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   VG Gießen, 11.01.2019 - 4 K 3710/18.GI   

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VG Gießen, 11.01.2019 - 4 K 3710/18.GI (https://dejure.org/2019,4466)
VG Gießen, Entscheidung vom 11.01.2019 - 4 K 3710/18.GI (https://dejure.org/2019,4466)
VG Gießen, Entscheidung vom 11. Januar 2019 - 4 K 3710/18.GI (https://dejure.org/2019,4466)
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  • VGH Bayern, 04.02.2014 - 10 B 10.2913

    Vermittlung von Sportwetten; Feststellungsklage; in der Vergangenheit liegendes

    Auszug aus VG Gießen, 11.01.2019 - 4 K 3710/18
    Während für eine Feststellungsklage grundsätzlich ein berechtigtes Interesse erforderlich, aber auch ausreichend ist, das rechtlicher, wirtschaftlicher oder auch ideeller Natur sein kann und für das lediglich entscheidend ist, dass die gerichtliche Entscheidung geeignet ist, die Position des Klägers in den genannten Bereichen zu verbessern (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Mai 2013 - 8 C 41.12 -, juris Rn. 20), sind bei vergangenen Rechtsverhältnissen strengere Anforderungen zu stellen (Bay. VGH, Urteil vom 4. Februar 2014 - 10 B 10.2913 -, juris Rn. 33; Kopp/Schenke, VwGO, 17. Aufl. § 43 Rn. 25: das seinerzeitige Rechtsverhältnis muss über seine Beendigung hinaus anhaltende Wirkung in der Gegenwart äußern).

    Die Rechtsprechung geht in diesen Fällen in Anlehnung an die Voraussetzungen bei einer Fortsetzungsfeststellungsklage gemäß § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO davon aus, dass entweder die Gefahr der Wiederholung, ein Rehabilitierungsinteresse, ein schwerwiegender Grundrechtseingriff oder die Präjudizwirkung für einen angestrebten Staatshaftungsprozess vorliegen muss (Bay. VGH, Urteil vom 4. Februar 2014, a.a.O., Rn. 33, 43 ff.).

  • BVerwG, 16.05.2013 - 8 C 41.12

    Äquivalenzgebot; Amtshaftung; Dauerverwaltungsakt; Dienstleistung;

    Auszug aus VG Gießen, 11.01.2019 - 4 K 3710/18
    Während für eine Feststellungsklage grundsätzlich ein berechtigtes Interesse erforderlich, aber auch ausreichend ist, das rechtlicher, wirtschaftlicher oder auch ideeller Natur sein kann und für das lediglich entscheidend ist, dass die gerichtliche Entscheidung geeignet ist, die Position des Klägers in den genannten Bereichen zu verbessern (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Mai 2013 - 8 C 41.12 -, juris Rn. 20), sind bei vergangenen Rechtsverhältnissen strengere Anforderungen zu stellen (Bay. VGH, Urteil vom 4. Februar 2014 - 10 B 10.2913 -, juris Rn. 33; Kopp/Schenke, VwGO, 17. Aufl. § 43 Rn. 25: das seinerzeitige Rechtsverhältnis muss über seine Beendigung hinaus anhaltende Wirkung in der Gegenwart äußern).

    Als Sachentscheidungsvoraussetzung muss das Feststellungsinteresse im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung, also der letzten mündlichen Verhandlung gegeben sein (BVerwG, Urteil vom 16. Mai 2013 a.a.O.).

  • VGH Hessen, 30.11.2011 - 6 A 2903/09

    Zuteilung von Aktien-Skontren

    Auszug aus VG Gießen, 11.01.2019 - 4 K 3710/18
    Wenn das erledigende Ereignis sich nach Klageerhebung ereignet hat, wird von der Literatur (vgl. Kopp/Schenke, VwGO, 17. Aufl., § 113 Rdnr. 136; Wolff, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 3. Aufl., § 113 Rdnr. 277; Redeker/von Oertzen, 14. Aufl., § 113 Rdnr. 32a) und Rechtsprechung (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Dezember 2010, - 7 C 23.09 -, NVwZ 2011, 618 [BVerwG 21.12.2010 - BVerwG 7 C 23.09] ; Hess. VGH, Urteil vom 30. November 2011 - 6 A 2903/09 -, juris) ein besonderes Feststellungsinteresse mit Blick auf die Rechtskraftwirkung des verwaltungsgerichtlichen Feststellungsurteils für einen vom Kläger beabsichtigten zivilgerichtlichen Amtshaftungs- oder Entschädigungsprozess angenommen.

    Nach allgemeiner Auffassung ist für die Statthaftigkeit einer mit einer spätere Geltendmachung von Ersatzansprüchen begründeten Fortsetzungsfeststellungsklage erforderlich, dass die entsprechende Klage mit hinreichender Sicherheit zu erwarten ist (Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts seit dem Urteil vom 9. Oktober 1959 - V C 165.57 -, BVerwGE 9, 196; Beschluss vom 9. März 2005 - 2 B 111.04 -, juris; vgl. Hess. VGH, Urteil vom 30. November 2011, a.a.O.).

  • BVerwG, 21.12.2010 - 7 C 23.09

    Treibhausgas-Emissionen; Emissionshandel; Periode; Zuteilungsperiode;

    Auszug aus VG Gießen, 11.01.2019 - 4 K 3710/18
    Wenn das erledigende Ereignis sich nach Klageerhebung ereignet hat, wird von der Literatur (vgl. Kopp/Schenke, VwGO, 17. Aufl., § 113 Rdnr. 136; Wolff, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 3. Aufl., § 113 Rdnr. 277; Redeker/von Oertzen, 14. Aufl., § 113 Rdnr. 32a) und Rechtsprechung (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Dezember 2010, - 7 C 23.09 -, NVwZ 2011, 618 [BVerwG 21.12.2010 - BVerwG 7 C 23.09] ; Hess. VGH, Urteil vom 30. November 2011 - 6 A 2903/09 -, juris) ein besonderes Feststellungsinteresse mit Blick auf die Rechtskraftwirkung des verwaltungsgerichtlichen Feststellungsurteils für einen vom Kläger beabsichtigten zivilgerichtlichen Amtshaftungs- oder Entschädigungsprozess angenommen.

    Er setzt voraus, dass rechtswidrig in eine durch Art. 14 GG geschützte Rechtsposition von hoher Hand unmittelbar eingegriffen wird, die hoheitliche Maßnahme also unmittelbar eine Beeinträchtigung des Eigentums herbeiführt, und dem Berechtigten dadurch ein besonderes, anderen nicht zugemutetes Opfer für die Allgemeinheit auferlegt wird (BGH, Urteil vom 12. Juli 2001 - III ZR 282/00 - DVBl 2001, 1619, 1621; BVerwG, Urteil vom 21. Dezember 2010 - 7 C 23.09 -, NVwZ 2011, 618).

  • BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 558/91

    Glykol

    Auszug aus VG Gießen, 11.01.2019 - 4 K 3710/18
    Eine entsprechende Festlegung hat das Bundesverfassungsgericht bisher nicht vorgenommen (vgl. Beschluss vom 22. Mai 1979 - 1 BvL 9/75 -, BVerfGE 51, 193, 221 f.; Beschluss vom 26. Juni 2002 - 1 BvR 558/91 u.a. -, BVerfGE 105, 252, 277).

    Eine allgemeine Wertgarantie vermögenswerter Rechtspositionen folge aus Art. 14 Abs. 1 GG nicht, da das Grundrecht nur Rechtspositionen erfasse, die einem Rechtssubjekt bereits zustehen, nicht aber in der Zukunft liegende Chancen und Verdienstmöglichkeiten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26. Juni 2002, a.a.O.; Beschluss vom 10. Juni 2009 - 1 BvR 198/08 -, juris).

  • VGH Bayern, 27.02.2014 - 8 B 12.2268

    Befahren von Feld- und Waldwegen kann auch ohne land- oder forstwirtschaftlichen

    Auszug aus VG Gießen, 11.01.2019 - 4 K 3710/18
    Sie sind in der Regel den Anliegern vorbehalten und dienen der Bewirtschaftung von Feld- und Waldgrundstücken sowie der Nutzung zu Freizeit- und Erholungszwecken (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 27. Februar 2014 - 8 B 12.2268 -, juris Rdnr. 39).
  • VG Gießen, 08.10.2012 - 4 K 1281/12

    Verhasster Stellplatz

    Auszug aus VG Gießen, 11.01.2019 - 4 K 3710/18
    Das Verwaltungsgericht Gießen sieht in seiner Rechtsprechung einen Anspruch eines Anliegers zudem nur dann als möglich an, wenn durch den Straßenbau mehr Beeinträchtigungen als bloße Erschwernisse bei der Benutzung seiner Grundstückszufahrt auftreten (vgl. VG Gießen, Urt. vom 8. Oktober 2012 - 4 K 1281/12.GI -, NVwZ-RR 2013, 347).
  • BVerfG, 10.06.2009 - 1 BvR 198/08

    Teileinziehung einer Straße zur Nutzung als Fußgängerzone verletzt Betreiber

    Auszug aus VG Gießen, 11.01.2019 - 4 K 3710/18
    Eine allgemeine Wertgarantie vermögenswerter Rechtspositionen folge aus Art. 14 Abs. 1 GG nicht, da das Grundrecht nur Rechtspositionen erfasse, die einem Rechtssubjekt bereits zustehen, nicht aber in der Zukunft liegende Chancen und Verdienstmöglichkeiten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26. Juni 2002, a.a.O.; Beschluss vom 10. Juni 2009 - 1 BvR 198/08 -, juris).
  • BVerwG, 09.10.1959 - V C 165.57

    Zurückweisung einer Revision - Berechtigtes Interesse an einer Feststellung einer

    Auszug aus VG Gießen, 11.01.2019 - 4 K 3710/18
    Nach allgemeiner Auffassung ist für die Statthaftigkeit einer mit einer spätere Geltendmachung von Ersatzansprüchen begründeten Fortsetzungsfeststellungsklage erforderlich, dass die entsprechende Klage mit hinreichender Sicherheit zu erwarten ist (Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts seit dem Urteil vom 9. Oktober 1959 - V C 165.57 -, BVerwGE 9, 196; Beschluss vom 9. März 2005 - 2 B 111.04 -, juris; vgl. Hess. VGH, Urteil vom 30. November 2011, a.a.O.).
  • BVerwG, 09.03.2005 - 2 B 111.04

    Beschwerde gegen Nichtzulassung der Revision; Zulassung einer Revision wegen

    Auszug aus VG Gießen, 11.01.2019 - 4 K 3710/18
    Nach allgemeiner Auffassung ist für die Statthaftigkeit einer mit einer spätere Geltendmachung von Ersatzansprüchen begründeten Fortsetzungsfeststellungsklage erforderlich, dass die entsprechende Klage mit hinreichender Sicherheit zu erwarten ist (Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts seit dem Urteil vom 9. Oktober 1959 - V C 165.57 -, BVerwGE 9, 196; Beschluss vom 9. März 2005 - 2 B 111.04 -, juris; vgl. Hess. VGH, Urteil vom 30. November 2011, a.a.O.).
  • BVerfG, 22.05.1979 - 1 BvL 9/75

    Schloßberg

  • BGH, 12.07.2001 - III ZR 282/00

    Verzögerung der Entscheidung über eine Bauvoranfrage

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