Weitere Entscheidung unten: VG Berlin, 15.02.2013

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   VG Berlin, 01.03.2013 - 4 K 336.12   

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VG Berlin, 01.03.2013 - 4 K 336.12 (https://dejure.org/2013,6436)
VG Berlin, Entscheidung vom 01.03.2013 - 4 K 336.12 (https://dejure.org/2013,6436)
VG Berlin, Entscheidung vom 01. März 2013 - 4 K 336.12 (https://dejure.org/2013,6436)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Art 1 Nr 11 EGRL 34/98, Art 8 Abs 1 UAbs 3 EGRL 34/98, Art 3 Abs 1 GG, Art 12 Abs 1 GG, Art 14 Abs 1 GG
    Gesetzgebungskompetenz im Rahmen der Glücksspielregelungen

  • vdai.de PDF

    Gesetzgebungskompetenz der Länder zur Regelung der Durchsetzung des Jugendschutzes in erlaubten Spielhallenbetrieben; keine abschließende Regelung des Jugendschutzes in Bezug auf den Betrieb von Geldspielgeräten in § 6 JuSchG und § 3 Abs. 1 Satz 2 SpielV.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (36)

  • BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01

    Grundrechtskonformität des staatlichen Sportwettenmonopols

    Auszug aus VG Berlin, 01.03.2013 - 4 K 336.12
    Davon ist der glücksspielrechtliche Aspekt dieser wirtschaftlichen Betätigung umfasst (vgl. BVerfG, Urteil vom 28. März 2006 - 1 BvR 1054/01 -, Rn. 96, juris).

    Ausreichend ist es für die Eignung einer Regelung, dass mit ihrer Hilfe der gewünschte Erfolg gefördert werden kann (BVerfG, Urteil vom 28. März 2006 - 1 BvR 1054/01 -, Rn. 112, juris).

    Ebenso liegt es mit dem vom Bundesverfassungsgericht in der von der Klägerin zitierten Sportwetten-Entscheidung verwendeten Maßstab der konsequenten Zweckverfolgung (vgl. BVerfG, Urteil vom 28. März 1996 - 1 BvR 1054/01 -, Rn. 127 ff., juris).

    Ebenso wie bei der Frage der Geeignetheit verfügt der Gesetzgeber auch bei der Einschätzung der Erforderlichkeit über einen Beurteilungs- und Prognosespielraum (vgl. BVerfG, Urteil vom 28. März 2006 - 1 BvR 1054/01 -, Rn. 116, juris).

    Zu berücksichtigen ist ferner, dass das Spielen an Geldspielautomaten mit einem hohen Suchtpotential verbunden ist und Spielsucht zu schwerwiegenden Folgen für die Betroffenen, aber auch für ihre Familien und die Gemeinschaft führen kann (vgl. BVerfG, Beschluss vom 28. März 2006 - 1 BvR 1054/01 -, Rn. 99f., juris).

    Berücksichtigt man, dass bereits im Zusammenhang mit Wettmonopolen (vgl. BVerfG, Urteil vom 28. März 2006 - 1 BvR 1054/01 -, juris) das Spiel an Geldspielautomaten in die Diskussion über mögliche staatliche Regelungspflichten geraten ist, dann genügt dem die hier gewählte fünfjährige Übergangsfrist.

  • BVerfG, 14.10.2008 - 1 BvR 928/08

    Verfassungskonformität des Verbots der Internetvermittlung von Lotterieprodukten

    Auszug aus VG Berlin, 01.03.2013 - 4 K 336.12
    Selbst wenn man den Maßstab für die Rechtfertigung wegen der mit den Abstandsregelungen womöglich verbundenen Auswirkungen denjenigen einer Berufszulassungsregelung entnimmt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. Oktober 2008 - 1 BvR 928/08 -, Rn. 28, juris), sind sie gerechtfertigt.

    Denn auf Seiten der Abstandsregelungen streiten hochrangige Gemeinschaftsgüter in Gestalt der Bekämpfung und Verhinderung der Spielsucht (BVerfG, Beschluss vom 14. Oktober 2008 - 1 BvR 928/08 -, Rn. 29, juris), zu dem in Bezug auf die Abstandsregelung des § 2 Abs. 1 Satz 4 SpielhG der Schutz der Jugend, ein Verfassungsanliegen von hohem Rang (BVerfG, Beschluss vom 27. November 1990 - 1 BvR 403/87 - BVerfGE 83, 130 ) tritt, das selbst Berufszugangsregelungen zu rechtfertigen vermag (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. März 2005 - BVerwG 6 C 11/04 -, Rn. 29, juris).

    Dass dieser Begriffswahl nicht mit Erfolg der Einwand der Unbestimmtheit entgegengehalten werden kann, hat das Bundesverfassungsgericht zu einer ähnlichen Regelung des Glücksspielstaatsvertrages a.F. entschieden (BVerfG, Beschluss vom 14. Oktober 2008 - 1 BvR 928/08 -, Rn. 28, juris).

    Die Ausgestaltung als Verbot mit Erlaubnisvorbehalt ist in Anbetracht der verfolgten Gemeinwohlinteressen, vor allem die Verhinderung und Bekämpfung der Glücksspielsucht mit ihren bedenklichen wirtschaftlichen und sozialen Folgen für die Betroffenen im Hinblick auf die Beeinträchtigung der Berufsfreiheit verfassungsrechtlich unbedenklich (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. Oktober 2008 - 1 BvR 928/08 -, Rn. 52, juris).

    Dies betrifft insbesondere § 24 Abs. 2 GlüStV, der die fehlende Konformität der beabsichtigten Betätigung mit den Zielen des § 1 GlüStV als Versagungsgrund normiert sowie die Werberegelung des § 5 GlüStV (vgl. zu GlüStV a.F. BVerfG, Beschluss vom 14. Oktober 2008 - 1 BvR 928/08 - Rn. 26, juris).

  • BVerfG, 10.06.2009 - 1 BvR 198/08

    Teileinziehung einer Straße zur Nutzung als Fußgängerzone verletzt Betreiber

    Auszug aus VG Berlin, 01.03.2013 - 4 K 336.12
    Sie ist eine nicht frei verfügbare, durch das öffentliche Recht gewährte und bestimmte Rechtsposition, die nicht auf nicht unerheblicher eigener Leistung durch den Gewerbetreibenden beruht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10. Juni 2009 - 1 BvR 198/08 -, Rn. 17, juris).

    Das Bundesverfassungsgericht hat die Einbeziehung des eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebes in den Schutzbereich des Art. 14 GG bislang offengelassen (BVerfG, Beschluss vom 10. Juni 2009 - 1 BvR 198/08 -, Rn. 17 f., juris).

    Weiter reicht auch sein Schutz nicht (Papier, in: Maunz/Dürig/Herzog/Scholz, GG, Art. 14 Rn. 105; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 10. Juni 2009 - 1 BvR 198/08 -, Rn. 22, juris).

  • BVerfG, 19.07.2000 - 1 BvR 539/96

    Rechtmäßigkeit des baden-württembergischen Spielbankenrechts

    Auszug aus VG Berlin, 01.03.2013 - 4 K 336.12
    Neben der hier vorliegenden Voraussetzung eines kompetenzgemäßen Erlasses muss die Vorschrift weiter durch hinreichende, der Art der betroffenen Betätigung und der Intensität des jeweiligen Eingriffs Rechnung tragende Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt sein und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. Juli 2000 - 1 BvR 539/96 -, Rn. 64, juris).

    Denn eine gewerbliche Tätigkeit, bei der der Gewinn aus der Geldspielleidenschaft der Kunden generiert wird, steht in der Nähe einer "unerwünschten Tätigkeit" (für Spielbanken: BVerfG, Beschluss vom 19. Juli 2000 - 1 BvR 539/96 -, Rn. 69, juris), die den Anforderungen an wichtige Gemeinwohlbelange in besonderer Weise Rechnung zu tragen hat.

  • BVerfG, 15.04.2009 - 1 BvR 3478/08

    Unvordenkliche Verjährung und Eigentumsgarantie

    Auszug aus VG Berlin, 01.03.2013 - 4 K 336.12
    Sie ist auf die vollständige oder teilweise Entziehung konkreter subjektiver, durch Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG gewährleisteter Rechtspositionen zur Erfüllung bestimmter öffentlicher Aufgaben gerichtet (vgl. BVerfG, Beschluss vom 15. April 2009 - 1 BvR 3478/08 -, Rn. 15, juris, stRspr).

    Sie sind auf die Normierung objektiv-rechtlicher Vorschriften gerichtet, die den Inhalt des Eigentumsrechts vom Inkrafttreten des Gesetzes für die Zukunft an bestimmen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 15. April 2009 - 1 BvR 3478/08 -, Rn. 20, juris).

  • BVerwG, 09.10.1984 - 1 C 11.83

    Gewerberecht - Spielhalle - Erlaubnis - Versagung - Übermäßiges Ausnutzen des

    Auszug aus VG Berlin, 01.03.2013 - 4 K 336.12
    Die Klägerin überzeugt nicht mit ihrem Argument, der Beklagte sei deswegen an einer Abstandsregelung für Spielhallen gehindert, weil das Merkmal der übermäßigen Ausnutzung des Spieltriebes in § 33i Abs. 2 Nr. 3 GewO nur die Berücksichtigung von Spielgeräten innerhalb einer Spielhalle zulasse, eine Einbeziehung benachbarter Spielhallen indes ausschließe (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Oktober 1984 - BVerwG 1 C 11/83 -, Rn. 19, juris = NVwZ 1985, 268 [269]) und der Gesetzgeber schließlich mit der teilweisen Übernahme des Wortlauts von § 33i GewO auch die hierzu ergangene Rechtsprechung habe übernehmen wollen (AH-Drs. 16/4027, S. 11).

    Auch der Einwand der Klägerin, dass traditionell von der Rechtsprechung (BVerfG, Beschluss vom 27. März 1987 - 1 BvR 850 u.a. - juris; BVerwG, Urteile vom 9. Oktober 1984 - 1 C 21.83 und 1 C 11.83 - juris) zwischen dem Spielhallenbetriebsrecht im Sinne von § 33i GewO und dem Spielgeräterecht insbesondere in Gestalt der Spielverordnung unterschieden worden sei, überzeugt nicht.

  • BVerwG, 09.10.1984 - 1 C 21.83

    Spielhallen-Betriebsstätten - Gewerbeausübung - Betriebseigenschaft -

    Auszug aus VG Berlin, 01.03.2013 - 4 K 336.12
    Auch der Einwand der Klägerin, dass traditionell von der Rechtsprechung (BVerfG, Beschluss vom 27. März 1987 - 1 BvR 850 u.a. - juris; BVerwG, Urteile vom 9. Oktober 1984 - 1 C 21.83 und 1 C 11.83 - juris) zwischen dem Spielhallenbetriebsrecht im Sinne von § 33i GewO und dem Spielgeräterecht insbesondere in Gestalt der Spielverordnung unterschieden worden sei, überzeugt nicht.

    Denn nachdem das Bundesverwaltungsgericht in dem von der Klägerin zitierten Urteil vom 9. Oktober 1984 - 1 C 21/83 -, Rn. 16, juris = BVerwGE 70, 180) Schlussfolgerungen aus der Spielverordnung auf die erlaubnisrechtliche Situation der Spielhallen mit dem Argument abgelehnt hatte, dass diese Verordnung nicht der Durchführung des § 33i GewO diene, ergänzte der Gesetzgeber unter Bezugnahme auf die genannte Entscheidung die Verordnungsermächtigung mit Gesetz vom 23. November 1994 (BGBl. I S. 3475) um den Zusatz, dass diese auch der Durchführung des § 33i GewO diene (BT-Drs. 12/5826 S. 17).

  • EuGH, 30.04.1996 - C-194/94

    CIA Security International / Signalson und Securitel

    Auszug aus VG Berlin, 01.03.2013 - 4 K 336.12
    Mit Urteil vom 30. April 1996 - C-194/94 - CIA Security International SA/Signalson (Slg. 1996, I - 2201) entschied der EuGH, dass eine solche Auswirkung (Unanwendbarkeit der fraglichen technischen Vorschriften, vgl. zuletzt EuGH, Urteil vom 31. Januar 2013 - C-26/11 - Rn. 50) des Verstoßes gegen die Verpflichtungen, die sich aus der Richtlinie 83/189 ergeben, nicht von einer dahin gehenden ausdrücklichen Bestimmung abhänge.

    Nach der Rechtsprechung des EuGH sind zwar Ermächtigungsvorschriften nicht notifizierungspflichtig, wohl aber die auf ihrer Grundlage erlassenen Vorschriften, wenn sie eigene Rechtswirkungen entfalten (EuGH, Urteil vom 30. April 1996 - C-194/94 - CIA Security International SA/Signalson (Slg. 1996, I-2201, Rn. 29).

  • EuGH, 21.04.2005 - C-267/03

    Lindberg - Richtlinie 83/189/EWG - Informationsverfahren auf dem Gebiet der

    Auszug aus VG Berlin, 01.03.2013 - 4 K 336.12
    Denn jedenfalls sind sie nicht "in einem Mitgliedstaat oder in einem großen Teil dieses Staates verbindlich", sondern nur im Land Berlin, das nur einen kleinen Teil des Mitgliedsstaats Deutschland ausmacht (vgl. Urteil des EuGH vom 21. April 2005 - C-267/03 - [Lindberg] Slg. 2005, I - 3247, Rn. 94).

    Im Übrigen fehlt es an Anhaltspunkten dafür, dass in dieser Gestaltungsvorgabe für Spielhallenfronten eine wesentliche Beeinträchtigung der Vermarktung von Spielautomaten gesehen werden kann (vgl. EuGH, Urteil vom 21. April 2005, Lindberg, C-267/03, Slg. 2005, I-3247 Rn. 78).

  • BVerfG, 21.06.2006 - 2 BvL 2/99

    Tarifbegrenzung für gewerbliche Einkünfte bei der Einkommensteuer

    Auszug aus VG Berlin, 01.03.2013 - 4 K 336.12
    Der allgemeine Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG verpflichtet den Gesetzgeber, wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21. Juni 2006 - 2 BvL 2/99 -, Rn. 69, juris; stRspr).
  • BVerwG, 01.06.2011 - 8 C 5.10

    Berufsausübungsfreiheit; Berufswahlfreiheit; DDR-Gewerbeerlaubnis;

  • BVerfG, 16.06.1954 - 1 PBvV 2/52

    Baugutachten

  • BVerfG, 28.11.1984 - 1 BvL 13/81

    Verfassungsmäßigkeit der Anforderungen an die Bauvorlagenberechtigung für

  • BVerfG, 27.03.1987 - 1 BvR 850/86

    Spielgeräte - Verfassungsmäßigkeit - Begrenzung der Geldspielgeräte - Spielhalle

  • BVerfG, 27.11.1990 - 1 BvR 402/87

    Josephine Mutzenbacher

  • BVerfG, 27.06.1991 - 2 BvR 1493/89

    Kapitalertragssteuer

  • BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 298/86

    Verfassungswidrige Auslegung von § 36 Abs. 1 GewO i.S. einer konkreten

  • BVerfG, 13.12.2000 - 1 BvR 335/97

    Singularzulassung zum OLG

  • BVerfG, 22.05.2001 - 1 BvR 1512/97

    Baulandumlegung

  • BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 558/91

    Glykol

  • BVerfG, 07.11.2006 - 1 BvL 10/02

    Erbschaftsteuerrecht in seiner derzeitigen Ausgestaltung verfassungswidrig

  • BVerfG, 07.05.2008 - 2 BvR 2392/07

    Gleichheitsgrundsatz (strukturell gleichheitswidrige Besteuerung); Verbot

  • BVerfG, 11.09.2008 - 1 BvR 2007/05

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Nachzahlung von Beiträgen zur

  • BVerfG, 10.06.2009 - 1 BvR 706/08

    Verfassungsmäßigkeit der Einführung des Basistarifs durch die Gesundheitsreform

  • BVerfG, 03.09.2009 - 1 BvR 2384/08

    Keine Verletzung der Berufsfreiheit eines Spielgeräteaufstellers durch

  • BVerfG, 12.10.2010 - 2 BvL 59/06

    Vorlage des Bundesfinanzhofs zur "Mindestbesteuerung" nach dem

  • BVerfG, 24.01.2012 - 1 BvL 21/11

    Ausschluss der Speisegaststätten von der Erlaubnis zur Einrichtung abgetrennter

  • BVerfG, 25.07.2012 - 2 BvF 3/11

    Landeslisten - Neuregelung des Sitzzuteilungsverfahrens für die Wahlen zum

  • BVerfG, 10.10.2012 - 1 BvL 6/07

    Vertrauensschutz in den Fortbestand einer steuerrechtlichen Regelung

  • BVerwG, 14.04.2005 - 7 C 16.04

    Wasserrecht; altes Recht; Überleitungsregelung; Erlöschen; Eigentumsschutz.

  • BVerwG, 11.10.2007 - 4 C 8.06

    Gesetzgebungskompetenz im Baurecht; Werbeanlagen; Außenbereich; Verunstaltung des

  • BVerwG, 01.06.2011 - 8 C 2.10

    Beurteilungszeitpunkt bei Anfechtungsklage; Bundesstaat; Bund und Länder;

  • BVerfG, 07.05.1998 - 2 BvR 1991/95

    Kommunale Verpackungsteuer

  • EuGH, 16.09.1997 - C-279/94

    Kommission / Italien

  • EuGH, 31.01.2013 - C-26/11

    Belgische Petroleum Unie u.a. - Richtlinie 98/70/EG - Qualität von Otto- und

  • EuGH, 08.09.2005 - C-303/04

    Lidl Italia - Normen und technische Vorschriften - Richtlinie 98/34/EG - Begriff

  • StGH Baden-Württemberg, 17.06.2014 - 1 VB 15/13

    Spielhallen

    Das Abstandsgebot knüpft auch an die konkrete Situation vor Ort an, so dass sich gegen die Gesetzgebungskompetenz der Länder nicht einwenden ließe, dass der "regionale Bezug" fehlen würde (vgl. VG Berlin, Urteil vom 1.3.2013 - 4 K 336.12 -, Juris Rn. 117).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.06.2015 - 1 B 5.13

    Keine Unanwendbarkeit der Regelungen des Spielhallengesetzes Berlin für

    Die Ausgliederung der Kompetenzen für das Spielhallenrecht aus dem Recht der Wirtschaft soll die Landesgesetzgebung im regionalen Bereich stärken, ohne die Einheitlichkeit des Wirtschaftsraums durch eine zunehmende Rechtszersplitterung zu gefährden (VG Berlin, Urteil vom 1. März 2013 - VG 4 K 336.12 -, juris Rn. 122; BayVerfGH, Entscheidung vom 28. Juni 2013 - Vf. 10-VII-12 u. a. -, juris Rn. 79; Ennuschat in: Tettinger/Wank/Ennuschat, GewO, 8. Aufl. 2011, § 33i Rn. 3; Pieroth/Lammers, GewArch 2012, 1 ).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.10.2014 - 1 S 30.13

    Spielhallengesetz Berlin: Land Berlin nach vorläufiger Einschätzung zuständig für

    Das Verwaltungsgericht hat die Klage mit Urteil vom 1. März 2013 (VG 4 K 336.12) abgewiesen und die Berufung wegen grundsätzlicher Bedeutung teilweise zugelassen; das Berufungsverfahren ist bei dem beschließenden Senat anhängig (OVG 1 B 5.13).

    Die Ausgliederung der Kompetenzen für das Spielhallenrecht aus dem Recht der Wirtschaft soll die Landesgesetzgebung im regionalen Bereich stärken, ohne die Einheitlichkeit des Wirtschaftsraums durch eine zunehmende Rechtszersplitterung zu gefährden (VG Berlin, Urteil vom 1. März 2013 - VG 4 K 336.12 -, juris Rn. 122; BayVerfGH, Entscheidung vom 28. Juni 2013 - Vf. 10-VII-12 u. a. -, juris Rn. 79; Ennuschat in: Tettinger/Wank/Ennuschat, GewO, 8. Aufl. 2011, § 33i Rn. 3; Pieroth/Lammers, GewArch 2012, 1 ).

    Das Verwaltungsgericht hat in dem im Hauptsacheverfahren zur Überprüfung gestellten Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 1. März 2013 (VG 4 K 336.12) zu der Frage der Gesetzgebungskompetenz des Landes Berlin zum Erlass der hier inmitten stehenden Bestimmungen des Spielhallengesetzes im Wesentlichen das Folgende ausgeführt (Urteil vom 1. März 2013, a.a.O., S. 32, 35 ff. des Entscheidungsabdrucks, Juris, Rdn. 112 ff., 119 ff.):.

  • VerfGH Berlin, 20.06.2014 - VerfGH 96/13

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Verurteilung im

    Die Ausgliederung der Kompetenzen für das Spielhallenrecht aus dem Recht der Wirtschaft soll die Landesgesetzgebung im regionalen Bereich stärken, ohne die Einheitlichkeit des Wirtschaftsraums durch eine zunehmende Rechtszersplitterung zu gefährden (VG Berlin, Urteil vom 1. März 2013 - VG 4 K 336.12 -, juris Rn. 122; BayVerfGH, Entscheidung vom 28. Juni 2013 - Vf. 10-VII-12 u. a. -, juris Rn. 79; Ennuschat in: Tettinger/Wank/Ennuschat, GewO, 8. Aufl. 2011, § 33i Rn. 3; Pieroth/Lammers, GewArch 2012, 1 ).

    Auch wenn keine objektive Berufswahlregelung in Rede steht (vgl. VG Berlin, Urteil vom 1. März 2013, a. a. O., Rn. 153), ist dennoch angesichts des nicht unerheblichen Eingriffs in die Berufsfreiheit auch für Berufsausübungsregeln zunächst insofern eine konsequente und konsistente Ausgestaltung der Regelungen zur Verfolgung des präventiven Ziels der Suchtbekämpfung zu verlangen; mit den ordnungsrechtlichen Ge- und Verboten dürfen nicht fiskalische Interessen des Staates verfolgt werden.

  • OVG Hamburg, 04.03.2014 - 4 Bs 328/13

    Betreiben von Spielhallen in Hamburg; Regelung von Sperrzeiten als

    Die mit dem GlüStV und den die Sperrzeiten bestimmenden Ausführungsgesetzen der Länder angestrebten Ziele sind solche des Gemeinwohls, die Eingriffe in die Berufsausübungsfreiheit in Bezug auf den Betrieb von Spielhallen rechtfertigen können (vgl. BayVerfGH, Urt. v. 28.6.2013, 10-VII-12 u.a., NVwZ 2014, 141, juris Rn. 102; BayVGH, Beschl. v. 30.9.2013, 10 CE 13.1477, juris Rn. 18, 36 f., Beschl. v. 22.10.2013, 10 CE 13.2008, juris Rn. 34, VG Saarlouis, Beschl. v. 27.11.2013, 1 L 1292/3, juris Rn. 38; VG Berlin, Urt. v. 1.3.2013, 4 K 336.12, juris Rn. 182; VG Oldenburg, Beschl. v. 3.9.2013, 12 B 5441/13, juris Rn. 26).

    Mit diesen Zielen unvereinbar ist eine Werbung, von der in auffälliger Weise ein Aufforderungs- und Anreizcharakter zum Spielen ausgeht (vgl. zu § 5 GlüStV a.F. BVerfG, Beschl. v. 14.10.2008, 1 BvR 928/08, juris Rn. 47; vgl. auch BVerfG, Urt. v. 28.3.2006, 1 BvR 1054/01, BVerfGE 115, 276, juris 136; BVerwG, Urt. v. 20.6.2013, 8 C 17.12, juris Rn. 44 ff.; VG Berlin, Urt. v. 1.3.2013, 4 K 336.12, juris Rn. 183; Hecker/Ruttig, in: Dietlein/Hecker/Ruttig, Glücksspielrecht, 2. Aufl. 2013, § 5 Rn. 39).

    Demgegenüber ist das Angebot in Spielhallen unter gewerberechtlichen Gesichtspunkten allein auf die Bereitstellung der Spielgeräte gerichtet (vgl. OVG Hamburg, Urt. v. 22.3.1994, OVG Bf VI 38/92, juris Rn. 48 m.w.N.; VG Berlin, Beschl. v. 29.11.2013, 4 K 357.12, juris Rn. 52; Urt. v. 1.3.2013, 4 K 336.12, juris Rn. 164).

  • OVG Hamburg, 19.05.2015 - 4 Bs 14/15

    Verfassungswidrigkeit der Spielgerätereduzierungspflicht gegenüber

    In der Rechtsprechung wird eine Zuständigkeit der Länder für landesrechtliche Regelungen über die Zahl der in einer Spielhalle zulässigen Geldspielgeräte und deren Aufstellung in einer Spielhalle teilweise bejaht (VerfGH Berlin, Beschl. v. 20.6.2014, 96/3, NVwZ-RR 2014, 825, juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 29.10.2014, juris; im Ansatz auch OVG Lüneburg, Beschl. v. 7.1.2014, 7 ME 90/13, juris; VG Berlin, Urt. v. 1.3.2013, 4 K 336.12, juris), aber auch verneint (StGH BaWü, Urt. v. 17.6.2014, 1 VB 15/13, NVwZ 2014, 1162 [LS], juris).

    Eine beabsichtigte Eingrenzung dergestalt, dass eine Rezeption (lediglich) der Materie, "soweit sie bisher in § 33i GewO geregelt gewesen" sei, gewollt war, ist nicht erkennbar (vgl. VerfG Berlin, Beschl. v. 20.6.2014, NVwZ-RR 2014, 825, juris Rn. 49 ff., 29; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 29.10.2014, juris Rn. 55 f.; im Ansatz auch OVG Lüneburg, Beschl. v. 7.1.2014, 7 ME 90/13, juris Rn. 20; VG Berlin, Urt. v. 1.3.2013, 4 K 336.12, juris Rn. 119 ff.; a.A.: StGH Ba-Wü, Entsch. v. 17.6.2014, NVwZ 2014, 1162 LS, juris Rn. 313):.

    Die Neuordnung des Katalogs der konkurrierenden Gesetzgebung sollte im Sinne einer effektiveren bundesstaatlichen Ordnung eine Stärkung der Landesgesetzgeber dadurch erfolgen, dass "Kompetenzen mit besonderem Regionalbezug und solche Materien, die eine bundesgesetzliche Regelung nicht zwingend erfordern, auf die Länder verlagert werden" (Begründung des Gesetzentwurfs zur Änderung des Grundgesetzes, BT-Drs. 16/813, S. 7 ff., 9; s. dazu VerfGH Berlin, Beschl. v. 20.6.2016, 96/13, NVwZ-RR 2014, 825, juris Rn. 49 f.; VG Berlin, Urt. v. 1.3.2013, 4 K 336.12, juris Rn. 122).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.06.2015 - 1 B 13.13

    Spielhalle; Gerätereduzierung; Geräteaufstellung; Art und Weise; Gerätezahl;

    Die Ausgliederung der Kompetenzen für das Spielhallenrecht aus dem Recht der Wirtschaft soll die Landesgesetzgebung im regionalen Bereich stärken, ohne die Einheitlichkeit des Wirtschaftsraums durch eine zunehmende Rechtszersplitterung zu gefährden (VG Berlin, Urteil vom 1. März 2013 - VG 4 K 336.12 -, juris Rn. 122; BayVerfGH, Entscheidung vom 28. Juni 2013 - Vf. 10-VII-12 u. a. -, juris Rn. 79; Ennuschat in: Tettinger/Wank/Ennuschat, GewO, 8. Aufl. 2011, § 33i Rn. 3; Pieroth/Lammers, GewArch 2012, 1 ).

    Auch wenn keine objektive Berufswahlregelung in Rede steht (vgl. VG Berlin, Urteil vom 1. März 2013, a. a. O., Rn. 153), ist dennoch angesichts des nicht unerheblichen Eingriffs in die Berufsfreiheit auch für Berufsausübungsregeln zunächst insofern eine konsequente und konsistente Ausgestaltung der Regelungen zur Verfolgung des präventiven Ziels der Suchtbekämpfung zu verlangen; mit den ordnungsrechtlichen Ge- und Verboten dürfen nicht fiskalische Interessen des Staates verfolgt werden.

  • VG Regensburg, 06.08.2013 - RN 5 S 13.1127

    Die Übergangsregelung des § 29 Abs. 4 GlüStV ist mit dem Grundgesetz vereinbar.

    Aus diesen Gründen muss abschließend festgestellt werden, dass die gewerberechtliche Erlaubnis eine nicht frei verfügbare, durch das öffentliche Recht gewährte und bestimmte Rechtsposition ist, die nicht auf nicht unerheblicher eigener Leistung durch den Gewerbetreibenden beruht und somit von Art. 14 Abs. 1 GG nicht erfasst wird (vgl. BVerfGE, B.v. 10.06.2009 - 1 BvR 198/08 - NVwZ 2009, 1426; VG Berlin, U.v. 01.03.2013 - 4 K 336.12 - juris).

    Der Inhalt der Regelung erschöpft sich nämlich in der Aussage, wann die bisherige gewerberechtliche Spielhallenerlaubnis erlischt und danach das neue landesrechtliche Regelungsregime eingreift (VG Berlin, U.v. 01.03.2013 - 4 K 336.12 - juris Rn. 115).

    Die Erlaubnispflicht und die Abstandsregelung betreffen nicht die Frage, ob der Beruf überhaupt ausgeübt werden kann, sondern nur wo (VG Berlin, U.v. 01.03.2013 - 4 K 336.12 - juris).

  • VG Regensburg, 16.08.2013 - RN 5 E 13.1128

    Spielhallen; Mehrfachkonzessionen; Abstandsregelung; Verwendung der Spielgeräte

    Aus diesen Gründen muss abschließend festgestellt werden, dass die gewerberechtliche Erlaubnis eine nicht frei verfügbare, durch das öffentliche Recht gewährte und bestimmte Rechtsposition ist, die nicht auf nicht unerheblicher eigener Leistung durch den Gewerbetreibenden beruht und somit von Art. 14 Abs. 1 GG nicht erfasst wird (vgl. BVerfGE, B.v. 10.06.2009 - 1 BvR 198/08 - NVwZ 2009, 1426; VG Berlin, U.v. 01.03.2013 - 4 K 336.12 - juris).

    Der Inhalt der Regelung erschöpft sich nämlich in der Aussage, wann die bisherige gewerberechtliche Spielhallenerlaubnis erlischt und danach das neue landesrechtliche Regelungsregime eingreift (VG Berlin, U.v. 01.03.2013 - 4 K 336.12 - juris Rn. 115).

    Die Erlaubnispflicht und die Abstandsregelung betreffen nicht die Frage, ob der Beruf überhaupt ausgeübt werden kann, sondern nur wo (VG Berlin, U.v. 01.03.2013 - 4 K 336.12 - juris).

  • VG Regensburg, 06.08.2013 - RN 5 E 13.1126

    Die Übergangsregelung des § 29 Abs. 4 GlüStV ist mit dem Grundgesetz vereinbar.

    Aus diesen Gründen muss abschließend festgestellt werden, dass die gewerberechtliche Erlaubnis eine nicht frei verfügbare, durch das öffentliche Recht gewährte und bestimmte Rechtsposition ist, die nicht auf nicht unerheblicher eigener Leistung durch den Gewerbetreibenden beruht und somit von Art. 14 Abs. 1 GG nicht erfasst wird (vgl. BVerfGE, B.v. 10.06.2009 - 1 BvR 198/08 - NVwZ 2009, 1426; VG Berlin, U.v. 01.03.2013 - 4 K 336.12 - juris).

    Der Inhalt der Regelung erschöpft sich nämlich in der Aussage, wann die bisherige gewerberechtliche Spielhallenerlaubnis erlischt und danach das neue landesrechtliche Regelungsregime eingreift (VG Berlin, U.v. 01.03.2013 - 4 K 336.12 - juris Rn. 115).

    Die Erlaubnispflicht und die Abstandsregelung betreffen nicht die Frage, ob der Beruf überhaupt ausgeübt werden kann, sondern nur wo (VG Berlin, U.v. 01.03.2013 - 4 K 336.12 - juris).

  • OVG Hamburg, 07.02.2018 - 4 Bf 217/17

    Hamburgische Regelungen über Modalitäten der konkreten Aufstellung von

  • VG Hamburg, 22.08.2013 - 2 K 179/13

    Versagung einer Spielhallenerlaubnis wegen Verstoßes gegen das

  • VG Berlin, 12.04.2013 - 4 K 443.12

    Subsidiarität der Feststellungsklage; Verfassungsmäßigkeit von Regelungen des

  • VGH Baden-Württemberg, 04.04.2014 - 6 S 1795/13

    Ablehnung einer Spielhallenerlaubnis wegen baulichen Verbundes mit weiterer

  • VG München, 07.11.2019 - M 16 E 19.5138

    Streit um Aufstellung von Geldspielgeräten

  • VG Regensburg, 09.01.2014 - RN 5 K 13.1221

    Einjährige Übergangsfrist verfassungsgemäß; keine Anwendung der fünfjährigen

  • VG München, 07.11.2019 - M 16 E 19.5140

    Reduzierung der Zahl der Geldspielgeräte in Gaststätten

  • VG Regensburg, 09.01.2014 - RN 5 K 13.1217

    Spielhallenerlaubnis; Verbot von Mehrfachkonzessionen; Spielhallenkomplex;

  • VG Regensburg, 09.01.2014 - RN 5 K 13.1129

    Das Verbot von Mehrfachkonzessionen (§ 25 Abs. 2 GlüStV), das Abstandsgebot (§ 25

  • VG Regensburg, 09.01.2014 - RO 5 K 12.1205

    Auf Feststellung gerichtete Klage, dass der Betrieb einer Spielhalle ohne

  • VG Regensburg, 09.01.2014 - RO 5 K 13.1206

    Spielhallenerlaubnis; Verbot von Mehrfachkonzessionen; Vereinbarkeit der

  • VG Regensburg, 20.03.2014 - RN 5 K 13.922

    Eine Ausnahme vom Mindestabstand nach Art. 9 Abs. 3 Satz 2 BayAGGlüStV ist auch

  • VG Regensburg, 20.03.2014 - 5 K 13.922

    Erteilung einer Erlaubnis für eine Spielhalle - Einhaltung des Mindestabstands

  • VG Karlsruhe, 11.08.2020 - 14 K 6725/19

    Recht zur Aufstellung von Geldspielgeräten

  • VG Hamburg, 10.09.2013 - 4 E 2577/13

    Glücksspielwesen - Fortgeltung einer Erlaubnis nach § 33 i GewO;

  • VG Gießen, 07.04.2014 - 8 L 3010/13

    Außenwerbung für eine Spielhalle

  • VG Berlin, 29.11.2013 - 4 K 357.12

    Anforderungen an Spielhalle

  • VG Freiburg, 30.07.2013 - 5 K 2495/12

    Ausschluss von mehr als einer Spielhalle in einem baulichen Verbund durch den

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Rechtsprechung
   VG Berlin, 15.02.2013 - 4 K 336.12, VG 4 K 342.12, VG 4 K 344.12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,2759
VG Berlin, 15.02.2013 - 4 K 336.12, VG 4 K 342.12, VG 4 K 344.12 (https://dejure.org/2013,2759)
VG Berlin, Entscheidung vom 15.02.2013 - 4 K 336.12, VG 4 K 342.12, VG 4 K 344.12 (https://dejure.org/2013,2759)
VG Berlin, Entscheidung vom 15. Februar 2013 - 4 K 336.12, VG 4 K 342.12, VG 4 K 344.12 (https://dejure.org/2013,2759)
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Kurzfassungen/Presse (7)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Berliner Spielhallengesetz verfassungsgemäß

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das Berliner Spielhallengesetz

  • lto.de (Kurzinformation)

    Glücksspiel-Unternehmen - Berlin darf weiter gegen Automatencasinos vorgehen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Berliner Spielhallengesetz verfassungsgemäß

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Berliner Spielhallengesetz verfassungsgemäß

  • bista.de (Kurzinformation)

    Berliner Spielhallengesetz verfassungsgemäß

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Berliner Spielhallengesetz verfassungsgemäß - Spielhallenbetreiber rügten erfolglos Gesetzgebungszuständigkeit für Erlass der Spielhallenregelungen

Besprechungen u.ä.

  • juraexamen.info (Fallbesprechung - aus Ausbildungssicht)

    Berliner Spielhallengesetz ist verfassungsgemäß

Verfahrensgang

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