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   FG Düsseldorf, 05.05.2010 - 4 K 3880/09 AO   

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https://dejure.org/2010,21974
FG Düsseldorf, 05.05.2010 - 4 K 3880/09 AO (https://dejure.org/2010,21974)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 05.05.2010 - 4 K 3880/09 AO (https://dejure.org/2010,21974)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 05. Mai 2010 - 4 K 3880/09 AO (https://dejure.org/2010,21974)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Betriebs-Berater

    Keine schuldbefreiende Wirkung bei fehlerhafter Auszahlung auf ein nicht autorisiertes Konto durch FA

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Keine schuldbefreiende Wirkung bei fehlerhafter Auszahlung auf ein nicht autorisiertes Konto durch die Finanzbehörde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Steuererstattung auf's falsche Konto

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Ehepaar hatte sich getrennt: - Finanzamt überwies die gesamte Steuererstattung aufs Konto der Ehefrau

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zur Auszahlung einer Steuererstattung auf ein anderes als das ursprünglich vereinbarte Konto

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Auszahlung einer Steuererstattung auf ein falsches Konto

  • anwaeltinnenkanzlei.de (Kurzinformation)

    Zahlung einer Steuererstattung des Finanzamts auf Konto des Ehegatten ist nicht schuldbefreiend

  • DER BETRIEB (Kurzinformation)

    Auszahlung einer Steuererstattung auf ein falsches Konto

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Finanzamt kann Steuererstattung nicht schuldbefreiend auf ein falsches Konto auszahlen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2011, 1301
  • EFG 2011, 1302
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 30.09.2008 - VII R 18/08

    Einkommensteuer-Erstattungsanspruch zusammen veranlagter Eheleute wird auch bei

    Auszug aus FG Düsseldorf, 05.05.2010 - 4 K 3880/09
    Es kommt daher nicht darauf an, von wem und mit wessen Mitteln gezahlt worden ist, sondern nur darauf, wessen Steuerschuld nach dem Willen des Zahlenden, wie er im Zeitpunkt der Zahlung der Behörde gegenüber erkennbar hervorgetreten ist, getilgt werden sollte (Bundesfinanzhof - BFH -, Urteil vom 30. September 2008 VII R 18/08, BStBl II 2009, 38, 39).

    In Ermangelung entgegenstehender ausdrücklicher Absichtsbekundungen kann die Finanzbehörde als Zahlungsempfänger, solange die Ehe besteht und die Ehegatten nicht dauernd getrennt leben, davon ausgehen, dass derjenige Ehegatte, der die Zahlung auf die gemeinsame Steuerschuld bewirkt, mit seiner Zahlung auch die Steuerschuld des anderen mit ihm zusammen veranlagten Ehegatten begleichen will (BFH-Urteil in BStBl II 2009, 38, 39).

    Der Erstattungsbetrag ist dann zwischen ihnen nach Köpfen aufzuteilen (BFH-Urteil in BStBl II 2009, 38, 39).

  • BFH, 05.04.1990 - VII R 2/89

    Bei Zusammenveranlagung kann das FA den Erstattungsbetrag mit befreiender Wirkung

    Auszug aus FG Düsseldorf, 05.05.2010 - 4 K 3880/09
    Damit war die gesetzliche Vermutung, dass sich die Ehegatten gegenseitig zur Empfangnahme des Erstattungsbetrages ermächtigen, widerlegt (BFH-Urteil vom 5. April 1990 VII R 2/89, BStBl II 1990, 719).

    Die Bestimmung ermächtigt nicht dazu, bei der Auszahlung von einer ihm ausdrücklich benannten und auf einen Ehegatten beschränkten Einziehungsermächtigung abzuweichen (BFH-Urteil in BStBl II 1990, 719).

  • BFH, 04.11.2003 - VII B 382/02

    Anrechnung von Leistungen des Ehegatten

    Auszug aus FG Düsseldorf, 05.05.2010 - 4 K 3880/09
    Dies gilt auch dann, wenn die Vorauszahlungen nur auf Einkünften eines der Ehegatten beruhten und sie ausschließlich von dessen Bankkonto geleistet wurden (BFH-Beschlüsse vom 4. November 2003 VII B 382/02, BFH/NV 2004, 314 sowie vom 16. Mai 2008 VII B 118/07, BFH/NV 2008, 1440).
  • BFH, 16.05.2008 - VII B 118/07

    Steuererstattungsanspruch bei zusammen zur Einkommensteuer veranlagten Eheleuten

    Auszug aus FG Düsseldorf, 05.05.2010 - 4 K 3880/09
    Dies gilt auch dann, wenn die Vorauszahlungen nur auf Einkünften eines der Ehegatten beruhten und sie ausschließlich von dessen Bankkonto geleistet wurden (BFH-Beschlüsse vom 4. November 2003 VII B 382/02, BFH/NV 2004, 314 sowie vom 16. Mai 2008 VII B 118/07, BFH/NV 2008, 1440).
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