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   VG Gießen, 05.07.2016 - 4 K 414/16.GI   

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VG Gießen, 05.07.2016 - 4 K 414/16.GI (https://dejure.org/2016,24712)
VG Gießen, Entscheidung vom 05.07.2016 - 4 K 414/16.GI (https://dejure.org/2016,24712)
VG Gießen, Entscheidung vom 05. Juli 2016 - 4 K 414/16.GI (https://dejure.org/2016,24712)
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Wird zitiert von ... (6)

  • VG Mainz, 30.11.2017 - 1 K 166/17

    Bissigkeit eines Hundes; Einstufung als gefährlicher Hund

    Dies folgt besonders daraus, dass F. sich von der ihn zu diesem Zeitpunkt führenden Person (Frau C.) losgerissen hat und auf B. und seine Halterin (Frau K.) zugelaufen ist (vgl. OVG Nds., Beschluss vom 18. Januar 2012 - 11 ME 423/11 -, juris, Rn. 10; VG Gießen, Urteil vom 5. Juli 2016 - 4 K 414/16.GI -, juris, Rn. 25).

    Selbst wenn G. auf F. zugelaufen und ihn tatsächlich damit provoziert haben sollte, kann dies jedenfalls nicht als ein derart intensiver Angriff gewertet werden, der das Verhalten von F. als artgerechte Abwehrreaktion erscheinen ließe (vgl. VG Gießen, Urteil vom 5. Juli 2016 - 4 K 414/16.GI -, juris, Rn. 25).

  • VG Frankfurt/Main, 26.10.2021 - 5 L 2736/21

    Feststellung als gefährlicher Hund

    Beschluss vom 30. März 2015 - 3 L 94/15.DA - VG Gießen, Urteil vom 5. Juli 2016 - 4 K 414/16.GI -).

    Zwar sieht die Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO) keine ausdrückliche Ermächtigungsgrundlage für eine Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes vor, jedoch ergibt sich aus dem Zweck der Erlaubnisregelung des § 3 HundeVO und ihrem Zusammenhang mit den §§ 14 und 15 HundeVO , dass die Erlaubnisvorschrift nicht nur die Grundlage für die Erteilung und Versagung einer beantragten Erlaubnis zum Halten eines gefährlichen Hundes enthält, sondern auch für die Feststellung, dass es sich bei dem betreffenden Tier um einen gefährlichen Hund handelt (vgl. VG Kassel, Beschluss vom 23. Juli 2008 - 4 L 988/08.KS -, juris Rn. 4 = BeckRS 2008, 40117; VG Darmstadt, Beschluss vom 30. März 2015 - 3 L 94/15.DA -, juris Rn. 9 = LKRZ 2015, 277 ; VG Gießen, Urteil vom 5. Juli 2016 - 4 K 414/16.GI -, juris Rn. 16).

  • VG Mainz, 30.11.2017 - 1 K 166.17
    Dies folgt besonders daraus, dass F. sich von der ihn zu diesem Zeitpunkt führenden Person (Frau C.) losgerissen hat und auf B. und seine Halterin (Frau K.) zugelaufen ist (vgl. OVG Nds., Beschluss vom 18. Januar 2012 - 11 ME 423/11 -, juris, Rn. 10; VG Gießen, Urteil vom 5. Juli 2016 - 4 K 414/16.GI -, juris, Rn. 25).

    Selbst wenn G. auf F. zugelaufen und ihn tatsächlich damit provoziert haben sollte, kann dies jedenfalls nicht als ein derart intensiver Angriff gewertet werden, der das Verhalten von F. als artgerechte Abwehrreaktion erscheinen ließe (vgl. VG Gießen, Urteil vom 5. Juli 2016 - 4 K 414/16.GI -, juris, Rn. 25).

  • VG Mainz, 10.08.2018 - 1 L 660/18

    Sicherstellung eines sog. Listenhundes mangels Haltererlaubnis aufgrund

    Selbst wenn der Vortrag der Antragstellerin zutreffen sollte und der Nachbarshund des Herrn ... tatsächlich auf "E." zugelaufen und diesen erheblich provoziert haben sollte, kann dies jedenfalls - nach der hier gebotenen summarischen Prüfung - nicht als ein derart intensiver Angriff gewertet werden, der das Verhalten von "E." als artgerechte Abwehrreaktion erscheinen ließe (vgl. VG Mainz, Urteil vom 30. November 2017 - 1 K 166/17.MZ -, juris, Rn. 36; VG Gießen, Urteil vom 5. Juli 2016 - 4 K 414/16.GI -, juris, Rn. 25), sodass der Vorfall dann etwa keine besondere Aggressivität und Kampfbereitschaft von "E." demonstrieren würde.
  • VG Frankfurt/Main, 29.10.2021 - 5 L 2309/21
    Zwar sieht die Hundeverordnung keine ausdrückliche Ermächtigungsgrundlage für eine Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes vor, jedoch ergibt sich aus dem Zweck der Erlaubnisregelung des § 3 HundeVO und ihrem Zusammenhang mit den §§ 14 und 15 HundeVO, dass die Erlaubnisvorschrift nicht nur die Grundlage für die Erteilung und Versagung einer beantragten Erlaubnis zum Halten eines gefährlichen Hundes enthält, sondern auch für die Feststellung, dass es sich bei dem betreffenden Tier um einen gefährlichen Hund handelt (vgl. VG Kassel, Beschluss vom 23. Juli 2008 - 4 L 988/08.KS -, juris Rn. 4; VG Darmstadt, Beschluss vom 30. März 2015 - 3 L 94/15.DA -, juris Rn. 9; VG Gießen, Urteil vom 5. Juli 2016 - 4 K 414/16.GI -, juris Rn. 16; ihnen folgend VG Frankfurt am Main, Beschluss vom 26. Oktober 2021 - 5 L 2736/21.F -, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • VG Frankfurt/Main, 01.02.2019 - 5 L 4868/18
    Wie die Antragstellerin in dem Entwurf des Eilantrages selbst dargelegt hat, sieht die Hundeverordnung zwar keine ausdrückliche Ermächtigungsgrundlage für eine Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes vor, jedoch ergibt sich aus dem Zweck der Erlaubnisregelung des § 3 HundeVO und ihrem Zusammenhang mit den §§ 14 und 15 der HundeVO sich, dass die Erlaubnisvorschrift nicht nur die Grundlage für die Erteilung und Versagung einer beantragten Erlaubnis zum Halten eines gefährlichen Hundes enthält, sondern auch für die Feststellung, dass es sich bei dem betreffenden Tier um einen gefährlichen Hund handelt (vgl. VG Kassel, Beschluss vom 23. Juli 2008 - 4 L 988/08.KS -, Rn. 4 ; VG Darmstadt, Beschluss vom 30. März 2015 - 3 L 94/15.DA -, Rn. 9 ; VG Gießen, Urteil vom 5. Juli 2016 - 4 K 414/16.GI -, Rn. 16 - jeweils nach juris).
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