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   FG Münster, 22.08.2014 - 4 K 4131/13 Kg   

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https://dejure.org/2014,24767
FG Münster, 22.08.2014 - 4 K 4131/13 Kg (https://dejure.org/2014,24767)
FG Münster, Entscheidung vom 22.08.2014 - 4 K 4131/13 Kg (https://dejure.org/2014,24767)
FG Münster, Entscheidung vom 22. August 2014 - 4 K 4131/13 Kg (https://dejure.org/2014,24767)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einstellung als Stabsunteroffizier bei der Bundeswehr als Berufsausbildung bzgl. Gewährung von Kindergeld

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berufsausbildung, Wartezeit bis zur Einstellung als Zeitsoldat

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Kindergeld - Berufsausbildung, Wartezeit bis zur Einstellung als Zeitsoldat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Kindergeld: Zum Anspruch für ein als Zeitsoldat angestelltes Kind

Papierfundstellen

  • EFG 2014, 1966
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 15.07.2003 - VIII R 19/02

    Berufsausbildung bei einem Zeitsoldaten

    Auszug aus FG Münster, 22.08.2014 - 4 K 4131/13
    Der Vorbereitung auf ein Berufsziel dienen alle Maßnahmen, bei denen es sich um den Erwerb von Kenntnissen, Fähigkeiten und Erfahrungen handelt, die als Grundlage für die Ausübung des angestrebten Berufs geeignet sind (BFH-Urteil vom 15.7.2003 VIII R 19/02, BStBl II 2007, 247 m.w.N.).

    Dieser Beurteilung steht der dienstrechtliche Status als Soldat auf Zeit nicht entgegen (BFH-Urteil vom 15.7.2003 VIII R 19/02, BStBl II 2007, 247).

  • BFH, 28.09.1984 - VI R 144/83

    Aufwendungen zur Erlangung der mittleren Reife im Rahmen eines

    Auszug aus FG Münster, 22.08.2014 - 4 K 4131/13
    Ein Ausbildungsdienstverhältnis liegt vor, wenn die Ausbildungsmaßnahme Gegenstand des Dienstverhältnisses ist (Loschelder in Schmidt, EStG 33. Auflage 2014, § 32 Rn. 50 und Grönke-Reimann in Herrmann/Heuer/Raupach, § 32 EStG, Anm. 126 unter Bezugnahme auf BFH-Urteil vom 28.9.1984 VI R 144/83, BStBl II 1985, 89; so auch A 19.3.2 Abs. 1 DA-KG; so auch bisher DAFam-EStG, Tz. 63.4.3.2 Abs. 1).
  • BFH, 30.07.2009 - III R 77/06

    Kinderfreibetrag für ein Kind, das einen freiwilligen zusätzlichen Wehrdienst

    Auszug aus FG Münster, 22.08.2014 - 4 K 4131/13
    Dementsprechend sind sowohl die Ausbildung eines Soldaten auf Zeit zum Offizier im Truppendienst als auch die Ausbildung eines Soldaten auf Zeit zum Fachunteroffizier als Ausbildung anzusehen, wenn feststeht, dass er tatsächlich Lehrgänge belegt und nicht lediglich im Mannschaftsdienstgrad Dienst tut (BFH-Urteil vom 30.7.2009 III R 77/06, BFH/NV 2010, 28).
  • BFH, 10.05.2012 - VI R 72/11

    Ausbildung eines Soldaten auf Zeit zum Kraftfahrer der Fahrerlaubnisklasse CE

    Auszug aus FG Münster, 22.08.2014 - 4 K 4131/13
    Dies gilt jedenfalls zu Beginn der Verpflichtungszeit, solange der Ausbildungscharakter im Vordergrund der Tätigkeit steht, was bei der Einstellung eines Soldaten auf Zeit die allgemeine Grundausbildung und die Dienstpostenausbildung umfasst (BFH-Urteil vom 10.5.2012 VI R 72/11, BStBl II 2012, 895; so auch A 14.2 Satz 2 DA-KG 2014 und DA 63.3.2.1.2 Satz 2 DA-FamEStG 2013).
  • BFH, 28.05.2013 - XI R 38/11

    Kindergeldanspruch bei Erwerbstätigkeit des Kindes mit Zuwarten auf den Beginn

    Auszug aus FG Münster, 22.08.2014 - 4 K 4131/13
    Der Tatbestand liegt nicht nur dann vor, wenn das Kind trotz ernsthaften Bemühens noch keinen Ausbildungsplatz gefunden hat, sondern auch, wenn ihm ein Ausbildungsplatz bereits zugesagt wurde, es diesen aber aus schul-, studien- oder betriebsorganisatorischen Gründen erst zu einem späteren Zeitpunkt antreten kann (BFH-Urteil vom 28.5.2013 XI R 38/11, BFH/NV 2013, 1774 m.w.N.).
  • FG Rheinland-Pfalz, 21.01.2015 - 6 K 2227/13

    Ausbildungsdienstverhältnis bei Zeitsoldaten

    Ernennung zum Stabsunteroffizier (Bl. 89 PA) Ernennung zum Unteroffizier (Bl. 90 PA) Bestätigung über die Ausbildung zum MatDispoUffz (Bl. 91 PA) Antrag auf Ausnahmegenehmigung zur Teilnahme am Training SanMatUffz vom 02.09.-02.10.2013 und Genehmigung (Bl. 92/93 PA) Verfügung über Kommandierung zur Teilnahme am Lehrgang vom 07.10.-07.11.2014 (Bl. 94 PA) Verfügung über Kommandierung zur Teilnahme am Lehrgang vom 21.01.-21.02.2014 und Antrag auf Erhöhung der Teilnehmerzahl (Bl. 95 u. 99 PA) Verfügung über Kommandierung zur Teilnahme am Lehrgang vom 02.12.-19.12.2013 (Bl. 96 PA) Verfügung über Kommandierung zur Teilnahme am Lehrgang vom 05.10.-28.10.2011 (Bl. 97 PA) Ausbildungsplan für die Ausbildung zum Fachunteroffizier des Sanitätsdienstes (Bl. 98 PA) Ausbildungszeugnis vom 07.11.2014 über den Erwerb der Qualifikation SanMatUffz (Bl. 100/101 PA) Er trägt ergänzend vor, Anwärter zum Stabsunteroffizier gebe es bei der Bundeswehr nicht; der Nachweis eines solchen Dienstgrades sei aber auch nicht erforderlich (Urteil des FG Münster vom 22.08.2014 - 4 K 4131/13 Kg).

    Im Falle eines mit dem Dienstgrad "Stabsunteroffizier" eingestellten Zeitsoldaten mit abgeschlossener Ausbildung als Kfz-Mechatroniker hat das FG Münster mit Urteil vom 22.08.2014 - 4 K 4131/13 Kg (EFG 2013, 1966; Revision eingelegt, Az. des BFH: III R 32/14) das Vorliegen eines Ausbildungsdienstverhältnisses bejaht, da in seinem Falle die militärische (Grund-)Ausbildung alleiniger Inhalt des Dienstverhältnisses gewesen sei.

    In dem vom FG Münster mit Urteil vom 22.08.2014 - 4 K 4131/13 Kg (a.a.O.) entschiedenen Fall wurde ein ausgebildeter Kfz-Mechatroniker bei der Bundeswehr mit dem Dienstgrad "Stabsunteroffizier" eingestellt.

  • FG Münster, 24.07.2015 - 4 K 3069/14

    Bundeswehrinterne Ausbildung einer Zeitsoldatin zur Nachschubunteroffizierin kein

    Auch ein Soldat im Dienstgrad Stabsunteroffizier kann sich in einer Berufsausbildung im Sinne von § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG befinden (FG Münster, Urteil vom 22.8.2014 4 K 4131/13 Kg, EFG 2014, 1966).

    Dies ist dann der Fall, wenn - wie zu Beginn der Soldatenausbildung - über mehrere Monate hinweg ausschließlich Lehrgänge besucht werden (so im Fall des Urteils des FG Münster vom 23.8.2014 4 K 4131/13 Kg, EFG 2014, 1966).

  • FG Rheinland-Pfalz, 21.10.2014 - 5 K 2260/13

    Kindergeld für einen Feldwebel des Truppendienstes mit dem Berufswunsch

    Im Übrigen hätten nach Abschluss der Feldwebelausbildung von B absolvierte (Weiter-)Qualifizierungsmaßnahmen im Rahmen eines Ausbildungsdienstverhältnisses stattgefunden, sodass auch bei solcher Betrachtung gemäß § 32 Abs. 4 Satz 3 EStG die Erwerbstätigkeit als Soldat in dem fraglichen Zeitraum unschädlich gewesen wäre (vgl. auch FG Münster - 4 K 4131/13 Kg, abgedruckt in Juris).
  • BFH, 21.06.2016 - III B 133/15

    Einkommensteuer/Kindergeld - Berufsausbildung eines Soldaten

    a) Das FG-Urteil widerspricht den Urteilen des FG Münster vom 22. August 2014  4 K 4131/13 Kg (Entscheidungen der Finanzgerichte 2014, 1966) und des BFH vom 10. Mai 2012 VI R 72/11 (BFHE 237, 499, BStBl II 2012, 895) nicht.
  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 09.09.2015 - 1 V 29/15

    Kein Kindergeldanspruch während der militärfachlichen Ausbildung im Anschluss an

    Soweit sich die Antragstellerin auf Rechtsprechung stützt, insbesondere das Urteil des FG Münster vom 22.08.2014, 4 K 4131/13 Kg (EFG 2014, 1966), wonach einer Berufsausbildung i.S.d. § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2a EStG der Dienstgrad eines Soldaten (auf Zeit) nicht entgegensteht (vgl. auch FG Münster, Urteil vom 24.07.2015, 4 K 3069/14 Kg, juris GmbH), weil allein der Ausbildungscharakter einer Tätigkeit und nicht der (Einstellungs-) Dienstgrad maßgeblich für die Frage der Berufsausbildung sei, ist diese Rechtsprechung auf den vorliegenden Fall nicht anwendbar.
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