Weitere Entscheidung unten: VG Stuttgart, 16.12.2010

Rechtsprechung
   VG Stuttgart, 16.12.2010 - 4 K 3645/10   

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VG Stuttgart, 16.12.2010 - 4 K 3645/10 (https://dejure.org/2010,6382)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 16.12.2010 - 4 K 3645/10 (https://dejure.org/2010,6382)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 16. Dezember 2010 - 4 K 3645/10 (https://dejure.org/2010,6382)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Rechtsschutz gegen Sportwettenuntersagung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Untersagung von Vermittlung von Sportwetten aus Deutschland durch Private in einen anderen Staat der EU gem. § 9 Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV); Vereinbarkeit von § 9 GlüStV als Begleitregelung des deutschen Glücksspielmonopols mit Art. 49 Vertrag ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Europarecht; Spiel-, Wett- und Glücksspielrecht -Glücksspiel; Sportwetten; Dienstleistungsfreiheit; Niederlassungsfreiheit; Monopol; Spielautomat; Suchtgefahr; Kohärenz; Vorabentscheidung; Anwendungsvorrang Gemeinschaftsrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Klagen wegen Untersagung der Vermittlung von Sportwetten erfolgreich - staatliches Sportwettenmonopol ist europarechtswidrig

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Klagen wegen Untersagung der Vermittlung von Sportwetten

Papierfundstellen

  • VBlBW 2011, 283
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (11)

  • EuGH, 08.09.2010 - C-316/07

    Stoß - Art. 43 EG und 49 EG - Niederlassungsfreiheit - Freier

    Auszug aus VG Stuttgart, 16.12.2010 - 4 K 3645/10
    Ein Monopol auf bestimmte Glücksspiele (wie Lotterien und Sportwetten) kann mit Blick auf den Schutz von Spielern vor Suchtgefahren unionsrechtlich gerechtfertigt sein; das setzt aber voraus, dass eine hinreichende Kohärenz im Bereich der Glücksspiele insgesamt zu bejahen ist (wie EuGH, Urt. v. 08.09.2010, C-358/07-360/07, GewArch 2010, 444 = ZfWG 2010, 332).

    Der Europäische Gerichtshof hat daraufhin mit Urteil vom 08.09.2010 eine Vorabentscheidung getroffen (C-358/07 bis C-360/07, soweit die Vorlagen des Verwaltungsgerichts Stuttgart betroffen sind).

    Aus der von der Kammer eingeholten Vorabentscheidung des EuGH vom 08.09.2010 (C-358/07-360/07, GewArch 2010, 444 = ZfWG 2010, 332) ergibt sich, dass zwar grundsätzlich Monopole im Bereich der Sportwetten zulässig sein können, dies aber nur bei hinreichend kohärenter Ausgestaltung möglich ist.

  • EuGH, 08.09.2010 - C-409/06

    Mit dem im Rahmen der Organisation von Sportwetten und Lotterien in Deutschland

    Auszug aus VG Stuttgart, 16.12.2010 - 4 K 3645/10
    Der Beklagte behauptet, aus dem Carmen Media-Urteil vom 08.09.2010 (a.a.O.) ergebe sich, dass der Europäische Gerichtshof auch für den Fall einer Unionsrechtswidrigkeit des Monopols von einem Erlaubnisvorbehalt ausgegangen sei.

    Andernfalls würde über den Weg des Strafrechts ermöglicht, eine unionsrechtswidrig in Grundrechte (Art. 12 GG) und Grundfreiheiten (Art. 49 bzw. 56 AEUV) eingreifende Monopolstruktur vorläufig aufrechtzuerhalten; in seinem Urteil vom 08.09.2010 (Winner Wetten C-409/06, Rn. 62-69, GewArch 2010, 442 = NVwZ 2010, 1419) hat der Europäische Gerichtshof aber gerade ausgeschlossen, dass für eine Übergangszeit unionsrechtswidrige Zustände akzeptiert werden dürfen.

  • VG Halle, 11.11.2010 - 3 A 158/09

    Genehmigungsfreiheit der gewerblichen Vermittlung von staatlich zugelassenen

    Auszug aus VG Stuttgart, 16.12.2010 - 4 K 3645/10
    Diese Elemente genügen angesichts der konkret durch die Spielverordnung getroffenen Regelungen und ihrer tatsächlichen Auswirkungen für die erforderliche Kohärenz aber nicht (so auch VG Halle, Urt. v. 11.11.2010 - 3 A 158/09 -, Rn. 162-164, - juris).

    Eine geltungserhaltende Reduktion ihres Inhalts dergestalt, dass die Vorschrift - solange eine Genehmigung nicht vorliege - trotz Unionsrechtswidrigkeit der konkreten Regelungen zum Sportwettenmonopol (und damit von § 4 Abs. 1 und 2 GlüstV) eine Untersagungsverfügung rechtfertige, ist entgegen der Auffassung des Beklagten nicht möglich (so i. Erg. auch VG Halle, Urt. v. 11.11.2010, a.a.O. Rn. 190; VG Hamburg, Urt. v. 02.11.2010, a.a.O. Rn. 55 ff.).

  • VG Hamburg, 02.11.2010 - 4 K 1495/07

    Staatliches Monopol; Sportwetten; Untersagungsverfügung; Verhältnismäßigkeit;

    Auszug aus VG Stuttgart, 16.12.2010 - 4 K 3645/10
    Dieser Sektor hat sich nämlich erheblich vergrößert (siehe hierzu auch VG Hamburg, Urt. v. 02.11.2010 - 4 K 1495/07 -, Rn. 86, - juris).

    Eine geltungserhaltende Reduktion ihres Inhalts dergestalt, dass die Vorschrift - solange eine Genehmigung nicht vorliege - trotz Unionsrechtswidrigkeit der konkreten Regelungen zum Sportwettenmonopol (und damit von § 4 Abs. 1 und 2 GlüstV) eine Untersagungsverfügung rechtfertige, ist entgegen der Auffassung des Beklagten nicht möglich (so i. Erg. auch VG Halle, Urt. v. 11.11.2010, a.a.O. Rn. 190; VG Hamburg, Urt. v. 02.11.2010, a.a.O. Rn. 55 ff.).

  • BGH, 16.08.2007 - 4 StR 62/07

    Vermittlung von Sportwetten ohne behördliche Genehmigung

    Auszug aus VG Stuttgart, 16.12.2010 - 4 K 3645/10
    Unter diesen Umständen fehlt es jedenfalls an einer Strafbarkeit (vgl. VG Hamburg, a.a.O., Rn. 135 unter Hinweis auf BGH, Urt. v. 16.08.2007 - 4 StR 62/07 - NJW 2007, 3078).
  • EuGH, 08.09.2010 - C-46/08

    Carmen Media Group - Art. 49 EG - Freier Dienstleistungsverkehr - Inhaber einer

    Auszug aus VG Stuttgart, 16.12.2010 - 4 K 3645/10
    Dieses Verständnis folgt im Übrigen auch daraus, dass in der Entscheidung des EuGH vom 08.09.2010 zur Rechtssache C-46/08 (Carmen Media, GewArch 2010, 448 = ZfWG 2010, 344) insoweit zwei Feststellungen benannt sind (dort Rn. 71), in der Vorabentscheidung zum vorliegenden Fall drei (vgl. zutreffend VG Berlin, Beschl. v. 06.10.2010 - 35 L 354.10).
  • EuGH, 06.03.2007 - C-338/04

    DER GERICHTSHOF ERKLÄRT ES FÜR GEMEINSCHAFTSRECHTSWIDRIG, DASS IN ITALIEN

    Auszug aus VG Stuttgart, 16.12.2010 - 4 K 3645/10
    Diese Auffassung entspricht auch in vollem Umfang den Grundsätzen des Urteils des EuGH in seinem Urteil vom 06.03.2007 (C-338/04, Placanica, Rn. 67), in dem insoweit ausgeführt ist: "Das Fehlen einer polizeilichen Genehmigung kann daher Personen (...), die sich derartige Genehmigungen nicht hätten beschaffen können, weil deren Erteilung den Besitz einer Konzession voraussetzt, von deren Erhalt sie unter Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht ausgeschlossen worden waren, auf jeden Fall nicht zum Vorwurf gemacht werden." Dass diese Ausführungen im Kontext mit einem strafrechtlichen Verfahren standen, relativiert sie nicht; vielmehr müssen sie sinngemäß auch für die Frage einer Berechtigung zu Ordnungsverfügungen gelten, da diese oft nicht weniger einschneidende Maßnahmen als das Strafrecht beinhalten.
  • BVerwG, 24.11.2010 - 8 C 13.09

    Dauerverwaltungsakt; Dienstleistung; Dienstleistungsfreiheit; Einnahmen;

    Auszug aus VG Stuttgart, 16.12.2010 - 4 K 3645/10
    In diesem Sinn dürften auch die Entscheidungsgründe des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 24.11.1010 (8 C 13.09-15.09), soweit sie sich aus dessen Pressemitteilung Nr. 110/2010 ergeben, zu verstehen sein.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.11.2010 - 4 B 733/10

    Private Wettbüros in NRW bleiben vorerst weiterhin geschlossen

    Auszug aus VG Stuttgart, 16.12.2010 - 4 K 3645/10
    Soweit der Beklagte dieser Würdigung unter Berufung auf den Beschluss des OVG Nordrhein-Westfalen vom 15.11.2010 (- 4 B 733/10 -) entgegenzutreten versucht mit dem Argument, die Zahl der Spielautomaten habe sich letztlich sogar verringert, weil ursprünglich 80.000 Fun-Game-Automaten existiert hätten, die in den Anfangsbestand nicht eingerechnet worden seien, durch die Neuregelung aber weggefallen seien, überzeugt das nicht.
  • BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01

    Grundrechtskonformität des staatlichen Sportwettenmonopols

    Auszug aus VG Stuttgart, 16.12.2010 - 4 K 3645/10
    Zu den mit dem Automatenspiel verbundenen Suchtgefahren hat bereits das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 28.03.2006 (- 1 BvR 1054/01 -, NJW 2006, 1261) ausgeführt, dass bei weitem die meisten Spieler mit problematischem oder pathologischem Spielverhalten nach derzeitigem Erkenntnisstand an Automaten spielten, die nach der Gewerbeordnung betrieben werden dürfen.
  • VGH Baden-Württemberg, 10.12.2009 - 6 S 1110/07

    Sportwettenmonopol in Baden-Württemberg mit Verfassungsrecht und europäischem

  • VG Gera, 14.12.2010 - 5 K 155/09

    Feststellungsklage zu Fortbestand einer Gewerbeerlaubnis für Sportwetten aus

    Dem kann in Übereinstimmung mit anderen, bereits im Hauptsacheverfahren vorliegenden Entscheidungen (vgl. VG Berlin, Urteil vom 7. Oktober 2010 - 35 K 262/09 - VG Hamburg, Urteil vom 2. November 2010 - 4 K 1495/07 - VG Halle, Urteil vom 11. November 2010 - 3 A 158/09 HAL; VG Köln, Urteil vom 18. November 2010 - 1 K 3293/07 - VG Stuttgart, Urteil vom 16. Dezember 2010 - 4 K 3645/10 - zitiert nach juris) nicht gefolgt werden.
  • VG Minden, 01.02.2011 - 1 K 2346/07

    Zulässigkeit des Verbots der Vermittlung von Sportwetten; Europarechtswidrigkeit

    Unter Zugrundelegung dieser Grundsätze zum Gebot der Gesamtkohärenz, die auch von der übrigen Rechtsprechung überwiegend geteilt werden, vgl. z. B. Verwaltungsgericht Stuttgart, Urteil vom 16.12.2010 - 4 K 3645/10 -, juris; Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 18.11.2010 - 1 K 3293/07 - Verwaltungsgericht Halle, Urteil vom 11.11.2010 - 3 A 158/09 - ; Verwaltungsgericht Hamburg, Urteil vom 05.11.2010 - 4 K 350/08 - Verwaltungsgericht Arnsberg, Beschluss vom 15.10.2010 - 1 L 700/10 - ebenso: Streinz/Kruis, a. a. O., S. 747; a. A.: OVG NRW, Beschluss vom 15.11.2010, a. a. O.;.

    Ebenso: Verwaltungsgericht Stuttgart, Urteil vom 16.12.2010 - 4 K 3645/10 -, juris; Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 18.11.2010 - 1 K 3293/07 - Verwaltungsgericht Halle, Urteil vom 11.11.2010 - 3 A 158/09 - Verwaltungsgericht Hamburg, Urteil vom 05.11.2010 - 4 K 350/08 - ; Verwaltungsgericht Arnsberg, Beschluss vom 15.10.2010 - 1 L 700/10 -.

  • VG Minden, 07.02.2011 - 1 K 2835/07

    Vereinbarkeit des nordrhein-westfälischen Gesetzes zur Ausführung des

    Unter Zugrundelegung dieser Grundsätze zum Gebot der Gesamtkohärenz, die auch von der übrigen Rechtsprechung überwiegend geteilt werden, vgl. z. B. Verwaltungsgericht Stuttgart, Urteil vom 16.12.2010 - 4 K 3645/10 -, juris; Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 18.11.2010 - 1 K 3293/07 - Verwaltungsgericht Halle, Urteil vom 11.11.2010 - 3 A 158/09 - ; Verwaltungsgericht Hamburg, Urteil vom 05.11.2010 - 4 K 350/08 - Verwaltungsgericht Arnsberg, Beschluss vom 15.10.2010 - 1 L 700/10 - ebenso: Streinz/Kruis, a. a. O., S. 747; a. A.: OVG NRW, Beschluss vom 15.11.2010, a. a. O.;.

    Ebenso: Verwaltungsgericht Stuttgart, Urteil vom 16.12.2010 - 4 K 3645/10 -, juris; Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 18.11.2010 - 1 K 3293/07 - Verwaltungsgericht Halle, Urteil vom 11.11.2010 - 3 A 158/09 - Verwaltungsgericht Hamburg, Urteil vom 05.11.2010 - 4 K 350/08 - ; Verwaltungsgericht Arnsberg, Beschluss vom 15.10.2010 - 1 L 700/10 -.

  • VG Stuttgart, 14.02.2011 - 4 K 4482/10

    Vermittlung von Sportwetten durch Private

    Die Verfügung kann unter diesen Umständen auch weder auf eine formelle Illegalität noch auf eine andere Ermächtigungsgrundlage gestützt werden (im Einzelnen wie VG Stuttgart, Urt. v. 16.12.2010 - 4 K 3645/10 -, juris).

    Umso mehr gilt das, wenn entsprechende Angebotserweiterungen tatsächlich realisiert werden; dass der Normgeber diese faktischen Entwicklungen beobachtet und mittelfristig Untersuchungen oder ein Eingreifen erwägt, genügt unter diesen Umständen nicht, um die Schlussfolgerung in Frage zu stellen, dass das Sportwettenmonopol wegen Inkohärenz im Verhältnis zum Automatenspiel mit Unionsrecht derzeit unvereinbar ist (so auch Urteil der Kammer vom 16.12.2010 - 4 K 3645/10 -, juris).

  • VG Minden, 15.03.2011 - 1 K 3365/09

    Geschäftslokal darf trotz eines untersagenden Bescheids weiterhin gegen Einsatz

    Unter Zugrundelegung dieser Grundsätze zum Gebot der Gesamtkohärenz, die auch von der übrigen Rechtsprechung überwiegend geteilt werden, vgl. z. B. Verwaltungsgericht Stuttgart, Urteil vom 16.12.2010 - 4 K 3645/10 -, juris; Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 18.11.2010 - 1 K 3293/07 - Verwaltungsgericht Halle, Urteil vom 11.11.2010 - 3 A 158/09 - ; Verwaltungsgericht Hamburg, Urteil vom 05.11.2010 - 4 K 350/08 - Verwaltungsgericht Arnsberg, Beschluss vom 15.10.2010 - 1 L 700/10 - ebenso: Streinz/Kruis, a. a. O., S. 747; a. A.: OVG NRW, Beschluss vom 15.11.2010, a. a. O.;.

    Ebenso: Verwaltungsgericht Stuttgart, Urteil vom 16.12.2010 - 4 K 3645/10 -, juris; Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 18.11.2010 - 1 K 3293/07 - Verwaltungsgericht Halle, Urteil vom 11.11.2010 - 3 A 158/09 - Verwaltungsgericht Hamburg, Urteil vom 05.11.2010 - 4 K 350/08 - ; Verwaltungsgericht Arnsberg, Beschluss vom 15.10.2010 - 1 L 700/10 -.

  • VG Bremen, 10.03.2011 - 5 K 1919/09

    Europarechtswidrigkeit des staatlichen Sportwettenmonopols

    Ungeachtet dessen, dass der EuGH dies im Zusammenhang mit einem strafrechtlichen Verfahren festgestellt hat, gilt dies sinngemäß auch für die Frage einer Berechtigung zum Erlass von Ordnungsverfügungen, da diese oft nicht weniger einschneidende Maßnahmen als das Strafrecht beinhalten (VG Stuttgart, Urt. v. 16.12.2010, Az. 4 K 3645/10; VG Halle, Urt. v. 11.11.2010, Az. 3 A 158/09; VG Hamburg, Urt. v. 02.11.2010, Az. 4 K 1495/07).
  • VG Berlin, 22.09.2011 - 35 L 344.11

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Untersagung der Vermittlung von Sportwetten

    Dies gilt insbesondere auch angesichts der Tatsache, dass sich nach den grundlegenden Urteilen des Gerichtshofes der Europäischen Union und des Bundesverwaltungsgerichts inzwischen bundesweit die Rechtsprechung in diese Richtung vereinheitlicht (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 31. August 2011 - 6 S 1695/11 -, juris; VGH Hessen, Beschluss vom 9. August 2011 - 8 B 926/10 - , juris; VG Düsseldorf, Urteil vom 9. September 2011 - 3 K 8285/10 - VG Minden, Urteil vom 8. August 2011 - 3 K 816/11 -, juris; VG Aachen, Beschluss vom 17. Juni 2011 - 6 L 495.10 -, juris; VG Potsdam, Beschluss vom 27. April 2011 - 6 K 2126/06 - VG Köln, Beschluss vom 11. April 2011 - 1 L 382.11 -, juris, und Urteile vom 5. April 2011 - 1 K 4589.07 - und - 1 K 8130.09 - VG Gelsenkirchen, Urteil vom 6. April 2011 - 7 K 3095/09 -, juris; VG Gießen, Urteil vom 28. März 2011 -4 K 2687/10.GI -, juris; VG Bremen, Urteil vom 10. März 2011 - 5 K 1919.09 -, abrufbar: http://www.verwaltungsgericht.bremen.de; VG Stuttgart, Urteile vom 14. Februar 2011 - 4 K 4482/10 - und vom 16. Dezember 2010 - 4 K 3645/10 -, juris; VG Arnsberg, Urteil vom 9. Februar 2011 - 1 K 2979/07 -, juris; VG Hamburg, Urteil vom 5. November 2010 - 4 K 5873/04 -, juris) und die bislang von einigen Oberverwaltungsgerichten angeführten Gegenargumente von der höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht übernommen worden sind.
  • VG Oldenburg, 03.03.2011 - 12 B 331/11

    Vermittlung und Bewerbung von Sportwetten

    Vor diesem Hintergrund kann nicht davon ausgegangen werden, dass in anderen Glücksspielbereichen als den Sportwetten seitens des Gesetzgebers oder der Behörden eine Expansionspolitik betrieben wird, wie es die Vorlagegerichte - für den benannten Zeitraum - (noch) annahmen oder befürchteten und z.T für die derzeitige Rechtslage und angesichts der aktuellen Entwicklungen insbesondere im Bereich des gewerblichen Automatenspiels annehmen (so VG Stuttgart, Urteil vom 16. Dezember 2010 - 4 K 3645/10 -, juris; vgl. auch VG Hamburg, Urteil vom 2. November 2010 - 4 K 1495/07 -, juris; VG Halle, Urteil vom 11. November 2010 - 3 A 158/09 -, juris; VG Arnsberg, Beschluss vom 15. Oktober 2010 - 1 L 700/10 -, juris).
  • VG Minden, 08.08.2011 - 3 K 903/11

    Verbot der Vermittlung von Sportwetten in Form von sog. Oddset-Wetten in

    Unter Zugrundelegung dieser Grundsätze zum Gebot der Gesamtkohärenz, die auch von der übrigen Rechtsprechung überwiegend geteilt werden, vgl. z. B. Verwaltungsgericht Stuttgart, Urteil vom 16.12.2010 - 4 K 3645/10 -, juris; Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 18.11.2010 - 1 K 3293/07 - Verwaltungsgericht Halle, Urteil vom 11.11.2010 - 3 A 158/09 - ; Verwaltungsgericht Hamburg, Urteil vom 05.11.2010 - 4 K 350/08 - Verwaltungsgericht Arnsberg, Beschluss vom 15.10.2010 - 1 L 700/10 - ebenso: Streinz/Kruis, a. a. O., S. 3 747; vgl. nunmehr auch OVG NRW, Beschluss vom 22.03.2011 - 4 B 48/11 - ergibt sich, dass der Glücksspielstaatsvertrag in der Ausgestaltung, die er durch das nordrhein-westfälische Gesetz zur Ausführung des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland vom 30.10.2007 gefunden hat, den dargelegten Anforderungen des EuGH und des BVerwG an das Kohärenzerfordernis nicht genügt, weil sie das legitime Ziel der Spielsuchtbekämpfung gerade nicht i. S. d. Rechtsprechung des EuGH kohärent und systematisch verfolgt.
  • AG Berlin-Tiergarten, 25.07.2011 - 249 Ds 3/11

    Unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels: Strafbarkeit des Vermittelns von

    Eine andere Handhabung würde nach Auffassung des Gerichts dazu führen, dass über den Umweg des Strafrechts eine gemeinschaftswidrige Lage durchgesetzt werden könnte, obwohl der EuGH sogar die vorläufige Anwendung einer europarechtswidrigen Lage für eine Übergangsfrist (vgl. Urteil vom 08.09.2010, C 409/06, "Winner Wetten" Rn. 69) für unzulässig erklärt hat (so auch VG Stuttgart, Urteil vom 15.12.2010, 4 K 3645/10, Rn. 39).
  • VG Regensburg, 21.07.2011 - RN 5 K 11.12

    Sportwettenvermittlung; Untersagungsbescheid; Erlaubnisvorbehalt;

  • VG Minden, 08.08.2011 - 3 K 816/11

    Verbot der Vermittlung von Sportwetten in Form von sog. Oddset-Wetten in

  • VG Regensburg, 01.03.2011 - RN 5 S 10.2324

    Untersagungsverfügung bei privaten Sportwetten; Erlaubnisvorbehalt/Unwirksamkeit

  • VG Stuttgart, 16.12.2010 - 4 K 3576/10

    Kein Sportwettenmonopol mehr in Baden-Württemberg?

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Rechtsprechung
   VG Stuttgart, 16.12.2010 - 4 K 3646/10   

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VG Stuttgart, 16.12.2010 - 4 K 3646/10 (https://dejure.org/2010,28915)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 16.12.2010 - 4 K 3646/10 (https://dejure.org/2010,28915)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Klagen wegen Untersagung der Vermittlung von Sportwetten erfolgreich - staatliches Sportwettenmonopol ist europarechtswidrig

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Klagen wegen Untersagung der Vermittlung von Sportwetten

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • EuGH, 08.09.2010 - C-409/06

    Mit dem im Rahmen der Organisation von Sportwetten und Lotterien in Deutschland

    Auszug aus VG Stuttgart, 16.12.2010 - 4 K 3646/10
    Der Beklagte behauptet, aus dem Carmen Media-Urteil vom 08.09.2010 (a.a.O.) ergebe sich, dass der Europäische Gerichtshof auch für den Fall einer Unionsrechtswidrigkeit des Monopols von einem Erlaubnisvorbehalt ausgegangen sei.

    Andernfalls würde über den Weg des Strafrechts ermöglicht, eine unionsrechtswidrig in Grundrechte (Art. 12 GG) und Grundfreiheiten (Art. 49 bzw. 56 AEUV) eingreifende Monopolstruktur vorläufig aufrechtzuerhalten; in seinem Urteil vom 08.09.2010 (Winner Wetten C-409/06, Rn. 62-69, GewArch 2010, 442 = NVwZ 2010, 1419) hat der Europäische Gerichtshof aber gerade ausgeschlossen, dass für eine Übergangszeit unionsrechtswidrige Zustände akzeptiert werden dürfen.

  • VG Hamburg, 02.11.2010 - 4 K 1495/07

    Staatliches Monopol; Sportwetten; Untersagungsverfügung; Verhältnismäßigkeit;

    Auszug aus VG Stuttgart, 16.12.2010 - 4 K 3646/10
    Dieser Sektor hat sich nämlich erheblich vergrößert (siehe hierzu auch VG Hamburg, Urt. v. 02.11.2010 - 4 K 1495/07 -, Rn. 86, - juris).

    Eine geltungserhaltende Reduktion ihres Inhalts dergestalt, dass die Vorschrift - solange eine Genehmigung nicht vorliege - trotz Unionsrechtswidrigkeit der konkreten Regelungen zum Sportwettenmonopol (und damit von § 4 Abs. 1 und 2 GlüstV) eine Untersagungsverfügung rechtfertige, ist entgegen der Auffassung des Beklagten nicht möglich (so i. Erg. auch VG Halle, Urt. v. 11.11.2010 , a.a.O. Rn. 190; VG Hamburg, Urt. v. 02.11.2010, a.a.O. Rn.. 55 ff).

  • VG Halle, 11.11.2010 - 3 A 158/09

    Genehmigungsfreiheit der gewerblichen Vermittlung von staatlich zugelassenen

    Auszug aus VG Stuttgart, 16.12.2010 - 4 K 3646/10
    Diese Elemente genügen angesichts der konkret durch die Spielverordnung getroffenen Regelungen und ihrer tatsächlichen Auswirkungen für die erforderliche Kohärenz aber nicht (so auch VG Halle, Urt. v. 11.11.2010 - 3 A 158/09 -, Rn. 162-164, - juris).

    Eine geltungserhaltende Reduktion ihres Inhalts dergestalt, dass die Vorschrift - solange eine Genehmigung nicht vorliege - trotz Unionsrechtswidrigkeit der konkreten Regelungen zum Sportwettenmonopol (und damit von § 4 Abs. 1 und 2 GlüstV) eine Untersagungsverfügung rechtfertige, ist entgegen der Auffassung des Beklagten nicht möglich (so i. Erg. auch VG Halle, Urt. v. 11.11.2010 , a.a.O. Rn. 190; VG Hamburg, Urt. v. 02.11.2010, a.a.O. Rn.. 55 ff).

  • EuGH, 08.09.2010 - C-316/07

    Stoß - Art. 43 EG und 49 EG - Niederlassungsfreiheit - Freier

    Auszug aus VG Stuttgart, 16.12.2010 - 4 K 3646/10
    Der Europäische Gerichtshof hat daraufhin mit Urteil vom 08.09.2010 eine Vorabentscheidung getroffen (C-358/07-360/07, soweit die Vorlagen des Verwaltungsgerichts Stuttgart betroffen sind).

    Aus der von der Kammer eingeholten Vorabentscheidung des EuGH vom 08.09.2010 (C-358/07-360/07, GewArch 2010, 444 = ZfWG 2010, 332) ergibt sich, dass zwar grundsätzlich Monopole im Bereich der Sportwetten zulässig sein können, dies aber nur bei hinreichend kohärenter Ausgestaltung möglich ist.

  • BGH, 16.08.2007 - 4 StR 62/07

    Vermittlung von Sportwetten ohne behördliche Genehmigung

    Auszug aus VG Stuttgart, 16.12.2010 - 4 K 3646/10
    Unter diesen Umständen fehlt es jedenfalls an einer Strafbarkeit (vgl. VG Hamburg, a.a.O., Rn. 135, BGH, Urt. v. 16.08.2007 - 4 StR 62/07 - NJW 2007, 3078).
  • EuGH, 06.03.2007 - C-338/04

    DER GERICHTSHOF ERKLÄRT ES FÜR GEMEINSCHAFTSRECHTSWIDRIG, DASS IN ITALIEN

    Auszug aus VG Stuttgart, 16.12.2010 - 4 K 3646/10
    Diese Auffassung entspricht auch in vollem Umfang den Grundsätzen des Urteils des EuGH in seinem Urteil vom 06.03.2007 (C-338/04, Placanica, Rn. 67), in dem insoweit ausgeführt ist: "Das Fehlen einer polizeilichen Genehmigung kann daher Personen (...), die sich derartige Genehmigungen nicht hätten beschaffen können, weil deren Erteilung den Besitz einer Konzession voraussetzt, von deren Erhalt sie unter Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht ausgeschlossen worden waren, auf jeden Fall nicht zum Vorwurf gemacht werden." Dass diese Ausführungen im Kontext mit einem strafrechtlichen Verfahren standen, relativiert sie nicht; vielmehr müssen sie sinngemäß auch für die Frage einer Berechtigung zu Ordnungsverfügungen gelten, da diese oft nicht weniger einschneidende Maßnahmen als das Strafrecht beinhalten.
  • BVerwG, 24.11.2010 - 8 C 13.09

    Dauerverwaltungsakt; Dienstleistung; Dienstleistungsfreiheit; Einnahmen;

    Auszug aus VG Stuttgart, 16.12.2010 - 4 K 3646/10
    In diesem Sinn dürften auch die Entscheidungsgründe des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 24.11.1010 (8 C 13.09-15.09), soweit sie sich aus dessen Pressemitteilung Nr. 110/2010 ergeben, zu verstehen sein.
  • EuGH, 08.09.2010 - C-46/08

    Carmen Media Group - Art. 49 EG - Freier Dienstleistungsverkehr - Inhaber einer

    Auszug aus VG Stuttgart, 16.12.2010 - 4 K 3646/10
    Dieses Verständnis folgt im Übrigen auch daraus, dass in der Entscheidung des EuGH vom 08.09.2010 zur Rechtssache C-46/08 (Carmen Media, GewArch 2010, 448 = ZfWG 2010, 344) insoweit zwei Feststellungen benannt sind (dort Rn. 71), in der Vorabentscheidung zum vorliegenden Fall drei (vgl. zutreffend VG Berlin, Beschl. v. 06.10.2010 - 35 L 354.10).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.11.2010 - 4 B 733/10

    Private Wettbüros in NRW bleiben vorerst weiterhin geschlossen

    Auszug aus VG Stuttgart, 16.12.2010 - 4 K 3646/10
    Soweit der Beklagte dieser Würdigung unter Berufung auf den Beschluss des OVG Nordrhein-Westfalen vom 15.11.2010 (- 4 B 733/10 -) entgegenzutreten versucht mit dem Argument, die Zahl der Spielautomaten habe sich letztlich sogar verringert, weil ursprünglich 80.000 Fun-Game-Automaten existiert hätten, die in den Anfangsbestand nicht eingerechnet worden seien, durch die Neuregelung aber weggefallen seien, überzeugt das nicht.
  • BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01

    Grundrechtskonformität des staatlichen Sportwettenmonopols

    Auszug aus VG Stuttgart, 16.12.2010 - 4 K 3646/10
    Zu den mit dem Automatenspiel verbundenen Suchtgefahren hat bereits das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 28.03.2006 (- 1 BvR 1054/01 -, NJW 2006, 1261) ausgeführt, dass bei weitem die meisten Spieler mit problematischem oder pathologischem Spielverhalten nach derzeitigem Erkenntnisstand an Automaten spielten, die nach der Gewerbeordnung betrieben werden dürfen.
  • VGH Baden-Württemberg, 10.12.2009 - 6 S 1110/07

    Sportwettenmonopol in Baden-Württemberg mit Verfassungsrecht und europäischem

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