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FG München, 11.10.2000 - 4 K 4033/96 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vollzug einer Grundstücksschenkung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Vollzug einer Grundstücksschenkung
Papierfundstellen
- EFG 2001, 451
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 26.09.1990 - II R 150/88
- Ausführung einer Grundstücksschenkung - Annahme einer Grundstücksschenkung …
Auszug aus FG München, 11.10.2000 - 4 K 4033/96
Die freigebige Zuwendung (Schenkung) eines Grundstücks oder eines Miteigentumsanteils an einem Grundstück ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs - BFH - (vgl. Urteil vom 26. September 1990 II R 150/88, BFHE 163, 214 , BStBl II 1991, 320, m.w.N.) ausgeführt, wenn die Vertragspartner die für die Eintragung der Rechtsänderung in das Grundbuch erforderlichen Erklärungen in gehöriger Form abgegeben haben und der Beschenkte aufgrund dieser Erklärungen in der Lage ist, beim Grundbuchamt die Eintragung der Rechtsänderung zu bewirken.Nach der BFH-Rechtsprechung ist es auch nicht zusätzlich erforderlich, dass der Beschenkte durch Stellung des Eintragungsantrags die schützenden Wirkungen des § 17 GBO (Vorrang dieses Antrags) zu später eingehenden Anträgen erlangt hat (s. BFH, a.a.O., BStBl II 1991, 320; s.a. Einkommensteuer-Richtlinien - EStR - 23 I).
- BFH, 08.02.2000 - II R 9/98
ErbSt; Ausführung eines Schenkungsvertrages
Auszug aus FG München, 11.10.2000 - 4 K 4033/96
Entsprechend dem BFH-Urteil vom 8. Februar 2000 II R 9/98, UVR 2000, 357 war somit der Kläger noch nicht in die Lage versetzt, den Eintritt der Rechtsänderung durch einen entsprechenden Antrag beim Grundbuchamt herbeizuführen. - BGH, 01.12.1988 - V ZB 10/88
Voraussetzungen eines Anwartschaftsrechts des Grundstückskäufers
Auszug aus FG München, 11.10.2000 - 4 K 4033/96
Dafür spricht auch die jahrelange Untätigkeit des beauftragten Notars (zur zivilrechtlichen Zulässigkeit solcher Vollzugshemmungsvereinbarungen s. Beschluss des BGH vom 1. Dezember 1988 VZR 10/88, BGHZ 106, 108 sowie BFH, a.a.O. m.w.N.).