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   FG München, 08.09.2004 - 4 K 3889/04   

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https://dejure.org/2004,16307
FG München, 08.09.2004 - 4 K 3889/04 (https://dejure.org/2004,16307)
FG München, Entscheidung vom 08.09.2004 - 4 K 3889/04 (https://dejure.org/2004,16307)
FG München, Entscheidung vom 08. September 2004 - 4 K 3889/04 (https://dejure.org/2004,16307)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einstufung eines Kraftfahrzeuges als LKW oder PKW

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KraftStG § 8
    Zur Ladefläche eines LKW

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Einstufung eines Kraftfahrzeugs als Lkw bei der KraftSt - zur Ladefläche eines LKW - § 8 KraftStG - Kraftfahrzeugsteuer (bisher 4 K 639/99 und 4 K 187/03)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2005, 483
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 01.08.2000 - VII R 26/99

    Kfz-Steuer: Abgrenzung Pkw und Lkw

    Auszug aus FG München, 08.09.2004 - 4 K 3889/04
    Ergänzend führt der Senat aus: Ein wesentliches Indiz für das Vorliegen eines Lkw ist, dass die Ladefläche mehr als die Hälfte der gesamten Nutzfläche ausmacht (s. BFH-Urteile vom 01.08.2000 VII R 26/99, BStBI II 2001, 73, 75 und vom 22.12.2003 VII B 65/03, BFH/NV 2004, 536 ).
  • BFH, 22.12.2003 - VII B 65/03

    KraftStG : Einordnung als Pkw oder Lkw

    Auszug aus FG München, 08.09.2004 - 4 K 3889/04
    Ergänzend führt der Senat aus: Ein wesentliches Indiz für das Vorliegen eines Lkw ist, dass die Ladefläche mehr als die Hälfte der gesamten Nutzfläche ausmacht (s. BFH-Urteile vom 01.08.2000 VII R 26/99, BStBI II 2001, 73, 75 und vom 22.12.2003 VII B 65/03, BFH/NV 2004, 536 ).
  • FG Nürnberg, 26.08.2010 - 6 K 489/09

    Kraftfahrzeugsteuerrechtliche Einordnung eines Land Rover Defender 130 Crew Cab

    In materiell-rechtlicher Hinsicht wies das Finanzamt darauf hin, dass bei der Beurteilung der Frage, ob die Ladefläche eines Kraftfahrzeugs mehr als die Hälfte der gesamten Nutzfläche ausmache, die Fläche über den Radkästen nicht zur Ladefläche zähle (Urteil des FG München vom 8. September 2004 4 K 3889/04, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2005, 483).

    "Ladefläche" ist insofern die zum Beladen zur Verfügung stehende Bodenfläche und nicht der darüber (über den Radkästen) befindliche Raum (so BFH-Beschluss vom 13. April 2007 IX B 14/07, BFH/NV 2007, 1352; und zuvor schon FG München, Urteile vom 5. Juni 2002 4 K 4600/99, EFG 2002, 1481, und vom 8. September 2004 4 K 3889/04, EFG 2005, 483).

  • FG Thüringen, 14.12.2011 - 4 K 639/10

    Kraftfahrzeugsteuerrechtliche Einordnung eines Land Rover Defender 130

    Auch ist die Fläche der Mittelkonsole der Fläche des nicht für die Güterbeförderung bestimmten Fahrgastraum zuzuordnen (Urteil des Finanzgerichts München vom 8. September 2004 - 4 K 3889/04, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2005, 483; und Urteil des Finanzgericht - FG - Münster vom 12. Januar 2010 - 13 K 4411/07, EFG 2010 753).

    Maßgeblich ist die zum Beladen zur Verfügung stehende Bodenfläche und nicht der darüber befindliche Raum (vgl. BFH-Beschluss vom 13. April 2007 IX B 14/07, BFH/NV 2007, 1352; FG-München vom 8. September 2004 4 K 3889/04, EFG 2005, 483; FG-Nürnberg vom 26. August 2010 6 K 489/2009, Zeitschrift für Umsatz- und Verkehrsteuerrecht - UVR - 2011, 108, Revision anhängig unter dem Az. II R 7/11).

  • FG Bremen, 06.01.2017 - 4 K 59/14

    Besteuerung eines Pick-ups der Marke Ford Typ Ranger mit Doppelkabine als

    Die Ladefläche sei kleiner als die Nutzfläche der Personenkabine, wobei die Fläche über den Radkästen nicht als Ladefläche zähle (Hinweis auf Entscheidung des Finanzgerichts München vom 8. September 2004 4 K 3889/04).
  • FG Münster, 12.01.2010 - 13 K 4411/07

    Nissan Navara ist ein Pkw

    Der Umstand, dass bei ausgeklappter Heckklappe besonders lange Gegenstände, die über die eigentliche Ladefläche hinausragen, besser transportiert werden können, ändert das äußere Erscheinungsbild des Fahrzeugs als Pkw nicht (vgl. auch Urteil des FG München vom 8. September 2004 4 K 3889/04, EFG 2005, 483).
  • FG Sachsen-Anhalt, 22.09.2010 - 2 K 548/10

    Kraftfahrzeugsteuerrechtliche Einstufung eines Pick-up der Marke Ford Ranger

    Im Interesse praktikabler Zuordnungsmaßstäbe und der um der Rechtssicherheit willen geforderten Vorhersehbarkeit kraftfahrzeugsteuerrechtlicher Zuordnungen hält es der BFH für gerechtfertigt, typisierend davon auszugehen, dass Fahrzeuge nicht vorwiegend der Lastenbeförderung zu dienen geeignet und bestimmt sind, wenn ihre Ladefläche oder ihr Laderaum nicht mehr als die Hälfte der gesamten Nutzfläche ausmacht (BFH-Urteil vom 1. August 2000 VII R 26/99 BStBl II 2001, 72), wobei die Ladefläche nicht durch eine herunter geklappte Ladeklappe vergrößert wird (vgl. auch Urteil des FG München vom 8. September 2004 4 K 3889/04, EFG 2005, 483).
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