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   VG Karlsruhe, 17.02.2014 - 4 K 3375/11   

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https://dejure.org/2014,23720
VG Karlsruhe, 17.02.2014 - 4 K 3375/11 (https://dejure.org/2014,23720)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 17.02.2014 - 4 K 3375/11 (https://dejure.org/2014,23720)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 17. Februar 2014 - 4 K 3375/11 (https://dejure.org/2014,23720)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Soldaten auf Trennungsübernachtungsgeld; Erstattung der Aufwendungen für den Transport von Einrichtungsgegenständen und für eine Wohnungsbesichtigungsreise am neuen Dienstort

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 3 Abs 4 S 1 TGV, § 3 Abs 4 S 2 TGV
    Trennungsübernachtungsgeld bei Transport von Einrichtungsgegenständen und für Wohnungsbesichtigungsreise an den neuen Dienstort

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    TGV § 3 Abs. 4 S. 1; TGV § 3 Abs. 4 S. 2
    Reisekosten; Umzugskosten; Beschäftigungsgeld; Trennungsgeld - Trennungsübernachtungsgeld; Nebenkosten; Transportkosten; Wohnungsbesichtigungskosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Trennungsübernachtungsgeld - und die Transportkosten für die Wohnungseinrichtung

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 06.11.2012 - 5 A 2.12

    Abordnung; Kommandierung; Gleichheitssatz; Höchstbetrag; absoluter -;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 17.02.2014 - 4 K 3375/11
    Hierbei handelt es sich um die Gesamtheit der Aufwendungen, die notwendig sind, um am neuen Dienstort (vorübergehend) einen zweiten Haushalt zu führen (ständ. Rechtspr. d. BVerwG, vgl. zuletzt Urt. v. 06.11.2012 - 5 A 2.12 - NVwZ-RR 2013, 271).
  • VG München, 12.10.2017 - M 17 K 17.2247

    Trennungsübernachtungsgeld - Kein Anspruch auf Erstattung der Aufwendungen für

    Im Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 17. Februar 2014 (4 K 3375/11) sei insoweit ein Anspruch gemäß § 3 Abs. 4 Trennungsgeldverordnung (TGV) bejaht worden.

    Dazu gehörten laut Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 17. Februar 2014 (4 K 3375/11) die Kosten für den Transport von Einrichtungsgegenständen sowie die Kosten einer Wohnungsbesichtigung.

    § 3 Abs. 4 Satz 2 TGV ist damit auch nicht obsolet, da zu den unmittelbar mit der Nutzung zusammenhängenden Nebenkosten nicht nur solche zählen, die in der Nutzungsvereinbarung explizit genannt sind und damit bereits von § 3 Abs. 4 Satz 1 TGV umfasst sind (a.A. VG Karlsruhe, U.v. 17.2.2014 - 4 K 3375/11 - juris Rn. 19).

    d) Das Gericht teilt auch nicht die Auffassung des Verwaltungsgerichts Karlsruhe (U.v. 17.2.2014 - 4 K 3375/11 - juris Rn. 17 f.), wonach sich ein Anspruch auf Erstattung der Kosten für eine Wohnungsbesichtigungsfahrt aus Sinn und Zweck des § 3 Abs. 4 TGV ergibt.

    Die Wohnungsbesichtigungsreise vom bisherigen Wohnort aus dient somit primär den Interessen des Berechtigten selbst und steht allenfalls im mittelbaren Zusammenhang mit der dienstlichen Maßnahme (vgl. a. Mayer/Fricke, Umzugskosten im öffentlichen Recht, Stand Juni 2017, § 3 TGV Rn. 175; a.A. VG Karlsruhe, U.v. 17.2.2014 - 4 K 3375/11 - juris Rn. 20).

  • VGH Bayern, 18.02.2020 - 14 B 18.2211

    Kein Trennungsgeld für vor Dienstantritt angefallene Reise- und

    Der Senat folgt angesichts dieser Auslegungsaspekte insbesondere nicht dem Ansatz des klägerseits in den Mittelpunkt gestellten Urteils des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 17. Februar 2014 - 4 K 3375/11 - (juris).

    Soweit dieses Urteil Reisekosten für bereits vor der Dienstantrittsreise durchgeführte "Transporte von Einrichtungsgegenständen" (VG Karlsruhe, U.v. 17.2.2014 a.a.O. ab Rn. 18) und "Wohnungsbesichtigungen (VG Karlsruhe, U.v. 17.2.2014 a.a.O. Rn. 22) gemäß § 3 Abs. 4 Satz 2 TGV für erstattungsfähig hält und dies im Wesentlichen teleologisch (sinnorientiert) mit dem gesetzlichen Zweck der Vorschrift begründet, dienstlich veranlassten Mehraufwand - als "Gesamtheit der Aufwendungen, die notwendig sind, um am neuen Dienstort (vorübergehend) einen zweiten Haushalt zu führen - zu erstatten (VG Karlsruhe, U.v. 17.2.2014 a.a.O. Rn. 18), überzeugt dies den Senat nicht im Hinblick auf das in § 3 Abs. 1 Satz 1 TGV für die Erreichung gerade auch dieses Zwecks vorgesehene Regelungsmodell einer pauschalierten Abgeltung erhöhter Aufwendungen in der Anfangsphase eines Dienstortwechsels und auch nicht im Hinblick auf die in § 3 Abs. 2 TGV für alle Formen des Trennungsübernachtungsgelds (§ 3 Abs. 4 TGV) vorgegebenen zeitlichen Grenzen (siehe 2.2.1.).

    Soweit in der Verwaltungspraxis der Beklagten auch Maklerkosten im Rahmen von § 3 Abs. 4 Satz 2 TGV ersetzt werden sollten (hierzu VG Karlsruhe, U.v. 17.2.2014 - 4 K 3375/11 - juris Rn. 20; VG München, U.v. 12.10.2017 - M 17 K 17.2247 - juris Rn. 28-30), würde dies dem Kläger auch unter dem Aspekt der Selbstbindung der Verwaltung weder den geltend gemachten Anspruch noch auch nur einen diesbezüglichen Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung vermitteln, weil sich eine derartige Selbstbindung gerade nur auf "Maklerkosten", nicht aber auch auf die hier streitgegenständlichen "Fahrtkosten" erstrecken würde, wobei gerade das in § 3 Abs. 1 Satz 1 TGV angelegte Modell der pauschalierten Abgeltung von in der Anfangsphase eines Dienstortwechsels erhöhten Aufwendungen auch im Hinblick auf Art. 3 Abs. 1 GG dagegen spricht, Maklerkosten und vor der Dienstantrittsreise angefallene Reisekosten für vergleichbar zu halten (im Ergebnis ebenso VG München, U.v. 12.10.2017 - M 17 K 17.2247 - juris Rn. 30).

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