Abs. 1 Nr. 7 AufenthG kommt es weder auf die Natur des Ausreisegrunds noch auf diejenigen Gründe an, aus denen ein Ausländer nicht innerhalb der Sechsmonatsfrist wieder in das Bundesgebiet eingereist ist ( OVG NW, Beschluss vom 14.02.2011 - 18 B 176/11 -, juris, m.w.N.; Armbruster, in: HTK-AuslR, Stand: 01.03.2012, Anm. 2.1 zu § 51 Abs. 1 Nr. 7 AufenthG, m.w.N. ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.11.2011 - 18 B 1220/11

    Zulässigkeit einer Ausnahme von dem Regelversagungsgrund des § 16 Abs. 2 S. 1

    Auszug aus VG Freiburg, 28.03.2012 - 4 K 333/12
    Der vom Antragsteller vorgenommene Wechsel des Studiengangs von Rechtswissenschaft zu Islamwissenschaft und Geschichte stellt voraussichtlich einen Wechsel des Aufenthaltszwecks im Sinne von § 16 Abs. 2 Satz 1 AufenthG dar ( vgl. hierzu OVG NW, Beschluss vom 21.11.2011 - 18 B 1220/11 -, juris; OVG Rhld.-Pf., Beschluss vom 10.12.2008, NVwZ-RR 2009, 305; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 19.02.2008, VBlBW 2008, 351; a. A. OVG Bremen, Beschluss vom 08.02.2011 - 1 B 322/10 -, juris ), zumal der Antragsteller das ursprüngliche Studium der Rechtswissenschaft voraussichtlich wegen der Aussichtslosigkeit, es erfolgreich abzuschließen, abgebrochen hat und ihm die bisherigen Studienleistungen nicht angerechnet werden können ( vgl. hierzu Fehrenbacher, in: HTK-AuslR, Stand: 01.03.2012, Anm. 1 und 2.3 zu § 16 Abs. 2 AufenthG, m.w.N. ).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.12.2008 - 7 B 11227/08

    Ausländerrecht; Aufenthaltserlaubnis für Studienzwecke; Fachrichtungswechsel

    Auszug aus VG Freiburg, 28.03.2012 - 4 K 333/12
    Der vom Antragsteller vorgenommene Wechsel des Studiengangs von Rechtswissenschaft zu Islamwissenschaft und Geschichte stellt voraussichtlich einen Wechsel des Aufenthaltszwecks im Sinne von § 16 Abs. 2 Satz 1 AufenthG dar ( vgl. hierzu OVG NW, Beschluss vom 21.11.2011 - 18 B 1220/11 -, juris; OVG Rhld.-Pf., Beschluss vom 10.12.2008, NVwZ-RR 2009, 305; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 19.02.2008, VBlBW 2008, 351; a. A. OVG Bremen, Beschluss vom 08.02.2011 - 1 B 322/10 -, juris ), zumal der Antragsteller das ursprüngliche Studium der Rechtswissenschaft voraussichtlich wegen der Aussichtslosigkeit, es erfolgreich abzuschließen, abgebrochen hat und ihm die bisherigen Studienleistungen nicht angerechnet werden können ( vgl. hierzu Fehrenbacher, in: HTK-AuslR, Stand: 01.03.2012, Anm. 1 und 2.3 zu § 16 Abs. 2 AufenthG, m.w.N. ).
  • VG Münster, 10.11.2009 - 8 L 517/09

    Vorläufiger Rechtsschutz, Aufenthaltserlaubnis, Studium, anderer

    Auszug aus VG Freiburg, 28.03.2012 - 4 K 333/12
    Für die Annahme eines Ausnahmefalls vom Regelversagungsgrund des § 16 Abs. 2 Satz 1 AufenthG ist im Fall des Antragstellers sehr wahrscheinlich kein Raum, weil das Nichterreichen des ursprünglich angestrebten Studienziels keinen atypischen Geschehensablauf darstellt ( VG Münster, Beschluss vom 10.11.2009 - 8 L 517/09 -, juris; dazu, dass sich aus der Regelung in Nr. 16.2.5 der VV-AufenthG, wonach ein Fachrichtungswechsel ausnahmsweise möglich sein soll, wenn die Gesamtstudiendauer zehn Jahre nicht überschreitet, keine Ausnahme vom Regelversagungsgrund des § 16 Abs. 2 AufenthG ergeben kann, siehe OVG NW, Beschluss vom 21.11.2011, und OVG Rhld.-Pf., Beschluss vom 10.12.2008, jew. a.a.O.; a. A. Bayer. VGH, Urteil vom 26.05.2011, AuAS 2011, 170 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.11.2007 - 11 S 2364/07

    Statthaftigkeit des Eilrechtsschutzes bei Anfechtung der Ablehnung eines Antrags

    Auszug aus VG Freiburg, 28.03.2012 - 4 K 333/12
    Denn ein solcher Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO wäre nur dann statthaft, wenn der abgelehnte Antrag auf Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels eine gesetzliche Erlaubnis-, Duldungs- oder Fortgeltungsfiktion nach § 81 Abs. 3 oder 4 AufenthG ausgelöst hat ( VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 20.11.2007, InfAuslR 2008, 81 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.02.2008 - 13 S 2774/07

    Aufenthalt von Ausländern; Wechsel der Ausbildung

    Auszug aus VG Freiburg, 28.03.2012 - 4 K 333/12
    Der vom Antragsteller vorgenommene Wechsel des Studiengangs von Rechtswissenschaft zu Islamwissenschaft und Geschichte stellt voraussichtlich einen Wechsel des Aufenthaltszwecks im Sinne von § 16 Abs. 2 Satz 1 AufenthG dar ( vgl. hierzu OVG NW, Beschluss vom 21.11.2011 - 18 B 1220/11 -, juris; OVG Rhld.-Pf., Beschluss vom 10.12.2008, NVwZ-RR 2009, 305; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 19.02.2008, VBlBW 2008, 351; a. A. OVG Bremen, Beschluss vom 08.02.2011 - 1 B 322/10 -, juris ), zumal der Antragsteller das ursprüngliche Studium der Rechtswissenschaft voraussichtlich wegen der Aussichtslosigkeit, es erfolgreich abzuschließen, abgebrochen hat und ihm die bisherigen Studienleistungen nicht angerechnet werden können ( vgl. hierzu Fehrenbacher, in: HTK-AuslR, Stand: 01.03.2012, Anm. 1 und 2.3 zu § 16 Abs. 2 AufenthG, m.w.N. ).
  • VG Freiburg, 20.06.2018 - 1 K 3401/18

    Begriff des Aufenthaltszwecks in AufenthG 2004 § 16; Aufenthaltserlaubnis nach

    Der Begriff des Aufenthaltszwecks in § 16 AufenthG ist an dem konkret betriebenen Studium und nicht etwa an dem abstrakten Aufenthaltszweck "Studium" zu orientieren (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 07.06.2018 - OVG 2 S 15.18, OVG 2 M 9.18 - juris Rn. 6; VG Braunschweig, Beschluss vom 22.02.2018 - 4 B 331/17 -, juris Rn. 22; zu § 16 AufenthG a.F. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 19.02.2008 - 13 S 2774/07 -, juris Rn. 6; VG Sigmaringen, Beschluss vom 06.07.2016 - 2 K 5227/15 -, juris Rn. 20; VG Freiburg, Beschluss vom 28.03.2012 - 4 K 333/12 -, juris Rn. 7).
  • VG Sigmaringen, 06.07.2016 - 2 K 5227/15

    Ablehnung der Verlängerung oder Neuerteilung einer Aufenthaltserlaubnis bei

    Der Begriff des Aufenthaltszwecks in § 16 AufenthG ist demnach an dem konkret betriebenen Studium und nicht etwa an dem abstrakten Aufenthaltszweck "Studium" zu orientieren (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 21. November 2011 - 18 B 1220/11 -, Rn. 4-6, m. w. N.; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 10. Dezember 2008 - 7 B 11227/08 - Bay. VGH, Beschluss vom 21. Juni 2007 - 24 CS 06.3454 -, Rn. 13; VG Freiburg (Breisgau), Beschluss vom 28. März 2012 - 4 K 333/12 -, Rn. 7; alle nach juris; Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht (11. Auflage 2016), § 16 AufenthG, Rn. 26).

    Vielmehr unterliegt die Prüfung, ob die Voraussetzungen eines Ausnahmefalls vorliegen, uneingeschränkter gerichtlicher Kontrolle (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 21. November 2011 - 18 B 1220/11 -, Rn. 22 und 27 ff.; daran angelehnt VG Freiburg (Breisgau), Beschluss vom 28. März 2012 - 4 K 333/12 -, Rn. 7, beide nach juris; a. A. Bay. VGH, Urteil vom 26. Mai 2011 - 19 BV 11.174 -, Rn. 20 ff., juris (Eröffnung des von der VwV-AufenthG gesteuerten Ermessens schon bei der Prüfung eines "Ausnahmefalls")).

  • VG Ansbach, 21.04.2017 - AN 5 K 16.02139

    Erlöschen einer Niederlassungserlaubnis wegen Zäsur im Integrationszusammenhang

    Für den Eintritt der Rechtsfolge des § 51 Abs. 1 Nr. 7 AufenthG kommt es weder auf die Natur des Ausreisegrundes noch auf diejenigen Gründe an, aus denen ein Ausländer nicht innerhalb der sechs Monatsfrist wieder in das Bundesgebiet eingereist ist (VG Freiburg, B.v. 28.3.2012 - 4 K 333/12 - juris Rn. 2).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.12.2019 - 2 M 130/19

    Verspäteter Antrag nach Erlöschen des Aufenthaltstitels löst keine

    Eine entsprechende Anwendung der Regelung des § 81 Abs. 3 Satz 2 AufenthG auf Fälle der verspäteten Antragstellung nach Ablauf oder Erlöschen eines Aufenthaltstitels, also auf die in § 81 Abs. 4 AufenthG geregelten Fälle, scheidet aus (vgl. VG Freiburg, Beschluss vom 28. März 2012 - 4 K 333/12 - juris Rn. 3).
  • VG München, 20.12.2018 - M 12 K 18.4180

    Erlöschen der Niederlassungserlaubnis

    Für den Eintritt der Rechtsfolge des § 51 Abs. 1 Nr. 7 AufenthG kommt es weder auf die Natur des Ausreisegrundes noch auf diejenigen Gründe an, aus denen ein Ausländer nicht innerhalb der Sechsmonatsfrist wieder in das Bundesgebiet eingereist ist (VG Freiburg, B.v. 28.3.2012 - 4 K 333/12 - juris).
  • VG München, 24.05.2018 - M 12 K 17.1760

    Ausreise aus einem nicht nur vorübergehenden Grund

    Für den Eintritt der Rechtsfolge des § 51 Abs. 1 Nr. 7 AufenthG kommt es weder auf die Natur des Ausreisegrundes noch auf diejenigen Gründe an, aus denen ein Ausländer nicht innerhalb der Sechsmonatsfrist wieder in das Bundesgebiet eingereist ist (VG Freiburg, B.v. 28.3.2012 - 4 K 333/12 - juris).
  • VG Ansbach, 14.04.2014 - AN 5 S 13.02118

    Erlöschen der Niederlassungserlaubnis

    Für den Eintritt der Rechtsfolge des § 51 Abs. 1 Nr. 7 AufenthG kommt es weder auf die Natur des Ausreisegrunds noch auf diejenigen Gründe an, aus denen ein Ausländer nicht innerhalb der Sechsmonatsfrist wieder in das Bundesgebiet eingereist ist (VG Freiburg, B.v.28.3.2012 - 4 K 333/12 - juris, m.w.N).
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